Weitere Auszeichnung für unseren Partner Dr. Martin Obermüller
Das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers hat unseren Partner Dr. Martin Obermüller in der Kategorie „Deutschlands BESTE Anwälte 2024“ für das Rechtsgebiet Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet (Handelsblatt, 13.06.2024, Das sind die besten Anwälte Deutschlands 2024). Wir gratulieren Dr. Martin Obermüller!
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/handelsblatt-best-lawyers-das-sind-die-besten-anwaelte-deutschlands-2024-01/100043284.html
Dr. Martin Obermüller erneut unter den Top Anwälten für Insolvenzrecht
In der neuesten Ausgabe der WirtschaftsWoche („Raus aus den Schwierigkeiten – ganz diskret“, WirtschaftsWoche, Ausgabe 24/2024) ist unser Partner Dr. Martin Obermüller zum vierten Mal in Folge zu einem der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht und Restrukturierung gewählt worden. Die Kanzlei Brandhoff Obermüller Partner
„Die Interessen der Gläubiger als auch die Belange der anderen Verfahrensbeteiligten sind uns ein Ansporn, um bei jedem Verfahren ein optimales Ergebnis zu erzielen“, so Dr. Martin Obermüller. „Mein Team und ich freuen uns sehr, dass unsere Arbeit durch die Auszeichnungen der WirtschaftsWoche erneut anerkannt wird.“
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
https://www.wiwo.de/erfolg/trends/wiwo-top-kanzleien-raus-aus-den-schwierigkeiten-ganz-diskret/29831978.html
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top Anwälten für Insolvenzrecht
Das dritte Mal in Folge ist unser Partner Dr. Martin Obermüller zu einem der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht gewählt worden (WirtschaftsWoche, Ausgabe 28/2023, Titel: Die Furcht vor dem Dominoeffekt). „Bei unserer Arbeit behalten wir immer die Belange der Gläubiger und die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten im Auge, um ein optimales Ergebnis zu erzielen“, so Dr. Martin Obermüller und ergänzt: „Es freut mich, dass die Arbeit, die wir im Team leisten, durch die erneute Auszeichnung anerkannt wird.“ Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (8.7.2022, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
„Von der Haftungsbeschränkung bis zur Vertragsstrafe: Warum zahlreiche, zwischen Unternehmen übliche Vertragsregelungen unwirksam sind“ – (Fach)anwaltsfortbildung mit Jochen Brandhoff
Noch immer werden die Auswirkungen des AGB-Rechts auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr in der Rechtspraxis systematisch unterschätzt – vor allem von Rechtsanwälten, die vornehmlich Großunternehmen beraten. Dabei ist die ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte derart streng, dass viele zwischen Unternehmen übliche Vertragsregelungen nicht ohne Weiteres wirksam vereinbart werden können.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff erläutert dies in der LEGAL REVOLUTION ACADEMY und gibt Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Umgang mit dem AGB-Recht im B2B-Bereich. Das Webinar findet vom 16.–20. Mai 2022 täglich von 18:00–19:30 Uhr statt (7,5 Std. nach §15 FAO). Mehr erfahren Sie auf www.legal-revolution.academy/von-der-haftungsbeschraenkung-bis-zur-vertragsstrafe oder, indem Sie an desk@bop.legal schreiben.
„Der Einsatz von Legal Tech in der medizinrechtlichen Kanzlei“ – Vortrag von Jochen Brandhoff auf der Frühjahrstagung Medizinrecht des DAV
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hält auf der 22. Frühjahrstagung Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Wiesbaden einen Vortrag über den Einsatz von Legal Technology in der medizinrechtlichen Kanzlei. Der Vortrag findet am 2. April von 13:30 bis 14:15 Uhr statt.
Die Tagung wird von der AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet.
Bei Fragen zu dieser Nachricht freuen wir uns über eine Nachricht an desk@bop.legal.
Aufsatz „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge – Teil 2/6: Die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen“ von Jochen Brandhoff in der LRZ erschienen
In der LRZ ist der zweite Teil „Die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen“ des sechsteiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ erschienen (LRZ 2021, Rn. 368 – 432). Unsere Partner Jochen Brandhoff befasst sich darin mit den Voraussetzungen der Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden Verträge im unternehmerischen Rechtsverkehr mit hohem Vertragswert wie M&A-Verträge und Softwareerstellungsverträge.
Bei Fragen zum Beitrag freuen wir uns über eine E-Mail an Jochen.Brandhoff@bop.legal.
Jochen Brandhoff gibt im aktuellen t3n Magazin Einblicke in die Digitalisierung des Rechtsmarkts
Unser Partner Jochen Brandhoff gibt im aktuellen t3n Magazin, Band 66 (1. Quartal 2022), das am 24. November 2021 erschienen ist, Einblicke in die digitale Transformation des Rechts. Auf den Seiten 116 – 118 äußert Jochen sich im Beitrag Digitalisierung: Ein schwieriger Fall von Daniella Domokos über den Stand der digitalen Transformation im Rechtswesen, vor allem bei Rechtsanwaltskanzleien, über aktuelle Entwicklungen im Rechtsmarkt, die juristische Ausbildung, Innovationen im Rechtsmarkt, das Berufsrecht und Legal-Tech-Gründungen.
Georg Eisenreich und Jochen Brandhoff geben auf der LEGAL LIVE Autumn den Umzug der LEGAL REVOLUTION nach Nürnberg bekannt
Vom 9. bis 11. November hat die virtuelle Kongressmesse LEGAL LIVE Autumn stattgefunden, die unser Partner Jochen Brandhoff veranstaltet. In Ihren Eröffnungsreden haben der Justizminister Bayerns Georg Eisenfreich und Jochen Brandhoff verkündet, dass die Präsenzmesse LEGAL REVOLUTION nach Nürnberg umziehen und ab 2022 in der Messe Nürnberg stattfinden wird. Die LEGAL REVOLUTION ist Europas führende Kongressmesse für Recht und Compliance. Sie ist DER jährliche Treffpunkt für Leiter Recht, Syndikusrechtsanwälte, Compliance Manager, Juristen aus Anwaltskanzleien, Knowledge Manager, Datenschutzbeauftragte, Legal Engineers und alle anderen Spezialisten und Entscheider aus dem Rechts- und Compliance-Markt, der Justiz und der Wissenschaft rund um die Themen Recht der digitalen Wirtschaft, Legal Tech und Digitalisierung des Rechtswesens. Die LEGAL REVOLUTION 2022 findet am 17. und 18. Mai 2022 statt. Weitere Informationen finden Sie z. B. hier im Legal Tech Verzeichnis.
An der LEGAL LIVE Autum haben sich auch andere Vertreter Bayerns wie die Digitalministerin Judith Gerlach und der Präsident des OLG Nürnberg Dr. Thomas Dickert beteiligt. Einen Zusammenfassung der drei Messetage können Sie z. B. hier im Legal Tech Blog lesen.
Bei Fragen freuen wir uns über eine Nachricht an desk@bop.legal.
Auch großvolumige Verträge wie Unternehmenskaufverträge unterliegen dem AGB-Recht: 6-teiliger Beitrag von Jochen Brandhoff in der LRZ
Niemand liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hört man oft. Das stimmt aber nur für das klassische Kleingedruckte. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen jedoch auch großvolumige Verträge, die von den Vertragsparteien umfassend verhandelt worden sind, dem AGB-Recht. Beispiele sind Unternehmenskaufverträge und viele andere M&A-Verträge, Lieferverträge über Maschinen und Anlagen, Bauverträge und Leasingverträge. Die schwerwiegende Folge ist, dass viele übliche Vertragsregelungen, zum Beispiel Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen, unwirksam sind. Erfahren Sie mehr dazu im ersten Teil des sechsteiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ unseres Partners Jochen Brandhoff in der LRZ – Recht der digitalen Wirtschaft:
Brandhoff, AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge – Teil 1/6, LRZ 2021, Rn. 218-259.
Haben Sie Fragen zum Beitrag oder dem AGB-Recht im kaufmännischen Unternehmensverkehr? Schreiben Sie einfach an Jochen.Brandhoff@bop.legal.
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (9.7.2021, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
„Mit unseren drei Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Limburg verstehen wir uns als eine der führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Auch in schwierigen Zeiten, in denen massive staatliche Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für einen Rückgang der Insolvenzverfahren sorgten, konnten wir unseren Wachstumskurs fortsetzen“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
„AI Judge – Künstliche Intelligenz als gerechter Richter?“ – ausführliches Interview mit Jochen Brandhoff in der LRZ
Wie einzigartig ist der menschliche Richter? Kommt in fünf Jahren der künstlich intelligente Richterspruch? Ist künstliche Intelligenz gerechter? Was bedeutet der Einsatz von artifizieller Intelligenz für den Rechtsstaat, insbesondere für die Gewaltenteilung?
