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Weitere Auszeichnung für unseren Partner Dr. Martin Obermüller
Das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers hat unseren Partner Dr. Martin Obermüller in der Kategorie „Deutschlands BESTE Anwälte 2024“ für das Rechtsgebiet Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet (Handelsblatt, 13.06.2024, Das sind die besten Anwälte Deutschlands 2024). Wir gratulieren Dr. Martin Obermüller!
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/handelsblatt-best-lawyers-das-sind-die-besten-anwaelte-deutschlands-2024-01/100043284.html
Dr. Martin Obermüller erneut unter den Top Anwälten für Insolvenzrecht
In der neuesten Ausgabe der WirtschaftsWoche („Raus aus den Schwierigkeiten – ganz diskret“, WirtschaftsWoche, Ausgabe 24/2024) ist unser Partner Dr. Martin Obermüller zum vierten Mal in Folge zu einem der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht und Restrukturierung gewählt worden. Die Kanzlei Brandhoff Obermüller Partner
„Die Interessen der Gläubiger als auch die Belange der anderen Verfahrensbeteiligten sind uns ein Ansporn, um bei jedem Verfahren ein optimales Ergebnis zu erzielen“, so Dr. Martin Obermüller. „Mein Team und ich freuen uns sehr, dass unsere Arbeit durch die Auszeichnungen der WirtschaftsWoche erneut anerkannt wird.“
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
https://www.wiwo.de/erfolg/trends/wiwo-top-kanzleien-raus-aus-den-schwierigkeiten-ganz-diskret/29831978.html
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top Anwälten für Insolvenzrecht
Das dritte Mal in Folge ist unser Partner Dr. Martin Obermüller zu einem der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht gewählt worden (WirtschaftsWoche, Ausgabe 28/2023, Titel: Die Furcht vor dem Dominoeffekt). „Bei unserer Arbeit behalten wir immer die Belange der Gläubiger und die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten im Auge, um ein optimales Ergebnis zu erzielen“, so Dr. Martin Obermüller und ergänzt: „Es freut mich, dass die Arbeit, die wir im Team leisten, durch die erneute Auszeichnung anerkannt wird.“ Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
BOP erwirbt Kunstwerk „Blue Water“ von KAYWAZ
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat das Gemälde „Blue Water“ des Künstlers KAYWAZ erworben. Das 120x160cm große Acrylbild aus dem Jahr 2013 ist Teil der Art & Melody Serie. In dieser Serie ist KAYWAZ auf einer Reise zum Mars und landet unter mysteriösen Umständen auf dem Planeten „Blue Water“. Seine Kunstwerke werden derzeit für vier- bis fünfstellige Summen gehandelt. Weitere Informationen finden Sie auf www.KAYWAZ.com
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (8.7.2022, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
„Von der Haftungsbeschränkung bis zur Vertragsstrafe: Warum zahlreiche, zwischen Unternehmen übliche Vertragsregelungen unwirksam sind“ – (Fach)anwaltsfortbildung mit Jochen Brandhoff
Noch immer werden die Auswirkungen des AGB-Rechts auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr in der Rechtspraxis systematisch unterschätzt – vor allem von Rechtsanwälten, die vornehmlich Großunternehmen beraten. Dabei ist die ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte derart streng, dass viele zwischen Unternehmen übliche Vertragsregelungen nicht ohne Weiteres wirksam vereinbart werden können.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff erläutert dies in der LEGAL REVOLUTION ACADEMY und gibt Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Umgang mit dem AGB-Recht im B2B-Bereich. Das Webinar findet vom 16.–20. Mai 2022 täglich von 18:00–19:30 Uhr statt (7,5 Std. nach §15 FAO). Mehr erfahren Sie auf www.legal-revolution.academy/von-der-haftungsbeschraenkung-bis-zur-vertragsstrafe oder, indem Sie an desk@bop.legal schreiben.
„Der Einsatz von Legal Tech in der medizinrechtlichen Kanzlei“ – Vortrag von Jochen Brandhoff auf der Frühjahrstagung Medizinrecht des DAV
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hält auf der 22. Frühjahrstagung Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Wiesbaden einen Vortrag über den Einsatz von Legal Technology in der medizinrechtlichen Kanzlei. Der Vortrag findet am 2. April von 13:30 bis 14:15 Uhr statt.
Die Tagung wird von der AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet.
Bei Fragen zu dieser Nachricht freuen wir uns über eine Nachricht an desk@bop.legal.
Georg Eisenreich und Jochen Brandhoff geben auf der LEGAL LIVE Autumn den Umzug der LEGAL REVOLUTION nach Nürnberg bekannt
Vom 9. bis 11. November hat die virtuelle Kongressmesse LEGAL LIVE Autumn stattgefunden, die unser Partner Jochen Brandhoff veranstaltet. In Ihren Eröffnungsreden haben der Justizminister Bayerns Georg Eisenfreich und Jochen Brandhoff verkündet, dass die Präsenzmesse LEGAL REVOLUTION nach Nürnberg umziehen und ab 2022 in der Messe Nürnberg stattfinden wird. Die LEGAL REVOLUTION ist Europas führende Kongressmesse für Recht und Compliance. Sie ist DER jährliche Treffpunkt für Leiter Recht, Syndikusrechtsanwälte, Compliance Manager, Juristen aus Anwaltskanzleien, Knowledge Manager, Datenschutzbeauftragte, Legal Engineers und alle anderen Spezialisten und Entscheider aus dem Rechts- und Compliance-Markt, der Justiz und der Wissenschaft rund um die Themen Recht der digitalen Wirtschaft, Legal Tech und Digitalisierung des Rechtswesens. Die LEGAL REVOLUTION 2022 findet am 17. und 18. Mai 2022 statt. Weitere Informationen finden Sie z. B. hier im Legal Tech Verzeichnis.
An der LEGAL LIVE Autum haben sich auch andere Vertreter Bayerns wie die Digitalministerin Judith Gerlach und der Präsident des OLG Nürnberg Dr. Thomas Dickert beteiligt. Einen Zusammenfassung der drei Messetage können Sie z. B. hier im Legal Tech Blog lesen.
Bei Fragen freuen wir uns über eine Nachricht an desk@bop.legal.
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (9.7.2021, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
„Mit unseren drei Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Limburg verstehen wir uns als eine der führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Auch in schwierigen Zeiten, in denen massive staatliche Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für einen Rückgang der Insolvenzverfahren sorgten, konnten wir unseren Wachstumskurs fortsetzen“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
„Innovatives Online-Event“ mit „optimalen technischen Voraussetzungen“ – positives Medienecho zur ersten LEGAL LIVE
Vom 23. bis 26. März hat die erste LEGAL LIVE stattgefunden. Etwa 2.000 General Counsels, Inhouse-Juristen, Compliance Manager, Kanzleijuristen, Knowledge Manager, Einkäufer, Legal Engineers, IT Manager, Datenschutzbeauftragte und andere Entscheider und Spezialisten aus dem Rechts- und Compliance-Markt haben sich dabei über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech und Digitalisierung des Rechts ausgetauscht.
Das Medienecho zur internationalen Online-Kongressmesse für Recht und Compliance ist groß: Laut Legal-Tech.de war die LEGAL LIVE 2021 „ein innovatives Online-Event mit einer intuitiven Event-Plattform und optimalen technischen Voraussetzungen“. Bei Wikipedia wird LEGAL LIVE im Artikel Legal Technology bereits als fest installierter Treffpunkt der wachsenden Branche bezeichnet. Im Artikel über das Unternehmensstrafrecht wird die Eröffnungsrede der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann über den Gesetzesentwurf und das Gesetzgebungsverfahren zum Verbandssanktionengesetz aufgegriffen.
LEGAL LIVE wird von unserem Partner Jochen Brandhoff veranstaltet. Die nächste LEGAL LIVE findet voraussichtlich vom 9. bis 11. November 2021 statt.
Anwaltskanzleien in der digitalen Transformation erfolgreich managen: Anwaltverlag-Webinar mit Jochen Brandhoff
Eine Kanzlei ist wie ein Organismus, in dem zahlreiche Arbeitsschritte nebeneinander ablaufen. Geschieht das nicht planvoll und organisiert, hat es die Kanzlei schwer, ihre Ziele zu erreichen. Am 17. Februar 2021 erörtern Jochen Brandhoff und Michael Schäfer in einem Webinar, warum gutes Kanzleimanagement wichtig ist, was es bedeutet und was die Digitalisierung daran ändert. Das Webinar wird vom Deutschen Anwaltverlag und dem Institut der Anwaltschaft veranstaltet.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und können sich kostenlos anmelden.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff berät Wirtschaftskanzleien mit 15 bis 200 Mitarbeitern über Strategie und Management und ist als Interims-CEO und -COO tätig.
Dr. Michael Schäfer ist Geschäftsführer der Leipziger dokSAFE GmbH und seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Lösungen für die Justiz und Rechtsanwaltskanzleien tätig.
Digital Awards 2020 verliehen – Jochen Brandhoff in der Jury
Heute erscheint die Digital Study 2020. Die deutschlandweite Studie ist Gradmesser für die digitale Modernisierung des Jurastudiums und des Rechtsreferendariats. Sie befasst sich mit Ausbildungsmethoden, den Staatsexamina und der Digitalen Transformation als Ausbildungsinhalt. Teilgenommen haben 1885 Studierende und 1497 ReferendarInnen. Unser Partner Jochen Brandhoff war Mitglied der dreiköpfigen Jury, die die Preisträger gekürt hat. Sie können die Studie, ihre Ergebnisse und Preisträger hier abrufen: https://digital-study.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-Study-eMagazin-2021-01.pdf.
Die Digital Study ist ein Projekt von LEX superior, dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ELSA Deutschland und der LEGAL REVOLUTION.
AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
Das Legal Tech Verzeichnis berichtet über LEGAL LIVE, die neue virtuelle Kongressmesse von Jochen Brandhoff
Das Fachportal Legal Tech Verzeichnis berichtet am 11. Mai 2020 darüber, dass unser Partner Jochen Brandhoff ab 2021 die Kongressmesse für Recht und Compliance LEGAL LIVE veranstalten wird. Sie findet vollständig virtuell statt und wird einmal im Jahr Anbieter, Entscheider und Gestalter des europäischen Rechtsmarkts zusammenführen. Die LEGAL LIVE findet im Halbjahreswechsel mit der LEGAL REVOLUTION statt, der Präsenzmesse für Recht und Compliance, die Jochen Brandhoff veranstaltet.
BOP ruft Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ für Corona-Shutdown-Betroffene ins Leben
Die Corona-Pandemie führt bei zahlreichen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER begleitet betroffene Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer schnell und sicher auf dem Weg aus dieser Schieflage. Um sie wirksamer zu unterstützen, haben wir unsere Experten für Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen, Finanzen und Finanzierungen, Verträge, Steuern und Gesellschaftsrecht in der neugeschaffenen Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ zusammengeführt. Damit können wir schlagkräftiger auf die Krise der Unternehmen reagieren, die sich an uns wenden. Dank der Bündelung des Wissens in einem Expertenkreis können wir das umfassende Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung gezielter kombinieren und noch besser gemeinsam umsetzen.
Die Rechtsanwälte und Spezialisten unserer Kanzlei stehen Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem umfassenden, interdisziplinären Dienstleistungsangebot zur Seite.
Fragen an die Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ beantwortet unser Partner Dr. Martin Obermüller: info(@)bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt.
Bundesweites KRISENNETZWERK RECHTSRAT – Wir sind dabei
Frankfurt, 27. März 2020. Etwa 50 Anwältinnen und Anwälten verschiedener Kanzleien aus Mittel- und Süddeutschland haben sich zu einer Freiwilligenaktion zusammengetan. Mit einer unentgeltlichen Telefonhotline leisten Anwaltspartner aus Frankfurt, München, Köln, Wiesbaden und Koblenz von der Coronapandemie betroffenen Selbstständigen, Angestellten und Freiberuflern ab sofort bundesweit Erste-Rechts-Hilfe.
Unter der Rufnummer 069 / 2043 694 694 sind seit heute bis zunächst 22. April täglich zwischen 17 und 18 Uhr einer oder mehrere Anwälte zu erreichen. Die Themen für Hilfestellungen reichen von Vertragsrecht, AGB-Recht und Arbeitsrecht über Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproblemen im Home Office. Unsere Insolvenzrechtsspezialisten sind ebenso mit an Bord wie Versicherungsrechtler, aber auch beispielsweise Fachleute für Transportrecht oder Exportkontrollfragen.
Eine Kanzlei für Nachfolgerechtsthemen engagiert sich Seite an Seite mit Spezialisten für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Daneben beantworten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Fragen – auch anonym. Das Netzwerk umfasst auch einen Steuerberater, einen Bankbetriebswirt, einen Mediatoren sowie eine Coaching- und Kommunikationsfachfrau bei „dicker Luft“. Wer jeweils andere Spezialisten benötigt, wird weitergeleitet.
„Wir tun das trotz unserer zum Teil chaotisch vollen Schreibtische, weil uns auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr betroffen machen“, so Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Nach den zusätzlichen Geschäftsschließungen am Wochenende habe ich spontan eine Reihe von Anwälten aus meinem beruflichen Umfeld angesprochen, die gleich dabei waren. Viele von uns haben auch deswegen mal Jura studiert, um effektiv helfen zu können. Jetzt wollen wir unseren Beitrag leisten“.
Die vollständige Pressemeldung von aHa Strategische Geschäftsentwicklung können Sie hier herunterladen.
Die Rechtsmesse unseres Partners Jochen Brandhoff LEGAL REVOLUTION Expo & Congress wächst um 40%
Am 4. und 5. Dezember 2019 hat die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress, Europas wegweisende Kongressmesse für Recht und Compliance, im Kap Europa in Frankfurt a. M. zum dritten Mal stattgefunden. 70 Aussteller, 60 Vorträge und Panels und über 100 Workshops und Coachings thematisierten Legal Tech, Compliance Tech, Business und Change-Management, die Digitalisierung des Rechts und Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft. In ihren Eröffnungskeynotes betonten die Justizministerin Hessens Eva Kühne-Hörmann, der Justizminister Bayerns Georg Eisenreich und unser Partner Jochen Brandhoff die Bedeutung der digitalen Transformation für den Rechtsmarkt. Mehr als insgesamt 1.200 Teilnehmer vor allem aus Rechtsabteilungen, Anwaltskanzleien, Compliance-Abteilungen, IT-Abteilungen, Hochschulen, Justiz und Politik waren auf der Kongressmesse zusammen gekommen.
