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Dr. Martin Obermüller
Socio, avvocato, curatore fallimentare
Specializzazione:
amministrazione di procedure fallimentari, consulenza in materia di fallimenti, ristrutturazioni, responsabilità degli amministratori
Lingue:
tedesco, inglese
Il Dott. Martin Obermüller è iscritto all’albo degli avvocati di Francoforte sul Meno dal 2005.
Martin Obermüller ha maturato un’esperienza pluriennale in due grandi studi legali internazionali, dove si è dedicato alla consulenza in materia fallimentare di gruppi e dei rispettivi management e soci su questioni attinenti ai valori mobiliari, al diritto bancario, alle riorganizzazioni bancarie e alla vigilanza bancaria, fino alla gestione di operazioni di M&A sotto il profilo del diritto fallimentare. Successivamente, ha lavorato presso studi legali di primaria importanza operanti nel settore fallimentare, occupandosi, non soltanto a livello locale, di numerosi fallimenti di società nei più svariati settori e delle più svariate dimensioni, partecipando a operazioni di risanamento mediante acquisizione e redigendo piani per la gestione dei fallimenti.
Il Dott. Martin Obermüller riceve incarichi in qualità di perito, fiduciario e curatore fallimentare. Inoltre, svolge attivamente attività di consulenza, in particolar modo nei settori del mantenimento dell’attività e della riorganizzazione aziendale, della responsabilità del management, del diritto fallimentare ed economico, nonché della legislazione in materia di valori mobiliari e diritto bancario. È membro del Zentrum für Insolvenz und Sanierung der Universität Mannheim e.V. (centro fallimenti e riorganizzazioni societarie dell’università di Mannheim), del DAV e.V. (ordine degli avvocati tedeschi) e dell’Arbeitskreis für Insolvenz und Schiedsgerichtswesen e.V. (gruppo di lavoro fallimenti e arbitrato).
Aktuelle Beiträge mit Dr. Martin Obermüller:
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (9.7.2021, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
„Mit unseren drei Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Limburg verstehen wir uns als eine der führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Auch in schwierigen Zeiten, in denen massive staatliche Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für einen Rückgang der Insolvenzverfahren sorgten, konnten wir unseren Wachstumskurs fortsetzen“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
WirtschaftsWoche empfielt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER als TOP-Kanzlei und Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt im Insolvenzrecht
In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche, Heft Nr. 29 vom 10.07.2020, ist unsere Kanzlei als „TOP-Kanzlei 2020“ im Insolvenzrecht ausgezeichnet worden. Zudem wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt 2020 in diesem Rechtsgebiet empfohlen.
Für die Bestenlisten der WirtschaftsWoche befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1000 Juristen in 107 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 40 führenden Kanzleien und 66 besonders empfohlenen Anwälten für Insolvenzrecht, die im aktuellen Heft auf Seite 91 abgedruckt und online (kostenpflichtig) hier zu finden ist.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
Obermüller, Martin: Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
Obermüller, Martin:
Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
In dem aktuellen Heft (Nr. 21/2020) der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht – ZinsO – beschäftigt sich unser Partner Dr. Martin Obermüller mit dem COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Eröffnungsvoraussetzungen von Insolvenzverfahren.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (s. auch unsere Übersicht zu Möglichkeiten der Liquiditätssicherung in Corona-Zeiten) wesentlich erschwert und zeitweise fast ausgeschlossen. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren muss bei der Begutachtung des Insolvenzeröffnungsgrundes eine doppelte Prüfung anstellen, nämlich zum einen wie bisher bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Gutachtens und zum anderen zusätzlich bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019.
Kann der Sachverständige darstellen, dass der Schuldner bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig war, so muss er anschließend noch klären, ob die weiteren durch das COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz geschaffenen Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und sonstigen Erleichterungen die Zahlungsunfähigkeit nicht behoben haben.