Diese und viele weitere Fragen zum Einsatz von KI in der Rechtsprechung beantwortet Dr. Jochen Brandhoff hier in einem ausführlichen Interview in der LRZ – Recht in der digitalen Wirtschaft.
„Innovatives Online-Event“ mit „optimalen technischen Voraussetzungen“ – positives Medienecho zur ersten LEGAL LIVE
Vom 23. bis 26. März hat die erste LEGAL LIVE stattgefunden. Etwa 2.000 General Counsels, Inhouse-Juristen, Compliance Manager, Kanzleijuristen, Knowledge Manager, Einkäufer, Legal Engineers, IT Manager, Datenschutzbeauftragte und andere Entscheider und Spezialisten aus dem Rechts- und Compliance-Markt haben sich dabei über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech und Digitalisierung des Rechts ausgetauscht.
Das Medienecho zur internationalen Online-Kongressmesse für Recht und Compliance ist groß: Laut Legal-Tech.de war die LEGAL LIVE 2021 „ein innovatives Online-Event mit einer intuitiven Event-Plattform und optimalen technischen Voraussetzungen“. Bei Wikipedia wird LEGAL LIVE im Artikel Legal Technology bereits als fest installierter Treffpunkt der wachsenden Branche bezeichnet. Im Artikel über das Unternehmensstrafrecht wird die Eröffnungsrede der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann über den Gesetzesentwurf und das Gesetzgebungsverfahren zum Verbandssanktionengesetz aufgegriffen.
LEGAL LIVE wird von unserem Partner Jochen Brandhoff veranstaltet. Die nächste LEGAL LIVE findet voraussichtlich vom 9. bis 11. November 2021 statt.
Anwaltskanzleien in der digitalen Transformation erfolgreich managen: Anwaltverlag-Webinar mit Jochen Brandhoff
Eine Kanzlei ist wie ein Organismus, in dem zahlreiche Arbeitsschritte nebeneinander ablaufen. Geschieht das nicht planvoll und organisiert, hat es die Kanzlei schwer, ihre Ziele zu erreichen. Am 17. Februar 2021 erörtern Jochen Brandhoff und Michael Schäfer in einem Webinar, warum gutes Kanzleimanagement wichtig ist, was es bedeutet und was die Digitalisierung daran ändert. Das Webinar wird vom Deutschen Anwaltverlag und dem Institut der Anwaltschaft veranstaltet.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und können sich kostenlos anmelden.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff berät Wirtschaftskanzleien mit 15 bis 200 Mitarbeitern über Strategie und Management und ist als Interims-CEO und -COO tätig.
Dr. Michael Schäfer ist Geschäftsführer der Leipziger dokSAFE GmbH und seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Lösungen für die Justiz und Rechtsanwaltskanzleien tätig.
Jochen Brandhoff und Ralf Köbler geben den ersten Jahresband des LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft heraus
Jochen Brandhoff:
Jochen Brandhoff und Ralf Köbler geben den ersten Jahresband des LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft heraus
„Gebündelt statt gebunden – von der Innovation zur Best Practice“ lautet der Leitspruch des Jahresbandes 2020 des LEGAL REVOLUTIONary, das heute als PDF erschienen ist. Es enthält auf 344 Seiten alle 51 Aufsätze und Beiträge des LEGAL REVOLUTIONary – Recht in der digitalen Wirtschaft aus dem Jahr 2020. Sie können den Jahresband hier unentgeltlich abrufen: https://legal-revolution.com/images/pdf/2021/LR_Jahresband_2020.pdf.
Herausgegeben wird das Jahresband von Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, und unserem Partner Dr. Jochen Brandhoff.
Der LEGAL REVOLUTIONary erscheint seit 2017 auf www.LEGAL-REVOLUTIONary.com und ist eine führende juristische E-Fachzeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft.
Digital Awards 2020 verliehen – Jochen Brandhoff in der Jury
Heute erscheint die Digital Study 2020. Die deutschlandweite Studie ist Gradmesser für die digitale Modernisierung des Jurastudiums und des Rechtsreferendariats. Sie befasst sich mit Ausbildungsmethoden, den Staatsexamina und der Digitalen Transformation als Ausbildungsinhalt. Teilgenommen haben 1885 Studierende und 1497 ReferendarInnen. Unser Partner Jochen Brandhoff war Mitglied der dreiköpfigen Jury, die die Preisträger gekürt hat. Sie können die Studie, ihre Ergebnisse und Preisträger hier abrufen: https://digital-study.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-Study-eMagazin-2021-01.pdf.
Die Digital Study ist ein Projekt von LEX superior, dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ELSA Deutschland und der LEGAL REVOLUTION.
AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
„Legal Tech und Corona“ – Interview mit Jochen Brandhoff in der Zeitschrift LTV über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Rechtsmarkt
Im Interview mit Patrick Prior erklärt unser Partner Jochen Brandhoff, wie COVID-19 das Rechtswesen verändert und die digitale Transformation beschleunigt. „Das Kartellrecht und das Steuerrecht sollten fortentwickelt werden, damit sie zu wirksamen Instrumenten zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden. Die Facebook-Entscheidung des Kartellsenats beim BGH vom 23.06.2020 ist ein wichtiger Schritt“ äußert er unter anderem. Weitere Themen sind die Herausforderungen für seine beiden Kongressmessen LEGAL REVOLUTION und LEGAL LIVE in Zeiten der Corona-Pandemie.
Schon auf dem Cover der Ausgabe 1/2020 von Priors Printzeitschrift Legal Tech Verzeichnis wird der Leser mit einem Hinweis auf das Interview begrüßt, das dann auf den Seiten 18 und 19 zu lesen ist. Die Lektüre des mit einer Auflage von 14.000 Stück auflagenstärkstem Legal-Tech-Magazins im deutschsprachigem Raum lohnt sich gleich mehrfach: Auf Seite 10 schreibt Andreas Kopysov über die Digitalisierung von Ein- und Auswanderungsverfahren. Kopysov ist Geschäftsführer des Legal-Tech-Unternehmens Visaright, das er gemeinsam mit Jochen Brandhoff und Philipp von Bülow gegründet hat. Auf Seite 20 empfiehlt dann ein renommierter General Counsel den Besuch der LEGAL REVOLUTION. Europas führende Kongressmesse für Recht und Compliance findet das nächste Mal Jahr im September oder Oktober 2021 statt.
WirtschaftsWoche empfielt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER als TOP-Kanzlei und Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt im Insolvenzrecht
In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche, Heft Nr. 29 vom 10.07.2020, ist unsere Kanzlei als „TOP-Kanzlei 2020“ im Insolvenzrecht ausgezeichnet worden. Zudem wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt 2020 in diesem Rechtsgebiet empfohlen.
Für die Bestenlisten der WirtschaftsWoche befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1000 Juristen in 107 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 40 führenden Kanzleien und 66 besonders empfohlenen Anwälten für Insolvenzrecht, die im aktuellen Heft auf Seite 91 abgedruckt und online (kostenpflichtig) hier zu finden ist.
„Portale sind eine effiziente Form, um einen Anwalt zu suchen“: Jochen Brandhoff über die digitale Transformation von Anwaltskanzleien im neuen katzenkönig
Für die erste Ausgabe des katzenkönigs hat Henning Zander unseren Partner Jochen Brandhoff darüber befragt, wie Rechtsanwälte das Internet nutzen können, um sichtbarer zu werden. Was dabei herausgekommen ist, können Sie im Artikel Sichtbar im Internet, katzenkönig 01/2020, S. 45 f. lesen. Jochen Brandhoff äußert unter anderem, dass Internetportale und Online-Marktplätze ein effizienter Weg seien, um den geeigneten Anwalt zu finden. Die Anwaltssuche werde dadurch objektiver. Auch komplexe Mandate von Unternehmen könnten bald über die Portale abgewickelt werden. Die weiteren Ergebnisse des Interviews können Sie hier abrufen, weil der Verlag die Erstausgabe in seinem Print-Archiv zugänglich gemacht hat.
