BaFin erklärt PV-Anlagenpachtmodell für erlaubnispflichtig: Pressemitteilung von B&P
Frankfurt, am Main, 26. März 2015. Seit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitte März ein branchenübliches Pachtmodell für Solarkraftwerke als erlaubnispflichtig qualifiziert hat, befindet sich die Branche in Unruhe. Die Durchführung eines geordneten Zulassungsverfahrens setzt Kenntnisse und eine werthaltige Vernetzung auf unterschiedlichsten Feldern voraus – vom Bankrecht über Finanzaufsichtsrecht, dem Bereich der Leasingverträge, Erneuerbare-Energien-Recht bis hin zu den zahlreichen Pachtvereinbarungen und anderem. Brandhoff & Partner verfügt nach mehreren Jahren im Markt und mit entsprechendem unternehmerischem Hintergrund aller Partner über fundierte Expertise.
So hat kürzlich einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens die Kanzlei mit der Entwicklung eines Leasingmodells für Solaranlagen beauftragt. Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten, hat das Unternehmen Brandhoff & Partner mandatiert, ein entsprechendes Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei derartigen Modellen spielt die Frage nach einer Erlaubnispflicht seitens der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine zentrale Rolle.
Dazu Partner Dr. Jochen Brandhoff: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die branchenüblichen Anlagenpachtmodelle fallen meistens unter das Finanzierungsleasing. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin sichert die Betroffenen gegen Geldstrafen ab, mit denen die Finanzaufsichtsbehörde Verstöße immer häufiger ahndet. Darüber hinaus bringt sie einen echten Marketingvorteil.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig. Auch hierbei unterstützt die Sozietät die betroffenen Unternehmen rasch und unkompliziert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53. 60329 Frankfurt a. M., j.brandhoff(@)brandhoff.com; +49 69 34 87 92 00, oder an
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung.com; + 49 69 1573 688 6979.
Über Brandhoff & Partner:
Brandhoff & Partner ist eine von Frankfurt am Main aus international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsels und Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig. Die Kanzlei ist als Spezialistin für Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie entstanden. Seitdem ist ihr Beratungsfokus stetig gewachsen und richtet sich seit vielen Jahren auch auf die speziellen Bedürfnisse des Mittelstands bei Mergers und Acquisitions und auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorwiegend in Italien, der Türkei und Deutschland. Zusätzlich profitiert ihre Mandantschaft von ihrer Erfahrung im gesamten Wirtschafts- und Steuerrecht, von internationalen Wirtschaftsverträgen und AGB über das Investmentrecht und die Geldwäscheprävention bis zur Tax Compliance.