Gesellschaftsrecht und Restrukturierungen
Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH-, Aktien- und Personengesellschaftsrechts sowie des Konzernrechts.
Dazu zählen neben der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung unter anderem Unternehmensgründungen, Gesellschaftervereinbarungen, Neuordnungen der Unternehmens- und Konzernstruktur, Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Satzungsgestaltungen, Kapital- und andere Grundlagenmaßnahmen, Strategien zur Insolvenzvermeidung sowie Unternehmensverträge und Unternehmensfinanzierungen.
Bei der Bildung und Gestaltung von Joint Ventures und anderen Kooperationen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir sind Spezialisten für die Restrukturierung mittelständischer Unternehmensgruppen. Grundlage für unsere erfolgreiche Beratung ist der interdisziplinäre Restrukturierungsansatz aus rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung. Unsere umfangreiche Erfahrung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr macht uns zum idealen Partner für länderübergreifende Restrukturierungen und Sanierungen.
Wir vertreten überdies die Interessen von Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Gesellschaftern bei Haftungsfragen in und außerhalb der Insolvenz sowie bei Compliance-Themen – außergerichtlich wie auch vor Schieds- und den ordentlichen Gerichten.
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