Katzenkönig ist das neue Printmagazin des Deutschen Anwaltvereins für angehende Juristinnen und Juristen, das zweimal im Jahr erscheinen soll. Warum „katzenkönig“? Schauen Sie ins Heft auf Seite 3 oder lesen Sie hier nach.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
Obermüller, Martin: Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
Obermüller, Martin:
Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
In dem aktuellen Heft (Nr. 21/2020) der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht – ZinsO – beschäftigt sich unser Partner Dr. Martin Obermüller mit dem COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Eröffnungsvoraussetzungen von Insolvenzverfahren.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (s. auch unsere Übersicht zu Möglichkeiten der Liquiditätssicherung in Corona-Zeiten) wesentlich erschwert und zeitweise fast ausgeschlossen. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren muss bei der Begutachtung des Insolvenzeröffnungsgrundes eine doppelte Prüfung anstellen, nämlich zum einen wie bisher bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Gutachtens und zum anderen zusätzlich bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019.
Kann der Sachverständige darstellen, dass der Schuldner bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig war, so muss er anschließend noch klären, ob die weiteren durch das COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz geschaffenen Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und sonstigen Erleichterungen die Zahlungsunfähigkeit nicht behoben haben.
War der Schuldner am 31.12.2019 noch zahlungsfähig, so wird der Sachverständige, und später der Insolvenzverwalter, zunächst mit der gesetzlichen Vermutung konfrontiert, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Abschätzung, ob dem späteren Insolvenzverwalter der Gegenbeweis gelingen wird, wird dem Sachverständigen nicht leichtfallen. Außerdem muss er bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit die weiteren Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Erleichterungen berücksichtigen.
Dass gesetzliche Eingriffe in das Insolvenzrecht die (Pandemie-bedingten) wirtschaftlichen Probleme beheben können, ist in der Regel unwahrscheinlich. Insbesondere die Frage, wie Unternehmen nach der Pandemie aus ihren Schulden wieder herauskommen können, kann damit nicht beantwortet werden. Dafür bedarf es anderer Instrumente, beispielsweise staatlicher Zuschüsse oder auch der Sanierung in Eigenverwaltung.
Obermüller, ZInsO 2020 Heft 21, 1037 – 1046
Das Legal Tech Verzeichnis berichtet über LEGAL LIVE, die neue virtuelle Kongressmesse von Jochen Brandhoff
Das Fachportal Legal Tech Verzeichnis berichtet am 11. Mai 2020 darüber, dass unser Partner Jochen Brandhoff ab 2021 die Kongressmesse für Recht und Compliance LEGAL LIVE veranstalten wird. Sie findet vollständig virtuell statt und wird einmal im Jahr Anbieter, Entscheider und Gestalter des europäischen Rechtsmarkts zusammenführen. Die LEGAL LIVE findet im Halbjahreswechsel mit der LEGAL REVOLUTION statt, der Präsenzmesse für Recht und Compliance, die Jochen Brandhoff veranstaltet.
BOP ruft Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ für Corona-Shutdown-Betroffene ins Leben
Die Corona-Pandemie führt bei zahlreichen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER begleitet betroffene Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer schnell und sicher auf dem Weg aus dieser Schieflage. Um sie wirksamer zu unterstützen, haben wir unsere Experten für Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen, Finanzen und Finanzierungen, Verträge, Steuern und Gesellschaftsrecht in der neugeschaffenen Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ zusammengeführt. Damit können wir schlagkräftiger auf die Krise der Unternehmen reagieren, die sich an uns wenden. Dank der Bündelung des Wissens in einem Expertenkreis können wir das umfassende Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung gezielter kombinieren und noch besser gemeinsam umsetzen.
Die Rechtsanwälte und Spezialisten unserer Kanzlei stehen Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem umfassenden, interdisziplinären Dienstleistungsangebot zur Seite.
Fragen an die Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ beantwortet unser Partner Dr. Martin Obermüller: info(@)bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt.
Bundesweites KRISENNETZWERK RECHTSRAT – Wir sind dabei
Frankfurt, 27. März 2020. Etwa 50 Anwältinnen und Anwälten verschiedener Kanzleien aus Mittel- und Süddeutschland haben sich zu einer Freiwilligenaktion zusammengetan. Mit einer unentgeltlichen Telefonhotline leisten Anwaltspartner aus Frankfurt, München, Köln, Wiesbaden und Koblenz von der Coronapandemie betroffenen Selbstständigen, Angestellten und Freiberuflern ab sofort bundesweit Erste-Rechts-Hilfe.
Unter der Rufnummer 069 / 2043 694 694 sind seit heute bis zunächst 22. April täglich zwischen 17 und 18 Uhr einer oder mehrere Anwälte zu erreichen. Die Themen für Hilfestellungen reichen von Vertragsrecht, AGB-Recht und Arbeitsrecht über Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproblemen im Home Office. Unsere Insolvenzrechtsspezialisten sind ebenso mit an Bord wie Versicherungsrechtler, aber auch beispielsweise Fachleute für Transportrecht oder Exportkontrollfragen.
Eine Kanzlei für Nachfolgerechtsthemen engagiert sich Seite an Seite mit Spezialisten für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Daneben beantworten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Fragen – auch anonym. Das Netzwerk umfasst auch einen Steuerberater, einen Bankbetriebswirt, einen Mediatoren sowie eine Coaching- und Kommunikationsfachfrau bei „dicker Luft“. Wer jeweils andere Spezialisten benötigt, wird weitergeleitet.
„Wir tun das trotz unserer zum Teil chaotisch vollen Schreibtische, weil uns auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr betroffen machen“, so Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Nach den zusätzlichen Geschäftsschließungen am Wochenende habe ich spontan eine Reihe von Anwälten aus meinem beruflichen Umfeld angesprochen, die gleich dabei waren. Viele von uns haben auch deswegen mal Jura studiert, um effektiv helfen zu können. Jetzt wollen wir unseren Beitrag leisten“.
Die vollständige Pressemeldung von aHa Strategische Geschäftsentwicklung können Sie hier herunterladen.
Dr. Martin Obermüller unter den führenden Insolvenzverwaltern in Hessen
Im gerade erschienenen INDat-Report, dem maßgeblichen Branchenmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als einer der Top 5 Insolvenzverwalter in Hessen gelistet (INDat Report 1/2020, S. 22).
„Mit unseren Standorten in Frankfurt am Main und Wiesbaden gehören wir zu den führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Unseren Wachstumskurs wollen wir auch in diesem Jahr fortsetzen und prüfen derzeit die Eröffnung eines weiteren Standorts“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
Die Rechtsmesse unseres Partners Jochen Brandhoff LEGAL REVOLUTION Expo & Congress wächst um 40%
Am 4. und 5. Dezember 2019 hat die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress, Europas wegweisende Kongressmesse für Recht und Compliance, im Kap Europa in Frankfurt a. M. zum dritten Mal stattgefunden. 70 Aussteller, 60 Vorträge und Panels und über 100 Workshops und Coachings thematisierten Legal Tech, Compliance Tech, Business und Change-Management, die Digitalisierung des Rechts und Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft. In ihren Eröffnungskeynotes betonten die Justizministerin Hessens Eva Kühne-Hörmann, der Justizminister Bayerns Georg Eisenreich und unser Partner Jochen Brandhoff die Bedeutung der digitalen Transformation für den Rechtsmarkt. Mehr als insgesamt 1.200 Teilnehmer vor allem aus Rechtsabteilungen, Anwaltskanzleien, Compliance-Abteilungen, IT-Abteilungen, Hochschulen, Justiz und Politik waren auf der Kongressmesse zusammen gekommen.
Die LEGAL REVOLUTION (ehemals LEGAL ®EVOLUTION) hat auch in diesem Jahr ein starkes Medienecho hervorgerufen. Besonders lesenswert ist der Bericht von Marcus Jung im Wirtschftsteil der FAZ vom 5. Dezember 2019 („Rechtsstaat in der digitalen Welt, Messe Legal Revolution in Frankfurt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember (Nr. 283), S. 18).
Die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress ist eine führende internationale Fachmesse für Recht und Compliance. Die LEGAL REVOLUTION 2020 findet am 30. November und 1. Dezember im Kap Europa in Frankfurt am Main statt. Bei Fragen zur Kongressmesse freuen wir uns über eine Nachricht an David Scholz – info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031.
