B&P unterstützt Erwerber einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Unser Mandant erwirbt eine stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage), die mit Erdgas befeuert wird. Das Blockheizkraftwerk ist Teil eines Portfolios von mehreren BHKW mit einer Kapazität von über 40 MW am selben Standort in Brandenburg. Die Kraftwerke sollen am Regelenergiemarkt teilnehmen. Brandhoff & Partner steht dem Investor bei sämtlichen rechtlichen Fragen zur Seite. Das umfasst neben energierechtlichen Themen die Prüfung und Verhandlung des Anlagenkaufvertrags, Flächennutzungsvertrags und Wartungsvertrags.
Seitdem die Mindestanlagengröße für die Teilnahme am Regelenergiemarkt von 5 MW auf 1 MW reduziert wurde, ist die Vermarktung ihrer Kapazitäten als Regelleistung für immer mehr Anlagenbetreiber eine einträgliche Option. Die Kapazitäten von Batterien und Energiespeichern, die Strom aus Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen laden, können ebenfalls am Regelenergiemarkt vermarktet werden. Zum Hintergrund: Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland sind verantwortlich für die Netzstabilität, d.h. den Ausgleich von Leistungsungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Daher müssen Sie jederzeit flexible Erzeugungs- und Verbrauchskapazitäten vorhalten. Da sie selbst über keine Energieerzeugungsanlagen oder Verbraucher verfügen, schreiben sie die benötigten Regelenergiekapazitäten in Auktionen deutschlandweit aus.