War der Schuldner am 31.12.2019 noch zahlungsfähig, so wird der Sachverständige, und später der Insolvenzverwalter, zunächst mit der gesetzlichen Vermutung konfrontiert, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Abschätzung, ob dem späteren Insolvenzverwalter der Gegenbeweis gelingen wird, wird dem Sachverständigen nicht leichtfallen. Außerdem muss er bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit die weiteren Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Erleichterungen berücksichtigen.
Dass gesetzliche Eingriffe in das Insolvenzrecht die (Pandemie-bedingten) wirtschaftlichen Probleme beheben können, ist in der Regel unwahrscheinlich. Insbesondere die Frage, wie Unternehmen nach der Pandemie aus ihren Schulden wieder herauskommen können, kann damit nicht beantwortet werden. Dafür bedarf es anderer Instrumente, beispielsweise staatlicher Zuschüsse oder auch der Sanierung in Eigenverwaltung.
Obermüller, ZInsO 2020 Heft 21, 1037 – 1046
BOP ruft Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ für Corona-Shutdown-Betroffene ins Leben
Die Corona-Pandemie führt bei zahlreichen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER begleitet betroffene Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer schnell und sicher auf dem Weg aus dieser Schieflage. Um sie wirksamer zu unterstützen, haben wir unsere Experten für Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen, Finanzen und Finanzierungen, Verträge, Steuern und Gesellschaftsrecht in der neugeschaffenen Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ zusammengeführt. Damit können wir schlagkräftiger auf die Krise der Unternehmen reagieren, die sich an uns wenden. Dank der Bündelung des Wissens in einem Expertenkreis können wir das umfassende Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung gezielter kombinieren und noch besser gemeinsam umsetzen.
Die Rechtsanwälte und Spezialisten unserer Kanzlei stehen Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem umfassenden, interdisziplinären Dienstleistungsangebot zur Seite.
Fragen an die Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ beantwortet unser Partner Dr. Martin Obermüller: info(@)bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt.
Dr. Martin Obermüller unter den führenden Insolvenzverwaltern in Hessen
Im gerade erschienenen INDat-Report, dem maßgeblichen Branchenmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als einer der Top 5 Insolvenzverwalter in Hessen gelistet (INDat Report 1/2020, S. 22).
„Mit unseren Standorten in Frankfurt am Main und Wiesbaden gehören wir zu den führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Unseren Wachstumskurs wollen wir auch in diesem Jahr fortsetzen und prüfen derzeit die Eröffnung eines weiteren Standorts“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
Asian Fusion GmbH durch Insolvenzplan erfolgreich saniert
Das beliebte Asia-Restaurant „iKoi“, nun firmierend unter „IMIZU“, konnte durch den Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller erfolgreich saniert werden und geht jetzt wieder eigene Wege. Über das Vermögen der Betreibergesellschaft, der Asian Fusion GmbH, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main vom 01.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung von Asian Fusion GmbH und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten einen Insolvenzplan zu erstellen und einen neuen Investor zu finden, der das beliebte Asia-Restaurant mit neuem Kapital ausgestattet hat. So konnte das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden. Besonders freut mich, dass der Sanierungserfolg eine wesentliche Aufstockung des Personalbestandes ermöglichte“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller erst zum vorläufigen und am 01.11.2018 schließlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Asian Fusion GmbH wurde seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller mittels eines Insolvenzplans die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren und die Finanzierungsbasis durch einen neuen Investor zu stärken. Unter Einbindung aller Beteiligten konnte Dr. Obermüller eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erreichen, sodass eine überdurchschnittlich hohe Quote ausgezahlt werden konnte.
Martin Obermüller: Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
Obermüller, Martin:
Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
„Anfechtungen und Insolvenzfestigkeit von Sicherungsabtretungen“ ist das Thema der neuesten Veröffentlichung von unserem Partner und Insolvenzrechtsexperten Dr. Obermüller. Während manche Sicherheiten allein durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer zustande kommen, müssen bei anderen Sicherheiten zu dem Vertragsschluss noch weitere Handlungen hinzukommen. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann bzw. nach § 91 InsO unwirksam ist.