Asian Fusion GmbH durch Insolvenzplan erfolgreich saniert
Das beliebte Asia-Restaurant „iKoi“, nun firmierend unter „IMIZU“, konnte durch den Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller erfolgreich saniert werden und geht jetzt wieder eigene Wege. Über das Vermögen der Betreibergesellschaft, der Asian Fusion GmbH, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main vom 01.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung von Asian Fusion GmbH und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten einen Insolvenzplan zu erstellen und einen neuen Investor zu finden, der das beliebte Asia-Restaurant mit neuem Kapital ausgestattet hat. So konnte das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden. Besonders freut mich, dass der Sanierungserfolg eine wesentliche Aufstockung des Personalbestandes ermöglichte“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller erst zum vorläufigen und am 01.11.2018 schließlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Asian Fusion GmbH wurde seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller mittels eines Insolvenzplans die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren und die Finanzierungsbasis durch einen neuen Investor zu stärken. Unter Einbindung aller Beteiligten konnte Dr. Obermüller eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erreichen, sodass eine überdurchschnittlich hohe Quote ausgezahlt werden konnte.
Legal Tech Verzeichnis interviewt Jochen Brandhoff über die LEGAL ®EVOLUTION
Das Legal Tech Verzeichnis hat Dr. Jochen Brandhoff am 15. Oktober 2019 über die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2019 interviewt. Im Vordergrund stehen die diesjährige Agenda und die bisherige Entwicklung der Kongressmesse. Dr. Jochen Brandhoff geht dabei insbesondere auf die Digitalisierung des Rechts und die zu erwartenden Veränderungen der Rechtsbranche ein.
Weitere Informationen zur LEGAL ®EVOLUTION finden Sie hier.
Das Interview finden sie hier.
NJW interviewt Jochen Brandhoff über die Gegenwart und Zukunft des Rechtsmarkts
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) hat mit Dr. Jochen Brandhoff über Gegenwart und Zukunft des Rechtsmarkts gesprochen. Das Interview „Evolution statt Revolution“ nimmt im Heft 36/2019 die Seiten 12 und 13 ein (NJW-aktuell 36/2019, 12 f.). Darin stellt Jochen Brandhoff die aus seiner Sicht wichtigsten Entwicklungen auf dem Rechtsmarkt dar und beschäftigt sich mit ihren Folgen vor allem für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen. Er geht dabei auch auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und des europäischen Rechtsmarkts, auf den digitalen Wandel im Rechtswesen, die juristische Ausbildung, das anwaltliche Berufsrecht und auf Legal Operations ein und sagt, warum die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress für den deutschen und europäischen Rechtsmarkt von Bedeutung ist.
Kooperationen zwischen Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen: Jochen Brandhoff im Interview mit legal-tech.de
Jochen Brandhoff hat dem Fachportal legal-tech.de am 17. Juni 2019 ein Interview dazu gegeben, warum sich Kooperationen zwischen Kanzleien und Legal-Tech-Startups lohnen. Außerdem geht er in dem Interview u.a. auf die Finanzierung von Legal-Tech-Startups und auf die von ihm zu Jahresbeginn gegründete Kapital und Köpfe für Legal Tech ein. Den Text können Sie hier lesen.
Die Montagsgesellschaft diskutiert mit Jochen Brandhoff über die Veränderung der Arbeitswelt in Zeiten des digitalen Wandels
Die Montagsgesellschaft e.V. hat am 13. Juni in München über das „Thema Med-Tech, Legal-Tech, Insurance-Tech – die Veränderung unserer Arbeitswelt in Zeiten des digitalen Wandels: Panikmache oder logische Konsequenz?“ diskutiert. Zu den Podiumsteilnehmern gehörte auch unser Partner Dr. Jochen Brandhoff als Experte für die Digitalisierung des Rechtswesens. Die Erkenntnisse aus der Diskussion hat Dr. Stefan Söhngen, der Vorsitzende der Montagsgesellschaft, hier zusammengefasst: https://www.montagsgesellschaft.de/?p=14&y=2019&ev=158
The Understanding of the Digital Transformation – The Digital Transformation of the Law Firm and the Legal Department
Jochen Brandhoff:
The Understanding of the Digital Transformation – The Digital Transformation of the Law Firm and the Legal Department
LEGAL REVOLUTIONary 2019, S. 38 – 40. Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff schreibt im LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft über das richtige Verständnis und den Nutzen der digitale Transformation in Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen.
Jochen Brandhoff eröffnet die Eurolegal-Jahreskonferenz in Danzig mit einer Keynote zur digitalen Transformation der Anwaltskanzlei
Eurolegal hat seine Mitglieder vom 26. bis 28. April 2019 zur diesjährigen Jahreskonferenz nach Danzig eingeladen. Höhepunkte waren die Gespräche mit dem Friedensnobelpreisträger Lech Wałęsa, dem ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft Solidarność und Staatspräsidenten Polens, und mit Aleksandra Dulkiewicz, der Stadtpräsidentin von Danzig.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hat das akademische Programm der Jahreskonferenz am 27. April als Gastredner mit einem Keynote-Vortrag über die digitale Transformation der Rechtsanwaltskanzlei eröffnet. Die Hauptthemen seines englischsprachigen Vortrags und der anschließenden Diskussion umfassten:
The digital transformation of the law firm
• How does a law firm deal properly with the digital transformation?
• How does it react to the challenges?
• How does it maintain its competitiveness?
• Which business models still work?
• Ways to ‘commoditise’ parts of the legal service
• Automation of traditional legal services
• From legal services to legal products
„Von der Rechtsdienstleistung zum Rechtsprodukt“: Jochen Brandhoff referiert vor den Wirtschaftsjunioren
Die Wirtschaftsjunioren haben unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu einem Vortrag und einer anschließenden Diskussion über das Thema „Wie gründet man ein Legal-Tech-Unternehmen?“ eingeladen. Dr. Jochen Brandhoff ging vor allem auf innovative Geschäftsideen und Geschäftsmodelle im Rechtsmarkt ein. Am Beispiel von vertikal integrierten Anbietern von Rechtsprodukten zeigte er, wie prozessbasierte Managed Legal Services und softwaregestützte Rechtsprodukte altbekannte Rechtsdienstleistungen immer stärker verdrängen werden.
Die dreistündige Veranstaltung fand am 16. April in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main statt.
„Ihr Trainingsprogramm für die Digitalisierung beginnt jetzt!“ Das Anwaltsblatt berichtet über die LEGAL ®EVOLUTION 2018 von Jochen Brandhoff
Die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2019, die am 4. und 5. Dezember in Darmstadt stattfand, hat auch in diesem Jahr ein starkes Medienecho hervorgerufen. Zu den besonders lesenswerten Berichten gehört der mehrseitige Beitrag von Nora Zunker Die Technik ist dafür bereit – sind die Juristen es auch? vom 13.12.2018 im Anwaltsblatt.
Die LEGAL ®EVOLUTION 2019 findet am 4. und 5. Dezember 2019 im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.
Gastgeber der Kongressmesse ist unser Partner Dr. Jochen Brandhoff. Bei Fragen zur LEGAL ®EVOLUTION bitten wir Sie, sich an David Scholz, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031 zu wenden.
Martin Obermüller: Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
Obermüller, Martin:
Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
„Anfechtungen und Insolvenzfestigkeit von Sicherungsabtretungen“ ist das Thema der neuesten Veröffentlichung von unserem Partner und Insolvenzrechtsexperten Dr. Obermüller. Während manche Sicherheiten allein durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer zustande kommen, müssen bei anderen Sicherheiten zu dem Vertragsschluss noch weitere Handlungen hinzukommen. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann bzw. nach § 91 InsO unwirksam ist.
Obermüller / Obermüller, ZInsO 43, 21. Jahrgang, 25.Oktober 2018, S. 2333 – 2341
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.
Jochen Brandhoff in der Monographie „Kanzleigründung und Kanzleimarketing“ von Geertje Tutschka
Dr. Geertje Tutschka zitiert in ihrem neuen Buch an mehreren Stellen unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff, u.a.: „Recht gut anwenden – das reicht nicht mehr aus. Ein Anwalt muss heute innovativ sein, in Geschäftsprozessen denken und Technik einsetzen, um wettbewerbsfähig zu sein.“
Der Erscheinungstermin war am 20.05.2018. Hier geht es zum Buch.
