Dänischer Investor beauftragt BOP mit der rechtlichen Optimierung seines PV-Portfolios mit 40 MWp
Unser Mandant ist eine dänische Investmentgesellschaft und ein internationaler Asset Manager von Solar- und Windkraftwerken mit einer Gesamtkapazität von ca. 125 MWp. Mit einer Spitzenleistung von fast 40 MWp bilden Photovoltaikanlagen in Deutschland den Schwerpunkt des Portfolios.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wird das Kraftwerksgeschäft in Deutschland rechtlich optimieren. Dies umfasst unter anderem die Prüfung und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schlechtleistungs- und Garantieansprüchen aus EPC-Verträgen. Gegenstand der größten Auseinandersetzung ist ein vom Generalunternehmer erstelltes Ertragsgutachten, das maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises hatte.
Unser Partner Stephan A. Richter erklärt dazu: „Die englischsprachige Beratung und Vertretung ausländischer Investoren in Deutschland ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit. Bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind Parteigutachten immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Das ließe sich oft vermeiden, indem die Parteien sich im Vorfeld auf einen gemeinsamen Gutachter einigten. Wir empfehlen außerdem, die Begutachtung mit einem eigenen Rechtsexperten zu begleiten und aktiv den Dialog mit dem Gutachter zu suchen. Nur dadurch lässt sich sicherstellen, dass der Gutachter alle Umstände berücksichtigt.“
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER prüft darüber hinaus mehrere Wartungs- und Betriebsführungsverträge auf unwirksame Vertragsbestimmungen. Den Kern der Überprüfung bilden unwirksame Vertragslaufzeiten, Haftungsbeschränkungen und andere unangemessene oder unübliche Klauseln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.