Die LEGAL REVOLUTION (ehemals LEGAL ®EVOLUTION) hat auch in diesem Jahr ein starkes Medienecho hervorgerufen. Besonders lesenswert ist der Bericht von Marcus Jung im Wirtschftsteil der FAZ vom 5. Dezember 2019 („Rechtsstaat in der digitalen Welt, Messe Legal Revolution in Frankfurt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember (Nr. 283), S. 18).
Die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress ist eine führende internationale Fachmesse für Recht und Compliance. Die LEGAL REVOLUTION 2020 findet am 30. November und 1. Dezember im Kap Europa in Frankfurt am Main statt. Bei Fragen zur Kongressmesse freuen wir uns über eine Nachricht an David Scholz – info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031.
Asian Fusion GmbH durch Insolvenzplan erfolgreich saniert
Das beliebte Asia-Restaurant „iKoi“, nun firmierend unter „IMIZU“, konnte durch den Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller erfolgreich saniert werden und geht jetzt wieder eigene Wege. Über das Vermögen der Betreibergesellschaft, der Asian Fusion GmbH, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main vom 01.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung von Asian Fusion GmbH und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten einen Insolvenzplan zu erstellen und einen neuen Investor zu finden, der das beliebte Asia-Restaurant mit neuem Kapital ausgestattet hat. So konnte das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden. Besonders freut mich, dass der Sanierungserfolg eine wesentliche Aufstockung des Personalbestandes ermöglichte“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller erst zum vorläufigen und am 01.11.2018 schließlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Asian Fusion GmbH wurde seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller mittels eines Insolvenzplans die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren und die Finanzierungsbasis durch einen neuen Investor zu stärken. Unter Einbindung aller Beteiligten konnte Dr. Obermüller eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erreichen, sodass eine überdurchschnittlich hohe Quote ausgezahlt werden konnte.
Kooperationen zwischen Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen: Jochen Brandhoff im Interview mit legal-tech.de
Jochen Brandhoff hat dem Fachportal legal-tech.de am 17. Juni 2019 ein Interview dazu gegeben, warum sich Kooperationen zwischen Kanzleien und Legal-Tech-Startups lohnen. Außerdem geht er in dem Interview u.a. auf die Finanzierung von Legal-Tech-Startups und auf die von ihm zu Jahresbeginn gegründete Kapital und Köpfe für Legal Tech ein. Den Text können Sie hier lesen.
Die Montagsgesellschaft diskutiert mit Jochen Brandhoff über die Veränderung der Arbeitswelt in Zeiten des digitalen Wandels
Die Montagsgesellschaft e.V. hat am 13. Juni in München über das „Thema Med-Tech, Legal-Tech, Insurance-Tech – die Veränderung unserer Arbeitswelt in Zeiten des digitalen Wandels: Panikmache oder logische Konsequenz?“ diskutiert. Zu den Podiumsteilnehmern gehörte auch unser Partner Dr. Jochen Brandhoff als Experte für die Digitalisierung des Rechtswesens. Die Erkenntnisse aus der Diskussion hat Dr. Stefan Söhngen, der Vorsitzende der Montagsgesellschaft, hier zusammengefasst: https://www.montagsgesellschaft.de/?p=14&y=2019&ev=158
Jochen Brandhoff eröffnet die Eurolegal-Jahreskonferenz in Danzig mit einer Keynote zur digitalen Transformation der Anwaltskanzlei
Eurolegal hat seine Mitglieder vom 26. bis 28. April 2019 zur diesjährigen Jahreskonferenz nach Danzig eingeladen. Höhepunkte waren die Gespräche mit dem Friedensnobelpreisträger Lech Wałęsa, dem ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft Solidarność und Staatspräsidenten Polens, und mit Aleksandra Dulkiewicz, der Stadtpräsidentin von Danzig.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hat das akademische Programm der Jahreskonferenz am 27. April als Gastredner mit einem Keynote-Vortrag über die digitale Transformation der Rechtsanwaltskanzlei eröffnet. Die Hauptthemen seines englischsprachigen Vortrags und der anschließenden Diskussion umfassten:
The digital transformation of the law firm
• How does a law firm deal properly with the digital transformation?
• How does it react to the challenges?
• How does it maintain its competitiveness?
• Which business models still work?
• Ways to ‘commoditise’ parts of the legal service
• Automation of traditional legal services
• From legal services to legal products
„Von der Rechtsdienstleistung zum Rechtsprodukt“: Jochen Brandhoff referiert vor den Wirtschaftsjunioren
Die Wirtschaftsjunioren haben unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu einem Vortrag und einer anschließenden Diskussion über das Thema „Wie gründet man ein Legal-Tech-Unternehmen?“ eingeladen. Dr. Jochen Brandhoff ging vor allem auf innovative Geschäftsideen und Geschäftsmodelle im Rechtsmarkt ein. Am Beispiel von vertikal integrierten Anbietern von Rechtsprodukten zeigte er, wie prozessbasierte Managed Legal Services und softwaregestützte Rechtsprodukte altbekannte Rechtsdienstleistungen immer stärker verdrängen werden.
Die dreistündige Veranstaltung fand am 16. April in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main statt.
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.
Oberbürgermeister Peter Feldmann, Joern Herseth und Jochen Brandhoff diskutieren bei „Frankfurt: bunt, international und erfolgreich“
Frankfurt bedeutet Vielfalt, Internationalität, Innovationsgeist und Gründertum – dies, aber auch die anstehenden Herausforderungen für die Stadt waren am Samstagabend Thema beim Unternehmertalk. Diskussionsteilnehmer waren der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann, Jörn Herseth (Managing Partner, Falkensteg GmbH und Gastgeber des Unternehmertalks), Marc Tillmann (Geschäftsführer, K-1 BusinessClub), Ahmet Erisik und Jochen Brandhoff.
Viele der anwesenden Persönlichkeiten wie 3P-Gründer Moses Pelham und R3LATION-Gründer Stefan Söhngen, die für die Tugenden der Stadt stehen, beteiligten sich intensiv an der Diskussion.
v.r.n.l.: Feldmann, Brandhoff, Erisik.
v.r.n.l.: Brandhoff, Feldmann, Tillmann, Herseth.
Jochen Brandhoff gründet The LEGAL ®EVOLUTIONary, das neue Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft
Mit The LEGAL ®EVOLUTIONary schafft unser Partner Dr. Jochen Brandhoff das erste juristische eMagazin zur digitalen Transformation der Wirtschaft. Zielgruppen sind Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Richter.
Die neue Fachzeitschrift erschließt die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der digitalen Wirtschaft. Weitere Schwerpunkte bilden die Digitalisierung des Rechts, Legal Technology, Künstliche Intelligenz, die Blockchain-Technologie und rechtswirtschaftliche Themen wie das Management von Rechtsabteilungen.
Jeder Beitrag ist online und als zitierfähige PDF-Datei mit fortlaufender Seitennummerierung abrufbar.
Zur jährlichen Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress erscheint eine Jahresprintausgabe.
Hier geht es zum The LEGAL ®EVOLUTIONary - Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft (Prototyp bis 1. April 2018).
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER expandiert
Mit der Eröffnung einer Zweigstelle in Wiesbaden erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER seinen Wirkungsbereich im Rhein-Main-Gebiet und setzt damit seinen Expansionskurs fort. „Wegen vielfältiger Projekte und um näher bei unseren Klienten in Wiesbaden zu sein, haben wir uns entschieden, ein weiteres Büro im Herzen der hessischen Landeshauptstadt zu eröffnen“, so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partner
Schlichterstr. 18
65185 Wiesbaden
Sie erreichen das Wiesbadener Büro unter der Rufnummer 0611 – 945 86 426 sowie unter der Faxnummer 0611 – 945 86 428.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderer Wirtschaftskompetenz und Schwerpunkten in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Sanierung & Insolvenzen.
Investorenlösung für Zorn Orthopädie GmbH
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der traditionsreichen Zorn Orthopädie GmbH auf einen Investor zu übertragen. In dem Bieterprozess, an dem sich zwischenzeitlich 11 Interessenten beteiligten, hatte sich die Sanitätshaus Achim Kunze GmbH durchsetzen können. Der Betrieb ist zum 01.09.2017 auf dieselbe übergegangen. Von den zuletzt 13 beschäftigten Mitarbeitern werden nahezu alle übernommen. Die Zorn Orthopädie GmbH, mit ihren zwei Standorten in Wiesbaden, ist ein traditionsreiches Unternehmen, dass Patienten mit orthopädischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Rollstühlen, Gehhilfen, Einlagen etc., versorgt und Prothesen in eigenen Werkstätten passgenau anfertigt. „Es freut mich sehr, dass wir für die Mitarbeiter und das Unternehmen einen Investor gefunden haben, der für den Standort und die Mitarbeiter eine langfristige Perspektive eröffnet“, so der Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller. „Ich danke allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden, die in dieser schwierigen Zeit dem Unternehmen die Treue gehalten haben“, so Dr. Obermüller weiter. „Mit der Übernahme von der Zorn Orthopädie GmbH können wir unser Angebot für unsere Patienten erweitern und bauen unsere Stellung als führender Anbieter von orthopädischen Produkten in Wiesbaden aus“, ergänzt Achim Kunze, Generalbevollmächtigter des Investors. Der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf bereits zugestimmt.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Martin Obermüller am 06. Juli 2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er hatte zunächst den Betrieb fortgeführt und so den Weg bereitet für eine erfolgreiche Investorenlösung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP bei Firmenlauf J.P. Morgan
Das Team BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist in großer Besetzung beim Firmenlauf J.P. Morgan in der Frankfurter Innenstadt angetreten.
Unser 11-Läuferteam trat am Dienstag, 13.06.2017 gegen 18 Uhr an der Startlinie an, um gemeinsam das 5,6 Kilometer entfernte Ziel zu erreichen. Unsere Startnummern mit Zahlen oberhalb von 61.000 machten vorab klar, dass wir nicht alleine auf der Strecke sein würden.
Und so war es auch. Soweit das Auge reichte, waren Läufer in bunten Corporate T-Shirts zu sehen, die sich nach dem Startschuss in Bewegung setzten. Die Stimmung während des Laufs war sehr gut und der Support der am Rande stehenden Menschen toll. Für das gesamte Team war es eine schöne Erfahrung und alle schafften es erfolgreich ins Ziel. Wir freuen uns schon auf den nächsten Lauf!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Nicole Gärtner neue ReNo bei BOP
Nicole Gärtner verstärkt unsere Kanzlei als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte seit 1. März 2017.
Zuvor war sie als Assistentin des Gesamtvertriebsleiters bei einem namenhaften deutschen Automobilhersteller beschäftigt und als Organisationstalent zusätzlich für die Planung und Durchführung von internen Tagungen und Marketingveranstaltungen zuständig.
Ihr juristisches Fachwissen eignete sich Nicole Gärtner als Partner Assistentin in englischen und amerikanischen Großkanzleien in Frankfurt an.
Sie unterstützt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER insbesondere im Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Insolvenzverwaltung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Jochen Brandhoff trägt zum Thema, “Bewegen sich Wirtschaftsanwälte per Tretroller auf dem digitalen Highway?“ vor
Dieser Leitfrage wurde im Rahmen der Kanzleidialoge nachgegangen, die in den Räumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 04. Mai 2017 stattfanden.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff referierte nach einem Vorwort von Dr. Anette Hartung zu dem Thema „digitale Herausforderungen und aktuelle Lösungen für Rechtsanwälte“.
Die Rechtsberatungsbranche, so betonte Brandhoff, habe es geschafft, in den letzten 50 Jahren ohne wesentliche Änderungen auszukommen. Die Digitalisierung des Rechtsmarkts stecke noch in Kinderschuhen. Das sei für die Anwaltschaft eine große Chance. Die Nutzung digitaler Techniken biete Rechtsanwälte ein enormes Potential, ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren.
“Quo vadis advocatus?“ war aber nicht die einzige Frage, die im Fokus des Kurzreferats von Jochen Brandhoff stand, sondern insbesondere, in welche Richtung sich die Anwendung des Rechts im Zuge der Digitalisierung des Rechtsmarktes entwickeln wird.
Das Recht wird bereits heute schon durch Computeralgorithmen angewendet. Etwa durch die Prüfung bestimmter Ansprüche von Fluggästen oder von Hartz IV-Bescheiden. Einer größeren Ausdehnung algorithmusbasierter Rechtsanwendung in naher Zukunft steht somit nichts entgegen.
Anschließend wurde in der Runde erörtert, welche Vor- und Nachteile sich für die Anwaltschaft und welche grundsätzlichen ethischen Probleme sich aus diesem Umstand ergeben. Werden Algorithmen eine kosteneffiziente Ausgliederung der gegenwärtig durch Prozesskostenbeihilfe staatlich finanzierten Rechtsberatung bewirken? Wird der „judex“ durch den Computer ersetzt und wäre dies mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz nicht sogar geboten? Diese und mehr kontroverse Fragen wurden in der Runde diskutiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Stefan Brass lehrt Unternehmensrecht und Principles of Private Law an der Frankfurt School of Finance & Management
Die Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management hat den Lehrauftrag unseres Partners Dr. Stefan Brass zum Sommersemester 2017 erweitert. Er hält in diesem Semester die Vorlesungen Principles of Private Law und Unternehmensrecht.
Jochen Brandhoff referiert an der Universität Osnabrück über die digitale Transformation des Rechts
Am Mittwoch, den 26. April 2017 ab 17:30 Uhr, hält unser Partner Dr. Jochen Brandhoff an der Universität Osnabrück einen Vortrag über die digitale Transformation des Rechts. Dabei wird er die Frage beantworten, welchen grundlegenden Veränderungen sich Juristen aus Rechtsabteilungen und Kanzleien durch die Digitalisierung des Rechts in den kommenden Jahren stellen müssen. Rechtliche Technologie, künstliche Intelligenz, Blockchains, Vertragsanalysesysteme, Datenanalysesoftware und Workflow-Management-Tools finden in der Rechtsanwendung immer breitere Anwendung.
Danach gibt Tobias Renner von KPMG Legal einen Überblick über die aktuellen Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen von Legal Tech.
Die Veranstaltung findet im Helikonensaal (Albrechtstraße 29, 49076 Osnabrück) statt und steht unter dem Generalthema Legal Tech und Legal Innovation.
