Martin Obermüller: Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2, ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682.
Obermüller, Martin:
Martin Obermüller schreibt zum Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2“
Im neuen Heft der ZInsO, Nr. 50/2017, 2676 ff. greift Dr. Martin Obermüller zusammen mit Dr. Manfred Obermüller erneut das Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten“. In dem zweiten Teil beschäftigen sich die Autoren mit der Neufassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das mit Wirkung zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist. Kernstück der Reform ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Der Beitrag zeigt auf, wie sich dies auf die Stellung der Bank auswirkt, der ein Kunde als Sicherheit für einen Kredit Vermögenswerte zur Sicherung übereignet, abtritt oder verpfändet, die er mittels strafbarer Handlungen an sich gebracht hat.
Für die Rechtslage bis zum Inkraftreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtllichen Vermögensabschöpfung wird auf den Beitrag Obermüller, ZInsO 2014, 2401ff. verwiesen.
ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682
FAZ Nr. 247 vom 24.10.2017, S. 19 (Wirtschaft): Anwälte und die Digitalisierung – Auf der Legal (R)evolution stehen Chancen im Vordergrund
Marcus Jung berichtet in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. Oktober 2017 über die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress, die unser Partner Dr. Jochen Brandhoff jährlich veranstaltet. Weitere Informationen zu dieser Kongressmesse über Legal Innovation erhalten Sie auf www.LegalTechExpo.de.
Den FAZ-Beitrag können Sie hier lesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Investorenlösung für Zorn Orthopädie GmbH
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der traditionsreichen Zorn Orthopädie GmbH auf einen Investor zu übertragen. In dem Bieterprozess, an dem sich zwischenzeitlich 11 Interessenten beteiligten, hatte sich die Sanitätshaus Achim Kunze GmbH durchsetzen können. Der Betrieb ist zum 01.09.2017 auf dieselbe übergegangen. Von den zuletzt 13 beschäftigten Mitarbeitern werden nahezu alle übernommen. Die Zorn Orthopädie GmbH, mit ihren zwei Standorten in Wiesbaden, ist ein traditionsreiches Unternehmen, dass Patienten mit orthopädischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Rollstühlen, Gehhilfen, Einlagen etc., versorgt und Prothesen in eigenen Werkstätten passgenau anfertigt. „Es freut mich sehr, dass wir für die Mitarbeiter und das Unternehmen einen Investor gefunden haben, der für den Standort und die Mitarbeiter eine langfristige Perspektive eröffnet“, so der Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller. „Ich danke allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden, die in dieser schwierigen Zeit dem Unternehmen die Treue gehalten haben“, so Dr. Obermüller weiter. „Mit der Übernahme von der Zorn Orthopädie GmbH können wir unser Angebot für unsere Patienten erweitern und bauen unsere Stellung als führender Anbieter von orthopädischen Produkten in Wiesbaden aus“, ergänzt Achim Kunze, Generalbevollmächtigter des Investors. Der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf bereits zugestimmt.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Martin Obermüller am 06. Juli 2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er hatte zunächst den Betrieb fortgeführt und so den Weg bereitet für eine erfolgreiche Investorenlösung.
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Podcast vom 2. September 2017: Lawyers on Fire sprechen im Rahmen der German Legal Tech Talks mit Jochen Brandhoff
Lawyers on Fire haben am 2. September 2017 unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff über die LEGAL ®EVOLUTION – THE EUROPEAN LEGALTECH EXPO & CONGRESS interviewt. Darin beantwortet Jochen Brandhoff, der schon während seiner Referendarszeit Gründer des ersten rein webbasierten juristischen Repetitoriums war, Fragen zur digitalen Transformation des Rechts.
In der nahen Zukunft, in der Rechtsanwendungen automatisiert durch Algorithmen vorgenommen werden, müssen sich Kanzleien und Rechtsabteilungen über die neuen Technologien informieren. Das ist der Grund, die jährlich stattfindende LEGAL ®EVOLUTION -THE EUROPEAN LEGALTECH EXPO & CONGRESS auf die Beine zu stellen. So zieht die Kongressmesse in Frankfurt am Main Publikum aus ganz Europa an und bietet neben den Fachvorträgen aus Recht, Politik und Wirtschaft vor allem auch aktuelle Marktlösungen. Das Künstliche Intelligenz kein Produkt der Zukunft ist, sondern heute schon in Analysesoftware zur Anwendung kommt, wird auf der LEGAL ®EVOLUTION zu sehen sein. Startups und etablierte Softwareanbieter führen ihre smarten Produkte und Dienstleistungen dem Fachpublikum vor. Den Podcast können Sie hier und über iTunes hier anhören.
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Artificial Lawyer vom 21. August 2017: Legal Technology + Künstliche Intelligenz in Deutschland – Die Entwicklung schreitet voran
Artificial Lawyer hat am 21. August 2017 unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und Legal Technology in Deutschland interviewt. Weiteres Thema war die LEGAL (R)EVOLUTION 2017 – The European LegalTech Expo & Congress, die Jochen Brandhoff veranstaltet. LEGAL (R)EVOLUTION ist die größte jährliche Kongressmesse für die Digitalisierung des Rechts in Kontinentaleuropa. LEGAL ®EVOLUTION 2017 findet am 23. + 24. Oktober 2017 im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.
Das Interview finden sie hier.
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BOP bei Firmenlauf J.P. Morgan
Das Team BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist in großer Besetzung beim Firmenlauf J.P. Morgan in der Frankfurter Innenstadt angetreten.
Unser 11-Läuferteam trat am Dienstag, 13.06.2017 gegen 18 Uhr an der Startlinie an, um gemeinsam das 5,6 Kilometer entfernte Ziel zu erreichen. Unsere Startnummern mit Zahlen oberhalb von 61.000 machten vorab klar, dass wir nicht alleine auf der Strecke sein würden.
Und so war es auch. Soweit das Auge reichte, waren Läufer in bunten Corporate T-Shirts zu sehen, die sich nach dem Startschuss in Bewegung setzten. Die Stimmung während des Laufs war sehr gut und der Support der am Rande stehenden Menschen toll. Für das gesamte Team war es eine schöne Erfahrung und alle schafften es erfolgreich ins Ziel. Wir freuen uns schon auf den nächsten Lauf!
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Nicole Gärtner neue ReNo bei BOP
Nicole Gärtner verstärkt unsere Kanzlei als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte seit 1. März 2017.
Zuvor war sie als Assistentin des Gesamtvertriebsleiters bei einem namenhaften deutschen Automobilhersteller beschäftigt und als Organisationstalent zusätzlich für die Planung und Durchführung von internen Tagungen und Marketingveranstaltungen zuständig.
Ihr juristisches Fachwissen eignete sich Nicole Gärtner als Partner Assistentin in englischen und amerikanischen Großkanzleien in Frankfurt an.
Sie unterstützt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER insbesondere im Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Insolvenzverwaltung.
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Die Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) berichtet: LEGAL ®EVOLUTION ist die „erste deutsche Legal Tech Messe“
Dieses Jahr findet mit der Legal ®Evolution 2017 „die erste deutsche Legal Tech-Messe“ ( ZAP 11/2017, S. 575) vom 23. bis 24. Oktober in Frankfurt am Main statt.
Die von Dr. Jochen Brandhoff gegründete European LegalTech Expo GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kongressmesse Legal ®Evolution als Leitevent der Branche zu etablieren und Legal Tech-Firmen, Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger auf einer zweitägigen Legal Tech-Kongressmesse zusammen zu bringen.
Legal ®Evolution 2017 ist auch ein akademischer Fachkongress, auf dem 40 renommierte Professoren, Politiker, Firmengründer und Geschäftsführer als Gastredner vertreten sind und den Rechtsanwendern aufzeigen werden, wie durch Legal Tech die bereits begonnene Digitalisierung der Rechtsberatung genutzt werden kann, um Rechtsdienstleistungen auf dem Rechtsmarkt der Zukunft effizienter und kostenoptimiert anbieten zu können.
Dazu haben Kongress-Teilnehmer auf der parallel laufenden Legal Tech Fachmesse die Möglichkeit, sich aktuell existierende praktische Lösungen zu den Kongress-Vorträgen anzusehen. Ca. 45 ausgewählte Aussteller aus der Legal Tech-Branche zeigen den Messebesuchern, was heute schon anhand von Legal Tech möglich ist und wie sie durch die Nutzung von Legal Technology Prozesse optimieren können.
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Jochen Brandhoff trägt zum Thema, “Bewegen sich Wirtschaftsanwälte per Tretroller auf dem digitalen Highway?“ vor
Dieser Leitfrage wurde im Rahmen der Kanzleidialoge nachgegangen, die in den Räumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 04. Mai 2017 stattfanden.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff referierte nach einem Vorwort von Dr. Anette Hartung zu dem Thema „digitale Herausforderungen und aktuelle Lösungen für Rechtsanwälte“.
Die Rechtsberatungsbranche, so betonte Brandhoff, habe es geschafft, in den letzten 50 Jahren ohne wesentliche Änderungen auszukommen. Die Digitalisierung des Rechtsmarkts stecke noch in Kinderschuhen. Das sei für die Anwaltschaft eine große Chance. Die Nutzung digitaler Techniken biete Rechtsanwälte ein enormes Potential, ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren.
“Quo vadis advocatus?“ war aber nicht die einzige Frage, die im Fokus des Kurzreferats von Jochen Brandhoff stand, sondern insbesondere, in welche Richtung sich die Anwendung des Rechts im Zuge der Digitalisierung des Rechtsmarktes entwickeln wird.
Das Recht wird bereits heute schon durch Computeralgorithmen angewendet. Etwa durch die Prüfung bestimmter Ansprüche von Fluggästen oder von Hartz IV-Bescheiden. Einer größeren Ausdehnung algorithmusbasierter Rechtsanwendung in naher Zukunft steht somit nichts entgegen.
Anschließend wurde in der Runde erörtert, welche Vor- und Nachteile sich für die Anwaltschaft und welche grundsätzlichen ethischen Probleme sich aus diesem Umstand ergeben. Werden Algorithmen eine kosteneffiziente Ausgliederung der gegenwärtig durch Prozesskostenbeihilfe staatlich finanzierten Rechtsberatung bewirken? Wird der „judex“ durch den Computer ersetzt und wäre dies mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz nicht sogar geboten? Diese und mehr kontroverse Fragen wurden in der Runde diskutiert.
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Stefan Brass lehrt Unternehmensrecht und Principles of Private Law an der Frankfurt School of Finance & Management
Die Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management hat den Lehrauftrag unseres Partners Dr. Stefan Brass zum Sommersemester 2017 erweitert. Er hält in diesem Semester die Vorlesungen Principles of Private Law und Unternehmensrecht.
Vortrag von Dr. Jochen Brandhoff an der Universität Osnabrück
Am Mittwoch, den 26. April 2017, ab 17:30 Uhr, hält ab 17:30 Uhr unser Partner Dr. Jochen Brandhoff im Rahmen des Osnabrücker Gesellschaftsforum einen Vortrag über die digitale Transformation des Rechts. Die Veranstaltung findet im Helikonensaal (Albrechtstraße 29, 49076 Osnabrück) statt und steht unter dem Generalthema Legal Tech und Legal Innovation.
Jochen Brandhoff referiert an der Universität Osnabrück über die digitale Transformation des Rechts
Am Mittwoch, den 26. April 2017 ab 17:30 Uhr, hält unser Partner Dr. Jochen Brandhoff an der Universität Osnabrück einen Vortrag über die digitale Transformation des Rechts. Dabei wird er die Frage beantworten, welchen grundlegenden Veränderungen sich Juristen aus Rechtsabteilungen und Kanzleien durch die Digitalisierung des Rechts in den kommenden Jahren stellen müssen. Rechtliche Technologie, künstliche Intelligenz, Blockchains, Vertragsanalysesysteme, Datenanalysesoftware und Workflow-Management-Tools finden in der Rechtsanwendung immer breitere Anwendung.
Danach gibt Tobias Renner von KPMG Legal einen Überblick über die aktuellen Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen von Legal Tech.
Die Veranstaltung findet im Helikonensaal (Albrechtstraße 29, 49076 Osnabrück) statt und steht unter dem Generalthema Legal Tech und Legal Innovation.
Die Einladung zu dem Event finden Sie hier.
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BOP Kanzleidialoge über die BLOCKCHAIN (R)EVOLUTION
BLOCKCHAIN (R)EVOLUTION – das war das Leitthema des 3. Legal Tech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 16. März 2017. Fast 50 Syndikusanwälte, General Counsel, Rechtsanwälte aus Wirtschaftskanzleien und Institutionen, Steuerberater, Informatiker, Legal-Technology-Anbieter und Legal-Tech-Investoren waren unserer Einladung zu den BOP Kanzleidialogen gefolgt, um sich über Distributed Ledgers, Blockchains, Kryptowährungen wie Bitcoin und Smart Contracts auszutauschen.
Vier Blockchain-Experten gaben einen Einblick in die wirtschaftlichen Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte dieses dezentralen Konsensmechanismus, der sogenannten „Trust Machine“.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag über die Funktionsweise von Blockchains. Einen Auszug aus seiner Rede finden Sie hier. Christoph Simmchen gab eine rechtsgebietsübergreifende Einführung in die Blockchain-Technologie, während Markus Columbu über Rechtslücken und rechtliche Risiken der Blockchain-Technik referierte. Christian Kahl führte in seinem Abschlussvortrag aus, welchen Einfluss die Blockchain auf Online-Marktplätze haben wird. Schließlich stellte Jochen Brandhoff die neue Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION 2017 – The European LegalTech Expo & Congress vor. LEGAL ®EVOLUTION soll zur europäischen Leitmesse der digitalen Transformation des Rechts werden. Sie findet am 23. und 24. Oktober 2017 im Kap Europa der Messe Frankfurt statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP Kanzleidialoge – 3. LegalTech Lunch
Am Donnerstag, den 16. März 2017, findet von 12.00 bis 15.00 Uhr der dritte BOP LegalTech Lunch in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt.
Thema wird u.a. die Blockchain sein.
Tanja Bindrin neue Rechtsanwältin für Insolvenzrecht bei BOP
Rechtsanwältin Tanja Bindrin verstärkt unsere Kanzlei seit 1. Februar 2017 in unserem Schwerpunktbereich Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung als Associate. Sie verfügt über eine über 7-jährige Berufserfahrung im Bereich des Insolvenzrechts mit dem Schwerpunkt Insolvenzanfechtungen. Tanja Bindrin bringt darüber hinaus eine umfassende Fachkompetenz in der Betriebsfortführung und der Abwicklung von Insolvenzverfahren mit. Sie war davor bei zwei Top-25-Kanzleien für Insolvenzrecht tätig.
Unser Partner Dr. Martin Obermüller äußert dazu: „Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Anfechtungsreform mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ und der zu erwartenden Änderungen in Praxis und Rechtsprechung ist es großartig, mit Frau Bindrin eine erfahrene und hochspezialisierte Rechtsanwältin dazugewonnen zu haben.“
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BOP im neuen Handbuch Prädikatsexamen
TalentRocket hat Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer und von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER dazu befragt, wie man sich zielgerichtet auf ein gutes Erstes Juristisches Staatsexamen, die „Erste Juristische Prüfung“, vorbereitet. Die Antworten sind im neuen „Handbuch Prädikatsexamen“, 1. Aufl., München 2016 veröffentlicht. Der Kommentar von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER über die Bedeutung von Prädikatsexamina im Anwaltsmarkt der Zukunft ist auf S. 15, der über den nötigen Blick für das Wesentliche und die Fähigkeit zu wirtschaftlichem Denken auf S. 50 und der über das Auftreten in der mündlichen Prüfung auf S. 88 abgedruckt. Das Handbuch versteht sich als Rundum-Ratgeber für Juristen auf dem Weg zum Prädikatsexamen und wurde in Zusammenarbeit mit Prädikatsjuristen und Examensprüfern entwickelt.
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Caspar Behme: Wenn deutsche Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsrat räumen müssen für ihre EU-Kollegen, Wirtschaftswoche-Blog, 7. Februar 2017
Caspar Behme:
Wenn deutsche Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsrat räumen müssen für ihre EU-Kollegen
Wirtschaftswoche Online, Management-Blog, 7. Februar 2017. Claudia Tödtmann hat im WiWO-Management-Blog einen Gastbeitrag unseres Of Counsel Dr. Caspar Behme über den kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelten TUI-Fall veröffentlicht. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER vertritt in diesem Verfahren den Antragsteller.
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Unternehmensmitbestimmung – BOP plädiert für Einbeziehung von EU-Arbeitnehmern
Januar 2017 – Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 24. Januar unter dem Vorsitz des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts über den sog. TUI-Fall (Vorabentscheidungsverfahren C-566/15) verhandelt. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt möglicherweise gegen Europarecht: im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer dürfen die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat deutscher Gesellschaften nicht mitwählen und auch nicht selbst in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die deutschen Gewerkschaften und ihre Interessenvertreter führen eine Medienkampagne gegen den Antragsteller, obwohl dieser eine Europäisierung der Unternehmensmitbestimmung anstrebt.
In der über vierstündigen Verhandlung haben die Europäische Kommission, die EFTA-Überwachungsbehörde, die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der Niederlande, Frankreichs und Luxemburgs, die deutschen Gewerkschaften sowie die Parteien des Ausgangsverfahrens, Konrad Erzberger (Antragsteller) und der Touristikkonzern TUI AG (Antragsgegnerin) ihre Rechtsauffassungen dargelegt. Danach haben die Verfahrensbeteiligten die Fragen der fünfzehn verhandelnden EuGH-Richter, darunter der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Koen Lenaerts, der Vizepräsident Antonio Tizzano und der Berichterstatter Egils Levits, und die Fragen des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe beantwortet.
Dr. Caspar Behme (federführend), Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte, die Vertreter des Antragstellers, führten aus, dass es in dem Verfahren nicht um die Abschaffung der unternehmerischen Mitbestimmung gehe, sondern um eine Verbreiterung ihrer Legitimationsbasis und damit um die Verbesserung der Corporate Governance mitbestimmter Unternehmen. Wer die Unternehmensmitbestimmung anerkenne oder sogar befürworte, der müsse auch wollen, dass sie funktioniere und dass die mit ihr bezweckten Vorteile tatsächlich eintreten. Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat habe den Zweck, das Wissen und die Erfahrung der Arbeitnehmer zum Wohle des Unternehmens in die Tätigkeit des Aufsichtsrats einfließen zu lassen. Wenn das Unternehmen „ausländische“ Arbeitnehmer habe, d.h. Arbeitnehmer in Tochtergesellschaften und Betrieben in anderen EU-Mitgliedstaaten, dann würde dieser Zweck zwangsläufig verfehlt, wenn das Wissen und die Erfahrung dieser Arbeitnehmer ausgeblendet werden und die Mitbestimmung auf die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer beschränkt werden würde. Wer also für Mitbestimmung sei, der müsse folgerichtig auch für die Einbeziehung ausländischer Arbeitnehmer in die Aufsichtsratswahlen sein. Dies sei bei Unternehmen umso wichtiger, die wie TUI deutlich mehr Arbeitnehmer im Ausland als im Inland beschäftigten.
Die deutschen Gewerkschaftsspitzen und ihre Interessenvertreter betreiben eine emotional geführte Medienkampagne gegen den Antragsteller, die Beobachter aus der Wissenschaft als beispiellos einstufen. Der dadurch erzeugte Druck soll erreichen, dass die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten verbundene Macht und Vergütung weiterhin ihnen vorbehalten bleiben. Sachliche Argumente, warum ausländische Kollegen von der Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben sollten, werden jedoch nicht gebracht.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER widerlegte in der mündlichen Verhandlung das Argument, dass die Durchführung von Wahlen zum Aufsichtsrat in ausländischen Tochtergesellschaften rechtlich unmöglich sei: Die Europäisierung der Mitbestimmung sei ohne weiteres möglich, wie vor allem die Rechtsvergleichung zeige. Anhand der Lage in Frankreich, Dänemark und Norwegen belegte die Wirtschaftskanzlei, dass eine Einbeziehung der ausländischen Arbeitnehmer in die Aufsichtsratswahlen nicht nur rechtlich möglich und geboten, sondern auch praktisch durchführbar sei: Dort sind ausländische Arbeitnehmer im Aufsichtsrat repräsentiert, ohne dass dadurch das sogenannte „Territorialitätsprinzip“ verletzt sei.
Die Verfahrensgegner machten darüber hinaus geltend, aus dem Wortlaut seines Antrags ergebe sich, dass der Antragsteller die Mitbestimmung tatsächlich schwächen wolle. Hintergrund ist, dass sein Antrag darauf gerichtet ist, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht mehr angewendet werden dürfe. Überzeugend ist dieses Argument jedoch nicht, da rechtstechnische Anforderungen den Wortlaut des Antrags bestimmen. Ein Antrag, der unmittelbar auf die Einbeziehung der europäischen Arbeitnehmer gerichtet gewesen wäre, wäre in einem Statusverfahren nach § 98 Aktiengesetz unzulässig gewesen.
Die Argumentation von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wurde von der EFTA-Überwachungsbehörde und der Europäischen Kommission ganz bzw. teilweise geteilt und von den einzelnen Mitgliedstaaten und den Gewerkschaften ganz oder teilweise abgelehnt. Die Mehrheit der Wissenschaftler und Juristen, die sich im Vorfeld des Verfahrens zum TUI-Verfahren geäußert hatten, waren der Argumentation des Antragstellers gefolgt und hatten sich für eine Einbeziehung der EU-Arbeitnehmer in die Unternehmensmitbestimmung ausgesprochen.
