Stadtwerke beauftragen B&P mit der Überprüfung ihrer Betriebsführungsverträge
Unsere Mandantin gehört zu den großen Stadtwerken in Deutschland und betreibt bereits seit Ende der 80er Jahre Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Brandhoff & Partner prüft nun, ob und wie die Stadtwerke ihre technischen Betriebsführungsverträge für Solarkraftwerke vorzeitig beenden können.
Betriebsführungsverträge und Wartungsverträge (sog. „O&M-Verträge“) aus den Jahren 2008 bis 2013 enthalten oft unausgewogene Klauseln wie sehr lange Vertragslaufzeiten und unangemessene Haftungsbegrenzungen. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Deutschland war in diesen Jahren besonders hoch und die beauftragten Generalunternehmer bzw. Systemanbieter übernahmen in der Regel auch die Wartung und Betriebsführung der Solaranlagen. Die Verträge wurden darüber hinaus oft unter sehr hohem Zeitdruck geschlossen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff äußert dazu: „Betreiber von PV-Anlagen können sich gegen unausgewogene Bestimmungen in Betriebsführungs- und Wartungsverträgen wirksam wehren.“ Unser Partner Dr. Stefan Brass ergänzt: „Das gilt auch für Wartungsverträge von Windkraftwerken, die nachteilige Klauseln enthalten.“