Europäischer Gerichtshof setzt Verhandlung in dem von BOP geführten TUI-Verfahren für den 24. Januar 2017 an
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 („TUI-Verfahren“) mit Entscheidung vom 22. November 2016 an die Große Kammer verwiesen. Die mündliche Verhandlung hat das Gericht für den 24. Januar 2017 angesetzt. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER vertritt den Antragsteller. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob die deutsche Unternehmensmitbestimmung das europäische Diskriminierungsverbot und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verletzt, weil im Ausland tätige Arbeitnehmer nicht zu den Wahlen zum Aufsichtsrat zugelassen sind.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.