B&P berät Wechselrichterhersteller zu Eigenverbrauch und Direktvermarktung
Unsere Kanzlei hat einen deutschen Inverterhersteller bei einem Anfang August 2014 mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossenen Vertrag über die Direktvermarktung von solarer Strahlungsenergie beraten. Der zu liefernde Strom stammt aus einer werkeigenen Photovoltaikanlage. Diese versorgt zusätzlich die Produktion und die Büros unseres Mandanten mit sauberer, direkt vor Ort erzeugter Energie.
Das Pilotprojekt ist ein Beitrag zur Entwicklung massentauglicher Direktvermarktungsmodelle. Ziel ist es, dem Verbraucher einen einfachen und preislich attraktiven Bezug von „Ökostrom“ zu ermöglichen.
Zahlreiche Marktteilnehmer arbeiten am Ziel einer Erhöhung der Stromversorgung mit dezentralen, regional erzeugten erneuerbaren Energien. Das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 verstärkt die Anreize zu verbrauchsorientierter Produktion. Daher nimmt die Bedeutung des Eigenverbrauchs und der Direktvermarktung von Strom aus regenerativen Energiequellen zu.
Das Mandat wurde federführend von unserer Rechtsanwältin Frau Laura Schulze Egberding betreut.