Jochen Brandhoff im Interview mit Lawyers on Fire: Mit über 1.000 Teilnehmern soll die LEGAL ®EVOLUTION 2018 nochmals größer werden als 2017
In einem am 19. April veröffentlichten Video-Podcast interviewt Lawyers on Fire Jochen Brandhoff zum Abschluss des Eröffnungstages der LEGAL ®EVOLUTION 2017. Jochen Brandhoff geht auf seine persönlichen Highlights ein und zieht Bilanz: Die LEGAL ®EVOLUTION 2017 hat noch mehr Besucher und Aussteller angezogen als erwartet. 2018 plant die LEGAL ®EVOLUTION mit deutlich mehr Besuchern. Die LEGAL ®EVOLUTION 2018 sei für jeden europäischen Juristen relevant, so Jochen Brandhoff.
Hier finden Sie das Video-Interview.
„Juristen könnten viel effizienter arbeiten“: karriereführer spricht mit Jochen Brandhoff
In der ersten Ausgabe der Zeitschrift karriereführer recht in diesem Jahr steht die digitale Transformation des Rechtsmarkts im Mittelpunkt. Im „Top-Thema – Die digitale Revolution“ befragt André Boße unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu den technischen Entwicklungen, die in die juristische Praxis Einzug halten (karriereführer recht, 1/2018, Seiten 10-14 (Ausgabe März 2018 – August 2018)). Jochen Brandhoff erklärt unter anderem, dass die Organisation der Kernprozesse einer Anwaltskanzlei bzw. einer Rechtsabteilung viel Raum für Effizienzsteigerungen und Kostenreduzierungen biete. Kanzleien und Unternehmen könnten viel Geld, Zeit und Nerven sparen, wenn sie wichtige Geschäftsprozesse – etwa die Erstellung bestimmter Vertragstypen – aufsetzen und digitalisieren.
Der karriereführer berichtet im „Top-Thema“ auch über The LEGAL ®EVOLUTIONary, die neue E-Zeitschrift, die Jochen Brandhoff Ende 2017 gegründet hat.
Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.
Oberbürgermeister Peter Feldmann, Joern Herseth und Jochen Brandhoff diskutieren bei „Frankfurt: bunt, international und erfolgreich“
Frankfurt bedeutet Vielfalt, Internationalität, Innovationsgeist und Gründertum – dies, aber auch die anstehenden Herausforderungen für die Stadt waren am Samstagabend Thema beim Unternehmertalk. Diskussionsteilnehmer waren der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann, Jörn Herseth (Managing Partner, Falkensteg GmbH und Gastgeber des Unternehmertalks), Marc Tillmann (Geschäftsführer, K-1 BusinessClub), Ahmet Erisik und Jochen Brandhoff.
Viele der anwesenden Persönlichkeiten wie 3P-Gründer Moses Pelham und R3LATION-Gründer Stefan Söhngen, die für die Tugenden der Stadt stehen, beteiligten sich intensiv an der Diskussion.
v.r.n.l.: Feldmann, Brandhoff, Erisik.
v.r.n.l.: Brandhoff, Feldmann, Tillmann, Herseth.
Jochen Brandhoff gründet The LEGAL ®EVOLUTIONary, das neue Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft
Mit The LEGAL ®EVOLUTIONary schafft unser Partner Dr. Jochen Brandhoff das erste juristische eMagazin zur digitalen Transformation der Wirtschaft. Zielgruppen sind Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Richter.
Die neue Fachzeitschrift erschließt die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der digitalen Wirtschaft. Weitere Schwerpunkte bilden die Digitalisierung des Rechts, Legal Technology, Künstliche Intelligenz, die Blockchain-Technologie und rechtswirtschaftliche Themen wie das Management von Rechtsabteilungen.
Jeder Beitrag ist online und als zitierfähige PDF-Datei mit fortlaufender Seitennummerierung abrufbar.
Zur jährlichen Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress erscheint eine Jahresprintausgabe.
Hier geht es zum The LEGAL ®EVOLUTIONary - Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft (Prototyp bis 1. April 2018).
„Die Legal-Tech-Expo“: Die NJW berichtet von der LEGAL ®EVOLUTION 2017, die Jochen Brandhoff veranstaltet hat
Susanne Reinemann schreibt in der NJW vom 23.11.2017 (Nr. 48/2017) in einem ganzseitigen Beitrag auf Seite 15 über die „gute Resonanz“ der „Fachmesse mit Begleitkonferenz“ LEGAL ®EVOLUTION 2017. Unser Partner Jochen Brandhoff hatte die Kongressmesse am 4. und 5. Oktober 2017 im Kap Europa in Frankfurt am Main veranstaltet.
Weiterhin berichtet sie, dass nicht alle Anbieter von Legal Technology, die gerne an der LEGAL ®EVOLUTION 2017 teilgenommen hätten, Platz gefunden haben. Sie zitiert außerdem Jochen Brandhoffs Ankündigung, dass die LEGAL ®EVOLUTION 2018 noch größer werden solle und verschiedene Themenwelten haben werde, damit Besucher besser finden können, was sie suchen.
Die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2018 findet am 4. und 5. Dezember 2018 im Darmstadtium statt. Weitere Informationen zur LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2018 find Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an David Scholz, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031.
B&P unterstützt deutsch-chinesisches Solarunternehmen beim Markteintritt in Südafrika
Unser Mandant hat im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von über 100 MWp in ganz Europa erfolgreich errichtet. Damit ist es ihm gelungen, sich als Anbieter von Photovoltaiksystemen zu etablieren.
B&P hat ihn bei den rechtlichen Fragen während des Erwerbs der PV-Projekte, vor allem bei den Due Diligences und den Kaufverträgen sowie beim Bau und Netzanschluss der Solarkraftwerke unterstützt.
Angesichts des hohen Marktpotenzials für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat sich unser Mandant nun für den Eintritt in den südafrikanischen Solarmarkt entschieden. Geplant ist die Errichtung mehrerer PV-Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 50 bis 100 MWp als Turnkey-Anbieter.
B&P berät den Mandanten derzeit bei einem Bieterverfahren für die Errichtung einer 70 MWp-Solaranlage in Südafrika und beim Abschluss sämtlicher Projektverträge. Dabei unterstützen wir ihn auch vor Ort bei den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber und den Subunternehmern. Die Rechtsberatung nach örtlichem Recht wird von unserer Partnerkanzlei erbracht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Leif Gerling, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Leif Gerling neuer Rechtsanwalt im M&A-Team und im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Seit dem 15. Januar 2016 ist Rechtsanwalt Leif Gerling als Senior Associate bei Brandhoff & Partner tätig. Er verstärkt das Mergers & Acquisitions Team vor allem in den Bereichen Venture Capital (VC) und Private Equity (PE). Darüber hinaus bringt er eine umfassende Expertise in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht mit.
Leif Gerling unterstützt Finanzinvestoren und Familienunternehmen seit über fünf Jahren erfolgreich bei Unternehmensveräußerungen und -akquisitionen, bei Unternehmensbeteiligungen und bei Investitionsvorhaben samt deren Strukturierung.
Im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist Leif Gerling ein Spezialist für die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von (internationalen) Handelsverträgen, insbesondere bei vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, Marktevaluationen und -abgrenzungen hinsichtlich horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellabsprachen sowie der (sektorspezifischen) Marktmachtmissbrauchskontrolle. Darüber hinaus wird er die Interessen unserer Mandanten bei Fusionskontrollverfahren vertreten.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Leif Gerling liegt im Gesellschaftsrecht, vor allem bei der Gründung, Umwandlung und Liquidation von Kapitalgesellschaften, der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Unternehmensverträgen und Stimmpoolvereinbarungen, der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie der Gestaltung von Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane.
Leif Gerling war vor seinem Eintritt bei Brandhoff & Partner bei zwei internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main tätig.
Er hat eine Dissertation im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Marktmachtmissbrauchs eingereicht.
Stadtwerke beauftragen B&P mit der Überprüfung ihrer Betriebsführungsverträge
Unsere Mandantin gehört zu den großen Stadtwerken in Deutschland und betreibt bereits seit Ende der 80er Jahre Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Brandhoff & Partner prüft nun, ob und wie die Stadtwerke ihre technischen Betriebsführungsverträge für Solarkraftwerke vorzeitig beenden können.
