B&P entwickelt Leasingmodell für Solaranlagen und begleitet Zulassungsverfahren bei der BaFin
Einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens ist Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten. Brandhoff & Partner ist damit beauftragt, das Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist zunächst, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei diesen Modellen spielt die Frage nach dem Erfordernis einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine wichtige Rolle.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff dazu: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin bringt einen Marketingvorteil und verhindert Geldstrafen, mit denen die Finanzaufsichtsbehörden Verstöße immer häufiger ahnden.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig.
Bei Interesse steht Ihnen Jochen Brandhoff gerne zur Verfügung.