B&P erstellt internationale Einkaufsverträge und Montageverträge für EPC-Anbieter
Ein internationaler Anbieter von Solarkraftwerken hat B&P mit der Erstellung von mehreren Muster-Beschaffungsverträgen zur Verwendung bei Projekten im In- und Ausland beauftragt. Es handelt sich um Einkaufsverträge für die Warengruppen Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Sicherheits- und Monitoringsysteme sowie um Subunternehmerverträge für die Montage der Komponenten.
Unser Partner Dr. Stefan Brass dazu: „Die Gestaltung praxisgerechter und juristisch maßgeschneiderter Verträge erfordert ein genaues Verständnis der praktischen Anforderungen bei der Realisierung von Großprojekten im PV-Bereich, das wir vor allem während unserer früheren Tätigkeiten bei Unternehmen aus der Branche erworben haben und im Rahmen unserer täglichen Arbeit vertiefen. Komplexe Haftungsgefahren ergeben sich bei der Modulbeschaffung von chinesischen Herstellern insbesondere durch die Vorgaben der Anti-Dumping-Verordnung der Europäischen Kommission [Anm.:EU-Verordnung Nr. 513/2013 vom 4. Juni 2013]. Eine die Vorgaben der Verordnung widerspiegelnde vertragliche Absicherung innerhalb entsprechender Einkaufsverträge ist daher zur Vermeidung von Haftungsgefahren unerlässlich.“