Die Einladung zu dem Event finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP Kanzleidialoge über die BLOCKCHAIN (R)EVOLUTION
BLOCKCHAIN (R)EVOLUTION – das war das Leitthema des 3. Legal Tech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 16. März 2017. Fast 50 Syndikusanwälte, General Counsel, Rechtsanwälte aus Wirtschaftskanzleien und Institutionen, Steuerberater, Informatiker, Legal-Technology-Anbieter und Legal-Tech-Investoren waren unserer Einladung zu den BOP Kanzleidialogen gefolgt, um sich über Distributed Ledgers, Blockchains, Kryptowährungen wie Bitcoin und Smart Contracts auszutauschen.
Vier Blockchain-Experten gaben einen Einblick in die wirtschaftlichen Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte dieses dezentralen Konsensmechanismus, der sogenannten „Trust Machine“.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag über die Funktionsweise von Blockchains. Einen Auszug aus seiner Rede finden Sie hier. Christoph Simmchen gab eine rechtsgebietsübergreifende Einführung in die Blockchain-Technologie, während Markus Columbu über Rechtslücken und rechtliche Risiken der Blockchain-Technik referierte. Christian Kahl führte in seinem Abschlussvortrag aus, welchen Einfluss die Blockchain auf Online-Marktplätze haben wird. Schließlich stellte Jochen Brandhoff die neue Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION 2017 – The European LegalTech Expo & Congress vor. LEGAL ®EVOLUTION soll zur europäischen Leitmesse der digitalen Transformation des Rechts werden. Sie findet am 23. und 24. Oktober 2017 im Kap Europa der Messe Frankfurt statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Tanja Bindrin neue Rechtsanwältin für Insolvenzrecht bei BOP
Rechtsanwältin Tanja Bindrin verstärkt unsere Kanzlei seit 1. Februar 2017 in unserem Schwerpunktbereich Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung als Associate. Sie verfügt über eine über 7-jährige Berufserfahrung im Bereich des Insolvenzrechts mit dem Schwerpunkt Insolvenzanfechtungen. Tanja Bindrin bringt darüber hinaus eine umfassende Fachkompetenz in der Betriebsfortführung und der Abwicklung von Insolvenzverfahren mit. Sie war davor bei zwei Top-25-Kanzleien für Insolvenzrecht tätig.
Unser Partner Dr. Martin Obermüller äußert dazu: „Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Anfechtungsreform mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ und der zu erwartenden Änderungen in Praxis und Rechtsprechung ist es großartig, mit Frau Bindrin eine erfahrene und hochspezialisierte Rechtsanwältin dazugewonnen zu haben.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Unternehmensmitbestimmung – BOP plädiert für Einbeziehung von EU-Arbeitnehmern
Januar 2017 – Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 24. Januar unter dem Vorsitz des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts über den sog. TUI-Fall (Vorabentscheidungsverfahren C-566/15) verhandelt. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt möglicherweise gegen Europarecht: im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer dürfen die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat deutscher Gesellschaften nicht mitwählen und auch nicht selbst in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die deutschen Gewerkschaften und ihre Interessenvertreter führen eine Medienkampagne gegen den Antragsteller, obwohl dieser eine Europäisierung der Unternehmensmitbestimmung anstrebt.
In der über vierstündigen Verhandlung haben die Europäische Kommission, die EFTA-Überwachungsbehörde, die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der Niederlande, Frankreichs und Luxemburgs, die deutschen Gewerkschaften sowie die Parteien des Ausgangsverfahrens, Konrad Erzberger (Antragsteller) und der Touristikkonzern TUI AG (Antragsgegnerin) ihre Rechtsauffassungen dargelegt. Danach haben die Verfahrensbeteiligten die Fragen der fünfzehn verhandelnden EuGH-Richter, darunter der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Koen Lenaerts, der Vizepräsident Antonio Tizzano und der Berichterstatter Egils Levits, und die Fragen des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe beantwortet.
Dr. Caspar Behme (federführend), Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte, die Vertreter des Antragstellers, führten aus, dass es in dem Verfahren nicht um die Abschaffung der unternehmerischen Mitbestimmung gehe, sondern um eine Verbreiterung ihrer Legitimationsbasis und damit um die Verbesserung der Corporate Governance mitbestimmter Unternehmen. Wer die Unternehmensmitbestimmung anerkenne oder sogar befürworte, der müsse auch wollen, dass sie funktioniere und dass die mit ihr bezweckten Vorteile tatsächlich eintreten. Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat habe den Zweck, das Wissen und die Erfahrung der Arbeitnehmer zum Wohle des Unternehmens in die Tätigkeit des Aufsichtsrats einfließen zu lassen. Wenn das Unternehmen „ausländische“ Arbeitnehmer habe, d.h. Arbeitnehmer in Tochtergesellschaften und Betrieben in anderen EU-Mitgliedstaaten, dann würde dieser Zweck zwangsläufig verfehlt, wenn das Wissen und die Erfahrung dieser Arbeitnehmer ausgeblendet werden und die Mitbestimmung auf die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer beschränkt werden würde. Wer also für Mitbestimmung sei, der müsse folgerichtig auch für die Einbeziehung ausländischer Arbeitnehmer in die Aufsichtsratswahlen sein. Dies sei bei Unternehmen umso wichtiger, die wie TUI deutlich mehr Arbeitnehmer im Ausland als im Inland beschäftigten.
Die deutschen Gewerkschaftsspitzen und ihre Interessenvertreter betreiben eine emotional geführte Medienkampagne gegen den Antragsteller, die Beobachter aus der Wissenschaft als beispiellos einstufen. Der dadurch erzeugte Druck soll erreichen, dass die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten verbundene Macht und Vergütung weiterhin ihnen vorbehalten bleiben. Sachliche Argumente, warum ausländische Kollegen von der Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben sollten, werden jedoch nicht gebracht.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER widerlegte in der mündlichen Verhandlung das Argument, dass die Durchführung von Wahlen zum Aufsichtsrat in ausländischen Tochtergesellschaften rechtlich unmöglich sei: Die Europäisierung der Mitbestimmung sei ohne weiteres möglich, wie vor allem die Rechtsvergleichung zeige. Anhand der Lage in Frankreich, Dänemark und Norwegen belegte die Wirtschaftskanzlei, dass eine Einbeziehung der ausländischen Arbeitnehmer in die Aufsichtsratswahlen nicht nur rechtlich möglich und geboten, sondern auch praktisch durchführbar sei: Dort sind ausländische Arbeitnehmer im Aufsichtsrat repräsentiert, ohne dass dadurch das sogenannte „Territorialitätsprinzip“ verletzt sei.
Die Verfahrensgegner machten darüber hinaus geltend, aus dem Wortlaut seines Antrags ergebe sich, dass der Antragsteller die Mitbestimmung tatsächlich schwächen wolle. Hintergrund ist, dass sein Antrag darauf gerichtet ist, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht mehr angewendet werden dürfe. Überzeugend ist dieses Argument jedoch nicht, da rechtstechnische Anforderungen den Wortlaut des Antrags bestimmen. Ein Antrag, der unmittelbar auf die Einbeziehung der europäischen Arbeitnehmer gerichtet gewesen wäre, wäre in einem Statusverfahren nach § 98 Aktiengesetz unzulässig gewesen.
Die Argumentation von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wurde von der EFTA-Überwachungsbehörde und der Europäischen Kommission ganz bzw. teilweise geteilt und von den einzelnen Mitgliedstaaten und den Gewerkschaften ganz oder teilweise abgelehnt. Die Mehrheit der Wissenschaftler und Juristen, die sich im Vorfeld des Verfahrens zum TUI-Verfahren geäußert hatten, waren der Argumentation des Antragstellers gefolgt und hatten sich für eine Einbeziehung der EU-Arbeitnehmer in die Unternehmensmitbestimmung ausgesprochen.
Anders als es in den Darstellungen der gewerkschaftsnahen Presse suggeriert wird, würde sich in der Praxis erstmal nichts Wesentliches verändern, sollte der Gerichtshof dem Antrag stattgeben und entscheiden, dass der Aufsichtsrat einer Gesellschaft nicht mehr nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zusammenzusetzen sei: Weder wäre die Wahl amtierender Aufsichtsratsmitglieder (auch nicht derjenigen der Arbeitnehmer) noch die vom Aufsichtsrat getroffenen Beschlüsse unwirksam. Das Amt der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder würde erst mit Ablauf der in §§ 98 Abs. 4 Satz 2, 97 Abs. 2 AktG genannten Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung des Ausgangsgerichts (also des Kammergerichts) oder, im Falle einer Rechtsbeschwerde, sechs Monate nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs enden. Die Feststellung der Unanwendbarkeit des MitbestG wäre außerdem auf die TUI AG begrenzt. Auf andere Gesellschaften, deren Aufsichtsrat nach dem MitbestG zusammengesetzt ist, hätte dies erstmal keinerlei Auswirkungen. Die dortigen Aufsichtsräte blieben erst einmal wie bisher bestehen und zusammengesetzt, da nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 96 Abs. 2 AktG die Statusänderung eines Aufsichtsrats nur durch ein Statusverfahren bewirkt werden kann. Erst wenn bei anderen Gesellschaften ebenfalls ein Statusverfahren eingeleitet und darin die Unanwendbarkeit des MitbestG festgestellt werden würde, wäre auch dort der Aufsichtsrat (entsprechend des im dortigen Statusverfahren getroffenen Beschlusses) umzubilden.
Dem Vorabentscheidungsverfahren liegt eine Vorlage des Kammergerichts Berlin an den EuGH zugrunde, in dem das Gericht es als „vorstellbar“ ansah, dass „Arbeitnehmer durch das deutsche Mitbestimmungsrecht aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert werden“ (Az. 14 W 89/15). Das Kammergericht hat über ein Statusverfahren nach § 98 Aktiengesetz zu entscheiden, in dem BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER die Rechtsauffassung des Mandanten und Antragstellers Konrad Erzberger vertritt, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Im Zentrum der beiden Verfahren steht die Frage, inwiefern die deutschen Mitbestimmungsregeln, wonach bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt sind, gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 18 AEUV verstoßen.
Mit den Schlussanträgen des Generalanwalts ist am 4. Mai zu rechnen.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Caspar Behme (Of Counsel) und Dr. Jochen Brandhoff (Partner), BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a. M., +49 69 34 879 20-0, c.behme(@)bop.legal und j.brandhoff(@)bop.legal.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main mit den Beratungsschwerpunkten Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Insolvenzen und Restrukturierungen, Steuerrecht, Unternehmensrecht und Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Die Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig.
BOP berät Gründerin bei der Veräußerung ihres Medizinprodukte- und Arzneimittelgroßhandels
Unsere Mandantin hielt 50 % der Geschäftsanteile an einem internationalen Großhandelsunternehmen für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie hatte das mittelständische Unternehmen mit dem Erwerber gemeinsam gegründet und geführt. Im November 2016 hat sie sämtliche Anteile an der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH an ihren Mitgesellschafter veräußert. Dieser führt das Unternehmen alleine weiter.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat die Veräußerin bei der Vorbereitung, Gestaltung, Verhandlung und Durchführung des Unternehmensverkaufs umfassend rechtlich beraten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Europäischer Gerichtshof setzt Verhandlung in dem von BOP geführten TUI-Verfahren für den 24. Januar 2017 an
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 („TUI-Verfahren“) mit Entscheidung vom 22. November 2016 an die Große Kammer verwiesen. Die mündliche Verhandlung hat das Gericht für den 24. Januar 2017 angesetzt. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER vertritt den Antragsteller. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob die deutsche Unternehmensmitbestimmung das europäische Diskriminierungsverbot und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verletzt, weil im Ausland tätige Arbeitnehmer nicht zu den Wahlen zum Aufsichtsrat zugelassen sind.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.
BOP Kanzleidialoge über künstliche Intelligenz und Effizienz in der Rechtsberatung
Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Effizienzsteigerungen in der Rechts- und Steuerberatung – das waren die Leitthemen des 2. Legal Tech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 1. Dezember 2016. Fast 40 Unternehmer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Redakteure wichtiger juristischer Fachmedien trafen sich im Rahmen der BOP Kanzleidialoge in unserer Kanzlei, um über den Kanzleimarkt der Zukunft zu sprechen.
Die Referenten Marco Klock und Jan Frederik Strasmann erläuterten in Ihren Vorträgen, wie Anwälte Legal Technology einsetzen können, um die Effizienz ihrer Kanzleiorganisation zu steigern. Marco ist Geschäftsführer des schnell wachsenden Anwaltsnetzwerkes edicted., an dem im November 2016 der Verlag C.H.Beck eine Beteiligung erworben hat. Frederik ist Geschäftsführer von rightmart, einer neuartigen, teilautomatisierten Anwaltskanzlei. Unser Partner und Legal-Tech-Experte Dr. Jochen Brandhoff führte in seinem Eröffnungsvortrag aus, wie Künstliche Intelligenz, vor allem künstliche neuronale Netze, die Rechtsberatung in den kommenden zehn Jahren verändern werden. Einen Auszug seiner Rede über die Digitalisierung des Rechts finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Verlag C. H. BECK steigt bei unserer Legal-Tech-Beteiligung edicted. ein
Die Verlagsgruppe C.H.Beck aus München hat sich im November 2016 am Bremer Legal-Tech-Anbieter edicted GmbH beteiligt. Die Beck-Gruppe, zu der neben dem Verlag C.H.BECK auch Nomos und Vahlen gehören, ist der größte juristische Verlag in Deutschland.
Edicted., ein deutscher Legal-Tech-Pionier, bietet innovative Dienstleistungen für Rechtsanwälte an. Edicted. hat unter anderem eine Software entwickelt, die juristische Profile von Jura-Studenten bis Rechtsprofessoren analysiert und ihre rechtliche Erfahrung und Spezialisierung bewertet. Im Vergleich zu herkömmlichen Internetportalen und Marktplätzen erleichtert das die Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Unternehmen, Verbraucher und andere Kanzleien wesentlich. Für die registrierten Juristen ist das Netzwerk ein wichtiges Akquisetool.