Anders als es in den Darstellungen der gewerkschaftsnahen Presse suggeriert wird, würde sich in der Praxis erstmal nichts Wesentliches verändern, sollte der Gerichtshof dem Antrag stattgeben und entscheiden, dass der Aufsichtsrat einer Gesellschaft nicht mehr nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zusammenzusetzen sei: Weder wäre die Wahl amtierender Aufsichtsratsmitglieder (auch nicht derjenigen der Arbeitnehmer) noch die vom Aufsichtsrat getroffenen Beschlüsse unwirksam. Das Amt der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder würde erst mit Ablauf der in §§ 98 Abs. 4 Satz 2, 97 Abs. 2 AktG genannten Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung des Ausgangsgerichts (also des Kammergerichts) oder, im Falle einer Rechtsbeschwerde, sechs Monate nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs enden. Die Feststellung der Unanwendbarkeit des MitbestG wäre außerdem auf die TUI AG begrenzt. Auf andere Gesellschaften, deren Aufsichtsrat nach dem MitbestG zusammengesetzt ist, hätte dies erstmal keinerlei Auswirkungen. Die dortigen Aufsichtsräte blieben erst einmal wie bisher bestehen und zusammengesetzt, da nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 96 Abs. 2 AktG die Statusänderung eines Aufsichtsrats nur durch ein Statusverfahren bewirkt werden kann. Erst wenn bei anderen Gesellschaften ebenfalls ein Statusverfahren eingeleitet und darin die Unanwendbarkeit des MitbestG festgestellt werden würde, wäre auch dort der Aufsichtsrat (entsprechend des im dortigen Statusverfahren getroffenen Beschlusses) umzubilden.
Dem Vorabentscheidungsverfahren liegt eine Vorlage des Kammergerichts Berlin an den EuGH zugrunde, in dem das Gericht es als „vorstellbar“ ansah, dass „Arbeitnehmer durch das deutsche Mitbestimmungsrecht aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert werden“ (Az. 14 W 89/15). Das Kammergericht hat über ein Statusverfahren nach § 98 Aktiengesetz zu entscheiden, in dem BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER die Rechtsauffassung des Mandanten und Antragstellers Konrad Erzberger vertritt, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Im Zentrum der beiden Verfahren steht die Frage, inwiefern die deutschen Mitbestimmungsregeln, wonach bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt sind, gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 18 AEUV verstoßen.
Mit den Schlussanträgen des Generalanwalts ist am 4. Mai zu rechnen.
– Ende der Mitteilung, Länge: 7794 Zeichen einschließlich Leerzeichen –
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Caspar Behme (Of Counsel) und Dr. Jochen Brandhoff (Partner), BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a. M., +49 69 34 879 20-0, c.behme(@)bop.legal und j.brandhoff(@)bop.legal.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main mit den Beratungsschwerpunkten Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Insolvenzen und Restrukturierungen, Steuerrecht, Unternehmensrecht und Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Die Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig.
Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 2017: Jochen Brandhoff und Caspar Behme äußern sich zum TUI-Verfahren
Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) greift Detlef Esslinger in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Januar 2017 das von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER geführte Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 auf („Weg da!“, SZ Nr. 18 v. 23.10.2017, S. 6 (Politik)). Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff und unser Of Counsel Dr. Caspar Behme, der Anwalt und der Bevollmächtigte des Antragstellers, erläutern darin die Hintergründe des sogenannten TUI-Verfahrens.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat über die Frage zu entscheiden, ob das geltende deutsche Mitbestimmungsrecht unionsrechtswidrig ist. Danach sind Arbeitnehmer, die in ausländischen Tochtergesellschaften und Betrieben deutscher Gesellschaften beschäftigt sind, bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.
Jochen Brandhoff und Caspar Behme heben in dem Beitrag hervor, dass es ihrem Mandanten nicht um eine Beschränkung oder gar Abschaffung der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat ginge. Im Gegenteil: Mit dem Vorlageverfahren strebe er die Europäisierung der Mitbestimmung und die Verbreiterung ihrer Legitimationsbasis an. Denn wer die deutsche Mitbestimmung befürworte, der müsse konsequenterweise auch für die Einbeziehung der ausländischen Belegschaften sein. Die Unternehmensmitbestimmung habe den Sinn, dass der Erfahrungsschatz der Arbeitnehmer eines Unternehmens in die Arbeit des Aufsichtsrats einfließe. Wenn das Unternehmen Arbeitnehmer in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union habe, dann werde dieses Ziel verfehlt, wenn die Mitbestimmung nur auf einen Teil der Arbeitnehmer beschränkt bleibe – nämlich ausschließlich auf die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Oft stellten die Arbeitnehmer im Ausland sogar den überwiegenden Teil der Belegschaft dar.
Den Bericht der Süddeutschen Zeitung können Sie hier lesen.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.
Jochen Brandhoff: Digitale Transformation der Rechtsberatung – Kennen Sie Hatsune Miku?, LTO, 3. Januar 2017.
Jochen Brandhoff:
Digitale Transformation der Rechtsberatung – Kennen Sie Hatsune Miku?
Legal Tribune Online, 3. Januar 2017. LTO hat einen Beitrag unseres Partners Dr. Jochen Brandhoff über die digitale Transformation der Rechtsberatung, den Innovationsdruck im Anwaltsmarkt und die Ziele von Legal Technology, kurz LegalTech veröffentlicht. Darin stellt Jochen Brandhoff dar, wie digitale Technologien die Organisation der Kanzlei und Rechtsabteilung, die Suche nach einem Anwalt und die Rechtsanwendung selbst verändern.
BOP berät Gründerin bei der Veräußerung ihres Medizinprodukte- und Arzneimittelgroßhandels
Unsere Mandantin hielt 50 % der Geschäftsanteile an einem internationalen Großhandelsunternehmen für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie hatte das mittelständische Unternehmen mit dem Erwerber gemeinsam gegründet und geführt. Im November 2016 hat sie sämtliche Anteile an der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH an ihren Mitgesellschafter veräußert. Dieser führt das Unternehmen alleine weiter.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat die Veräußerin bei der Vorbereitung, Gestaltung, Verhandlung und Durchführung des Unternehmensverkaufs umfassend rechtlich beraten.
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Europäischer Gerichtshof setzt Verhandlung in dem von BOP geführten TUI-Verfahren für den 24. Januar 2017 an
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 („TUI-Verfahren“) mit Entscheidung vom 22. November 2016 an die Große Kammer verwiesen. Die mündliche Verhandlung hat das Gericht für den 24. Januar 2017 angesetzt. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER vertritt den Antragsteller. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob die deutsche Unternehmensmitbestimmung das europäische Diskriminierungsverbot und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verletzt, weil im Ausland tätige Arbeitnehmer nicht zu den Wahlen zum Aufsichtsrat zugelassen sind.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.
Global Shapers treffen Prof. Christoph von der Malsburg und Jochen Brandhoff
Die Global Shapers Frankfurt werden bei ihrem Event „Meet the Leaders“ am 13. Dezember 2016 den Hirnforscher und Neuroinformatiker Prof. Christoph von der Malsburg und unseren Gründer Jochen Brandhoff zu Gast haben.
Schwerpunkte der Gespräche, die bei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER stattfinden, werden die künstliche Intelligenz, die Blockchain und Legal Technology sein.
Die Global Shapers Community ist ein Netzwerk herausragender junger Menschen aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wurde 2011 vom Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum – WEF) in Genf ins Leben gerufen.
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BOP Kanzleidialoge über künstliche Intelligenz und Effizienz in der Rechtsberatung
Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Effizienzsteigerungen in der Rechts- und Steuerberatung – das waren die Leitthemen des 2. Legal Tech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 1. Dezember 2016. Fast 40 Unternehmer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Redakteure wichtiger juristischer Fachmedien trafen sich im Rahmen der BOP Kanzleidialoge in unserer Kanzlei, um über den Kanzleimarkt der Zukunft zu sprechen.
Die Referenten Marco Klock und Jan Frederik Strasmann erläuterten in Ihren Vorträgen, wie Anwälte Legal Technology einsetzen können, um die Effizienz ihrer Kanzleiorganisation zu steigern. Marco ist Geschäftsführer des schnell wachsenden Anwaltsnetzwerkes edicted., an dem im November 2016 der Verlag C.H.Beck eine Beteiligung erworben hat. Frederik ist Geschäftsführer von rightmart, einer neuartigen, teilautomatisierten Anwaltskanzlei. Unser Partner und Legal-Tech-Experte Dr. Jochen Brandhoff führte in seinem Eröffnungsvortrag aus, wie Künstliche Intelligenz, vor allem künstliche neuronale Netze, die Rechtsberatung in den kommenden zehn Jahren verändern werden. Einen Auszug seiner Rede über die Digitalisierung des Rechts finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP Kanzleidialoge – 2. LegalTech Lunch
Am Donnerstag, den 1. Dezember 2016, findet von 12.00 bis 14.00 Uhr das zweite BOP LegalTech Lunch in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt.
Jochen Brandhoff: Das Digitale im Juristen – Was das Rechtssystem mit Software gemein hat; FAZ vom 9.11.2016, Nr. 262, S.16 (Wirtschaft).
Jochen Brandhoff:
Das Digitale im Juristen – Was das Rechtssystem mit Software gemein hat
FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG, 9. November 2016, Nr. 262, S. 16 (Wirtschaft). Die FAZ hat einen Beitrag unseres Partners Dr. Jochen Brandhoff über die digitale Transformation des Rechtswesens und die Automatisierung des Rechts veröffentlicht. Darin erklärt Jochen Brandhoff, dass digitale Technologien wie die Blockchain und artifizielle Intelligenz, vor allem künstliche neuronale Netze, unser Rechtsystem grundlegend verändern werden. Außerdem beschreibt er, wie eng die Arbeitstechnik des Juristen mit der Funktionsweise von Computerprogrammen und der Struktur von Algorithmen verwandt ist.
Vortrag Dr. Jochen Brandhoff auf dem 17. Forum Neue Ernegiewelt
Am Freitag, den 11. November 2016, hält ab 11.30 Uhr unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag über rechtliche Aspekte der Betriebsführung und Wartung (O&M – Operations and Maintenance) von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Danach nimmt er an der Podiums- und Publikumsdiskussion zu diesem Thema teil.
Das 17. Forum Neue Energiewelt 2016 ist die größte Konferenz für regenerative Energiewirtschaft in Deutschland und findet vom 9. bis zum 11. November 2016 in Berlin statt.
Kanzleireihe – Lunch November 2016
Am Donnerstag, den 3. November 2016 findet von 11.45 bis 14.15 Uhr der Kanzleireihen-Lunch in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt.
Die Kanzleireihe findet als monatliche Lunchreihe im Rhein-Main-Gebiet jeweils am ersten Donnerstag des Monats statt.
Moderiert werden die Kanzleireihen von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung. Mitveranstalter sind Dr. Jochen Brandhoff, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard.
BOP unterstützt zahntechnisches Großlabor bei strategischem Unternehmenskauf
Unser Mandant, ein medizintechnisches Dienstleistungsunternehmen, bietet Dentallaboren in Deutschland zahntechnische Leistungen an. Im Zuge seiner Wachstumsstrategie hat er 100% der GmbH-Anteile eines Dentalgroßlabors mit fast 20 Arbeitnehmern erworben. Beide Medizintechnikunternehmen haben ihren Sitz im Rhein-Main Gebiet.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Erwerber bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb beraten. Dies umfasste unter anderem die optimale rechtliche Strukturierung der Transaktion sowie die Führung von Vertragsverhandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Zielunternehmens samt Einziehung von Geschäftsanteilen. Ebenso waren arbeitsrechtliche Aspekte wie betriebliche Pensionszusagen zu beachten.
Die Anlagegüter des Dentallabors wurden im Wege eines Sale-and-lease-back-Verfahrens an den Käufer veräußert, der diese anschließend wieder an das Zielunternehmen vermietet hat. Die beiden Betriebe werden zusammengelegt und alle Arbeitnehmer übernommen.