Betriebsführungsverträge und Wartungsverträge (sog. „O&M-Verträge“) aus den Jahren 2008 bis 2013 enthalten oft unausgewogene Klauseln wie sehr lange Vertragslaufzeiten und unangemessene Haftungsbegrenzungen. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Deutschland war in diesen Jahren besonders hoch und die beauftragten Generalunternehmer bzw. Systemanbieter übernahmen in der Regel auch die Wartung und Betriebsführung der Solaranlagen. Die Verträge wurden darüber hinaus oft unter sehr hohem Zeitdruck geschlossen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff äußert dazu: „Betreiber von PV-Anlagen können sich gegen unausgewogene Bestimmungen in Betriebsführungs- und Wartungsverträgen wirksam wehren.“ Unser Partner Dr. Stefan Brass ergänzt: „Das gilt auch für Wartungsverträge von Windkraftwerken, die nachteilige Klauseln enthalten.“
B&P berät Wechselrichter-Weltmarktführer bei Eigenverbrauchsmodellen
Der deutsche Solarmarkt befindet sich im Wandel. Die Einspeisevergütung für mittelgroße und große Photovoltaikanlagen ist weggefallen und abseits der geförderten Direktvermarktung werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Brandhoff & Partner maßgeblich mitgestaltet hat. Dazu gehören vor allem Eigenverbrauchsmodelle und Pacht- und Leasingmodelle.
Einer unserer ältesten Mandanten, der zu den weltweit größten Herstellern von Wechselrichtern gehört, hat uns nun mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Betriebsmodell für seine 2014 in Betrieb genommene Solaranlage (3 MWp) beauftragt. Dabei spielen sowohl Eigenverbrauchsmodelle im räumlichen Zusammenhang mit und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz als auch die Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Rolle. Das Mandat umfasst die Erstellung der Verträge zur Durchführung der Betriebsmodelle sowie die Risikobewertung, die Erarbeitung von Leitlinien für das Risikomanagement und einen ausführlichen Compliance-Check. Es berührt vor allem energierechtliche und steuerrechtliche Fragen unter anderem zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern.
Unsere federführenden Rechtsanwälte Dr. Stefan Brass und Laura Schulze Egberding und unser Steuerberater Prof. Dr. Falko Tappen äußern dazu: „Wirtschaftlich lohnt sich bei diesem Projekt sowohl der Eigenverbrauch mit als auch der Eigenverbrauch ohne Netzdurchleitung. Die bilanzielle Verrechnung im Falle der Netzdurchleitung bereitet bei der Abrechnung aber noch Schwierigkeiten. Viele Energieversorger verfügen noch über wenig Erfahrung beim Eigenverbrauch im Wege der bilanziellen Verrechnung. Nicht zuletzt fehlt es oft an der passenden Abrechnungssoftware.“
Zusätzlich hat uns der Mandant mit der Betreuung weiterer stromsteuerrechtlichen Themen beauftragt, vor allem mit der Prüfung und Beantragung von Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung.
Caspar Behme: Geschäftsleiterhaftung und alternative Streitbeilegung
Behme, Caspar:
Geschäftsleiterhaftung und alternative Streitbeilegung – Zulässigkeit von Mediationsverfahren vor dem Hintergrund von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ) 2015, S. 3 – 9
Caspar Behme (Hrsg.): Berufsrecht und Berufsethik der Anwaltschaft
Behme, Caspar / Graf von Westphalen, Friedrich (Hrsg.):
Berufsrecht und Berufsethik der Anwaltschaft in Deutschland und Europa – Beiträge von Hans-Jürgen Hellwig
2015, 306 Seiten. Brandhoff & Partner hat zum Erscheinen des Sammelbands als Sponsor beigetragen.
B&P begleitet Solarparkentwickler beim Erwerb eines Großprojekts in Schottland
Unsere Mandantin entwickelt und errichtet PV-Großkraftwerke in den wichtigsten Märkten Europas. Für den Bau einer 10 MWp-Photovoltaikanlage im Süden Schottlands erwirbt sie nun eine Projektgesellschaft, die erforderliche Genehmigungen für die Errichtung, den Netzanschluss und Betrieb hält. Brandhoff & Partner ist für die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erwerbs der Gesellschaft und der Realisierung der PV-Anlage verantwortlich. Das umfasst unter anderem eine Due Diligence des Projekts, die Erstellung des Kaufvertrags für die Projektgesellschaft und der Lieferverträge für die Module und Wechselrichter sowie den Netzanschluss der Solaranlage.
Unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter dazu: „Wir beraten inzwischen mehr Solarunternehmen und Investoren außerhalb Deutschlands als im Inland. Regionale Schwerpunkte sind derzeit UK, die Türkei, Osteuropa, der Mittlere Osten und Ostafrika. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien für Erneuerbare Energien vor Ort klappt reibungslos. Wir können daher sagen, dass wir die Expertise für komplexe grenzüberschreitende Projekte und Transaktionen zum Preis einer mittelständischen deutschen Kanzlei anbieten. Dank unseres neuen Partners Prof. Dr. Falko Tappen umfasst unsere Expertise nicht nur die komplette rechtliche Beratung, sondern auch die Steuerberatung.“
B&P berät Projektierer in der Türkei bei der Projektentwicklung, Errichtung und Veräußerung von zehn 1-MW-Photovoltaikanlagen
Unsere Mandantin entwickelt und baut schlüsselfertige Solarkraftwerke in Deutschland und der Türkei. Sie hat zehn noch zu errichtende Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von je einem MWp an einen skandinavischen Investor veräußert. Brandhoff & Partner unterstützt die Mandantin bei den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Projektierung, des Baus und der Veräußerung der Solaranlagen im deutschen und türkischen Recht. Die Baufinanzierung wird von der DENIZ Bank bereitgestellt.
Unsere Partner Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen (Partner von Brandhoff & Partner ab 1.9.2015) dazu: „Die steuerliche Strukturierung des Projekts ist erfolgreich abgeschlossen. Dabei waren vor allem Fragen zur Begründung einer Betriebstätte in der Türkei, zu Verrechnungspreisen nach Fremdvergleichsgrundsätzen und andere Themen aus dem Außensteuergesetz zu klären.“
B&P unterstützt Erwerber einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Unser Mandant erwirbt eine stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage), die mit Erdgas befeuert wird. Das Blockheizkraftwerk ist Teil eines Portfolios von mehreren BHKW mit einer Kapazität von über 40 MW am selben Standort in Brandenburg. Die Kraftwerke sollen am Regelenergiemarkt teilnehmen. Brandhoff & Partner steht dem Investor bei sämtlichen rechtlichen Fragen zur Seite. Das umfasst neben energierechtlichen Themen die Prüfung und Verhandlung des Anlagenkaufvertrags, Flächennutzungsvertrags und Wartungsvertrags.
Seitdem die Mindestanlagengröße für die Teilnahme am Regelenergiemarkt von 5 MW auf 1 MW reduziert wurde, ist die Vermarktung ihrer Kapazitäten als Regelleistung für immer mehr Anlagenbetreiber eine einträgliche Option. Die Kapazitäten von Batterien und Energiespeichern, die Strom aus Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen laden, können ebenfalls am Regelenergiemarkt vermarktet werden. Zum Hintergrund: Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland sind verantwortlich für die Netzstabilität, d.h. den Ausgleich von Leistungsungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Daher müssen Sie jederzeit flexible Erzeugungs- und Verbrauchskapazitäten vorhalten. Da sie selbst über keine Energieerzeugungsanlagen oder Verbraucher verfügen, schreiben sie die benötigten Regelenergiekapazitäten in Auktionen deutschlandweit aus.
Rechtsformwahrende Sitzverlegung und Formwechsel von Gesellschaften über die Grenze – Ein Beitrag zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Gesellschaftsrecht,
Behme, Caspar:
Rechtsformwahrende Sitzverlegung und Formwechsel von Gesellschaften über die Grenze – Ein Beitrag zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Gesellschaftsrecht
Monographie, Tübingen 2015 (364 Seiten)
Chefredakteur des pv magazine befragt B&P zum Sekundärmarkt für Solarkraftwerke
Der Markt für bereits am Netz angeschlossene Photovoltaik-Anlagen, sog. Bestandsanlagen, wächst stark. Michael Fuhs, Chefredakteur des pv magazine, befragt unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu den Chancen und Risiken auf dem Sekundärmarkt in der Online-Ausgabe auf: „Der Zweitmarkt für Photovoltaik-Anlagen wird wachsen“.
B&P erstellt internationale Einkaufsverträge und Montageverträge für EPC-Anbieter
Ein internationaler Anbieter von Solarkraftwerken hat B&P mit der Erstellung von mehreren Muster-Beschaffungsverträgen zur Verwendung bei Projekten im In- und Ausland beauftragt. Es handelt sich um Einkaufsverträge für die Warengruppen Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Sicherheits- und Monitoringsysteme sowie um Subunternehmerverträge für die Montage der Komponenten.
