Handelsrecht und internationale Verträge
Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt bei der Gestaltung komplexer Wirtschaftsverträge und der Beratung von inländischen und internationalen Unternehmen in allen handelsrechtlichen Fragen. Wir gestalten und prüfen unter anderem internationale Lieferverträge und sonstige Vertriebsverträge beispielsweise über Maschinenteile und andere hochwertige Wirtschaftsgüter, Rahmenlieferverträge, Kaufverträge, Handelsvertreterverträge, Maklerverträge, Werkverträge, Wartungs-, Service- und andere Dienstleistungsverträge, Finanzierungsverträge, Einkaufsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Das Handelsrecht weist heute fast immer internationale Bezüge auf. Durch unsere Präsenz in unterschiedlichen Jurisdiktionen, die internationale Kompetenz unserer Anwälte sowie unser dichtes Netz an Of Counsel-Anwälten, Partnerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in und außerhalb Europas bieten wir unseren Mandanten einen Vorteil bei der Verhandlung von Verträgen im internationalen Kontext.