Unser federführender Partner Dr. Stefan Brass erläutert: „Nicht nur größere Unternehmen expandieren im In- und Ausland verstärkt durch strategische Unternehmensübernahmen, sondern auch kleinere und mittlere. Ihr Hauptantrieb ist die Erschließung neuer Märkte und Vertriebskanäle, die Erweiterung ihres Know-hows und des Mitarbeiterstamms.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Transaktionsteams, Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP stellt „Blue Water“ von Künstler KAYWAZ aus
Der Künstler KAYWAZ hat BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER sein Werk „Blue Water“ aus der Art & Melody Series ausgeliehen. Die 120 x 160 cm große Acrylmalerei auf Leinwand ist in unserem Empfangsbereich ausgestellt. Wir freuen uns sehr über das Gemälde und danken KAYWAZ für die Leihgabe.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Jochen Brandhoff referiert auf dem 17. Forum Neue Energiewelt über Betrieb und Wartung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Das 17. Forum Neue Energiewelt 2016 ist die größte Konferenz für regenerative Energiewirtschaft in Deutschland und findet vom 9. bis zum 11. November 2016 in Berlin statt. Die Hauptthemen dieser Leitkonferenz über erneuerbare Energien und innovative Energiemodelle sind im Jahr 2016 die Sektorkopplung von Elektrizität, Wärmeversorgung und Verkehr, der Stromnetzumbau und Energiespeicher. Auch die Blockchain und die Digitalisierung der Energiewirtschaft werden Gegenstand der Veranstaltung sein. Das 17. Forum Neue Energiewelt steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hält am 11. November ab 11.30 Uhr einen Vortrag über rechtliche Aspekte der Betriebsführung und Wartung (O&M – Operations and Maintenance) von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Danach nimmt er an der Podiums- und Publikumsdiskussion zu diesem Thema teil. Eine besondere Berücksichtigung bei der Diskussion soll die neue Energiewelt finden, in der Photovoltaik, Windenergie und Biomasse zusammengeführt und gekoppelt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Erster BOP LegalTech Lunch löst Diskussion über die Zukunft des Rechtsmarktes aus
Durch die digitale Transformation der Rechtsberatung wird der Anwaltsmarkt transparenter und Rechtsdienstleistungen werden preisgünstiger. Das hob Dr. Jochen Brandhoff im Eröffnungsvortrag des ersten BOP LegalTech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 9. September 2016 in Frankfurt a.M. hervor.
Jacob Saß, Maximilian Block und Maximilian Koeppen beschrieben die Bedeutung von LegalTech für den Rechtsmarkt. Das Managementteam von advocado, einem innovativen Anbieter von Legal Technology aus Greifswald, stellte außerdem dar, wie advocado Rechtssuchende und Rechtsanwälte effizienter zusammenbringt.
Die Vorträge lösten bei den teilnehmenden Wirtschaftsanwälten, Unternehmern und LegalTech-Experten eine intensive Diskussion über juristische Internetplattformen, rechtliche Technologien und die Anwaltsvergütung der Zukunft aus. Im Anschluss an die Diskussion nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit zu weiterem Austausch bei Sekt, Wein, Bier und kalten und warmen Speisen.
Am 1.12.2016 von 12.00 bis 14.00 Uhr findet das zweite BOP LegalTech Lunch bei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt. Damit möchten wir Rechtsanwälten, Venture-Capital-Gesellschaften und Business Angels den nächsten Einblick in die Wachstumsbranche LegalTech geben. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Simon Benedikt, benutzen unser Kontaktformular oder rufen uns an, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät kanadischen Medizintechnik-Konzern bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat ein kanadisches MedTech-Unternehmen bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts im Wege eines Asset Deals rechtlich und steuerlich begleitet. Unser Mandant ist ein innovativer Anbieter von medizinischer Informationstechnologie. Im Zuge der Unternehmenstransaktion hat er die wesentlichen Vermögenswerte seiner deutschen Tochtergesellschaft an einen britischen Investor verkauft.
Einen Schwerpunkt bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung des Mandanten bildete die vorgeschaltete finanzielle Restrukturierung des Unternehmens. Darüber hinaus umfasste das Mandat auch die Rechts- und Steuerberatung bei der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER war bereits im vergangenen Jahr bei mehreren Tech-Transaktionen als Beraterin tätig. Die Kanzlei verfügt über umfassende Expertise bei der Beratung grenzüberschreitender Technologietransaktionen.
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei waren Stephan A. Richter, Dr. Martin Obermüller und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Caspar Behme: VW zofft sich mit Zulieferern: Nur eine Mediation kann die Streithähne versöhnen
Behme, Caspar:
VW zofft sich mit Zulieferern: Nur eine Mediation kann die Streithähne versöhnen
FOCUS-Online, 3. September 2016, Rubrik: Finanzen/Experten – Unser Of Counsel und Wirtschaftsmediator Dr. Caspar Behme veröffentlicht zum Thema VW Zulieferstreit in FOCUS-Online.
Zalando für Juristen: Das Handelsblatt berichtet über unsere Legal-Tech-Beteiligung advocado
„Advocado: Zalando für Juristen – Das Start-up vermittelt Anwaltsdienstleistungen im Internet“ titelt das Handelsblatt am 17. August 2016 auf S. 20 (Printausgabe Nr. 158). Die Zeitung widmet der advocado GmbH, einem erfolgreichen Legal Start-up aus Greifswald, einen ganzseitigen Bericht. Darin beschreibt sie das Geschäftsmodell des Unternehmens, seine Firmenpartnerschaften mit den Volksbanken und Edeka und den stark wachsenden Legal-Tech-Markt.
Unser Partner Jochen Brandhoff, der im Artikel als Investor von advocado genannt wird, erläutert: „advocado ist eine Internetplattform, die Rechtsuchende und spezialisierte Rechtsanwälte zusammenbringt. Der Anwalt erhält eine feste Vergütung. Die Mandate können sicher und schnell über die IT-Infrastruktur abgewickelt werden. Damit trägt advocado zur digitalen Transformation des Rechtsmarkts bei. Legal-Tech-Unternehmen bieten Softwarelösungen und Tools, mit denen der Anwaltsmarkt transparenter und effizienter wird. Sie geben Rechtsabteilungen und Verbrauchern die Möglichkeit, hochwertige Rechtsdienstleistungen preisgünstiger zu erhalten.“
Jochen Brandhoff unterstützt advocado und andere Legal Start-ups als Business Angel und berät Unternehmen bei der Nutzung von Legal Technology. Bereits 1999 gründete er mit einem Partner Jus2click, das erste Legaltech-Startup in Deutschland, und veräußerte es 2003.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät Käufer und Verkäufer bei Unternehmenskäufen und anderen Unternehmenstransaktionen im Bereich der digitalen Technologien. Dies umfasst die Branchen Legal Tech, FinTech, RegTech, InsurTech, PropTech, MedTech, E-Health und CleanTech. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät Unternehmen darüber hinaus zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, die bei der digitalen Transformation der Wirtschaft auftreten. Dazu gehören unter anderem die digitale Vernetzung und das autonome Handeln von Maschinen und Produktionsstätten, autonomes und vernetztes Autofahren, Targeted Advertising, die Blockchain und Blockchain-Anwendungen, Smart Data und die Smart Service Welt.
Für Rechtsfragen und steuerliche Fragen in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft wenden Sie sich bitte an unseren Partner Stephan A. Richter. Für Fragen über rechtliche Innovationen und juristische Technologien sowie zur Digitalisierung der Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Betreiber von Windparks und Solarkraftwerken beauftragen BOP mit der Überprüfung ihrer Finanzierungsverträge in Italien
Unsere beiden Mandanten betreiben Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowohl als Asset Manager für institutionelle Investoren als auch auf eigene Rechnung. Sie haben BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER mit der Überprüfung der Finanzierungsverträge für fünf ihrer Energieerzeugungsanlagen in Italien mandatiert. Gegenstand der Vertragsprüfungen sind unter anderem die Höhe des Finanzierungszinses und Klauseln über die Sicherheiten einschließlich der Forderungsabtretungen an die Gestore dei Servizi Energetici S.p.A. (GSE), Vorfälligkeitsentschädigungen, Vertragsstrafen und andere Pönalen sowie die Beendigungsmöglichkeiten.
Die in den vergangenen Jahren geschlossenen Finanzierungsverträge, in der Regel Darlehens- und Leasingverträge, enthalten oft einen im Vergleich zu anderen europäischen PV-Märkten sehr hohen Nominalzins. Infolge von Kürzungen gesetzlicher Einspeisevergütungen, Steuererhöhungen sowie sinkender Mindesttarife beim sog. ritiro dedicato und eines niedrigeren Marktpreises für Strom sind die Erträge vieler Anlagen negativ. Das italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile, räumt dem Finanzierungsnehmer in solchen Fällen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr einen umfassenderen Schutz ein als andere Rechtsordnungen. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Reduzierungen der vereinbarten Zinssätze und weitergehende Vertragsanpassungen.
Für rechtliche und steuerliche Fragen zu Solaranlagen und Windkraftwerken in Italien wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass oder Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Von BOP begleitetes Stromspeicherprojekt (5 MW) nimmt Regelbetrieb am Regelenergiemarkt auf
Unsere Mandantin hat in der Gemeinde Neubrandenburg (MV) eine Großbatterie mit einer Gesamtleistung von fünf Megawatt errichtet. Die Speicherkapazität der Batterie beträgt fünf Megawattstunden, das bedeutet eine einstündige Einspeicherung bei voller Leistung. Dadurch ist die Qualifikation des Energiespeichers zur Teilnahme an der Primärregelleistung möglich.
Nach einer Testphase von 15 Monaten hat der Stromspeicher nun den Regelbetrieb aufgenommen. „Der Batteriespeicher in Neuhardenberg markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Systemintegration der erneuerbaren Energien. Nur wenn konsequent an Speichertechnologien gearbeitet wird, kann es in Zukunft gelingen, Strom aus erneuerbaren Energien stets bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen“, erklärte der Minister für Wirtschaft und Energie von Brandenburg, Albrecht Gerber, bei der Eröffnungsfeier am 5. Juni 2016.
Die Anlage ist eines der größten Batteriespeichersysteme in Europa. Sie besteht aus fünf baugleichen Containern mit Speichereinheiten aus Lithium-Ionen-Batterien. Die erwartete Betriebsdauer beträgt 18 Jahre. Das Speicherkraftwerk ist in einem ehemaligen Flugzeughangar auf dem Gelände des größten Solarparks Deutschlands (145 MWp) installiert. Die beiden elektrischen Anlagen sind nicht miteinander verbunden. Der Speicher ist an das regionale Verteilnetz angeschlossen.
Der insgesamt über 6 Millionen Euro teure Batteriespeicher wird mit 2,85 Millionen Euro aus dem RENplus-Programm der Speicherinitiative des brandenburgischen Wirtschafts- und Europaministeriums gefördert. Die Förderung setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat das Batterie-Speicherprojekt rechtlich begleitet. Unser Partner Stephan A. Richter erläutert: „Der Energiespeicher erbringt Systemdienstleistungen, wie die Stabilisierung der Netzfrequenz. Er kann eine ähnliche Regelfunktion wie ein konventionelles Kraftwerk mit einer Leistung von 100MWp erfüllen.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Caspar Behme: Corporate Co-Determination German-Style as a Model for the UK?