Mit der Beteiligung an edicted. wird Beck zum ersten Mal Gesellschafter eines Legal-Tech-Unternehmens. Alle bisherigen Gesellschafter, zu denen auch unser Partner Dr. Jochen Brandhoff gehört, bleiben an edicted. beteiligt. Das Investment kommt vollständig der Weiterentwicklung und dem weiteren Wachstum des Legal-Tech-Startups zugute. Für 2017 plant edicted. unter Mitwirkung von Beck einen großangelegten Relaunch. Die Altgesellschafter und Beck haben Stillschweigen über die weiteren Einzelheiten der Transaktion vereinbart.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP unterstützt zahntechnisches Großlabor bei strategischem Unternehmenskauf
Unser Mandant, ein medizintechnisches Dienstleistungsunternehmen, bietet Dentallaboren in Deutschland zahntechnische Leistungen an. Im Zuge seiner Wachstumsstrategie hat er 100% der GmbH-Anteile eines Dentalgroßlabors mit fast 20 Arbeitnehmern erworben. Beide Medizintechnikunternehmen haben ihren Sitz im Rhein-Main Gebiet.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Erwerber bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb beraten. Dies umfasste unter anderem die optimale rechtliche Strukturierung der Transaktion sowie die Führung von Vertragsverhandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Zielunternehmens samt Einziehung von Geschäftsanteilen. Ebenso waren arbeitsrechtliche Aspekte wie betriebliche Pensionszusagen zu beachten.
Die Anlagegüter des Dentallabors wurden im Wege eines Sale-and-lease-back-Verfahrens an den Käufer veräußert, der diese anschließend wieder an das Zielunternehmen vermietet hat. Die beiden Betriebe werden zusammengelegt und alle Arbeitnehmer übernommen.
Unser federführender Partner Dr. Stefan Brass erläutert: „Nicht nur größere Unternehmen expandieren im In- und Ausland verstärkt durch strategische Unternehmensübernahmen, sondern auch kleinere und mittlere. Ihr Hauptantrieb ist die Erschließung neuer Märkte und Vertriebskanäle, die Erweiterung ihres Know-hows und des Mitarbeiterstamms.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Transaktionsteams, Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP stellt „Blue Water“ von Künstler KAYWAZ aus
Der Künstler KAYWAZ hat BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER sein Werk „Blue Water“ aus der Art & Melody Series ausgeliehen. Die 120 x 160 cm große Acrylmalerei auf Leinwand ist in unserem Empfangsbereich ausgestellt. Wir freuen uns sehr über das Gemälde und danken KAYWAZ für die Leihgabe.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Jochen Brandhoff referiert auf dem 17. Forum Neue Energiewelt über Betrieb und Wartung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Das 17. Forum Neue Energiewelt 2016 ist die größte Konferenz für regenerative Energiewirtschaft in Deutschland und findet vom 9. bis zum 11. November 2016 in Berlin statt. Die Hauptthemen dieser Leitkonferenz über erneuerbare Energien und innovative Energiemodelle sind im Jahr 2016 die Sektorkopplung von Elektrizität, Wärmeversorgung und Verkehr, der Stromnetzumbau und Energiespeicher. Auch die Blockchain und die Digitalisierung der Energiewirtschaft werden Gegenstand der Veranstaltung sein. Das 17. Forum Neue Energiewelt steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hält am 11. November ab 11.30 Uhr einen Vortrag über rechtliche Aspekte der Betriebsführung und Wartung (O&M – Operations and Maintenance) von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Danach nimmt er an der Podiums- und Publikumsdiskussion zu diesem Thema teil. Eine besondere Berücksichtigung bei der Diskussion soll die neue Energiewelt finden, in der Photovoltaik, Windenergie und Biomasse zusammengeführt und gekoppelt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Erster BOP LegalTech Lunch löst Diskussion über die Zukunft des Rechtsmarktes aus
Durch die digitale Transformation der Rechtsberatung wird der Anwaltsmarkt transparenter und Rechtsdienstleistungen werden preisgünstiger. Das hob Dr. Jochen Brandhoff im Eröffnungsvortrag des ersten BOP LegalTech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 9. September 2016 in Frankfurt a.M. hervor.
Jacob Saß, Maximilian Block und Maximilian Koeppen beschrieben die Bedeutung von LegalTech für den Rechtsmarkt. Das Managementteam von advocado, einem innovativen Anbieter von Legal Technology aus Greifswald, stellte außerdem dar, wie advocado Rechtssuchende und Rechtsanwälte effizienter zusammenbringt.
Die Vorträge lösten bei den teilnehmenden Wirtschaftsanwälten, Unternehmern und LegalTech-Experten eine intensive Diskussion über juristische Internetplattformen, rechtliche Technologien und die Anwaltsvergütung der Zukunft aus. Im Anschluss an die Diskussion nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit zu weiterem Austausch bei Sekt, Wein, Bier und kalten und warmen Speisen.
Am 1.12.2016 von 12.00 bis 14.00 Uhr findet das zweite BOP LegalTech Lunch bei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt. Damit möchten wir Rechtsanwälten, Venture-Capital-Gesellschaften und Business Angels den nächsten Einblick in die Wachstumsbranche LegalTech geben. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Simon Benedikt, benutzen unser Kontaktformular oder rufen uns an, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät kanadischen Medizintechnik-Konzern bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat ein kanadisches MedTech-Unternehmen bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts im Wege eines Asset Deals rechtlich und steuerlich begleitet. Unser Mandant ist ein innovativer Anbieter von medizinischer Informationstechnologie. Im Zuge der Unternehmenstransaktion hat er die wesentlichen Vermögenswerte seiner deutschen Tochtergesellschaft an einen britischen Investor verkauft.
Einen Schwerpunkt bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung des Mandanten bildete die vorgeschaltete finanzielle Restrukturierung des Unternehmens. Darüber hinaus umfasste das Mandat auch die Rechts- und Steuerberatung bei der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER war bereits im vergangenen Jahr bei mehreren Tech-Transaktionen als Beraterin tätig. Die Kanzlei verfügt über umfassende Expertise bei der Beratung grenzüberschreitender Technologietransaktionen.
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei waren Stephan A. Richter, Dr. Martin Obermüller und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Betreiber von Windparks und Solarkraftwerken beauftragen BOP mit der Überprüfung ihrer Finanzierungsverträge in Italien
Unsere beiden Mandanten betreiben Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowohl als Asset Manager für institutionelle Investoren als auch auf eigene Rechnung. Sie haben BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER mit der Überprüfung der Finanzierungsverträge für fünf ihrer Energieerzeugungsanlagen in Italien mandatiert. Gegenstand der Vertragsprüfungen sind unter anderem die Höhe des Finanzierungszinses und Klauseln über die Sicherheiten einschließlich der Forderungsabtretungen an die Gestore dei Servizi Energetici S.p.A. (GSE), Vorfälligkeitsentschädigungen, Vertragsstrafen und andere Pönalen sowie die Beendigungsmöglichkeiten.
Die in den vergangenen Jahren geschlossenen Finanzierungsverträge, in der Regel Darlehens- und Leasingverträge, enthalten oft einen im Vergleich zu anderen europäischen PV-Märkten sehr hohen Nominalzins. Infolge von Kürzungen gesetzlicher Einspeisevergütungen, Steuererhöhungen sowie sinkender Mindesttarife beim sog. ritiro dedicato und eines niedrigeren Marktpreises für Strom sind die Erträge vieler Anlagen negativ. Das italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile, räumt dem Finanzierungsnehmer in solchen Fällen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr einen umfassenderen Schutz ein als andere Rechtsordnungen. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Reduzierungen der vereinbarten Zinssätze und weitergehende Vertragsanpassungen.
Für rechtliche und steuerliche Fragen zu Solaranlagen und Windkraftwerken in Italien wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass oder Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Von BOP begleitetes Stromspeicherprojekt (5 MW) nimmt Regelbetrieb am Regelenergiemarkt auf
Unsere Mandantin hat in der Gemeinde Neubrandenburg (MV) eine Großbatterie mit einer Gesamtleistung von fünf Megawatt errichtet. Die Speicherkapazität der Batterie beträgt fünf Megawattstunden, das bedeutet eine einstündige Einspeicherung bei voller Leistung. Dadurch ist die Qualifikation des Energiespeichers zur Teilnahme an der Primärregelleistung möglich.
Nach einer Testphase von 15 Monaten hat der Stromspeicher nun den Regelbetrieb aufgenommen. „Der Batteriespeicher in Neuhardenberg markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Systemintegration der erneuerbaren Energien. Nur wenn konsequent an Speichertechnologien gearbeitet wird, kann es in Zukunft gelingen, Strom aus erneuerbaren Energien stets bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen“, erklärte der Minister für Wirtschaft und Energie von Brandenburg, Albrecht Gerber, bei der Eröffnungsfeier am 5. Juni 2016.
Die Anlage ist eines der größten Batteriespeichersysteme in Europa. Sie besteht aus fünf baugleichen Containern mit Speichereinheiten aus Lithium-Ionen-Batterien. Die erwartete Betriebsdauer beträgt 18 Jahre. Das Speicherkraftwerk ist in einem ehemaligen Flugzeughangar auf dem Gelände des größten Solarparks Deutschlands (145 MWp) installiert. Die beiden elektrischen Anlagen sind nicht miteinander verbunden. Der Speicher ist an das regionale Verteilnetz angeschlossen.
Der insgesamt über 6 Millionen Euro teure Batteriespeicher wird mit 2,85 Millionen Euro aus dem RENplus-Programm der Speicherinitiative des brandenburgischen Wirtschafts- und Europaministeriums gefördert. Die Förderung setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat das Batterie-Speicherprojekt rechtlich begleitet. Unser Partner Stephan A. Richter erläutert: „Der Energiespeicher erbringt Systemdienstleistungen, wie die Stabilisierung der Netzfrequenz. Er kann eine ähnliche Regelfunktion wie ein konventionelles Kraftwerk mit einer Leistung von 100MWp erfüllen.“
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BOP tritt SolarPower Europe bei
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist als eine von zwei Rechtsanwaltskanzleien Vollmitglied des europäischen Photovoltaikverbands SolarPower Europe geworden. SolarPower Europe (zuvor EPIA – European Photovoltaic Industry Association) hat seinen Sitz in Brüssel und vertritt Unternehmen, Organisationen und Verbände entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette.
„Die Zusammenarbeit mit Verbänden liegt unserer Kanzlei am Herzen“, erläutert unser Partner Dr. Stefan Brass. „Durch unsere Verbandstätigkeit können wir das regulatorische Umfeld ebenso wie Best-Practice-Modelle für die Solarwirtschaft mitgestalten. Darüber hinaus können wir Verbindungen zu Behörden, Organisationen und Banken weltweit unterhalten. Davon profitieren unsere Mandanten unmittelbar“, ergänzt unsere Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding.
Als einzige Kanzlei ist BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER auch Vollmitglied des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), des Dachverbands der Regenerative-Energien-Branche in Deutschland. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist auch die einzige Kanzlei, die Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW) ist, dem wichtigsten Verband der deutschen Solarbranche.
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BOP lädt zu den 10. Kanzleidialogen über Strategie und Management ein
Der Markt der Rechts- und Steuerberatung befindet sich im Umbruch. Rechtsanwälte und Steuerberater stehen vor der Herausforderung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ihrer Beratungsleistungen wesentlich zu verbessern. Die Arbeitsweise von Kanzleien wird sich in den kommenden 15 Jahren daher umfassend verändern – stärker, als sie das in den vergangenen 30 Jahren getan hat.
Die Kanzleidialoge über Strategie und Management 2020/2030 bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern Denkanstöße zur Weiterentwicklung ihrer Kanzlei. Regelmäßiges Thema ist die digitale Transformation im Anwalts- und Steuerberatermarkt zum Beispiel durch die Nutzung von Legal Technology (Legal Tech).
Die Kanzleidialoge sind eine monatliche Lunchreihe im Rhein-Main-Gebiet am ersten Donnerstag des Monats. Am Donnerstag, den 7. Juli 2016 finden sie zum 10. Mal insgesamt und zum 3. Mal in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER statt – diesmal zum Thema Talent Sharing Plattformen.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung. Mitveranstalter sind Dr. Jochen Brandhoff, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam, Frau Claudia Ulrich und Herrn Simon Benedikt, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dänischer Investor beauftragt BOP mit der rechtlichen Optimierung seines PV-Portfolios mit 40 MWp
Unser Mandant ist eine dänische Investmentgesellschaft und ein internationaler Asset Manager von Solar- und Windkraftwerken mit einer Gesamtkapazität von ca. 125 MWp. Mit einer Spitzenleistung von fast 40 MWp bilden Photovoltaikanlagen in Deutschland den Schwerpunkt des Portfolios.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wird das Kraftwerksgeschäft in Deutschland rechtlich optimieren. Dies umfasst unter anderem die Prüfung und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schlechtleistungs- und Garantieansprüchen aus EPC-Verträgen. Gegenstand der größten Auseinandersetzung ist ein vom Generalunternehmer erstelltes Ertragsgutachten, das maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises hatte.
Unser Partner Stephan A. Richter erklärt dazu: „Die englischsprachige Beratung und Vertretung ausländischer Investoren in Deutschland ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit. Bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind Parteigutachten immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Das ließe sich oft vermeiden, indem die Parteien sich im Vorfeld auf einen gemeinsamen Gutachter einigten. Wir empfehlen außerdem, die Begutachtung mit einem eigenen Rechtsexperten zu begleiten und aktiv den Dialog mit dem Gutachter zu suchen. Nur dadurch lässt sich sicherstellen, dass der Gutachter alle Umstände berücksichtigt.“
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER prüft darüber hinaus mehrere Wartungs- und Betriebsführungsverträge auf unwirksame Vertragsbestimmungen. Den Kern der Überprüfung bilden unwirksame Vertragslaufzeiten, Haftungsbeschränkungen und andere unangemessene oder unübliche Klauseln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP und Wirtschafts-Assekuranz entwickeln innovativen Standardprozess zur Anspruchsdurchsetzung
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und die Wirtschafts-Assekuranz (WIASS) haben einen neuen Standardprozess für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Logistikbranche entwickelt. Der Prozess bietet Logistikunternehmen und Fuhrparkbetreibern eine effiziente Lösung für das Schadensmanagement. Die Vorteile liegen in der schnelleren und kostengünstigeren Schadensabwicklung, im geringeren Aufwand für das Fuhrparkmanagement, den höheren Regulierungserlösen und der stärkeren Kostenkontrolle. WIASS und BOP haben den Geschäftsprozess bereits in zahlreichen Haftungsfällen erfolgreich umgesetzt.
