Compliance und Wirtschaftskriminalität
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät Kreditinstitute, Auslandsbanken, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften kompetent zur Compliance, vor allem bei der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen.
Schnell und effizient erstellen wir für unsere Mandanten alle aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Dokumente und unterstützen sie bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Zu unseren Dienstleistungen gehören u. a.
- die Erstellung von Gefährdungsanalysen
- das Verfassen von Arbeitsrichtlinien und Prozessbeschreibungen
- die Unterstützung beim Jahresbericht des Geldwäschebeauftragten
- die Beratung bei Jahresabschlussprüfungen und Sonderprüfungen sowie bei der Umsetzung etwaiger Feststellungen aus den Prüfungen
- die Erstellung von Verdachtsmeldungen gemäß § 11 Geldwäschegesetz (GwG)
- die Vorbereitung des Ethikkodexes, von Vergaberichtlinien, Hinweisgebersystemen und Notfallplänen
- die Implementierung sonstiger Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25 h KWG zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
- die Veranstaltung von Schulungen und Seminare beim Mandanten oder bei uns.
Viele Mandanten lagern ihre Tätigkeiten bei der Prävention von Wirtschaftskriminalität vollständig an uns aus (Outsourcing).
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention im Jahr 2011 haben auch Unternehmen außerhalb des Finanzsektors wesentliche Pflichten des Geldwäschegesetzes zu beachten, wenn sie besonders gefährdet sind, für die Geldwäsche missbraucht zu werden. Als Verpflichtete gelten Versicherungsvermittler, Rechtsberufe und bestimmte gewerbliche Händler. Auch ihnen stehen wir bei der Erfüllung ihrer regulatorischen Pflichten schnell und effizient zur Seite.