Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 2017: Jochen Brandhoff und Caspar Behme äußern sich zum TUI-Verfahren
Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) greift Detlef Esslinger in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Januar 2017 das von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER geführte Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 auf („Weg da!“, SZ Nr. 18 v. 23.10.2017, S. 6 (Politik)). Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff und unser Of Counsel Dr. Caspar Behme, der Anwalt und der Bevollmächtigte des Antragstellers, erläutern darin die Hintergründe des sogenannten TUI-Verfahrens.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat über die Frage zu entscheiden, ob das geltende deutsche Mitbestimmungsrecht unionsrechtswidrig ist. Danach sind Arbeitnehmer, die in ausländischen Tochtergesellschaften und Betrieben deutscher Gesellschaften beschäftigt sind, bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.
Jochen Brandhoff und Caspar Behme heben in dem Beitrag hervor, dass es ihrem Mandanten nicht um eine Beschränkung oder gar Abschaffung der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat ginge. Im Gegenteil: Mit dem Vorlageverfahren strebe er die Europäisierung der Mitbestimmung und die Verbreiterung ihrer Legitimationsbasis an. Denn wer die deutsche Mitbestimmung befürworte, der müsse konsequenterweise auch für die Einbeziehung der ausländischen Belegschaften sein. Die Unternehmensmitbestimmung habe den Sinn, dass der Erfahrungsschatz der Arbeitnehmer eines Unternehmens in die Arbeit des Aufsichtsrats einfließe. Wenn das Unternehmen Arbeitnehmer in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union habe, dann werde dieses Ziel verfehlt, wenn die Mitbestimmung nur auf einen Teil der Arbeitnehmer beschränkt bleibe – nämlich ausschließlich auf die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Oft stellten die Arbeitnehmer im Ausland sogar den überwiegenden Teil der Belegschaft dar.
Den Bericht der Süddeutschen Zeitung können Sie hier lesen.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.