Die Standardisierung von Prozessen und Legal Workflow-Management reduzieren die Kosten der Rechtsberatung und steigern ihre Effizienz. Das gilt besonders bei oft wiederkehrenden Sachverhalten und Rechtsdienstleistungen wie der Schadensregulierung in der Logistik- und Versicherungsbranche und bei komplexen Mandaten wie M&A-Transaktionen und Restrukturierungen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff veranschaulicht das Konzept wie folgt: „Wir zerlegen den Arbeitsablauf – in diesem Fall den Ablauf einer typischen Schadensabwicklung – in einzelne Arbeitsschritte. Die Arbeitsschritte ordnen wir in verschiedene Kategorien ein. Diese weisen wir dem jeweils am besten geeigneten Bearbeiter zu. Das kann ein Versicherungskaufmann, Schadenssachbearbeiter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Wirtschaftsjurist oder Rechtsanwalt sein. Entscheidend ist, wer die Arbeitskategorie am qualifiziertesten und kostengünstigsten erbringen kann. Eine Software unterstützt den so entstandenen rechtlichen Prozess.“
Harald Brand, Geschäftsführer der Wirtschafts-Assekuranz-Makler GmbH, einem der größten deutschen Versicherungsmakler, ergänzt: „Bei einer solchen Prozessanalyse stellt sich nicht selten heraus, dass nicht der Anwalt, sondern ein anderer Spezialist die effizientere Bearbeitung gewährleistet. Anders als in der traditionellen Rechtsberatung üblich, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit daher wichtig“.
Bei Fragen zum Schadensmanagement steht Ihnen unser Partner Stephan A. Richter zur Verfügung. Bei Fragen zu Legal Process Management (LPM) und anderen Prozessmanagement-Lösungen für Rechtsabteilungen und Kanzleien wenden Sie sich bitte an unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Stefan Brass Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance & Management
Unser Partner Dr. Stefan Brass hat zum Sommersemester 2016 einen Lehrauftrag der Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management erhalten. Er hält in diesem Semester als Dozent die Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht.
BOP begleitet Markteintritt in den Iran
Die Europäische Union und die Vereinigte Staaten von Amerika haben am 16. Januar 2016 die Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran abgebaut. An diesem Tag, dem sogenannten Implementation Day, traten die im Wiener Abkommen beschlossenen umfassenden Sanktionserleichterungen zugunsten der Islamischen Republik Iran in Kraft. Damit wurde der Weg für einen Neustart der europäisch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen frei.
Unsere Mandantin projektiert, plant und baut weltweit Solarkraftwerke und gehört zu den führenden Photovoltaik-Systemanbietern in Deutschland. Sie möchte die mit der Verbesserung der Geschäftsbeziehungen verbundenen Chancen nutzen und plant ihren Markteintritt in den Iran.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät die Mandantin bei den rechtlichen Aspekten des Markteintritts. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der weiter bestehenden Sanktionsvorschriften der EU und USA, der Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche (Anti Money Laundering), Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die Erfüllung von Export Compliance-Anforderungen und anderen regulatorischen Pflichten. Dabei ist der Einfluss der geplanten Tätigkeit, vor allem eventuelle schädliche Auswirkungen auf das US-Geschäft der Mandantin, ihrer Muttergesellschaft und anderer Konzerngesellschaften zu berücksichtigen. Anmeldungen und Anfragen bei der US-Exportkontrollbehörde, dem Office of Foreign Assets Control – OFAC (Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen) des US-Finanzministeriums bilden daher einen wichtigen Teil des Mandats.
Die Kanzlei berät die Mandantin darüber hinaus beim Abschluss eines Kooperationsvertrags über die Entwicklung von PV-Projekten mit einem Projektierer. Unsere Mandantin wird die PV-Anlagen errichten und Stromabnahmeverträge (PPA) mit iranischen Unternehmen und Einrichtungen wie der Renewable Energy Organization of Iran (SUNA) und der Iran Power Generation and Transmission Company (TAVANIR) schließen.
Bei Fragen zu Geschäften und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter, Rechtsanwalt Ali Fazli oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät Angel Investor bei den Finanzierungsrunden von drei LegalTech-Unternehmen
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat im 1. Quartal 2016 einen Investor bei seiner Beteiligung als Business Angel an drei der führenden deutschen Legal Start-ups begleitet. Alle drei LegalTech-Startups haben damit ihre erste Second-Stage-Finanzierung erfolgreich abgeschlossen. Sie hatten in den Jahren 2014 und 2015 bereits eine Seed-Finanzierung erhalten. Zwei der Legal-Tech-Unternehmen bieten Internetplattformen, die den Rechtssuchenden mit spezialisierten Rechtsanwälten aus ihren Datenbanken zusammenbringen. Algorithmen werten Nachweise über die Spezialisierung der Anwälte aus und führen Nachfrage und Angebot von Rechtsdienstleistungen optimal zusammen. Einer der beiden Rechtsmarktplätze vermittelt auch standardisierte Rechtsprodukte zum Festpreis. Das dritte Unternehmen ist im Bereich der automatisierten Rechtsanwendung tätig. Die selbstentwickelte Software löst rechtliche Fragestellungen in bestimmten Rechtsgebieten ohne Rechtsanwalt.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Angel Investor unter anderem beim Beteiligungsvertrag und der Kapitalerhöhung beraten.
Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits einen Finanzinvestor bei seiner Private Equity-Beteiligung an einem FinTech-Unternehmen beraten hat, baut die Kanzlei damit ihre Expertise im Bereich der digitalen Technologien, insbesondere im Bereich der Financial Technology, Regulatory Technology, Compliance Technology und Legal Technology weiter aus.
Mit ihren speziellen Kenntnissen möchte BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER einen praktischen Mehrwert bei M&A-Transaktionen und den rechtlichen und steuerlichen Aspekten im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft bieten (Robotik, Automation, 3D Druck, Intelligente Datenanalytik, Blockchain, Smart Data, Smart Service Welt, IT-gestützte Optimierung von Geschäftsprozessen und Standardisierung von Produkten).
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei sind Dr. Jochen Brandhoff, Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Frankfurter Team von Wutzke & Förster schließt sich B&P an – neuer Name Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Frankfurt am Main, 29. Februar 2016. Konsequent wirtschaftsnah – entsprechend ihrem Beratungsansatz, die Qualität der Rechtsberatung durch betriebswirtschaftliches Know-how zu verbessern, geht die Energierechts- und Transaktionskanzlei Brandhoff & Partner einen großen Schritt weiter: Ab dem 1. März 2016 schließt sich der Sozietät das Frankfurter Team der Insolvenzkanzlei Wutzke & Förster um Dr. Martin Obermüller an. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER.
Die rasch wachsende Sozietät BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER gewinnt mit Obermüller einen renommierten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter arbeitet er als Rechtsanwalt. Sein Beratungsportfolio umfasst die Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern und Sicherungsgebern ebenso wie die Ermittlung und Überprüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Gesellschaftern. Neben dem Insolvenzrecht zählen die Restrukturierungsberatung und das Bankrecht zu Obermüllers Schwerpunkten. Er ist er Mitautor der 9. Auflage des Standardwerks Obermüller „Insolvenzrecht in der Bankpraxis“, das in diesem Jahr erscheint.
„Der neue Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsberatung ergänzt unser bisheriges Beratungsangebot im Bereich Restrukturierungen und Transaktionen“, erläutern Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter. „Auch in diesen Bereichen ist fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen wesentlich, um dem Mandanten einen praktischen Mehrwert zu bieten.“ Obermüller wiederum legt Wert auf die besonderen rechtlichen Ressourcen vor Ort: „Hier haben wir einen Partner gesucht und gefunden, bei dem wir unser Know-how optimal einbringen können.“
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff oder Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
B&P unterstützt deutsch-chinesisches Solarunternehmen beim Markteintritt in Südafrika
Unser Mandant hat im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von über 100 MWp in ganz Europa erfolgreich errichtet. Damit ist es ihm gelungen, sich als Anbieter von Photovoltaiksystemen zu etablieren.
B&P hat ihn bei den rechtlichen Fragen während des Erwerbs der PV-Projekte, vor allem bei den Due Diligences und den Kaufverträgen sowie beim Bau und Netzanschluss der Solarkraftwerke unterstützt.
Angesichts des hohen Marktpotenzials für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat sich unser Mandant nun für den Eintritt in den südafrikanischen Solarmarkt entschieden. Geplant ist die Errichtung mehrerer PV-Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 50 bis 100 MWp als Turnkey-Anbieter.
B&P berät den Mandanten derzeit bei einem Bieterverfahren für die Errichtung einer 70 MWp-Solaranlage in Südafrika und beim Abschluss sämtlicher Projektverträge. Dabei unterstützen wir ihn auch vor Ort bei den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber und den Subunternehmern. Die Rechtsberatung nach örtlichem Recht wird von unserer Partnerkanzlei erbracht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Leif Gerling, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Leif Gerling neuer Rechtsanwalt im M&A-Team und im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Seit dem 15. Januar 2016 ist Rechtsanwalt Leif Gerling als Senior Associate bei Brandhoff & Partner tätig. Er verstärkt das Mergers & Acquisitions Team vor allem in den Bereichen Venture Capital (VC) und Private Equity (PE). Darüber hinaus bringt er eine umfassende Expertise in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht mit.
Leif Gerling unterstützt Finanzinvestoren und Familienunternehmen seit über fünf Jahren erfolgreich bei Unternehmensveräußerungen und -akquisitionen, bei Unternehmensbeteiligungen und bei Investitionsvorhaben samt deren Strukturierung.
Im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist Leif Gerling ein Spezialist für die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von (internationalen) Handelsverträgen, insbesondere bei vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, Marktevaluationen und -abgrenzungen hinsichtlich horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellabsprachen sowie der (sektorspezifischen) Marktmachtmissbrauchskontrolle. Darüber hinaus wird er die Interessen unserer Mandanten bei Fusionskontrollverfahren vertreten.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Leif Gerling liegt im Gesellschaftsrecht, vor allem bei der Gründung, Umwandlung und Liquidation von Kapitalgesellschaften, der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Unternehmensverträgen und Stimmpoolvereinbarungen, der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie der Gestaltung von Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane.
Leif Gerling war vor seinem Eintritt bei Brandhoff & Partner bei zwei internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main tätig.
Er hat eine Dissertation im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Marktmachtmissbrauchs eingereicht.
Mandantenseminar am 4. Februar 2016: Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat
Die FAZ vom 26.10.2015 spricht von einer „Kulturrevolution“: Das Berliner Kammergericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss ausländischer Arbeitnehmer von der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat gegen Europarecht verstößt (Rs. C-566/15). In dem Verfahren hat unsere Kanzlei den Antragsteller vertreten. Diese für die Corporate Governance zentrale Frage war zuletzt stark umstritten. Die Entscheidung des EuGH wird insoweit für Klarheit sorgen.
Was bedeutet der Vorlagebeschluss vom 16.10.2015 für Ihr Unternehmen? Hat er Folgen für den bereits im Amt befindlichen Aufsichtsrat und dessen Beschlüsse? Unserer Ansicht nach besteht kein akuter Handlungsbedarf, solange der EuGH nicht die Europarechtswidrigkeit der derzeitigen deutschen Mitbestimmungsregeln festgestellt hat.
Dieses Fazit und die voraussichtlichen Folgen einer Entscheidung des EuGH möchten wir Ihnen bei unserem Mandantenseminar „Aktuelle Themen der Corporate Governance und Aufsichtsratsberatung“ am Donnerstag, den 04.02.2016 zwischen 14.30 und 17.00 Uhr erläutern. Das Seminar wird auch zwei weitere aktuelle Themen behandeln:
1. Die neuen Regelungen zur Geschlechterrepräsentanz in den Organen der Gesellschaft und
2. Organpflichten und Organhaftung im Rahmen einer Red Flag Due Diligence.
Wir möchten herzlich zu unserem Seminar einladen. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.
Stadtwerke beauftragen B&P mit der Überprüfung ihrer Betriebsführungsverträge
Unsere Mandantin gehört zu den großen Stadtwerken in Deutschland und betreibt bereits seit Ende der 80er Jahre Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Brandhoff & Partner prüft nun, ob und wie die Stadtwerke ihre technischen Betriebsführungsverträge für Solarkraftwerke vorzeitig beenden können.
Betriebsführungsverträge und Wartungsverträge (sog. „O&M-Verträge“) aus den Jahren 2008 bis 2013 enthalten oft unausgewogene Klauseln wie sehr lange Vertragslaufzeiten und unangemessene Haftungsbegrenzungen. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Deutschland war in diesen Jahren besonders hoch und die beauftragten Generalunternehmer bzw. Systemanbieter übernahmen in der Regel auch die Wartung und Betriebsführung der Solaranlagen. Die Verträge wurden darüber hinaus oft unter sehr hohem Zeitdruck geschlossen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff äußert dazu: „Betreiber von PV-Anlagen können sich gegen unausgewogene Bestimmungen in Betriebsführungs- und Wartungsverträgen wirksam wehren.“ Unser Partner Dr. Stefan Brass ergänzt: „Das gilt auch für Wartungsverträge von Windkraftwerken, die nachteilige Klauseln enthalten.“
B&P berät Wechselrichter-Weltmarktführer bei Eigenverbrauchsmodellen
Der deutsche Solarmarkt befindet sich im Wandel. Die Einspeisevergütung für mittelgroße und große Photovoltaikanlagen ist weggefallen und abseits der geförderten Direktvermarktung werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Brandhoff & Partner maßgeblich mitgestaltet hat. Dazu gehören vor allem Eigenverbrauchsmodelle und Pacht- und Leasingmodelle.
Einer unserer ältesten Mandanten, der zu den weltweit größten Herstellern von Wechselrichtern gehört, hat uns nun mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Betriebsmodell für seine 2014 in Betrieb genommene Solaranlage (3 MWp) beauftragt. Dabei spielen sowohl Eigenverbrauchsmodelle im räumlichen Zusammenhang mit und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz als auch die Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Rolle. Das Mandat umfasst die Erstellung der Verträge zur Durchführung der Betriebsmodelle sowie die Risikobewertung, die Erarbeitung von Leitlinien für das Risikomanagement und einen ausführlichen Compliance-Check. Es berührt vor allem energierechtliche und steuerrechtliche Fragen unter anderem zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern.
Unsere federführenden Rechtsanwälte Dr. Stefan Brass und Laura Schulze Egberding und unser Steuerberater Prof. Dr. Falko Tappen äußern dazu: „Wirtschaftlich lohnt sich bei diesem Projekt sowohl der Eigenverbrauch mit als auch der Eigenverbrauch ohne Netzdurchleitung. Die bilanzielle Verrechnung im Falle der Netzdurchleitung bereitet bei der Abrechnung aber noch Schwierigkeiten. Viele Energieversorger verfügen noch über wenig Erfahrung beim Eigenverbrauch im Wege der bilanziellen Verrechnung. Nicht zuletzt fehlt es oft an der passenden Abrechnungssoftware.“
Zusätzlich hat uns der Mandant mit der Betreuung weiterer stromsteuerrechtlichen Themen beauftragt, vor allem mit der Prüfung und Beantragung von Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung.
