B&P verfolgt Mängelansprüche bei Großanlage in Rumänien
Für den Anlagenbetreiber eines Solarkraftwerks in Rumänien mit einer Kapazität von 6 MWp macht Brandhoff & Partner umfangreiche Vertragsstrafen, Schadensersatz und Mängelhaftungsansprüche aus Gewährleistung gegen den Anlagenverkäufer geltend.
Unser Partner Rechtsanwalt Stephan A. Richter äußert dazu: „Wir schätzen, dass mehr als ein Drittel der in Europa am Netz angeschlossenen Photovoltaikanlagen ab 1 MWp Mängel aufweisen, die den Ertrag der Anlage wesentlich mindern. Meistens geht es nicht um die gerade vieldiskutierten Fehler wie Potentialinduzierte Degradation sondern um Mängel wie eine schlechte Kabelführung, fehlerhafte Installation der Unterkontruktion oder um mangelhafte Anschlüsse“