B&P baut Beratungsfokus Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen aus
Die regulatorischen Pflichten von Kreditinstituten rücken immer mehr in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Beratungstätigkeit unserer Kanzlei für inländische und internationale Banken, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen wächst stark.
Um unsere Mandanten noch schneller und effektiver bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz unterstützen zu können, verstärkt Rechtsanwalt Philippe Schmit seit 1.11.2014 unsere practice group Compliance / Prävention von Wirtschaftskriminalität.
Unsere Präsentation Compliance für Auslandsbanken finden Sie hier.