Unternehmensmitbestimmung europarechtswidrig? Pressemitteilung von B&P
Frankfurt am Main, 26. Oktober 2015. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt in ihrer konkreten Ausgestaltung möglicherweise gegen Europarecht und findet keine Anwendung mehr. Nach dem Mitbestimmungsrecht werden im Aufsichtsrat deutscher Aktiengesellschaften nur im Inland, nicht aber im Ausland tätige Arbeitnehmer repräsentiert. Das Kammergericht Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 (14 W 89/15) die Frage vorgelegt, ob dies mit dem europäischen Diskriminierungsverbot und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist das deutsche Mitbestimmungsrecht unanwendbar und alle Aufsichtsräte sind ausschließlich mit Aktionärsvertretern zu besetzen. Die Vorlage erfolgte im Rahmen eines aktienrechtlichen Statusverfahrens bei der TUI AG, die in Deutschland ca. 10.000 Arbeitnehmer und im europäischen Ausland ca. 40.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
In dem zu Grunde liegenden Statusverfahren nach § 98 AktG vertritt Brandhoff & Partner Rechtsanwälte die Rechtsauffassung des Antragstellers Konrad Erzberger, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Anstatt nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern sei er ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammenzusetzen. Das Mitbestimmungsgesetz dürfe nämlich nicht angewendet werden, weil es im Widerspruch zu EU-Recht stehe (sog. Anwendungsvorrang des Europarechts). Bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nach allgemeiner Praxis nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt; im Ausland tätige Arbeitnehmer (etwa in ausländischen Betrieben oder Tochtergesellschaften) sind von den Wahlen ausgeschlossen. Der Argumentation von Brandhoff & Partner folgend hält das Kammergericht es für möglich, dass diese Rechtslage gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Die nunmehr erfolgte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof wird in dieser für die Corporate Governance zentralen Frage Klarheit schaffen. Sie hatte in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis zuletzt zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Während das Landgericht Frankfurt a.M. kürzlich mit Blick auf den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG entschieden hatte, dass ausländische Arbeitnehmer bei der Ermittlung der für die Mitbestimmungsintensität relevanten Arbeitnehmerzahl mitzuzählen sind, steht in dem von Brandhoff & Partner geführten Verfahren nicht die Ausweitung der Mitbestimmung zur Debatte. Sondern es geht um die Frage, ob die deutschen Mitbestimmungsregeln europarechtswidrig sind und deshalb bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber keine Anwendung mehr finden können. Darüber besteht in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum keine Einigkeit.
Das Verfahren hat Auswirkungen auf sämtliche Gesellschaften, die nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Das betrifft derzeit 635 Gesellschaften. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die europarechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung auch diejenigen Gesellschaften betreffen, deren Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern besteht. Das sind weitere ca. 1.500 Gesellschaften. Die betroffenen Gesellschaften sollten die weitere Entwicklung verfolgen und der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats besondere Aufmerksamkeit widmen.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff (Partner) oder an Dr. Caspar Behme (Of Counsel),
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a.M.,
+49 69 34 879 20-0, j.brandhoff(@)brandhoff.com und c.behme(@)brandhoff.com.
Brandhoff & Partner ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main. Beratungsschwerpunkte bilden Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen angesehene Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Banken und Investoren. Neben ihrer Rechts- und Steuerberatung auf höchstem Niveau zeichnet sich die Kanzlei durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen oder Banken tätig.
B&P begleitet Solarparkentwickler beim Erwerb eines Großprojekts in Schottland
Unsere Mandantin entwickelt und errichtet PV-Großkraftwerke in den wichtigsten Märkten Europas. Für den Bau einer 10 MWp-Photovoltaikanlage im Süden Schottlands erwirbt sie nun eine Projektgesellschaft, die erforderliche Genehmigungen für die Errichtung, den Netzanschluss und Betrieb hält. Brandhoff & Partner ist für die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erwerbs der Gesellschaft und der Realisierung der PV-Anlage verantwortlich. Das umfasst unter anderem eine Due Diligence des Projekts, die Erstellung des Kaufvertrags für die Projektgesellschaft und der Lieferverträge für die Module und Wechselrichter sowie den Netzanschluss der Solaranlage.
Unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter dazu: „Wir beraten inzwischen mehr Solarunternehmen und Investoren außerhalb Deutschlands als im Inland. Regionale Schwerpunkte sind derzeit UK, die Türkei, Osteuropa, der Mittlere Osten und Ostafrika. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien für Erneuerbare Energien vor Ort klappt reibungslos. Wir können daher sagen, dass wir die Expertise für komplexe grenzüberschreitende Projekte und Transaktionen zum Preis einer mittelständischen deutschen Kanzlei anbieten. Dank unseres neuen Partners Prof. Dr. Falko Tappen umfasst unsere Expertise nicht nur die komplette rechtliche Beratung, sondern auch die Steuerberatung.“
B&P ist Mitveranstalter der „Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030“
Strategien für einen Kanzleimarkt im Umbruch:
Brandhoff & Partner, Klug & Engelhard und aHa Dr. Anette Hartung Veranstalter der
Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030
Frankfurt am Main, 14. September 2015. Der Markt der Rechts- und Steuerberatung steht vor zentralen Herausforderungen. Auch ein halbes Jahrzehnt nach dem Ende der Finanzkrise stehen Mandanten aus Wirtschaft und Industrie unter starkem Kostendruck und ergreifen umfangreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Das Ausschöpfen der Optimierungspotentiale auch im Verhältnis zu seinen Beratern verändert die Beziehungen zwischen Mandanten und Berater tiefgreifend. Der Mandant erwartet einen höheren Beitrag zum Unternehmenserfolg – das bedeutet höhere Ansprüche an das Branchen-Know-how und die unternehmerischen Kompetenzen des Beraters.
Anwalts- und Steuerberatungskanzleien müssen immer stärker auf unternehmerische Kompetenz, eine effiziente Organisation, innovative Vergütungsmodelle und eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität zum wirtschaftlichen Preis achten. Die Internationalisierung des Geschäfts, neue technologische Entwicklungen, eine weiter zunehmende Regulierungsdichte und Gesetzesvielfalt und der wachsende Wettbewerbsdruck beschleunigen diesen Umbruch im Kanzleimarkt weiter. Am Ende des Wandels werden nur jene Kanzleien erfolgreich sein, die ihre Organisation und strategische Ausrichtung erfolgreich angepasst haben und Wettbewerbsstrategien nicht nur entwickelt haben, sondern auch am Markt leben.
Vor diesem Hintergrund eröffnen die Kanzleidialoge die Möglichkeit eines echten Blicks über den Zaun. Sie bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern interdisziplinär konkrete Ansatzpunkte zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der eigenen Kanzlei, aber auch darüber hinausgehende Denkanstöße zur Reflexion ihres Berufsverständnisses und des Bildes des Freiberuflers in der Gesellschaft. Geplant ist ein fachkundiger Austausch mit anderen Praktikern in fester monatlicher Runde – ein regelmäßiges Zusammentreffen mit renommierten Entscheider(innen) auf Partnerebene in lockerer, aber vertrauensvoller Atmosphäre.
Kern der Kanzleidialoge ist ein monatliches Lunchtreffen für Anwaltspartner und Steuerberater im Rhein-Main-Gebiet. Hinter verschlossenen Türen können sich beide Berufsgruppen über aktuelle berufliche und berufsständische Herausforderungen austauschen, strategische und Managementvergleiche anstoßen und voneinander lernen. Darüber hinaus sind Vorträge externer Experten und andere Veranstaltungen geplant. Teilnehmer der interdisziplinären Lunchrunde sind ausgewählte Anwalts- und Steuerkanzleien, von der renommierteren Spezialboutique bis hin zu regionalen und nationalen Marktführern.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, unter anderem als ehemalige Chefredakteurin des Nomos-Handbuchs Kanzleien in Deutschland und der HR-Zeitschrift Karriere im Recht eine Expertin für den deutschen Anwaltsmarkt. Mitveranstalter sind von anwaltlicher Seite Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, und von steuerberatender Seite Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH. Die Teilnehmer zahlen einen Jahresbeitrag von 550 € pro Kanzlei, für den je nach Platzverhältnissen jeweils ein oder zwei Berufsträger teilnehmen können. Hinzu kommen ca. einmal jährlich die Ausrichtung eines Lunchs und die Übernahme eines Impulsreferats.
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Unsere ersten Termine sind am 6. Oktober, am 4. November und am 1. Dezember 2015, jeweils von 12 bis 14 Uhr. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte bis zum 25. September an
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53,
60329 Frankfurt a. M., J.brandhoff(@)brandhoff.com, +49 69 34 87 92 00,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH, Kapellenstraße 47, 65830 Kriftel/Ts., a.klug(@)klug-engelhard.de, + 49 6192 4003 0
oder Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung(punkt)de, + 49 69 1573 688 6979.
B&P berät Projektierer in der Türkei bei der Projektentwicklung, Errichtung und Veräußerung von zehn 1-MW-Photovoltaikanlagen
Unsere Mandantin entwickelt und baut schlüsselfertige Solarkraftwerke in Deutschland und der Türkei. Sie hat zehn noch zu errichtende Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von je einem MWp an einen skandinavischen Investor veräußert. Brandhoff & Partner unterstützt die Mandantin bei den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Projektierung, des Baus und der Veräußerung der Solaranlagen im deutschen und türkischen Recht. Die Baufinanzierung wird von der DENIZ Bank bereitgestellt.
Unsere Partner Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen (Partner von Brandhoff & Partner ab 1.9.2015) dazu: „Die steuerliche Strukturierung des Projekts ist erfolgreich abgeschlossen. Dabei waren vor allem Fragen zur Begründung einer Betriebstätte in der Türkei, zu Verrechnungspreisen nach Fremdvergleichsgrundsätzen und andere Themen aus dem Außensteuergesetz zu klären.“
B&P unterstützt Erwerber einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Unser Mandant erwirbt eine stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage), die mit Erdgas befeuert wird. Das Blockheizkraftwerk ist Teil eines Portfolios von mehreren BHKW mit einer Kapazität von über 40 MW am selben Standort in Brandenburg. Die Kraftwerke sollen am Regelenergiemarkt teilnehmen. Brandhoff & Partner steht dem Investor bei sämtlichen rechtlichen Fragen zur Seite. Das umfasst neben energierechtlichen Themen die Prüfung und Verhandlung des Anlagenkaufvertrags, Flächennutzungsvertrags und Wartungsvertrags.
Seitdem die Mindestanlagengröße für die Teilnahme am Regelenergiemarkt von 5 MW auf 1 MW reduziert wurde, ist die Vermarktung ihrer Kapazitäten als Regelleistung für immer mehr Anlagenbetreiber eine einträgliche Option. Die Kapazitäten von Batterien und Energiespeichern, die Strom aus Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen laden, können ebenfalls am Regelenergiemarkt vermarktet werden. Zum Hintergrund: Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland sind verantwortlich für die Netzstabilität, d.h. den Ausgleich von Leistungsungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Daher müssen Sie jederzeit flexible Erzeugungs- und Verbrauchskapazitäten vorhalten. Da sie selbst über keine Energieerzeugungsanlagen oder Verbraucher verfügen, schreiben sie die benötigten Regelenergiekapazitäten in Auktionen deutschlandweit aus.
B&P erstellt internationale Einkaufsverträge und Montageverträge für EPC-Anbieter
Ein internationaler Anbieter von Solarkraftwerken hat B&P mit der Erstellung von mehreren Muster-Beschaffungsverträgen zur Verwendung bei Projekten im In- und Ausland beauftragt. Es handelt sich um Einkaufsverträge für die Warengruppen Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Sicherheits- und Monitoringsysteme sowie um Subunternehmerverträge für die Montage der Komponenten.
Unser Partner Dr. Stefan Brass dazu: „Die Gestaltung praxisgerechter und juristisch maßgeschneiderter Verträge erfordert ein genaues Verständnis der praktischen Anforderungen bei der Realisierung von Großprojekten im PV-Bereich, das wir vor allem während unserer früheren Tätigkeiten bei Unternehmen aus der Branche erworben haben und im Rahmen unserer täglichen Arbeit vertiefen. Komplexe Haftungsgefahren ergeben sich bei der Modulbeschaffung von chinesischen Herstellern insbesondere durch die Vorgaben der Anti-Dumping-Verordnung der Europäischen Kommission [Anm.:EU-Verordnung Nr. 513/2013 vom 4. Juni 2013]. Eine die Vorgaben der Verordnung widerspiegelnde vertragliche Absicherung innerhalb entsprechender Einkaufsverträge ist daher zur Vermeidung von Haftungsgefahren unerlässlich.“
B&P begleitet den Ausbau des europäischen Solargeschäfts eines Fortune Global 500-Unternehmens rechtlich und steuerlich
Unsere Mandantin ist die deutsche Tochtergesellschaft eines der weltweit größten Bau- und Baustoffkonzerne. Er gehört mit ca. 40 Milliarden Euro Umsatz und fast 200.000 Mitarbeitern zur Fortune Global 500-Gruppe der fünfhundert umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Unsere Mandantin ist für das weltweite Solargeschäft des Konzerns zuständig und errichtet und veräußert unter anderem schlüsselfertige Solarkraftwerke an Endinvestoren in mehreren europäischen Märkten. B&P betreut das Projektgeschäft und begleitet die Umgestaltung des Unternehmens zu einem international führenden EPC-Anbieter und Generalunternehmer für große Photovoltaikanlagen bei allen rechtlichen und steuerlichen Themen. Dazu gehört zunächst die Entwicklung und Umsetzung einer steuerlich optimierten Holdingstruktur durch unseren Steuerexperten Prof. Dr. Falko Tappen.
