Frankfurter Team von Wutzke & Förster schließt sich B&P an – neuer Name Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Frankfurt am Main, 29. Februar 2016. Konsequent wirtschaftsnah – entsprechend ihrem Beratungsansatz, die Qualität der Rechtsberatung durch betriebswirtschaftliches Know-how zu verbessern, geht die Energierechts- und Transaktionskanzlei Brandhoff & Partner einen großen Schritt weiter: Ab dem 1. März 2016 schließt sich der Sozietät das Frankfurter Team der Insolvenzkanzlei Wutzke & Förster um Dr. Martin Obermüller an. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER.
Die rasch wachsende Sozietät BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER gewinnt mit Obermüller einen renommierten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter arbeitet er als Rechtsanwalt. Sein Beratungsportfolio umfasst die Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern und Sicherungsgebern ebenso wie die Ermittlung und Überprüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Gesellschaftern. Neben dem Insolvenzrecht zählen die Restrukturierungsberatung und das Bankrecht zu Obermüllers Schwerpunkten. Er ist er Mitautor der 9. Auflage des Standardwerks Obermüller „Insolvenzrecht in der Bankpraxis“, das in diesem Jahr erscheint.
„Der neue Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsberatung ergänzt unser bisheriges Beratungsangebot im Bereich Restrukturierungen und Transaktionen“, erläutern Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter. „Auch in diesen Bereichen ist fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen wesentlich, um dem Mandanten einen praktischen Mehrwert zu bieten.“ Obermüller wiederum legt Wert auf die besonderen rechtlichen Ressourcen vor Ort: „Hier haben wir einen Partner gesucht und gefunden, bei dem wir unser Know-how optimal einbringen können.“
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff oder Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.