Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Investmentrecht
Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), Verwahrstellen, Portfolio-Managern und Versicherungsunternehmen. Besondere Erfahrung haben wir im Investmentrecht, dem Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie der Prozessführung in diesen Bereichen.
Im Investmentrecht reicht unsere Tätigkeit von der Konzeption, Errichtung und Verwaltung von Investmentfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) über die Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bis zur Prüfung von grenzüberschreitenden Sachverhalten nach der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFM-Richtlinie) und dem lokalen regulatorischen Pflichtenkatalogen.
Darüber hinaus richtet sich unser Beratungsfokus auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzgeschäfte und dem Vertrieb von Finanzinstrumenten.