„Für dieses Dauermandat sind Erfahrungen im Energierecht, internationalen Vertragsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und im internationalen Projektgeschäft unentbehrlich“, äußert unser Partner Dr. Jochen Brandhoff. „Einen solchen fachübergreifenden Beratungsansatz für die Solarbranche bietet nur unsere Kanzlei. Er ermöglicht EPC-Anbietern, Investmentgesellschaften und Komponentenherstellern, ihre Rechts- und Steuerabteilungen ganz oder teilweise an uns auszulagern.“
B&P entwickelt Finanzierungskonzept für Energieerzeuger
Ein deutscher Energieerzeuger hat Brandhoff & Partner damit beauftragt, gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Finanzierungskonzept zur Aufnahme von Fremdkapital zu entwickeln. Das Spektrum der untersuchten Finanzierungsinstrumente reicht von langfristigen Darlehen wie Commercial Papers und Schuldscheindarlehen über Genussscheine bis zu Project Bonds.
Die Herausforderung besteht darin, eine risikoadäquate Besicherung der Kapitalgeber mit einem kosteneffizienten Emissionsverfahren für den Mandanten zu verbinden. Als Kapitalgeber werden institutionelle Investoren und Banken angesprochen.
B&P fördert Nachwuchswissenschaftler
Das 16. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht findet am 8. und 9. Mai 2015 in München statt. Die traditionelle Tagung junger Rechtswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird dieses Jahr von der Ludwig-Maximilians-Universität ausgerichtet. Sie steht unter dem Rahmenthema „Versicherungsmechanismen im Recht“. Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Brandhoff & Partner ist einer der Hauptsponsoren der Tagung, die u.a. von unserem Of Counsel Dr. Caspar Behme organisiert wird.
„Die Rechtspraxis und die Qualität anwaltlicher Beratung profitieren von einem intensiven Austausch mit der Wissenschaft. Als international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how gefällt es uns besonders, wenn junge Wissenschaftler Themen aufgreifen, die auch die Praxis bewegen. Dies ist bei dem Graduiertentreffen der Fall. Mit unserem Engagement möchten wir deutlich machen, dass uns die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein starkes Anliegen ist“, so Stephan A. Richter, LL.M., Partner der Kanzlei.
Das Plakat der Veranstaltung finden Sie hier.
B&P verfolgt Mängelansprüche bei Großanlage in Rumänien
Für den Anlagenbetreiber eines Solarkraftwerks in Rumänien mit einer Kapazität von 6 MWp macht Brandhoff & Partner umfangreiche Vertragsstrafen, Schadensersatz und Mängelhaftungsansprüche aus Gewährleistung gegen den Anlagenverkäufer geltend.
Unser Partner Rechtsanwalt Stephan A. Richter äußert dazu: „Wir schätzen, dass mehr als ein Drittel der in Europa am Netz angeschlossenen Photovoltaikanlagen ab 1 MWp Mängel aufweisen, die den Ertrag der Anlage wesentlich mindern. Meistens geht es nicht um die gerade vieldiskutierten Fehler wie Potentialinduzierte Degradation sondern um Mängel wie eine schlechte Kabelführung, fehlerhafte Installation der Unterkontruktion oder um mangelhafte Anschlüsse“
BaFin erklärt PV-Anlagenpachtmodell für erlaubnispflichtig: Pressemitteilung von B&P
Frankfurt, am Main, 26. März 2015. Seit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitte März ein branchenübliches Pachtmodell für Solarkraftwerke als erlaubnispflichtig qualifiziert hat, befindet sich die Branche in Unruhe. Die Durchführung eines geordneten Zulassungsverfahrens setzt Kenntnisse und eine werthaltige Vernetzung auf unterschiedlichsten Feldern voraus – vom Bankrecht über Finanzaufsichtsrecht, dem Bereich der Leasingverträge, Erneuerbare-Energien-Recht bis hin zu den zahlreichen Pachtvereinbarungen und anderem. Brandhoff & Partner verfügt nach mehreren Jahren im Markt und mit entsprechendem unternehmerischem Hintergrund aller Partner über fundierte Expertise.
So hat kürzlich einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens die Kanzlei mit der Entwicklung eines Leasingmodells für Solaranlagen beauftragt. Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten, hat das Unternehmen Brandhoff & Partner mandatiert, ein entsprechendes Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei derartigen Modellen spielt die Frage nach einer Erlaubnispflicht seitens der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine zentrale Rolle.
Dazu Partner Dr. Jochen Brandhoff: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die branchenüblichen Anlagenpachtmodelle fallen meistens unter das Finanzierungsleasing. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin sichert die Betroffenen gegen Geldstrafen ab, mit denen die Finanzaufsichtsbehörde Verstöße immer häufiger ahndet. Darüber hinaus bringt sie einen echten Marketingvorteil.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig. Auch hierbei unterstützt die Sozietät die betroffenen Unternehmen rasch und unkompliziert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53. 60329 Frankfurt a. M., j.brandhoff(@)brandhoff.com; +49 69 34 87 92 00, oder an
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung.com; + 49 69 1573 688 6979.
Über Brandhoff & Partner:
Brandhoff & Partner ist eine von Frankfurt am Main aus international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsels und Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig. Die Kanzlei ist als Spezialistin für Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie entstanden. Seitdem ist ihr Beratungsfokus stetig gewachsen und richtet sich seit vielen Jahren auch auf die speziellen Bedürfnisse des Mittelstands bei Mergers und Acquisitions und auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorwiegend in Italien, der Türkei und Deutschland. Zusätzlich profitiert ihre Mandantschaft von ihrer Erfahrung im gesamten Wirtschafts- und Steuerrecht, von internationalen Wirtschaftsverträgen und AGB über das Investmentrecht und die Geldwäscheprävention bis zur Tax Compliance.
B&P begleitet nordafrikanische Bank beim Outsourcing der Geldwäscheprävention
Eine führende Bank aus Nordafrika hat Brandhoff & Partner mit der rechtlichen Beratung bei der Auslagerung der Tätigkeiten bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beauftragt. Das Mandat umfasst unter anderem die Erstellung von Gefährdungsanalysen (BaFin-Rundschreiben 8/2005), das Verfassen von Arbeitsrichtlinien und Prozessbeschreibungen und die Unterstützung bei den Jahresberichten.
Compliance und Anti-Money Laundering gewinnen bei kleineren und mittelgroßen Banken immer größere Bedeutung, da die regulatorischen Anforderungen an die Verwaltung eines Kreditinstituts stark gestiegen sind. Die Erfüllung des umfangreichen Pflichtenkatalogs durch eigene Angestellte der Bank ist oft unwirtschaftlich und nicht effektiv. Die beschränkten personellen Ressourcen und die hohen Anforderungen an die Dokumentation veranlassen immer mehr Kreditinstitute dazu, die Bereiche Geldwäscheprävention und Prävention von Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung auszulagern.
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben, möchten wir Sie bitten, unseren Partner Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff zu kontaktieren.
B&P entwickelt Leasingmodell für Solaranlagen und begleitet Zulassungsverfahren bei der BaFin
Einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens ist Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten. Brandhoff & Partner ist damit beauftragt, das Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist zunächst, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei diesen Modellen spielt die Frage nach dem Erfordernis einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine wichtige Rolle.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff dazu: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin bringt einen Marketingvorteil und verhindert Geldstrafen, mit denen die Finanzaufsichtsbehörden Verstöße immer häufiger ahnden.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig.
Bei Interesse steht Ihnen Jochen Brandhoff gerne zur Verfügung.
B&P begleitet Errichtung des größten Solarparks in Israel mit 55 MWp Leistung
Brandhoff & Partner hat einen großen deutschen Anlagenhersteller bei der Planung und Errichtung eines Solarkraftwerks in Israel rechtlich und steuerlich begleitet. Die Photovoltaikanlage ist mit einer Leistung von 55 MWp die größte in Israel. Sie steht nahe der Moshav Ohad etwa 100 Kilometer südlich von Tel Aviv.
Die PV-Anlage ist auf einer Gesamtfläche von 100 Hektar (1 km2) errichtet worden. Sie besteht aus fast 200.000 PV-Modulen auf einachsigen Nachführsystemen und 60 Zentralwechselrichtern. Nach Netzanschluss wird die Anlage eine jährliche Strommenge von etwa 120 Megawattstunden erzeugen und in das Hochspannungsnetz der Israel Electric Corporation (IEC) einspeisen.
Unser Partner Stephan A. Richter, LL.M. dazu: „Die Beratung deutscher Investoren und EPC-Anbieter im Ausland und die Beratung ausländischer Investoren und Komponentenhersteller in Deutschland sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit“.
Vortrag von Jochen Brandhoff über den Kauf und Verkauf von PV-Anlagen auf der PV-Betreiberkonferenz am 27. März 2015
Am 27.März 2015 veranstaltet die Solarpraxis AG eine PV-Konferenz für Betreiber von Photovoltaikanlagen bei der Schletter AG in Kirchdorf/Haag.
Die Referenten, unter anderem Staatsminister Dr. Marcel Huber, erörtern Themen aus den Bereichen Anlagenbetrieb, Zweitmarkt (Veräußerung und Erwerb von Solarenergieanlagen), Technik und Stromvermarktung.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff wird einen Vortrag mit dem Titel „Kauf und Verkauf von PV Anlagen: Rechtliche Hürden und Möglichkeiten“ halten. Vor der Gründung von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte war Jochen Brandhoff Geschäftsführer eines internationalen Projektierers und Anlagenherstellers von Solarkraftwerken und Leiter der Rechtsabteilung eines an der Deutschen Börse notierten Anlagenbauers von Photovoltaikanlagen.
Der Veranstalter:
„Die Investitionen in bisher gebaute PV-Anlagen in Deutschland werden auf 90 Milliarden Euro geschätzt. Die mehr als 1,4 Millionen Bestandsanlagen bieten mit ihren festen Vergütungssätzen nach wie vor attraktive Geschäftsmöglichkeiten. So konzentrieren sich immer mehr Handwerker, Gutachter, Versicherer, Investoren und andere Solarexperten in Deutschland – auch vor dem Hintergrund der aktuellen EEG-Reform – auf den großen Markt bestehender Solaranlagen.
Die Betreiber von PV-Anlagen haben einen wachsenden Bedarf an Informationen und Interaktionen.
Die PV-Betreiberkonferenz in Deutschland soll diesen Bedarf abdecken und einen Treffpunkt sowie ein Informationsportal für die Betreiber darstellen.“
B&P berät irischen Investor beim Kauf von zwei Solarparkprojekten mit 17 MWp
Ein Finanzinvestor aus Irland hat Brandhoff & Partner damit mandatiert, ihn beim Erwerb von zwei noch zu errichtenden Freilandanlagen in Brandenburg zu beraten. Die Solarkraftwerke sollen bei Inbetriebnahme eine Kapazität von 10 und 7 MWp erreichen. Der Auftrag umfasst alle rechtlichen und steuerlichen Fragen beim Kauf der PV-Projekte. Er reicht von der Due Diligence der Nutzungsrechte, Baurechte, Einspeiserechte, Verträge und Genehmigungen über die Steuergestaltung, die Verhandlung u. a. des Kaufvertrags bis zum Netzanschluss.
Das Transaktionsteam der Rechtsanwälte und Steuerberater wird von unserem Partner Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und von Frau Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding geleitet.
B&P begleitet Versicherungskonzern bei der Vergabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung ihrer Solarparks
Eine führende deutsche Versicherung vergibt für einen Teil ihres Solarpark-Portfolios die Aufträge für die technische Betriebsführung, die kaufmännische Betriebsführung und die Geschäftsführung der Projektgesellschaften. Die Ausschreibung umfasst auch eine der größten Photovoltaikanlagen auf Freiland in Deutschland.
Brandhoff & Partner ist von der Versicherung mandatiert worden, die Ausschreibung juristisch und kaufmännisch zu begleiten. Das Mandat reicht von der kaufmännischen und rechtlichen Bewertung der Angebote bis zur Gestaltung und Verhandlung der Betriebsführungsverträge.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner: „Als ehemaliger Geschäftsführer eines EPC- und O&M-Anbieters kenne ich den Markt für kaufmännische und technische Betriebsführung von Solarkraftwerken sowohl aus rechtlicher als auch aus kaufmännischer Sicht. Darüber hinaus wissen wir auch, wie Erzeugungsanlagen technisch funktionieren und arbeiten eng mit unseren technischen Partnern zusammen. Brandhoff & Partner unterstützt Anlagenbetreiber beim Asset Management von Solar- und auch Windkraftanlagen daher mit einem greifbaren Mandantennutzen. Wir wissen darüber hinaus, wie Erzeugungsanlagen technisch funktionieren und arbeiten eng mit technischen Partnern zusammen.“
B&P advises on 50 million EUR Biomass Projects in Southeast Europe
A German project developer has appointed Brandhoff & Partner to provide legal advice with respect to the financing of the construction and operation of four combined heat and power plants in several countries in Southeast Europe. The B&P team is supported by its local partner firms. The overall financing volume amounts to 50 million euro.
Von B&P gefördertes AGB-Forum der Universität Osnabrück regt Reform des AGB-Rechts an
Unter dem Titel »AGB-Recht im unternehmerischen Verkehr – Brauchen wir eine Reform des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?« hat Prof. Dr. Lars Leuschner am 21. November 2014 an der Universität Osnabrück eine Konferenz veranstaltet, die sich mit einem für kleine bis große Unternehmen außerordentlich praxisrelevanten Thema befasst hat.
Die Vorträge stießen bei den anwesenden Banken, mittelständischen Unternehmen, DAX-Unternehmen, Verbänden, IHKs und Wissenschaftlern auf große Resonanz. Prof. Dr. Matthias Cornils von der Universität Mainz eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Inhaltskontrolle. Prof. Dr. Andreas Fuchs von der Universität Osnabrück erörterte die kartellrechtlichen Implikationen des AGB-Rechts. Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, ebenfalls von der Universität Osnabrück, befasste sich mit den internationalen Tendenzen der Inhaltskontrolle. Prof. Dr. Thomas Pfeiffer von der Universität Heidelberg erörterte in seinem Vortrag die Bedeutung der Inhaltskontrolle in Schiedsverfahren. Dr. Christian Groß vom DIHK in Berlin, Prof. Dr. Lars Leuschner sowie Andreas Dietzel, General Counsel bei der Siemens AG, erörterten dann ihre verschiedenen Vorschläge, die Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr zu beschränken.
Fast einstimmig stellten die Referenten fest, das AGB-Recht sei reformbedürftig, da die Inhaltskontrolle weit über das durch das Selbstbestimmungsrecht der Vertragsparteien gebotene Maß hinausginge. Bei der Problemlösung ist man sich allerdings noch uneins.