Obermüller / Obermüller, ZInsO 43, 21. Jahrgang, 25.Oktober 2018, S. 2333 – 2341
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.
WirtschaftsWoche empfielt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER als TOP-Kanzlei und Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt im Insolvenzrecht
In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche, Heft Nr. 29 vom 10.07.2020, ist unsere Kanzlei als „TOP-Kanzlei 2020“ im Insolvenzrecht ausgezeichnet worden. Zudem wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt 2020 in diesem Rechtsgebiet empfohlen.
Für die Bestenlisten der WirtschaftsWoche befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1000 Juristen in 107 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 40 führenden Kanzleien und 66 besonders empfohlenen Anwälten für Insolvenzrecht, die im aktuellen Heft auf Seite 91 abgedruckt und online (kostenpflichtig) hier zu finden ist.
Dr. Martin Obermüller unter den führenden Insolvenzverwaltern in Hessen
Im gerade erschienenen INDat-Report, dem maßgeblichen Branchenmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als einer der Top 5 Insolvenzverwalter in Hessen gelistet (INDat Report 1/2020, S. 22).
„Mit unseren Standorten in Frankfurt am Main und Wiesbaden gehören wir zu den führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Unseren Wachstumskurs wollen wir auch in diesem Jahr fortsetzen und prüfen derzeit die Eröffnung eines weiteren Standorts“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
JUVE berichtet über Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu B&P
Die Zeitschrift JUVE greift in ihrer Aprilausgabe den Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu Brandhoff & Partner (jetzt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER) auf. In dem ausführlichen Artikel „Obermüller zu Brandhoff & Partner“ (JUVE 04/2016, S. 20) berichtet sie über den Werdegang unseres Partners und die Entwicklung von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER zu einer Wirtschaftskanzlei mit den sechs Schwerpunkten Erneuerbare Energien, Unternehmenskäufe (M&A), Sanierungen & insolvenznahe Beratung, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung.
Legal Tribune Online del 26/02/2016: Brandhoff & Partner si specializza in procedure d’insolvenza
Il Legal Tribune Online del 26 febbraio 2016 ha riportato l’unione del team di Wutzke & Förster di Francoforte e Brandhoff & Partner. Dal 1° marzo 2016 lo studio prende il nome di BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER. L’articolo è disponibile qui.
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (9.7.2021, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
„Mit unseren drei Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Limburg verstehen wir uns als eine der führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Auch in schwierigen Zeiten, in denen massive staatliche Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für einen Rückgang der Insolvenzverfahren sorgten, konnten wir unseren Wachstumskurs fortsetzen“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
BOP ruft Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ für Corona-Shutdown-Betroffene ins Leben
Die Corona-Pandemie führt bei zahlreichen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER begleitet betroffene Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer schnell und sicher auf dem Weg aus dieser Schieflage. Um sie wirksamer zu unterstützen, haben wir unsere Experten für Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen, Finanzen und Finanzierungen, Verträge, Steuern und Gesellschaftsrecht in der neugeschaffenen Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ zusammengeführt. Damit können wir schlagkräftiger auf die Krise der Unternehmen reagieren, die sich an uns wenden. Dank der Bündelung des Wissens in einem Expertenkreis können wir das umfassende Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung gezielter kombinieren und noch besser gemeinsam umsetzen.
Die Rechtsanwälte und Spezialisten unserer Kanzlei stehen Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem umfassenden, interdisziplinären Dienstleistungsangebot zur Seite.
Fragen an die Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ beantwortet unser Partner Dr. Martin Obermüller: info(@)bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt.
