AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.