Unser Partner Dr. Stefan Brass dazu: „Die Gestaltung praxisgerechter und juristisch maßgeschneiderter Verträge erfordert ein genaues Verständnis der praktischen Anforderungen bei der Realisierung von Großprojekten im PV-Bereich, das wir vor allem während unserer früheren Tätigkeiten bei Unternehmen aus der Branche erworben haben und im Rahmen unserer täglichen Arbeit vertiefen. Komplexe Haftungsgefahren ergeben sich bei der Modulbeschaffung von chinesischen Herstellern insbesondere durch die Vorgaben der Anti-Dumping-Verordnung der Europäischen Kommission [Anm.:EU-Verordnung Nr. 513/2013 vom 4. Juni 2013]. Eine die Vorgaben der Verordnung widerspiegelnde vertragliche Absicherung innerhalb entsprechender Einkaufsverträge ist daher zur Vermeidung von Haftungsgefahren unerlässlich.“
B&P begleitet den Ausbau des europäischen Solargeschäfts eines Fortune Global 500-Unternehmens rechtlich und steuerlich
Unsere Mandantin ist die deutsche Tochtergesellschaft eines der weltweit größten Bau- und Baustoffkonzerne. Er gehört mit ca. 40 Milliarden Euro Umsatz und fast 200.000 Mitarbeitern zur Fortune Global 500-Gruppe der fünfhundert umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Unsere Mandantin ist für das weltweite Solargeschäft des Konzerns zuständig und errichtet und veräußert unter anderem schlüsselfertige Solarkraftwerke an Endinvestoren in mehreren europäischen Märkten. B&P betreut das Projektgeschäft und begleitet die Umgestaltung des Unternehmens zu einem international führenden EPC-Anbieter und Generalunternehmer für große Photovoltaikanlagen bei allen rechtlichen und steuerlichen Themen. Dazu gehört zunächst die Entwicklung und Umsetzung einer steuerlich optimierten Holdingstruktur durch unseren Steuerexperten Prof. Dr. Falko Tappen.
„Für dieses Dauermandat sind Erfahrungen im Energierecht, internationalen Vertragsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und im internationalen Projektgeschäft unentbehrlich“, äußert unser Partner Dr. Jochen Brandhoff. „Einen solchen fachübergreifenden Beratungsansatz für die Solarbranche bietet nur unsere Kanzlei. Er ermöglicht EPC-Anbietern, Investmentgesellschaften und Komponentenherstellern, ihre Rechts- und Steuerabteilungen ganz oder teilweise an uns auszulagern.“
B&P entwickelt Finanzierungskonzept für Energieerzeuger
Ein deutscher Energieerzeuger hat Brandhoff & Partner damit beauftragt, gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Finanzierungskonzept zur Aufnahme von Fremdkapital zu entwickeln. Das Spektrum der untersuchten Finanzierungsinstrumente reicht von langfristigen Darlehen wie Commercial Papers und Schuldscheindarlehen über Genussscheine bis zu Project Bonds.
Die Herausforderung besteht darin, eine risikoadäquate Besicherung der Kapitalgeber mit einem kosteneffizienten Emissionsverfahren für den Mandanten zu verbinden. Als Kapitalgeber werden institutionelle Investoren und Banken angesprochen.
Neue B&P Publikation: Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis? Leasing und Pacht als Finanzdienstleistung
Brandhoff, Jochen / Fuchs, Gerhard Karl:
Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis? Leasing und Pacht von Photovoltaikanlagen als Finanzdienstleistung
GoingPublic 06/2015, S. 38 f.
Neue B&P Publikation: Sekundärmarkt für Solaranlagen – Chancen und Risiken
Brandhoff, Jochen:
Sekundärmarkt für Solaranlagen – Chancen und Risiken
pv magazine Juni 2015, S. 88 – 91.
Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis?
Brandhoff, Jochen / Fuchs, Gerhard Karl:
Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis?
Die Aktiengesellschaft (AG) 2015, S. R173 – R174.
Übungsklausur Europarecht
Behme, Caspar / Jukić, Anton:
Übungsklausur Europarecht
Juristische Arbeitsblätter (JA) 2015, S. 280 – 285.
Rechtswahlfreiheit ohne Grenzen? Zur Erweiterung der Privatautonomie durch die europäischen Grundfreiheiten und zum Wettbewerb der Rechtsordnungen
Behme, Caspar:
Rechtswahlfreiheit ohne Grenzen? Zur Erweiterung der Privatautonomie durch die europäischen Grundfreiheiten und zum Wettbewerb der Rechtsordnungen
M. Nueber / D. Przeszlowska / M. Zwirchmayr, Privatautonomie und ihre Grenzen im Wandel (Wien, 2015), S. 221 – 242.
Investmentgesetze
Tappen, Falko / Bauer, Jürgen (Hrsg.):
Investmentgesetze
3. Aufl. 2015, 1450 Seiten.
Kommentierung der §§ 289 – 292 KAGB und der §§ 314 – 320 KAGB
Behme, Caspar:
Kommentierung der §§ 289 – 292 KAGB und der §§ 314 – 320 KAGB
Jürgen Baur / Falko Tappen, Investmentgesetze, 3. Aufl. 2015 (159 Seiten)
B&P advises on 50 million EUR Biomass Projects in Southeast Europe
A German project developer has appointed Brandhoff & Partner to provide legal advice with respect to the financing of the construction and operation of four combined heat and power plants in several countries in Southeast Europe. The B&P team is supported by its local partner firms. The overall financing volume amounts to 50 million euro.
Mediation im Rahmen von M&A-Streitigkeiten
Behme, Caspar:
Mediation im Rahmen von M&A-Streitigkeiten
J. Wollersheim / I.M. Erle, Forum Mergers & Acquisitions 2014: Beiträge aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht (Wiesbaden, 2015), S. 157 – 176.
Reichweite und Grenzen der Überprüfbarkeit von nationalem Gesellschaftsrecht am Maßstab der Grundfreiheiten – Zugleich ein Beitrag zur Vereinbarkeit des Volkswagen- Gesetzes mit dem Unionsrecht
Behme, Caspar:
Reichweite und Grenzen der Überprüfbarkeit von nationalem Gesellschaftsrecht am Maßstab der Grundfreiheiten – Zugleich ein Beitrag zur Vereinbarkeit des Volkswagen-Gesetzes mit dem Unionsrecht
Die Aktiengesellschaft (AG) 2014, S. 841 – 852.
Von B&P gefördertes AGB-Forum der Universität Osnabrück regt Reform des AGB-Rechts an
Unter dem Titel »AGB-Recht im unternehmerischen Verkehr – Brauchen wir eine Reform des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?« hat Prof. Dr. Lars Leuschner am 21. November 2014 an der Universität Osnabrück eine Konferenz veranstaltet, die sich mit einem für kleine bis große Unternehmen außerordentlich praxisrelevanten Thema befasst hat.
Die Vorträge stießen bei den anwesenden Banken, mittelständischen Unternehmen, DAX-Unternehmen, Verbänden, IHKs und Wissenschaftlern auf große Resonanz. Prof. Dr. Matthias Cornils von der Universität Mainz eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Inhaltskontrolle. Prof. Dr. Andreas Fuchs von der Universität Osnabrück erörterte die kartellrechtlichen Implikationen des AGB-Rechts. Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, ebenfalls von der Universität Osnabrück, befasste sich mit den internationalen Tendenzen der Inhaltskontrolle. Prof. Dr. Thomas Pfeiffer von der Universität Heidelberg erörterte in seinem Vortrag die Bedeutung der Inhaltskontrolle in Schiedsverfahren. Dr. Christian Groß vom DIHK in Berlin, Prof. Dr. Lars Leuschner sowie Andreas Dietzel, General Counsel bei der Siemens AG, erörterten dann ihre verschiedenen Vorschläge, die Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr zu beschränken.
Fast einstimmig stellten die Referenten fest, das AGB-Recht sei reformbedürftig, da die Inhaltskontrolle weit über das durch das Selbstbestimmungsrecht der Vertragsparteien gebotene Maß hinausginge. Bei der Problemlösung ist man sich allerdings noch uneins.
Hintergrund der Veranstaltung war ein einjähriges Forschungsprojekt, das im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an der Universität Osnabrück unter der Federführung von Prof. Dr. Lars Leuschner durchgeführt wurde.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff ist ein führender Rechtsanwalt im Bereich des AGB-Rechts zwischen Unternehmen. Unsere Kanzlei hat einen Beratungsschwerpunkt bei komplexen Vertragsgestaltungen und internationalen Verträgen. Wir freuen uns daher, das AGB-Forum durch unsere Unterstützung als Alleinsponsor mit ermöglicht zu haben.