Asian Fusion GmbH durch Insolvenzplan erfolgreich saniert
Das beliebte Asia-Restaurant „iKoi“, nun firmierend unter „IMIZU“, konnte durch den Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller erfolgreich saniert werden und geht jetzt wieder eigene Wege. Über das Vermögen der Betreibergesellschaft, der Asian Fusion GmbH, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main vom 01.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung von Asian Fusion GmbH und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten einen Insolvenzplan zu erstellen und einen neuen Investor zu finden, der das beliebte Asia-Restaurant mit neuem Kapital ausgestattet hat. So konnte das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden. Besonders freut mich, dass der Sanierungserfolg eine wesentliche Aufstockung des Personalbestandes ermöglichte“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller erst zum vorläufigen und am 01.11.2018 schließlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Asian Fusion GmbH wurde seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller mittels eines Insolvenzplans die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren und die Finanzierungsbasis durch einen neuen Investor zu stärken. Unter Einbindung aller Beteiligten konnte Dr. Obermüller eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erreichen, sodass eine überdurchschnittlich hohe Quote ausgezahlt werden konnte.
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER expandiert
Mit der Eröffnung einer Zweigstelle in Wiesbaden erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER seinen Wirkungsbereich im Rhein-Main-Gebiet und setzt damit seinen Expansionskurs fort. „Wegen vielfältiger Projekte und um näher bei unseren Klienten in Wiesbaden zu sein, haben wir uns entschieden, ein weiteres Büro im Herzen der hessischen Landeshauptstadt zu eröffnen“, so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partner
Schlichterstr. 18
65185 Wiesbaden
Sie erreichen das Wiesbadener Büro unter der Rufnummer 0611 – 945 86 426 sowie unter der Faxnummer 0611 – 945 86 428.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderer Wirtschaftskompetenz und Schwerpunkten in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Sanierung & Insolvenzen.
Investorenlösung für Zorn Orthopädie GmbH
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der traditionsreichen Zorn Orthopädie GmbH auf einen Investor zu übertragen. In dem Bieterprozess, an dem sich zwischenzeitlich 11 Interessenten beteiligten, hatte sich die Sanitätshaus Achim Kunze GmbH durchsetzen können. Der Betrieb ist zum 01.09.2017 auf dieselbe übergegangen. Von den zuletzt 13 beschäftigten Mitarbeitern werden nahezu alle übernommen. Die Zorn Orthopädie GmbH, mit ihren zwei Standorten in Wiesbaden, ist ein traditionsreiches Unternehmen, dass Patienten mit orthopädischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Rollstühlen, Gehhilfen, Einlagen etc., versorgt und Prothesen in eigenen Werkstätten passgenau anfertigt. „Es freut mich sehr, dass wir für die Mitarbeiter und das Unternehmen einen Investor gefunden haben, der für den Standort und die Mitarbeiter eine langfristige Perspektive eröffnet“, so der Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller. „Ich danke allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden, die in dieser schwierigen Zeit dem Unternehmen die Treue gehalten haben“, so Dr. Obermüller weiter. „Mit der Übernahme von der Zorn Orthopädie GmbH können wir unser Angebot für unsere Patienten erweitern und bauen unsere Stellung als führender Anbieter von orthopädischen Produkten in Wiesbaden aus“, ergänzt Achim Kunze, Generalbevollmächtigter des Investors. Der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf bereits zugestimmt.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Martin Obermüller am 06. Juli 2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er hatte zunächst den Betrieb fortgeführt und so den Weg bereitet für eine erfolgreiche Investorenlösung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Tanja Bindrin neue Rechtsanwältin für Insolvenzrecht bei BOP
Rechtsanwältin Tanja Bindrin verstärkt unsere Kanzlei seit 1. Februar 2017 in unserem Schwerpunktbereich Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung als Associate. Sie verfügt über eine über 7-jährige Berufserfahrung im Bereich des Insolvenzrechts mit dem Schwerpunkt Insolvenzanfechtungen. Tanja Bindrin bringt darüber hinaus eine umfassende Fachkompetenz in der Betriebsfortführung und der Abwicklung von Insolvenzverfahren mit. Sie war davor bei zwei Top-25-Kanzleien für Insolvenzrecht tätig.