Hintergrund der Veranstaltung war ein einjähriges Forschungsprojekt, das im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an der Universität Osnabrück unter der Federführung von Prof. Dr. Lars Leuschner durchgeführt wurde.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff ist ein führender Rechtsanwalt im Bereich des AGB-Rechts zwischen Unternehmen. Unsere Kanzlei hat einen Beratungsschwerpunkt bei komplexen Vertragsgestaltungen und internationalen Verträgen. Wir freuen uns daher, das AGB-Forum durch unsere Unterstützung als Alleinsponsor mit ermöglicht zu haben.
Prof. Dr. Lars Leuschner (Uni Osnabrück) und Dr. Jochen Brandhoff (Brandhoff & Partner) hören dem Vortrag von Andreas Dietzel, General Counsel Siemens AG zu.
B&P baut Beratungsfokus Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen aus
Die regulatorischen Pflichten von Kreditinstituten rücken immer mehr in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Beratungstätigkeit unserer Kanzlei für inländische und internationale Banken, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen wächst stark.
Um unsere Mandanten noch schneller und effektiver bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz unterstützen zu können, verstärkt Rechtsanwalt Philippe Schmit seit 1.11.2014 unsere practice group Compliance / Prävention von Wirtschaftskriminalität.
Unsere Präsentation Compliance für Auslandsbanken finden Sie hier.
B&P vertritt irischen Investor beim Erwerb von 17 Photovoltaikprojekten auf Industriedächern mit insg. 5 MWp Kapazität
Ein Finanzinvestor aus Irland hat Brandhoff & Partner mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Erwerb eines Pakets von 17 noch zu realisierenden Photovoltaikanlagen auf Industriedächern in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt. Das Mandat umfasst sämtliche rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erwerbs der Solarprojekte und reicht von der Due Diligence über die Verhandlung der Kaufverträge und sonstige Verträge bis zur Übergabe der PV-Projekte.
Unser federführender Partner bei dieser Transaktion ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass.
Nutzungsvertrag zwischen Family Office und Juwi für 25 MWp-Windparkprojekt geschlossen
Ein von Brandhoff & Partner vertretenes Family Office aus dem Ruhrgebiet und der Projektierer Juwi haben einen Nutzungsvertrag für ein Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 25 MWp abgeschlossen. Nun berät Brandhoff & Partner das Family Office bei einer möglichen Beteiligung an einer der Projektgesellschaften, die das Projekt entwickeln und die Windenergieanlagen errichten wird. Brandhoff & Partner ist dabei für alle Rechts- und Steuerfragen verantwortlich. Unser federführender Partner bei diesem Projekt ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien in Deutschland für Erneuerbare Energien-Projekte und für alle rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Erzeugungsanlagen für regenerative Energien.
B&P unterstützt das Forum der Universität Osnabrück „AGB-Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr“
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist Alleinsponsor des Osnabrücker AGB-Forum am 21. November 2014 zum Thema „AGB-Recht im unternehmerischen Verkehr: Brauchen wir eine Reform?“
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass sie den Inhalt eines Vertrages mit ihrem Vertragspartner frei bestimmen können. Sie denken, dass Haftungsbegrenzungen, Haftungsausschlüsse und andere für sie wichtige Vertragsbestimmungen nur in Ausnahmefällen unwirksam sein – nämlich beim typischen „Kleingedruckten“. Das stimmt längst nicht mehr: Im unternehmerischen Rechtsverkehr findet inzwischen eine nahezu flächendeckende Kontrolle auch großvolumiger Verträge am Maßstab des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der §§ 305 ff. BGB statt. Diese trifft Lieferverträge und Anlagenbauverträge genauso wie Unternehmenskaufverträge und Finanzierungsverträge.
Um einen möglichen Reformbedarf der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr zu ermitteln, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mitte 2013 ein Forschungsprojekt ausgeschrieben, das seither unter Federführung von Prof. Dr. Lars Leuschner durchgeführt wird. Im Rahmen des Osnabrücker AGB-Forums am 21. November 2014 werden erste Ergebnisse dieser Studien vorgestellt. Darüber hinaus wird auf der Veranstaltung der Diskurs zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik fortgeführt.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine führende Kanzlei im AGB-Recht. Wir gestalten Verträge, wehren Schadensersatzansprüche, Mängelhaftungsansprüche und andere Ansprüche gegen unsere Mandanten ab, setzen die Ansprüche unserer Mandanten durch, entwickeln europaweit AGB-Konzepte und zeigen Ihnen, welche Vertragsbestimmungen unter die AGB-Kontrolle fallen bzw. wie Sie die Unwirksamkeit vermeiden.
Eine Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt unter www.oscar-uos.de
Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, empfehlen wir die folgenden Hotels, in denen für die Übernachtung vom 20.11.2014 auf den 21.11.2014 für die Tagungsteilnehmer ein Zimmerkontingent reserviert wurde; Stichwort: AGB-Forum.
B&P berät kanadische Healthcare-Gruppe bei Teilveräußerung eines deutschen Softwareunternehmens
Brandhoff & Partner berät eine kanadische Healthcare-Gruppe bei Unternehmensveräußerungen, Unternehmenskäufen und Restrukturierungen in Deutschland. Die Herstellerin von medizinischen Geräten und Anbieterin von Softwarelösungen für Krankenhäuser und die Gesundheitspflege ist an der Börse in Toronto notiert.
In einer ersten Transaktionsphase haben wir die Mandantin beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem deutschen Softwareunternehmen begleitet und nun bei der Weiterveräußerung eines Minderheitsanteils. Das betreffende Unternehmen bietet IT- und Softwarelösungen für das Gesundheitswesen an. Käufer ist ein strategischer Investor, der wie die Verkäuferin aus Kanada stammt.
Brandhoff & Partner hat in diesem und vergangenen Jahr mehrere Transaktionen in der Gesundheits- und Pharmaindustrie begleitet. Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Partner Stephan A. Richter, LL.M. zur Verfügung.
B&P berät Wechselrichterhersteller zu Eigenverbrauch und Direktvermarktung
Unsere Kanzlei hat einen deutschen Inverterhersteller bei einem Anfang August 2014 mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossenen Vertrag über die Direktvermarktung von solarer Strahlungsenergie beraten. Der zu liefernde Strom stammt aus einer werkeigenen Photovoltaikanlage. Diese versorgt zusätzlich die Produktion und die Büros unseres Mandanten mit sauberer, direkt vor Ort erzeugter Energie.
Das Pilotprojekt ist ein Beitrag zur Entwicklung massentauglicher Direktvermarktungsmodelle. Ziel ist es, dem Verbraucher einen einfachen und preislich attraktiven Bezug von „Ökostrom“ zu ermöglichen.
Zahlreiche Marktteilnehmer arbeiten am Ziel einer Erhöhung der Stromversorgung mit dezentralen, regional erzeugten erneuerbaren Energien. Das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 verstärkt die Anreize zu verbrauchsorientierter Produktion. Daher nimmt die Bedeutung des Eigenverbrauchs und der Direktvermarktung von Strom aus regenerativen Energiequellen zu.
Das Mandat wurde federführend von unserer Rechtsanwältin Frau Laura Schulze Egberding betreut.
Wechselrichterhersteller beauftragt B&P mit der Durchsetzung eines Forderungspakets über 1,5 Mio. EUR in vier Ländern
Brandhoff & Partner ist von einem Produzenten von Wechselrichtern beauftragt worden, mehr als zehn Einzelforderungen aus Lieferung und Leistung in einem Gesamtwert von rund 1,5 Mio. EUR in UK, Dänemark, Belgien und Deutschland außergerichtlich und gerichtlich zu verfolgen und durchzusetzen. Gleichzeitig ist Brandhoff & Partner für die Abwehr von behaupteten Ansprüchen aus Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüchen) verantwortlich.
B&P ist jetzt eines von 28 Fördermitgliedern des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Mitglied des BSW-Solar
Als einzige Rechtsanwaltskanzlei ist Brandhoff & Partner als Fördermitglied in den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Berlin aufgenommen worden. Der BEE ist der Spitzenverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland. Insgesamt hat er mit unserer Kanzlei derzeit 28 Fördermitglieder, darunter auch die R+V Versicherung, die Deutsche Kreditbank (DKB) und STIEBEL ELTRON.
Der BEE wurde offiziell am 14. Dezember 1991 gegründet und dient als Zusammenschluss der Fachverbände aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie und Geothermie. Der BEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Brandhoff & Partner ist auch Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ist die Interessenvertretung der deutschen Solarbranche. Der BSW-Solar ist am 1. Januar 2006 aus einer Fusion der damaligen Solarverbände hervorgegangen. Über seine Vorgängerverbände reicht die Geschichte des Verbandes damit über 30 Jahre zurück. Brandhoff & Partner und der BSW arbeiten bei mehreren Projekten zusammen.
B&P represents Middle East investor and plant operator in court proceedings relating to the acquisition of a 12 MWp solar park portfolio in Italy
Brandhoff & Partner handles several claims in the amount of EUR 1.8 million against the seller of a 12 MWp PV-Portfolio for a NYSE listed company in the energy and infrastructure sector holding main assets in Middle East, Italy and Spain. This includes claims deriving from breaches of representations and warranties and from responsibility for defects.
Brandhoff & Partner already advised the investor during the acquisition of the 12 MWp portfolio.
Photovoltaikprojekte in Rumänien mit insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen
Ein führender deutscher Hersteller von Photovoltaik-Großanlagen hat zwei Projekte in Rumänien mit einer Nennleistung von insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen. Brandhoff & Partner hat diese Projekte in den verschiedenen Stadien über anderthalb Jahre begleitet und den Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung der Liefer- und EPC-Verträgen als auch bei der steuerlichen Strukturierung beraten.
GIZ and our affiliate NEO Energies hosts event in Arusha on the potential of PV in Tanzania
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, the German Enterprise for International Cooperation owned by the Federal Republic of Germany and our affiliate NEO Energies GmbH hosted a workshop on the potential for industrial solar PV Usage in Tansania in the East Africa Hotel in Arusha (Tansania). For more information please contact us: info(@)brandhoff.com
last row from left to right:
Mattijs Smith, Managing Director, Kilimanjaro International Airport
Graf Wichard von Harrach, Partner, NEO Energies
Matthew Matimbwi, Executive Director, Tanzania Renewable Energy Association (TAREA)
Jochen Brandhoff, Partner, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte
Wormser Zeitung über die Veranstaltung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ der IHK und FH Worms mit zwei Vorträgen von B&P
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Tier 1 module manufacturer commissions B&P with the European-wide design of terms and conditions (AGB) and product guarantees
One of the Top 10 module manufacturers commissioned Brandhoff & Partner to develop a concept and to perform the respective implementation for its general terms and conditions of sale (Allgemeine Geschäftsbedingungen) and its product guarantees for the national markets of Germany, Italy, UK and France as well as for cross-border transactions.
Brandhoff & Partner berät Grundstückseigentümer bei 30 MWp Windpark- vorhaben in Hessen
Brandhoff & Partner vertritt die mit einer Gesamtfläche von über 150 ha größte beteiligte Eigentümergemeinschaft bei den Vertragsverhandlungen für ein hessisches Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 30 MWp. Brandhoff & Partner berät die Grundstückseigentümer zusätzlich bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem etwa 10 Windenergieanlagen umfassenden Windparkprojekt.
Federführender Partner: RA Dr. Stefan Brass.
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
In der aktuellen Ausgabe Nr. 16 der Fachzeitschrift „Der Betrieb“, S. 881-885, veröffentlicht Caspar Behme, Of-Counsel bei Brandhoff & Partner, seinen Beitrag zur „Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten“. Er erläutert darin das spezifische Anwendungspotenzial der Mediation bei einer Reihe typischer M&A-Streitigkeiten und zeigt auf, warum eine Mediation gegenüber der Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens häufig vorzugswürdig ist. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Vortragsankündigung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“
Die Fachhochschule Worms lädt im Rahmen ihrer Vortragsreihe „KMU meets KMH“ am 22. Mai um 17 Uhr zu der Veranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben – Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ ein. Dr. Jochen Brandhoff wird dort zu den rechtlichen Kriterien der Nachfolgeplanung referieren. Weitere Vorträge beschäftigen sich mit betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge. Die Veranstaltung ist für jedermann offen und richtet sich vor allem an die Betroffenen selbst, also inhabergeführte mittelständische Unternehmen, die sich besser früh als spät mit diesem Thema beschäftigen sollten.
Mehr Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.
B&P advises on 29 MWp turnkey solar park in South West England
Brandhoff & Partner advises a first tier Chinese module manufacturer and investor on the construction contracts of a 29 MWp solar photovoltaic plant in South West England, U.K.
B&P beginnt mit Investorenansprache für den Erwerb eines führenden Blumenbouquetanbieters
Brandhoff & Partner berät die Gesellschafter beim Verkauf eines führenden Blumenbouqetanbieters im Convenience Retail in sämtlichen rechtlichen Fragen von der Strukturierung bis zum Unternehmenskaufvertrag. Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten beginnt nun die Ansprache potentieller Interessenten. Den Verkaufsteaser können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, kontaktieren Sie bitte:
Laura Schulze Egberding
Telefon: +49 (0)69 34 87 92 00
E-Mail: info(@)brandhoff.com
Brandhoff & Partner advises European EPC contractor on 2 MWp solar photovoltaic park in California
Brandhoff & Partner advises an Italian EPC (Engineering, Procurement & Construction) contractor who has been assigned to design and build a 2 MWp solar photovoltaic plant in California, USA. Brandhoff & Partner is going to assist in the negotiation and drafting of all project-related agreements (in particular the EPC agreement) in cooperation with its US partner law firm.
For further information on our services in the US and our law firm please contact:
Ms. Laura Schulze Egberding
Phone: +49 (0)69 34 87 92 00
E-mail: info(@)brandhoff.com
Brandhoff & Partner assigned as external compliance and AML department
The affiliate of a DAX-listed company has assigned Brandhoff & Partner to serve as its external department for compliance and anti money laundry (AML).
Vortrag beim Praxisseminar „Die Regulierung von Verwahrstellen und Investmentfonds“
Brandhoff Rechtsanwälte sind am 11. Februar 2014 bei dem vom Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) veranstalteten Praxisseminar zum Thema „Die Regulierung von Verwahrstellen und Investmentfonds – aktueller Stand und Praxisfragen“ mit einem Vortrag vertreten. Unsere Kollegin Sarah De Blasi referiert zur „Haftungssicheren Gestaltung von Service Level Agreements bei Sachwertefonds“. Das Praxisseminar ist für Mitglieder des VAB sowie Nichtmitglieder offen.