Insolvenzrechtliche Beratung und Sanierungen
Viele mittelständische Unternehmen in einer finanziellen Krise lassen sich zu spät insolvenzrechtlich beraten. Ihre Geschäftsführer oder Vorstände befürchten, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Beratung durch einen Insolvenzspezialisten sei wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Dauert die wirtschaftliche Schieflage aber länger an als erwartet, müssen sie unvorbereitet Insolvenz anmelden und ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Mit einer richtigen Beratung hätte ihr Unternehmen erhalten werden können – entweder indem die Insolvenz vermieden oder aber so gut vorbereitet worden wäre, dass der Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung oder in einem Planverfahren erfolgreich aus der Insolvenz geführt worden wäre.
Die modernen Instrumente des Insolvenzrechts wie die Eigenverwaltung, das ESUG-Schutzschirmverfahren und der Insolvenzplan sind stärker auf die Erhaltung als auf die Zerschlagung des Geschäftsbetriebs ausgerichtet. Damit diese Instrumente wirksam greifen, muss die insolvenzrechtliche Beratung des gefährdeten Unternehmens aber früher ansetzen als beim klassischen Insolvenzverfahren. Arbeitet der Sanierungsspezialist bzw. der Sachwalter effizient mit dem Steuerberater des Unternehmens zusammen, ist eine Unternehmenssanierung darüber hinaus mit niedrigeren Kosten verbunden, als die meisten Unternehmen erwarten.
Wir beraten Unternehmen und ihre Geschäftsführer oder Vorstände, Aufsichtsorgane und Gesellschafter beim optimalen Umgang mit dem Insolvenzrecht – sowohl zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens als auch zu seiner Vorbereitung und Einleitung. Unsere Unterstützung erstreckt sich sowohl auf die Eigenverwaltungen mit oder ohne Schutzschirmverfahren, die Erstellung von Fortführungsprognosen gem. § 270b InsO, die Erstellung von Insolvenzplänen wie auch auf die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungs- und Restrukturierungskonzepten.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die bestmögliche wirtschaftliche Lösung. Dabei greifen wir auf das umfassende wirtschaftliche Know-how und Do-how unserer Rechtsanwälte und Steuerberater zurück, das sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit in Industrie und Banken erworben haben.
Maßgeblich für unseren Erfolg ist der interdisziplinäre Sanierungsansatz aus rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung. Unsere lange Erfahrung im internationalen Rechtsverkehr macht uns auch zum idealen Partner für grenzüberschreitende Sanierungen.
Die Haftungsrisiken der Gesellschaftsorgane haben wir stets im Blick. Wir prüfen das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen, also die drohende Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung, und zeigen Wege auf, die Haftungsgefahren der Organe in der Krise der Gesellschaft zu vermeiden oder zu minimieren.
Haftungsansprüche gegen die Organe der Gesellschaft wehren wir außergerichtlich und gerichtlich effektiv ab. Dabei hilft uns unsere vieljährige Erfahrung „auf der anderen Seite“ als Insolvenzverwalter mit Haftungsprozessen und Inanspruchnahmen von Geschäftsführern und Gesellschaftern.
Die Interessen der Gläubiger setzen wir seit vielen Jahren im und vor dem Insolvenzverfahren eines Geschäftspartners erfolgreich um. Wir unterstützen sie bei der Durchsetzung von Forderungen samt der Forderungsanmeldung. Wir zeigen Gläubigern darüber hinaus Wege auf, wie mögliche Anfechtungsrisiken bereits in der laufenden Geschäftsbeziehung minimiert werden können. Damit können spätere Anfechtungsprozesse und Inanspruchnahmen vermieden werden. In komplexen Anfechtungsprozessen helfen uns unsere umfangreichen Kenntnisse des unternehmerischen Rechnungswesens.