Unser Partner Dr. Martin Obermüller äußert dazu: „Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Anfechtungsreform mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ und der zu erwartenden Änderungen in Praxis und Rechtsprechung ist es großartig, mit Frau Bindrin eine erfahrene und hochspezialisierte Rechtsanwältin dazugewonnen zu haben.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät kanadischen Medizintechnik-Konzern bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat ein kanadisches MedTech-Unternehmen bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts im Wege eines Asset Deals rechtlich und steuerlich begleitet. Unser Mandant ist ein innovativer Anbieter von medizinischer Informationstechnologie. Im Zuge der Unternehmenstransaktion hat er die wesentlichen Vermögenswerte seiner deutschen Tochtergesellschaft an einen britischen Investor verkauft.
Einen Schwerpunkt bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung des Mandanten bildete die vorgeschaltete finanzielle Restrukturierung des Unternehmens. Darüber hinaus umfasste das Mandat auch die Rechts- und Steuerberatung bei der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER war bereits im vergangenen Jahr bei mehreren Tech-Transaktionen als Beraterin tätig. Die Kanzlei verfügt über umfassende Expertise bei der Beratung grenzüberschreitender Technologietransaktionen.
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei waren Stephan A. Richter, Dr. Martin Obermüller und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Il team di Francoforte di Wutzke & Förster si unisce a B&P – con il nuovo nome di Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Francoforte sul Meno, 29 febbraio 2016. Ben radicato nel mercato economico e dunque in linea con un’idea di assistenza legale qualitativamente superiore grazie a un know-how economico forte, lo studio legale Brandhoff & Partner, specializzato nel settore delle energie rinnovabili e nella conclusione di transazioni commerciali, si appresta a compiere un altro grande passo in questa direzione. Dal 1 marzo 2016, il Dr. Martin Obermüller e il suo team di Francoforte dello studio Wutzke & Förster, specializzato in insolvenze, entrano a far parte dello studio legale Brandhoff & Partner. Il nuovo studio associato prenderà il nome di Brandhoff Obermüller Partner.
Con il subentrare di Obermüller, lo studio Brandhoff Obermüller Partner acquisisce un esperto di notevole livello nel campo del diritto fallimentare e non solo. Oltre ad operare in qualità di curatore nell’ambito di procedure concorsuali, egli svolge anche la professione di avvocato. In particolare, rientrano nelle sue competenze giuridiche la rappresentanza di soggetti creditori nei loro rapporti con amministratori e garanti di insolvenze, nonché l’attività di consulenza svolta in molteplici settori e tesa a determinare e sostenere azioni di responsabilità contro azionisti e altri organi sociali. Oltre al diritto fallimentare, il Dr. Obermüller è specializzato in procedure di ristrutturazione, e in diritto bancario e finanziario. Egli è anche co-autore della IX edizione di Obermüller Testo di riferimento per “Il diritto fallimentare nella prassi bancaria”, che sarà pubblicato quest’anno.
„Questa nuova area di specializzazione legata alla gestione di procedure di insolvenza e di strategie di riorganizzazione, ci consente di ampliare la gamma di servizi offerti nell’ambito di ristrutturazioni e di transazioni commerciali”, afferma il Dr. Jochen Brandhoff, socio fondatore dello studio. “In queste aree di attività, una solida e ampia esperienza aziendale è essenziale per garantire al cliente maggiori e quantificabili benefici”. Dal canto suo, il Dr. Obermüller sottolinea l’importanza di avere accesso a risorse giuridiche specializzate in loco, sostenendo che “B&P è il partner che stavamo cercando per integrare le nostre competenze e completarle in modo ottimale.“
– Fine del messaggio –
Per maggiori informazioni si prega di rivolgersi al Dr. Jochen Brandhoff oppure al Dr. Martin Obermüller presso la sede di Francoforte sul Meno sita in Kaiserstraße 53, 60329. info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Obermüller, Martin: Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
Obermüller, Martin:
Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
In dem aktuellen Heft (Nr. 21/2020) der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht – ZinsO – beschäftigt sich unser Partner Dr. Martin Obermüller mit dem COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Eröffnungsvoraussetzungen von Insolvenzverfahren.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (s. auch unsere Übersicht zu Möglichkeiten der Liquiditätssicherung in Corona-Zeiten) wesentlich erschwert und zeitweise fast ausgeschlossen. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren muss bei der Begutachtung des Insolvenzeröffnungsgrundes eine doppelte Prüfung anstellen, nämlich zum einen wie bisher bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Gutachtens und zum anderen zusätzlich bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019.
