B&P berät Wechselrichter-Weltmarktführer bei Eigenverbrauchsmodellen
Der deutsche Solarmarkt befindet sich im Wandel. Die Einspeisevergütung für mittelgroße und große Photovoltaikanlagen ist weggefallen und abseits der geförderten Direktvermarktung werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Brandhoff & Partner maßgeblich mitgestaltet hat. Dazu gehören vor allem Eigenverbrauchsmodelle und Pacht- und Leasingmodelle.
Einer unserer ältesten Mandanten, der zu den weltweit größten Herstellern von Wechselrichtern gehört, hat uns nun mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Betriebsmodell für seine 2014 in Betrieb genommene Solaranlage (3 MWp) beauftragt. Dabei spielen sowohl Eigenverbrauchsmodelle im räumlichen Zusammenhang mit und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz als auch die Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Rolle. Das Mandat umfasst die Erstellung der Verträge zur Durchführung der Betriebsmodelle sowie die Risikobewertung, die Erarbeitung von Leitlinien für das Risikomanagement und einen ausführlichen Compliance-Check. Es berührt vor allem energierechtliche und steuerrechtliche Fragen unter anderem zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern.
Unsere federführenden Rechtsanwälte Dr. Stefan Brass und Laura Schulze Egberding und unser Steuerberater Prof. Dr. Falko Tappen äußern dazu: „Wirtschaftlich lohnt sich bei diesem Projekt sowohl der Eigenverbrauch mit als auch der Eigenverbrauch ohne Netzdurchleitung. Die bilanzielle Verrechnung im Falle der Netzdurchleitung bereitet bei der Abrechnung aber noch Schwierigkeiten. Viele Energieversorger verfügen noch über wenig Erfahrung beim Eigenverbrauch im Wege der bilanziellen Verrechnung. Nicht zuletzt fehlt es oft an der passenden Abrechnungssoftware.”
Zusätzlich hat uns der Mandant mit der Betreuung weiterer stromsteuerrechtlichen Themen beauftragt, vor allem mit der Prüfung und Beantragung von Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung.