Betreiber von Windparks und Solarkraftwerken beauftragen BOP mit der Überprüfung ihrer Finanzierungsverträge in Italien
Unsere beiden Mandanten betreiben Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowohl als Asset Manager für institutionelle Investoren als auch auf eigene Rechnung. Sie haben BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER mit der Überprüfung der Finanzierungsverträge für fünf ihrer Energieerzeugungsanlagen in Italien mandatiert. Gegenstand der Vertragsprüfungen sind unter anderem die Höhe des Finanzierungszinses und Klauseln über die Sicherheiten einschließlich der Forderungsabtretungen an die Gestore dei Servizi Energetici S.p.A. (GSE), Vorfälligkeitsentschädigungen, Vertragsstrafen und andere Pönalen sowie die Beendigungsmöglichkeiten.
Die in den vergangenen Jahren geschlossenen Finanzierungsverträge, in der Regel Darlehens- und Leasingverträge, enthalten oft einen im Vergleich zu anderen europäischen PV-Märkten sehr hohen Nominalzins. Infolge von Kürzungen gesetzlicher Einspeisevergütungen, Steuererhöhungen sowie sinkender Mindesttarife beim sog. ritiro dedicato und eines niedrigeren Marktpreises für Strom sind die Erträge vieler Anlagen negativ. Das italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile, räumt dem Finanzierungsnehmer in solchen Fällen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr einen umfassenderen Schutz ein als andere Rechtsordnungen. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Reduzierungen der vereinbarten Zinssätze und weitergehende Vertragsanpassungen.
Für rechtliche und steuerliche Fragen zu Solaranlagen und Windkraftwerken in Italien wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass oder Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.