Horst Eidenmüller, Mathias Habersack, Caspar Behme, Lars Klöhn:
Corporate Co-Determination German-Style as a Model for the UK?
Der Beitrag unseres Of Counsels Caspar Behme für den Oxford Business Law Blog geht vor dem Hintergrund einer aktuellen Äußerung der neuen britischen Premierministerin Theresa May der Frage nach, ob sich die deutsche Mitbestimmung nach dem BREXIT als Vorbild für das Vereinigte Königreich eignet. Weitere Informationen finden Sie hier.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen des BREXIT auf Verträge und Geschäftsmodelle sowie zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Unternehmens- und Konzernstrukturierungen.
BOP tritt SolarPower Europe bei
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist als eine von zwei Rechtsanwaltskanzleien Vollmitglied des europäischen Photovoltaikverbands SolarPower Europe geworden. SolarPower Europe (zuvor EPIA – European Photovoltaic Industry Association) hat seinen Sitz in Brüssel und vertritt Unternehmen, Organisationen und Verbände entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette.
„Die Zusammenarbeit mit Verbänden liegt unserer Kanzlei am Herzen“, erläutert unser Partner Dr. Stefan Brass. „Durch unsere Verbandstätigkeit können wir das regulatorische Umfeld ebenso wie Best-Practice-Modelle für die Solarwirtschaft mitgestalten. Darüber hinaus können wir Verbindungen zu Behörden, Organisationen und Banken weltweit unterhalten. Davon profitieren unsere Mandanten unmittelbar“, ergänzt unsere Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding.
Als einzige Kanzlei ist BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER auch Vollmitglied des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), des Dachverbands der Regenerative-Energien-Branche in Deutschland. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist auch die einzige Kanzlei, die Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW) ist, dem wichtigsten Verband der deutschen Solarbranche.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP lädt zu den 10. Kanzleidialogen über Strategie und Management ein
Der Markt der Rechts- und Steuerberatung befindet sich im Umbruch. Rechtsanwälte und Steuerberater stehen vor der Herausforderung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ihrer Beratungsleistungen wesentlich zu verbessern. Die Arbeitsweise von Kanzleien wird sich in den kommenden 15 Jahren daher umfassend verändern – stärker, als sie das in den vergangenen 30 Jahren getan hat.
Die Kanzleidialoge über Strategie und Management 2020/2030 bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern Denkanstöße zur Weiterentwicklung ihrer Kanzlei. Regelmäßiges Thema ist die digitale Transformation im Anwalts- und Steuerberatermarkt zum Beispiel durch die Nutzung von Legal Technology (Legal Tech).
Die Kanzleidialoge sind eine monatliche Lunchreihe im Rhein-Main-Gebiet am ersten Donnerstag des Monats. Am Donnerstag, den 7. Juli 2016 finden sie zum 10. Mal insgesamt und zum 3. Mal in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER statt – diesmal zum Thema Talent Sharing Plattformen.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung. Mitveranstalter sind Dr. Jochen Brandhoff, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam, Frau Claudia Ulrich und Herrn Simon Benedikt, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dänischer Investor beauftragt BOP mit der rechtlichen Optimierung seines PV-Portfolios mit 40 MWp
Unser Mandant ist eine dänische Investmentgesellschaft und ein internationaler Asset Manager von Solar- und Windkraftwerken mit einer Gesamtkapazität von ca. 125 MWp. Mit einer Spitzenleistung von fast 40 MWp bilden Photovoltaikanlagen in Deutschland den Schwerpunkt des Portfolios.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wird das Kraftwerksgeschäft in Deutschland rechtlich optimieren. Dies umfasst unter anderem die Prüfung und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schlechtleistungs- und Garantieansprüchen aus EPC-Verträgen. Gegenstand der größten Auseinandersetzung ist ein vom Generalunternehmer erstelltes Ertragsgutachten, das maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises hatte.
Unser Partner Stephan A. Richter erklärt dazu: „Die englischsprachige Beratung und Vertretung ausländischer Investoren in Deutschland ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit. Bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind Parteigutachten immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Das ließe sich oft vermeiden, indem die Parteien sich im Vorfeld auf einen gemeinsamen Gutachter einigten. Wir empfehlen außerdem, die Begutachtung mit einem eigenen Rechtsexperten zu begleiten und aktiv den Dialog mit dem Gutachter zu suchen. Nur dadurch lässt sich sicherstellen, dass der Gutachter alle Umstände berücksichtigt.“
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER prüft darüber hinaus mehrere Wartungs- und Betriebsführungsverträge auf unwirksame Vertragsbestimmungen. Den Kern der Überprüfung bilden unwirksame Vertragslaufzeiten, Haftungsbeschränkungen und andere unangemessene oder unübliche Klauseln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP und Wirtschafts-Assekuranz entwickeln innovativen Standardprozess zur Anspruchsdurchsetzung
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und die Wirtschafts-Assekuranz (WIASS) haben einen neuen Standardprozess für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Logistikbranche entwickelt. Der Prozess bietet Logistikunternehmen und Fuhrparkbetreibern eine effiziente Lösung für das Schadensmanagement. Die Vorteile liegen in der schnelleren und kostengünstigeren Schadensabwicklung, im geringeren Aufwand für das Fuhrparkmanagement, den höheren Regulierungserlösen und der stärkeren Kostenkontrolle. WIASS und BOP haben den Geschäftsprozess bereits in zahlreichen Haftungsfällen erfolgreich umgesetzt.
Die Standardisierung von Prozessen und Legal Workflow-Management reduzieren die Kosten der Rechtsberatung und steigern ihre Effizienz. Das gilt besonders bei oft wiederkehrenden Sachverhalten und Rechtsdienstleistungen wie der Schadensregulierung in der Logistik- und Versicherungsbranche und bei komplexen Mandaten wie M&A-Transaktionen und Restrukturierungen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff veranschaulicht das Konzept wie folgt: „Wir zerlegen den Arbeitsablauf – in diesem Fall den Ablauf einer typischen Schadensabwicklung – in einzelne Arbeitsschritte. Die Arbeitsschritte ordnen wir in verschiedene Kategorien ein. Diese weisen wir dem jeweils am besten geeigneten Bearbeiter zu. Das kann ein Versicherungskaufmann, Schadenssachbearbeiter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Wirtschaftsjurist oder Rechtsanwalt sein. Entscheidend ist, wer die Arbeitskategorie am qualifiziertesten und kostengünstigsten erbringen kann. Eine Software unterstützt den so entstandenen rechtlichen Prozess.“
Harald Brand, Geschäftsführer der Wirtschafts-Assekuranz-Makler GmbH, einem der größten deutschen Versicherungsmakler, ergänzt: „Bei einer solchen Prozessanalyse stellt sich nicht selten heraus, dass nicht der Anwalt, sondern ein anderer Spezialist die effizientere Bearbeitung gewährleistet. Anders als in der traditionellen Rechtsberatung üblich, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit daher wichtig“.
Bei Fragen zum Schadensmanagement steht Ihnen unser Partner Stephan A. Richter zur Verfügung. Bei Fragen zu Legal Process Management (LPM) und anderen Prozessmanagement-Lösungen für Rechtsabteilungen und Kanzleien wenden Sie sich bitte an unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Obermüller, Martin: Insolvenzrecht in der Bankpraxis
Obermüller, Martin:
Insolvenzrecht in der Bankpraxis
9. Aufl. 2016, rd. 2000 Seiten – unser Partner Dr. Martin Obermüller ist einer von drei Autoren der 9. Auflage dieses insolvenzrechtlichen Standardwerks. Nun steht der Erscheinungstermin im Sommer 2016 fest.
Dr. Stefan Brass Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance & Management
Unser Partner Dr. Stefan Brass hat zum Sommersemester 2016 einen Lehrauftrag der Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management erhalten. Er hält in diesem Semester als Dozent die Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht.
JUVE berichtet über Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu B&P
Die Zeitschrift JUVE greift in ihrer Aprilausgabe den Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu Brandhoff & Partner (jetzt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER) auf. In dem ausführlichen Artikel „Obermüller zu Brandhoff & Partner“ (JUVE 04/2016, S. 20) berichtet sie über den Werdegang unseres Partners und die Entwicklung von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER zu einer Wirtschaftskanzlei mit den sechs Schwerpunkten Erneuerbare Energien, Unternehmenskäufe (M&A), Sanierungen & insolvenznahe Beratung, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung.
BOP begleitet Markteintritt in den Iran
Die Europäische Union und die Vereinigte Staaten von Amerika haben am 16. Januar 2016 die Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran abgebaut. An diesem Tag, dem sogenannten Implementation Day, traten die im Wiener Abkommen beschlossenen umfassenden Sanktionserleichterungen zugunsten der Islamischen Republik Iran in Kraft. Damit wurde der Weg für einen Neustart der europäisch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen frei.
Unsere Mandantin projektiert, plant und baut weltweit Solarkraftwerke und gehört zu den führenden Photovoltaik-Systemanbietern in Deutschland. Sie möchte die mit der Verbesserung der Geschäftsbeziehungen verbundenen Chancen nutzen und plant ihren Markteintritt in den Iran.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät die Mandantin bei den rechtlichen Aspekten des Markteintritts. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der weiter bestehenden Sanktionsvorschriften der EU und USA, der Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche (Anti Money Laundering), Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die Erfüllung von Export Compliance-Anforderungen und anderen regulatorischen Pflichten. Dabei ist der Einfluss der geplanten Tätigkeit, vor allem eventuelle schädliche Auswirkungen auf das US-Geschäft der Mandantin, ihrer Muttergesellschaft und anderer Konzerngesellschaften zu berücksichtigen. Anmeldungen und Anfragen bei der US-Exportkontrollbehörde, dem Office of Foreign Assets Control – OFAC (Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen) des US-Finanzministeriums bilden daher einen wichtigen Teil des Mandats.
Die Kanzlei berät die Mandantin darüber hinaus beim Abschluss eines Kooperationsvertrags über die Entwicklung von PV-Projekten mit einem Projektierer. Unsere Mandantin wird die PV-Anlagen errichten und Stromabnahmeverträge (PPA) mit iranischen Unternehmen und Einrichtungen wie der Renewable Energy Organization of Iran (SUNA) und der Iran Power Generation and Transmission Company (TAVANIR) schließen.
Bei Fragen zu Geschäften und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter, Rechtsanwalt Ali Fazli oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät Angel Investor bei den Finanzierungsrunden von drei LegalTech-Unternehmen
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat im 1. Quartal 2016 einen Investor bei seiner Beteiligung als Business Angel an drei der führenden deutschen Legal Start-ups begleitet. Alle drei LegalTech-Startups haben damit ihre erste Second-Stage-Finanzierung erfolgreich abgeschlossen. Sie hatten in den Jahren 2014 und 2015 bereits eine Seed-Finanzierung erhalten. Zwei der Legal-Tech-Unternehmen bieten Internetplattformen, die den Rechtssuchenden mit spezialisierten Rechtsanwälten aus ihren Datenbanken zusammenbringen. Algorithmen werten Nachweise über die Spezialisierung der Anwälte aus und führen Nachfrage und Angebot von Rechtsdienstleistungen optimal zusammen. Einer der beiden Rechtsmarktplätze vermittelt auch standardisierte Rechtsprodukte zum Festpreis. Das dritte Unternehmen ist im Bereich der automatisierten Rechtsanwendung tätig. Die selbstentwickelte Software löst rechtliche Fragestellungen in bestimmten Rechtsgebieten ohne Rechtsanwalt.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Angel Investor unter anderem beim Beteiligungsvertrag und der Kapitalerhöhung beraten.
Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits einen Finanzinvestor bei seiner Private Equity-Beteiligung an einem FinTech-Unternehmen beraten hat, baut die Kanzlei damit ihre Expertise im Bereich der digitalen Technologien, insbesondere im Bereich der Financial Technology, Regulatory Technology, Compliance Technology und Legal Technology weiter aus.
Mit ihren speziellen Kenntnissen möchte BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER einen praktischen Mehrwert bei M&A-Transaktionen und den rechtlichen und steuerlichen Aspekten im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft bieten (Robotik, Automation, 3D Druck, Intelligente Datenanalytik, Blockchain, Smart Data, Smart Service Welt, IT-gestützte Optimierung von Geschäftsprozessen und Standardisierung von Produkten).
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei sind Dr. Jochen Brandhoff, Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Legal Tribune Online vom 26.02.2016: Brandhoff & Partner – Aufbau einer Insolvenzpraxis
Legal Tribune Online berichtet am 26. Februar 2016 über den Zusammenschluss des Frankfurter Teams von Wutzke & Förster mit Brandhoff & Partner. Die Sozietät firmiert seit dem 1. März 2016 unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER. Den Artikel finden sie hier.
Juve.de greift den Zugang des Teams um den Insolvenzexperten Dr. Martin Obermüller zu B&P auf
Zum 1. März 2016 hat sich der Restrukturierungs- und Insolvenzexperte Dr. Martin Obermüller mit seinem Team Brandhoff & Partner angeschlossen. Den Beitrag der JUVE.de vom 8. März 2016 darüber finden sie hier.
Frankfurter Team von Wutzke & Förster schließt sich B&P an – neuer Name Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Frankfurt am Main, 29. Februar 2016. Konsequent wirtschaftsnah – entsprechend ihrem Beratungsansatz, die Qualität der Rechtsberatung durch betriebswirtschaftliches Know-how zu verbessern, geht die Energierechts- und Transaktionskanzlei Brandhoff & Partner einen großen Schritt weiter: Ab dem 1. März 2016 schließt sich der Sozietät das Frankfurter Team der Insolvenzkanzlei Wutzke & Förster um Dr. Martin Obermüller an. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER.
Die rasch wachsende Sozietät BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER gewinnt mit Obermüller einen renommierten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter arbeitet er als Rechtsanwalt. Sein Beratungsportfolio umfasst die Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern und Sicherungsgebern ebenso wie die Ermittlung und Überprüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Gesellschaftern. Neben dem Insolvenzrecht zählen die Restrukturierungsberatung und das Bankrecht zu Obermüllers Schwerpunkten. Er ist er Mitautor der 9. Auflage des Standardwerks Obermüller „Insolvenzrecht in der Bankpraxis“, das in diesem Jahr erscheint.
„Der neue Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsberatung ergänzt unser bisheriges Beratungsangebot im Bereich Restrukturierungen und Transaktionen“, erläutern Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter. „Auch in diesen Bereichen ist fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen wesentlich, um dem Mandanten einen praktischen Mehrwert zu bieten.“ Obermüller wiederum legt Wert auf die besonderen rechtlichen Ressourcen vor Ort: „Hier haben wir einen Partner gesucht und gefunden, bei dem wir unser Know-how optimal einbringen können.“
– Ende der Mitteilung, 1975 Zeichen einschl. Leerzeichen –
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff oder Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Lexegese befragt B&P zu Betriebsführungs- und Wartungsverträgen für Stromerzeugungsanlagen
Wartungsverträge und Betriebsführungsverträge sollen die technische Verfügbarkeit von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie für den Anlagenbetreiber möglichst umfassend gewährleisten. Eine zunehmende Zahl von Anlagenbetreibern möchte sich von einzelnen Vertragsbestimmungen oder von den Verträgen insgesamt lösen. Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff beantwortet in einem Interview mit Lexegese – German Renewable Energy Law Online Journal einige wichtige Fragen zu diesen Verträgen. Das gesamte Interview finden Sie hier.
Mandantenseminar am 4. Februar 2016: Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat
Die FAZ vom 26.10.2015 spricht von einer „Kulturrevolution“: Das Berliner Kammergericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss ausländischer Arbeitnehmer von der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat gegen Europarecht verstößt (Rs. C-566/15). In dem Verfahren hat unsere Kanzlei den Antragsteller vertreten. Diese für die Corporate Governance zentrale Frage war zuletzt stark umstritten. Die Entscheidung des EuGH wird insoweit für Klarheit sorgen.
Was bedeutet der Vorlagebeschluss vom 16.10.2015 für Ihr Unternehmen? Hat er Folgen für den bereits im Amt befindlichen Aufsichtsrat und dessen Beschlüsse? Unserer Ansicht nach besteht kein akuter Handlungsbedarf, solange der EuGH nicht die Europarechtswidrigkeit der derzeitigen deutschen Mitbestimmungsregeln festgestellt hat.
Dieses Fazit und die voraussichtlichen Folgen einer Entscheidung des EuGH möchten wir Ihnen bei unserem Mandantenseminar „Aktuelle Themen der Corporate Governance und Aufsichtsratsberatung“ am Donnerstag, den 04.02.2016 zwischen 14.30 und 17.00 Uhr erläutern. Das Seminar wird auch zwei weitere aktuelle Themen behandeln:
1. Die neuen Regelungen zur Geschlechterrepräsentanz in den Organen der Gesellschaft und
2. Organpflichten und Organhaftung im Rahmen einer Red Flag Due Diligence.
Wir möchten herzlich zu unserem Seminar einladen. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.
Unternehmensmitbestimmung europarechtswidrig? Pressemitteilung von B&P
Frankfurt am Main, 26. Oktober 2015. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt in ihrer konkreten Ausgestaltung möglicherweise gegen Europarecht und findet keine Anwendung mehr. Nach dem Mitbestimmungsrecht werden im Aufsichtsrat deutscher Aktiengesellschaften nur im Inland, nicht aber im Ausland tätige Arbeitnehmer repräsentiert. Das Kammergericht Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 (14 W 89/15) die Frage vorgelegt, ob dies mit dem europäischen Diskriminierungsverbot und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist das deutsche Mitbestimmungsrecht unanwendbar und alle Aufsichtsräte sind ausschließlich mit Aktionärsvertretern zu besetzen. Die Vorlage erfolgte im Rahmen eines aktienrechtlichen Statusverfahrens bei der TUI AG, die in Deutschland ca. 10.000 Arbeitnehmer und im europäischen Ausland ca. 40.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
In dem zu Grunde liegenden Statusverfahren nach § 98 AktG vertritt Brandhoff & Partner Rechtsanwälte die Rechtsauffassung des Antragstellers Konrad Erzberger, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Anstatt nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern sei er ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammenzusetzen. Das Mitbestimmungsgesetz dürfe nämlich nicht angewendet werden, weil es im Widerspruch zu EU-Recht stehe (sog. Anwendungsvorrang des Europarechts). Bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nach allgemeiner Praxis nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt; im Ausland tätige Arbeitnehmer (etwa in ausländischen Betrieben oder Tochtergesellschaften) sind von den Wahlen ausgeschlossen. Der Argumentation von Brandhoff & Partner folgend hält das Kammergericht es für möglich, dass diese Rechtslage gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Die nunmehr erfolgte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof wird in dieser für die Corporate Governance zentralen Frage Klarheit schaffen. Sie hatte in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis zuletzt zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Während das Landgericht Frankfurt a.M. kürzlich mit Blick auf den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG entschieden hatte, dass ausländische Arbeitnehmer bei der Ermittlung der für die Mitbestimmungsintensität relevanten Arbeitnehmerzahl mitzuzählen sind, steht in dem von Brandhoff & Partner geführten Verfahren nicht die Ausweitung der Mitbestimmung zur Debatte. Sondern es geht um die Frage, ob die deutschen Mitbestimmungsregeln europarechtswidrig sind und deshalb bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber keine Anwendung mehr finden können. Darüber besteht in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum keine Einigkeit.
Das Verfahren hat Auswirkungen auf sämtliche Gesellschaften, die nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Das betrifft derzeit 635 Gesellschaften. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die europarechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung auch diejenigen Gesellschaften betreffen, deren Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern besteht. Das sind weitere ca. 1.500 Gesellschaften. Die betroffenen Gesellschaften sollten die weitere Entwicklung verfolgen und der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats besondere Aufmerksamkeit widmen.
– Ende der Mitteilung, Länge: 3730 Zeichen einschließlich Leerzeichen –
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff (Partner) oder an Dr. Caspar Behme (Of Counsel),
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a.M.,
+49 69 34 879 20-0, j.brandhoff(@)brandhoff.com und c.behme(@)brandhoff.com.
Brandhoff & Partner ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main. Beratungsschwerpunkte bilden Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen angesehene Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Banken und Investoren. Neben ihrer Rechts- und Steuerberatung auf höchstem Niveau zeichnet sich die Kanzlei durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen oder Banken tätig.
FAZ Nr. 248 vom 26.10.2015 (Wirtschaft): B&P erstreitet Überprüfung der deutschen Mitbestimmung durch EuGH
Brandhoff & Partner hat eine Überprüfung der deutschen Unternehmensmitbestimmung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Im Wirtschaftsteil von heute greift die Frankfurter Allgemeine Zeitung das von Brandhoff & Partner vor dem Kammergericht Berlin geführte Statusverfahren nach § 98 AktG mit einem Kommentar auf S. 15 und einem Bericht auf S. 17 ausführlich auf.
Den FAZ-Bericht können Sie hier lesen.
B&P erneut im Handbuch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”
Brandhoff & Partner ist nach 2014 und 2015 auch 2016 wieder in der Neuauflage des Handbuchs „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei” aufgeführt. Die Anfang 2016 erscheinende 5. Auflage gibt jungen Juristen Einblick in die Tätigkeit renommierter Wirtschaftskanzleien.
Deutschlands 100 zur Vorauflage: „Abschließend präsentieren sich Top-Kanzleien auf einem mehrseitigen Unternehmensprofil: u.a. Allen & Overy, Brandhoff & Partner, Hengeler Mueller, Linklaters und Taylor Wessing. Die Kanzleien geben preis, was sie von ihren Bewerbern erwarten und welche Karrieremöglichkeiten sie Nachwuchsjuristen bieten.“
Anja Gans, Beck-Redakteurin, zur Vorauflage: „Das letzte Kapitel ist der Vorstellung von sieben renommierten Kanzleien vorbehalten, beginnend bei Allen & Overy, über Hengeler Mueller bis hin zu Brandhoff & Partner. Das Buch ist jedem anzuraten, der sich mit dem Gedanken trägt, in einer Groß- bzw. Wirtschaftskanzlei zu arbeiten. Es unterstützt bei der Entscheidung für eine bestimmte Kanzlei oder einen bestimmten Bereich, in dem es die tägliche Beratungstätigkeit skizziert. Besonders an diesem (Arbeits-)Buch ist, dass darin in erster Linie Personen zu Wort kommen, die Wirtschafts- und Großkanzleien und ihre Eigenarten von innen kennen, und entsprechende Insider-Tipps geben können.”
B&P ist Mitveranstalter der „Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030“
Strategien für einen Kanzleimarkt im Umbruch:
Brandhoff & Partner, Klug & Engelhard und aHa Dr. Anette Hartung Veranstalter der
Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030
Frankfurt am Main, 14. September 2015. Der Markt der Rechts- und Steuerberatung steht vor zentralen Herausforderungen. Auch ein halbes Jahrzehnt nach dem Ende der Finanzkrise stehen Mandanten aus Wirtschaft und Industrie unter starkem Kostendruck und ergreifen umfangreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Das Ausschöpfen der Optimierungspotentiale auch im Verhältnis zu seinen Beratern verändert die Beziehungen zwischen Mandanten und Berater tiefgreifend. Der Mandant erwartet einen höheren Beitrag zum Unternehmenserfolg – das bedeutet höhere Ansprüche an das Branchen-Know-how und die unternehmerischen Kompetenzen des Beraters.
Anwalts- und Steuerberatungskanzleien müssen immer stärker auf unternehmerische Kompetenz, eine effiziente Organisation, innovative Vergütungsmodelle und eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität zum wirtschaftlichen Preis achten. Die Internationalisierung des Geschäfts, neue technologische Entwicklungen, eine weiter zunehmende Regulierungsdichte und Gesetzesvielfalt und der wachsende Wettbewerbsdruck beschleunigen diesen Umbruch im Kanzleimarkt weiter. Am Ende des Wandels werden nur jene Kanzleien erfolgreich sein, die ihre Organisation und strategische Ausrichtung erfolgreich angepasst haben und Wettbewerbsstrategien nicht nur entwickelt haben, sondern auch am Markt leben.
Vor diesem Hintergrund eröffnen die Kanzleidialoge die Möglichkeit eines echten Blicks über den Zaun. Sie bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern interdisziplinär konkrete Ansatzpunkte zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der eigenen Kanzlei, aber auch darüber hinausgehende Denkanstöße zur Reflexion ihres Berufsverständnisses und des Bildes des Freiberuflers in der Gesellschaft. Geplant ist ein fachkundiger Austausch mit anderen Praktikern in fester monatlicher Runde – ein regelmäßiges Zusammentreffen mit renommierten Entscheider(innen) auf Partnerebene in lockerer, aber vertrauensvoller Atmosphäre.
Kern der Kanzleidialoge ist ein monatliches Lunchtreffen für Anwaltspartner und Steuerberater im Rhein-Main-Gebiet. Hinter verschlossenen Türen können sich beide Berufsgruppen über aktuelle berufliche und berufsständische Herausforderungen austauschen, strategische und Managementvergleiche anstoßen und voneinander lernen. Darüber hinaus sind Vorträge externer Experten und andere Veranstaltungen geplant. Teilnehmer der interdisziplinären Lunchrunde sind ausgewählte Anwalts- und Steuerkanzleien, von der renommierteren Spezialboutique bis hin zu regionalen und nationalen Marktführern.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, unter anderem als ehemalige Chefredakteurin des Nomos-Handbuchs Kanzleien in Deutschland und der HR-Zeitschrift Karriere im Recht eine Expertin für den deutschen Anwaltsmarkt. Mitveranstalter sind von anwaltlicher Seite Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, und von steuerberatender Seite Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH. Die Teilnehmer zahlen einen Jahresbeitrag von 550 € pro Kanzlei, für den je nach Platzverhältnissen jeweils ein oder zwei Berufsträger teilnehmen können. Hinzu kommen ca. einmal jährlich die Ausrichtung eines Lunchs und die Übernahme eines Impulsreferats.
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Unsere ersten Termine sind am 6. Oktober, am 4. November und am 1. Dezember 2015, jeweils von 12 bis 14 Uhr. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte bis zum 25. September an
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53,
60329 Frankfurt a. M., J.brandhoff(@)brandhoff.com, +49 69 34 87 92 00,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH, Kapellenstraße 47, 65830 Kriftel/Ts., a.klug(@)klug-engelhard.de, + 49 6192 4003 0
oder Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung(punkt)de, + 49 69 1573 688 6979.
Obermüller, Martin:
Anmeldung von Forderungen aus abstrakten Schuldanerkenntnissen
ZInsO 2015, 667
Zur grenzüberschreitenden Dimension der deutschen Konzernmitbestimmung und ihren rechtspraktischen Konsequenzen
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Zur grenzüberschreitenden Dimension der deutschen Konzernmitbestimmung und ihren rechtspraktischen Konsequenzen
Die Aktiengesellschaft (AG) 2015, S. 333 – 342.
B&P fördert Nachwuchswissenschaftler
Das 16. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht findet am 8. und 9. Mai 2015 in München statt. Die traditionelle Tagung junger Rechtswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird dieses Jahr von der Ludwig-Maximilians-Universität ausgerichtet. Sie steht unter dem Rahmenthema „Versicherungsmechanismen im Recht“. Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Brandhoff & Partner ist einer der Hauptsponsoren der Tagung, die u.a. von unserem Of Counsel Dr. Caspar Behme organisiert wird.
„Die Rechtspraxis und die Qualität anwaltlicher Beratung profitieren von einem intensiven Austausch mit der Wissenschaft. Als international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how gefällt es uns besonders, wenn junge Wissenschaftler Themen aufgreifen, die auch die Praxis bewegen. Dies ist bei dem Graduiertentreffen der Fall. Mit unserem Engagement möchten wir deutlich machen, dass uns die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein starkes Anliegen ist“, so Stephan A. Richter, LL.M., Partner der Kanzlei.
Das Plakat der Veranstaltung finden Sie hier.
photovoltaik-Redaktion befragt B&P zur BaFin Erlaubnispflicht von PV-Pachtmodellen
Im März dieses Jahres hat die Bundesfinanzaufsicht BaFin ein in der Solarwirtschaft verbreitetes Pachtmodell als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingestuft. Diese Entwicklung greift die Redaktion der Zeitschrift photovoltaik mit einer Einschätzung von Brandhoff & Partner in ihrer Online-Ausgabe auf: „Pachtmodell braucht Erlaubnis der BaFin“. Ein weiterführender Print-Beitrag der Redaktion ist geplant.
B&P verfolgt Mängelansprüche bei Großanlage in Rumänien
Für den Anlagenbetreiber eines Solarkraftwerks in Rumänien mit einer Kapazität von 6 MWp macht Brandhoff & Partner umfangreiche Vertragsstrafen, Schadensersatz und Mängelhaftungsansprüche aus Gewährleistung gegen den Anlagenverkäufer geltend.
Unser Partner Rechtsanwalt Stephan A. Richter äußert dazu: „Wir schätzen, dass mehr als ein Drittel der in Europa am Netz angeschlossenen Photovoltaikanlagen ab 1 MWp Mängel aufweisen, die den Ertrag der Anlage wesentlich mindern. Meistens geht es nicht um die gerade vieldiskutierten Fehler wie Potentialinduzierte Degradation sondern um Mängel wie eine schlechte Kabelführung, fehlerhafte Installation der Unterkontruktion oder um mangelhafte Anschlüsse“
BaFin erklärt PV-Anlagenpachtmodell für erlaubnispflichtig: Pressemitteilung von B&P
Frankfurt, am Main, 26. März 2015. Seit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitte März ein branchenübliches Pachtmodell für Solarkraftwerke als erlaubnispflichtig qualifiziert hat, befindet sich die Branche in Unruhe. Die Durchführung eines geordneten Zulassungsverfahrens setzt Kenntnisse und eine werthaltige Vernetzung auf unterschiedlichsten Feldern voraus – vom Bankrecht über Finanzaufsichtsrecht, dem Bereich der Leasingverträge, Erneuerbare-Energien-Recht bis hin zu den zahlreichen Pachtvereinbarungen und anderem. Brandhoff & Partner verfügt nach mehreren Jahren im Markt und mit entsprechendem unternehmerischem Hintergrund aller Partner über fundierte Expertise.
So hat kürzlich einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens die Kanzlei mit der Entwicklung eines Leasingmodells für Solaranlagen beauftragt. Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten, hat das Unternehmen Brandhoff & Partner mandatiert, ein entsprechendes Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei derartigen Modellen spielt die Frage nach einer Erlaubnispflicht seitens der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine zentrale Rolle.
Dazu Partner Dr. Jochen Brandhoff: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die branchenüblichen Anlagenpachtmodelle fallen meistens unter das Finanzierungsleasing. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin sichert die Betroffenen gegen Geldstrafen ab, mit denen die Finanzaufsichtsbehörde Verstöße immer häufiger ahndet. Darüber hinaus bringt sie einen echten Marketingvorteil.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig. Auch hierbei unterstützt die Sozietät die betroffenen Unternehmen rasch und unkompliziert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53. 60329 Frankfurt a. M., j.brandhoff(@)brandhoff.com; +49 69 34 87 92 00, oder an
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung.com; + 49 69 1573 688 6979.
Über Brandhoff & Partner:
Brandhoff & Partner ist eine von Frankfurt am Main aus international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsels und Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig. Die Kanzlei ist als Spezialistin für Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie entstanden. Seitdem ist ihr Beratungsfokus stetig gewachsen und richtet sich seit vielen Jahren auch auf die speziellen Bedürfnisse des Mittelstands bei Mergers und Acquisitions und auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorwiegend in Italien, der Türkei und Deutschland. Zusätzlich profitiert ihre Mandantschaft von ihrer Erfahrung im gesamten Wirtschafts- und Steuerrecht, von internationalen Wirtschaftsverträgen und AGB über das Investmentrecht und die Geldwäscheprävention bis zur Tax Compliance.
B&P begleitet nordafrikanische Bank beim Outsourcing der Geldwäscheprävention
Eine führende Bank aus Nordafrika hat Brandhoff & Partner mit der rechtlichen Beratung bei der Auslagerung der Tätigkeiten bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beauftragt. Das Mandat umfasst unter anderem die Erstellung von Gefährdungsanalysen (BaFin-Rundschreiben 8/2005), das Verfassen von Arbeitsrichtlinien und Prozessbeschreibungen und die Unterstützung bei den Jahresberichten.
Compliance und Anti-Money Laundering gewinnen bei kleineren und mittelgroßen Banken immer größere Bedeutung, da die regulatorischen Anforderungen an die Verwaltung eines Kreditinstituts stark gestiegen sind. Die Erfüllung des umfangreichen Pflichtenkatalogs durch eigene Angestellte der Bank ist oft unwirtschaftlich und nicht effektiv. Die beschränkten personellen Ressourcen und die hohen Anforderungen an die Dokumentation veranlassen immer mehr Kreditinstitute dazu, die Bereiche Geldwäscheprävention und Prävention von Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung auszulagern.
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben, möchten wir Sie bitten, unseren Partner Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff zu kontaktieren.
B&P entwickelt Leasingmodell für Solaranlagen und begleitet Zulassungsverfahren bei der BaFin
Einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens ist Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten. Brandhoff & Partner ist damit beauftragt, das Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist zunächst, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei diesen Modellen spielt die Frage nach dem Erfordernis einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine wichtige Rolle.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff dazu: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin bringt einen Marketingvorteil und verhindert Geldstrafen, mit denen die Finanzaufsichtsbehörden Verstöße immer häufiger ahnden.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig.
Bei Interesse steht Ihnen Jochen Brandhoff gerne zur Verfügung.
B&P begleitet Errichtung des größten Solarparks in Israel mit 55 MWp Leistung
Brandhoff & Partner hat einen großen deutschen Anlagenhersteller bei der Planung und Errichtung eines Solarkraftwerks in Israel rechtlich und steuerlich begleitet. Die Photovoltaikanlage ist mit einer Leistung von 55 MWp die größte in Israel. Sie steht nahe der Moshav Ohad etwa 100 Kilometer südlich von Tel Aviv.
Die PV-Anlage ist auf einer Gesamtfläche von 100 Hektar (1 km2) errichtet worden. Sie besteht aus fast 200.000 PV-Modulen auf einachsigen Nachführsystemen und 60 Zentralwechselrichtern. Nach Netzanschluss wird die Anlage eine jährliche Strommenge von etwa 120 Megawattstunden erzeugen und in das Hochspannungsnetz der Israel Electric Corporation (IEC) einspeisen.
Unser Partner Stephan A. Richter, LL.M. dazu: „Die Beratung deutscher Investoren und EPC-Anbieter im Ausland und die Beratung ausländischer Investoren und Komponentenhersteller in Deutschland sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit“.
Vortrag von Jochen Brandhoff über den Kauf und Verkauf von PV-Anlagen auf der PV-Betreiberkonferenz am 27. März 2015
Am 27.März 2015 veranstaltet die Solarpraxis AG eine PV-Konferenz für Betreiber von Photovoltaikanlagen bei der Schletter AG in Kirchdorf/Haag.
Die Referenten, unter anderem Staatsminister Dr. Marcel Huber, erörtern Themen aus den Bereichen Anlagenbetrieb, Zweitmarkt (Veräußerung und Erwerb von Solarenergieanlagen), Technik und Stromvermarktung.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff wird einen Vortrag mit dem Titel „Kauf und Verkauf von PV Anlagen: Rechtliche Hürden und Möglichkeiten“ halten. Vor der Gründung von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte war Jochen Brandhoff Geschäftsführer eines internationalen Projektierers und Anlagenherstellers von Solarkraftwerken und Leiter der Rechtsabteilung eines an der Deutschen Börse notierten Anlagenbauers von Photovoltaikanlagen.
Der Veranstalter:
„Die Investitionen in bisher gebaute PV-Anlagen in Deutschland werden auf 90 Milliarden Euro geschätzt. Die mehr als 1,4 Millionen Bestandsanlagen bieten mit ihren festen Vergütungssätzen nach wie vor attraktive Geschäftsmöglichkeiten. So konzentrieren sich immer mehr Handwerker, Gutachter, Versicherer, Investoren und andere Solarexperten in Deutschland – auch vor dem Hintergrund der aktuellen EEG-Reform – auf den großen Markt bestehender Solaranlagen.
Die Betreiber von PV-Anlagen haben einen wachsenden Bedarf an Informationen und Interaktionen.
Die PV-Betreiberkonferenz in Deutschland soll diesen Bedarf abdecken und einen Treffpunkt sowie ein Informationsportal für die Betreiber darstellen.“
B&P berät irischen Investor beim Kauf von zwei Solarparkprojekten mit 17 MWp
Ein Finanzinvestor aus Irland hat Brandhoff & Partner damit mandatiert, ihn beim Erwerb von zwei noch zu errichtenden Freilandanlagen in Brandenburg zu beraten. Die Solarkraftwerke sollen bei Inbetriebnahme eine Kapazität von 10 und 7 MWp erreichen. Der Auftrag umfasst alle rechtlichen und steuerlichen Fragen beim Kauf der PV-Projekte. Er reicht von der Due Diligence der Nutzungsrechte, Baurechte, Einspeiserechte, Verträge und Genehmigungen über die Steuergestaltung, die Verhandlung u. a. des Kaufvertrags bis zum Netzanschluss.
Das Transaktionsteam der Rechtsanwälte und Steuerberater wird von unserem Partner Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und von Frau Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding geleitet.
B&P begleitet Versicherungskonzern bei der Vergabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung ihrer Solarparks
Eine führende deutsche Versicherung vergibt für einen Teil ihres Solarpark-Portfolios die Aufträge für die technische Betriebsführung, die kaufmännische Betriebsführung und die Geschäftsführung der Projektgesellschaften. Die Ausschreibung umfasst auch eine der größten Photovoltaikanlagen auf Freiland in Deutschland.
Brandhoff & Partner ist von der Versicherung mandatiert worden, die Ausschreibung juristisch und kaufmännisch zu begleiten. Das Mandat reicht von der kaufmännischen und rechtlichen Bewertung der Angebote bis zur Gestaltung und Verhandlung der Betriebsführungsverträge.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner: „Als ehemaliger Geschäftsführer eines EPC- und O&M-Anbieters kenne ich den Markt für kaufmännische und technische Betriebsführung von Solarkraftwerken sowohl aus rechtlicher als auch aus kaufmännischer Sicht. Darüber hinaus wissen wir auch, wie Erzeugungsanlagen technisch funktionieren und arbeiten eng mit unseren technischen Partnern zusammen. Brandhoff & Partner unterstützt Anlagenbetreiber beim Asset Management von Solar- und auch Windkraftanlagen daher mit einem greifbaren Mandantennutzen. Wir wissen darüber hinaus, wie Erzeugungsanlagen technisch funktionieren und arbeiten eng mit technischen Partnern zusammen.“
B&P in der Neuauflage des Buches “Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”
Das Anfang 2015 erschienene Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ beschäftigt sich mit dem Anwaltsmarkt und gibt einen Einblick in die Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder von führenden Wirtschaftskanzleien aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten. Über Brandhoff & Partner schreiben die Autoren auf Seite 124 in der nun veröffentlichten vierten Auflage wie schon in der Vorauflage: „Die anwaltliche Beratung kann im hohen Maße davon profitieren, wenn Rechtsanwälte aus eigener Erfahrung wissen, wie ein Unternehmen funktioniert. So hebt etwa die Kanzlei Brandhoff & Partner aus Frankfurt am Main gezielt die Biografien ihrer Partner hervor, die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, tätig waren. Ihr Slogan lautet dementsprechend: Aus der Wirtschaft in die Rechtsberatung.”
Ab Seite 185 werden ausgewählte Wirtschaftskanzleien vorgestellt. Das Kanzleiprofil von Brandhoff & Partner befindet sich auf Seite 213.
Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN 978-3-940345-81-3 oder online, zum Beispiel beim Beck-Verlag, erhältlich.
Brandhoff & Partner in die Auswahl des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen
Brandhoff & Partner ist in die aktuelle Auflage des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen worden. Die jährlich erscheinende Veröffentlichung des renommierten Nomos Verlags aus der Verlagsgruppe C.H. Beck untersucht und vergleicht deutsche Wirtschaftskanzleien. Aus den über 10.000 Wirtschaftskanzleien wählt die 25-köpfige Redaktion, die ausnahmslos aus Volljuristen besteht, rund 400 besonders hervorzuhebende Sozietäten in ihr Werk.
In der Darstellung von Brandhoff & Partner auf den Seiten 132 und 133 hebt die Untersuchung den „Unternehmenshintergrund“ der Anwälte hervor. „Dank unternehmerischer Berufserfahrung gelingt es (…), auch hochvolumige Joint Ventures zu schultern“. Darüber hinaus lässt „die besondere Internationalität aufhorchen“. „…als weitere Besonderheit für eine Kanzlei (knapp) mittelständischer Größenordnung (fällt) deren stark internationale Ausrichtung auf. Seit ihrer Gründung berät sie sowohl italienische Mandanten im deutschen Wirtschaftsrecht als auch deutsche Mandanten im italienischen Wirtschaftsrecht wie auch bei deutsch-italienischen Unternehmenstransaktionen“. Die Beratung ist im Übrigen „verteilt auf Europa, Afrika, Asien und Südamerika“.
Zu unseren Spezialisierungen schreibt die Redaktion: Die Kanzlei „steht für die Betreuung von Unternehmen der Erneuerbaren Energien-Branche“ und weiter „Der Kanzleischwerpunkt lag im Berichtszeitraum in der Beratung von Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen und öffentlich rechtlichen Fragen, insbesondere bei großen Projekten und Transaktionen in den Bereichen Photovoltaik und Wind“.
Durch den Eintritt mehrerer neuer Rechtsanwälte wird dieser Schwerpunkt jedoch zunehmend um branchenübergreifende wirtschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ergänzt: Es findet eine „Zunahme von Mandanten von Unternehmen und Family Offices außerhalb der Erneuerbaren-Energien-Branche“ statt. „…die Frankfurter Kanzlei Brandhoff Rechtsanwälte (greift) zunehmend auf die weiterreichende Betreuung von Family Offices aus“.
Wormser Zeitung, 30.05.2014, „Staffelstab mit Erfolg übergeben. IHK und FH Worms organisieren Veranstaltung zum Thema Betriebsnachfolge“
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Interview with Dr. Jochen Brandhoff in „Sun & Wind Energy“, 3/2014, p. 28
Sun & Wind Energy is one of the most important mediums of the renewable energy sector. It covers a broad spectrum of renewable energy sources but concentrates on either solar or wind power with each issue. The latest publication is a solar-issue focussing on Southern Europe. In this context, Sun & Wind Energy did an Interview with Dr. Jochen Brandhoff about the legal and economic aspects of an entry into the Turkish and Italian photovoltaics markets. The full interview is available here.
“Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”, Menden/Seyfferth, 3. Aufl., 2014
Das in der 3. Auflage erscheinende Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ ist die älteste Publikation, die führende Wirtschaftskanzleien in Deutschland aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten untersucht. Bei Brandhoff & Partner werden auf Seite 214 f. besonders die Biographien der Anwälte hervorgehoben, „die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien“ arbeiteten. Außerdem finden sich ab Seite 185 die Kanzleiprofile von zehn führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.
Obermüller/Obermüller:
Obergerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2012 zur Position von Banken in einer Insolvenz ihres Kunden
ZInsO 2013, 845
Obermüller/Obermüller:
Obergerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2011 zur Position von Banken in einer Insolvenz ihres Kunden
ZInsO 2012, 1141
Obermüller/Obermüller:
Obergerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2010 zur Position von Banken in einer Insolvenz ihres Kunden
ZInsO 2011, 697
Obermüller/Obermüller:
Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze im Überblick
ZInsO 2010, 305
Obermüller/Obermüller:
Maßnahmen der Bankenaufsicht bei Vorliegen einer Bankenkrise
Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2009
Obermüller, Martin:
Möglichkeiten und Grenzen des Genussrechtes als Sanierungsinstrument
2008