Kann der Sachverständige darstellen, dass der Schuldner bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig war, so muss er anschließend noch klären, ob die weiteren durch das COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz geschaffenen Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und sonstigen Erleichterungen die Zahlungsunfähigkeit nicht behoben haben.
War der Schuldner am 31.12.2019 noch zahlungsfähig, so wird der Sachverständige, und später der Insolvenzverwalter, zunächst mit der gesetzlichen Vermutung konfrontiert, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Abschätzung, ob dem späteren Insolvenzverwalter der Gegenbeweis gelingen wird, wird dem Sachverständigen nicht leichtfallen. Außerdem muss er bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit die weiteren Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Erleichterungen berücksichtigen.
Dass gesetzliche Eingriffe in das Insolvenzrecht die (Pandemie-bedingten) wirtschaftlichen Probleme beheben können, ist in der Regel unwahrscheinlich. Insbesondere die Frage, wie Unternehmen nach der Pandemie aus ihren Schulden wieder herauskommen können, kann damit nicht beantwortet werden. Dafür bedarf es anderer Instrumente, beispielsweise staatlicher Zuschüsse oder auch der Sanierung in Eigenverwaltung.
Obermüller, ZInsO 2020 Heft 21, 1037 – 1046
Martin Obermüller: Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
Obermüller, Martin:
Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
„Anfechtungen und Insolvenzfestigkeit von Sicherungsabtretungen“ ist das Thema der neuesten Veröffentlichung von unserem Partner und Insolvenzrechtsexperten Dr. Obermüller. Während manche Sicherheiten allein durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer zustande kommen, müssen bei anderen Sicherheiten zu dem Vertragsschluss noch weitere Handlungen hinzukommen. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann bzw. nach § 91 InsO unwirksam ist.
Obermüller / Obermüller, ZInsO 43, 21. Jahrgang, 25.Oktober 2018, S. 2333 – 2341
Martin Obermüller: Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2, ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682.
Obermüller, Martin:
Martin Obermüller schreibt zum Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2“
Im neuen Heft der ZInsO, Nr. 50/2017, 2676 ff. greift Dr. Martin Obermüller zusammen mit Dr. Manfred Obermüller erneut das Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten“. In dem zweiten Teil beschäftigen sich die Autoren mit der Neufassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das mit Wirkung zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist. Kernstück der Reform ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Der Beitrag zeigt auf, wie sich dies auf die Stellung der Bank auswirkt, der ein Kunde als Sicherheit für einen Kredit Vermögenswerte zur Sicherung übereignet, abtritt oder verpfändet, die er mittels strafbarer Handlungen an sich gebracht hat.
Für die Rechtslage bis zum Inkraftreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtllichen Vermögensabschöpfung wird auf den Beitrag Obermüller, ZInsO 2014, 2401ff. verwiesen.
ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682
Dr. Obermüller, Martin: Insolvenzrecht in der Bankpraxis
Obermüller, Martin:
Insolvenzrecht in der Bankpraxis
9. Aufl. 2016, rd. 2000 Seiten – unser Partner Dr. Martin Obermüller ist einer von drei Autoren der 9. Auflage dieses insolvenzrechtlichen Standardwerks. Nun steht der Erscheinungstermin im Sommer 2016 fest.