Prof. Dr. Lars Leuschner (Uni Osnabrück) und Dr. Jochen Brandhoff (Brandhoff & Partner) hören dem Vortrag von Andreas Dietzel, General Counsel Siemens AG zu.
B&P baut Beratungsfokus Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen aus
Die regulatorischen Pflichten von Kreditinstituten rücken immer mehr in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Beratungstätigkeit unserer Kanzlei für inländische und internationale Banken, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen wächst stark.
Um unsere Mandanten noch schneller und effektiver bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz unterstützen zu können, verstärkt Rechtsanwalt Philippe Schmit seit 1.11.2014 unsere practice group Compliance / Prävention von Wirtschaftskriminalität.
Unsere Präsentation Compliance für Auslandsbanken finden Sie hier.
Erneuerbare Energien Cross-Border-Strategien und Länderberichte
Tappen, Falko (Hg.) / Nagel, Peter:
Erneuerbare Energien
Cross-Border-Strategien und Länderberichte
1. Aufl. 2014, 516 Seiten
Nutzungsvertrag zwischen Family Office und Juwi für 25 MWp-Windparkprojekt geschlossen
Ein von Brandhoff & Partner vertretenes Family Office aus dem Ruhrgebiet und der Projektierer Juwi haben einen Nutzungsvertrag für ein Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 25 MWp abgeschlossen. Nun berät Brandhoff & Partner das Family Office bei einer möglichen Beteiligung an einer der Projektgesellschaften, die das Projekt entwickeln und die Windenergieanlagen errichten wird. Brandhoff & Partner ist dabei für alle Rechts- und Steuerfragen verantwortlich. Unser federführender Partner bei diesem Projekt ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien in Deutschland für Erneuerbare Energien-Projekte und für alle rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Erzeugungsanlagen für regenerative Energien.
Übungsklausur Zivilrecht „Alpenbrause“
Behme, Caspar:
Übungsklausur Zivilrecht „Alpenbrause“
Juristische Ausbildung (Jura) 2014, S. 1174 – 1183
B&P unterstützt das Forum der Universität Osnabrück „AGB-Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr“
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist Alleinsponsor des Osnabrücker AGB-Forum am 21. November 2014 zum Thema „AGB-Recht im unternehmerischen Verkehr: Brauchen wir eine Reform?“
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass sie den Inhalt eines Vertrages mit ihrem Vertragspartner frei bestimmen können. Sie denken, dass Haftungsbegrenzungen, Haftungsausschlüsse und andere für sie wichtige Vertragsbestimmungen nur in Ausnahmefällen unwirksam sein – nämlich beim typischen „Kleingedruckten“. Das stimmt längst nicht mehr: Im unternehmerischen Rechtsverkehr findet inzwischen eine nahezu flächendeckende Kontrolle auch großvolumiger Verträge am Maßstab des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der §§ 305 ff. BGB statt. Diese trifft Lieferverträge und Anlagenbauverträge genauso wie Unternehmenskaufverträge und Finanzierungsverträge.
Um einen möglichen Reformbedarf der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr zu ermitteln, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mitte 2013 ein Forschungsprojekt ausgeschrieben, das seither unter Federführung von Prof. Dr. Lars Leuschner durchgeführt wird. Im Rahmen des Osnabrücker AGB-Forums am 21. November 2014 werden erste Ergebnisse dieser Studien vorgestellt. Darüber hinaus wird auf der Veranstaltung der Diskurs zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik fortgeführt.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine führende Kanzlei im AGB-Recht. Wir gestalten Verträge, wehren Schadensersatzansprüche, Mängelhaftungsansprüche und andere Ansprüche gegen unsere Mandanten ab, setzen die Ansprüche unserer Mandanten durch, entwickeln europaweit AGB-Konzepte und zeigen Ihnen, welche Vertragsbestimmungen unter die AGB-Kontrolle fallen bzw. wie Sie die Unwirksamkeit vermeiden.
Eine Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt unter www.oscar-uos.de
Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, empfehlen wir die folgenden Hotels, in denen für die Übernachtung vom 20.11.2014 auf den 21.11.2014 für die Tagungsteilnehmer ein Zimmerkontingent reserviert wurde; Stichwort: AGB-Forum.
B&P berät kanadische Healthcare-Gruppe bei Teilveräußerung eines deutschen Softwareunternehmens
Brandhoff & Partner berät eine kanadische Healthcare-Gruppe bei Unternehmensveräußerungen, Unternehmenskäufen und Restrukturierungen in Deutschland. Die Herstellerin von medizinischen Geräten und Anbieterin von Softwarelösungen für Krankenhäuser und die Gesundheitspflege ist an der Börse in Toronto notiert.
In einer ersten Transaktionsphase haben wir die Mandantin beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem deutschen Softwareunternehmen begleitet und nun bei der Weiterveräußerung eines Minderheitsanteils. Das betreffende Unternehmen bietet IT- und Softwarelösungen für das Gesundheitswesen an. Käufer ist ein strategischer Investor, der wie die Verkäuferin aus Kanada stammt.
Brandhoff & Partner hat in diesem und vergangenen Jahr mehrere Transaktionen in der Gesundheits- und Pharmaindustrie begleitet. Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Partner Stephan A. Richter, LL.M. zur Verfügung.
B&P berät Wechselrichterhersteller zu Eigenverbrauch und Direktvermarktung
Unsere Kanzlei hat einen deutschen Inverterhersteller bei einem Anfang August 2014 mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossenen Vertrag über die Direktvermarktung von solarer Strahlungsenergie beraten. Der zu liefernde Strom stammt aus einer werkeigenen Photovoltaikanlage. Diese versorgt zusätzlich die Produktion und die Büros unseres Mandanten mit sauberer, direkt vor Ort erzeugter Energie.
Das Pilotprojekt ist ein Beitrag zur Entwicklung massentauglicher Direktvermarktungsmodelle. Ziel ist es, dem Verbraucher einen einfachen und preislich attraktiven Bezug von „Ökostrom“ zu ermöglichen.
Zahlreiche Marktteilnehmer arbeiten am Ziel einer Erhöhung der Stromversorgung mit dezentralen, regional erzeugten erneuerbaren Energien. Das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 verstärkt die Anreize zu verbrauchsorientierter Produktion. Daher nimmt die Bedeutung des Eigenverbrauchs und der Direktvermarktung von Strom aus regenerativen Energiequellen zu.
Das Mandat wurde federführend von unserer Rechtsanwältin Frau Laura Schulze Egberding betreut.
Wechselrichterhersteller beauftragt B&P mit der Durchsetzung eines Forderungspakets über 1,5 Mio. EUR in vier Ländern
Brandhoff & Partner ist von einem Produzenten von Wechselrichtern beauftragt worden, mehr als zehn Einzelforderungen aus Lieferung und Leistung in einem Gesamtwert von rund 1,5 Mio. EUR in UK, Dänemark, Belgien und Deutschland außergerichtlich und gerichtlich zu verfolgen und durchzusetzen. Gleichzeitig ist Brandhoff & Partner für die Abwehr von behaupteten Ansprüchen aus Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüchen) verantwortlich.
B&P ist jetzt eines von 28 Fördermitgliedern des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Mitglied des BSW-Solar
Als einzige Rechtsanwaltskanzlei ist Brandhoff & Partner als Fördermitglied in den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Berlin aufgenommen worden. Der BEE ist der Spitzenverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland. Insgesamt hat er mit unserer Kanzlei derzeit 28 Fördermitglieder, darunter auch die R+V Versicherung, die Deutsche Kreditbank (DKB) und STIEBEL ELTRON.
Der BEE wurde offiziell am 14. Dezember 1991 gegründet und dient als Zusammenschluss der Fachverbände aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie und Geothermie. Der BEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Brandhoff & Partner ist auch Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ist die Interessenvertretung der deutschen Solarbranche. Der BSW-Solar ist am 1. Januar 2006 aus einer Fusion der damaligen Solarverbände hervorgegangen. Über seine Vorgängerverbände reicht die Geschichte des Verbandes damit über 30 Jahre zurück. Brandhoff & Partner und der BSW arbeiten bei mehreren Projekten zusammen.
B&P represents Middle East investor and plant operator in court proceedings relating to the acquisition of a 12 MWp solar park portfolio in Italy
Brandhoff & Partner handles several claims in the amount of EUR 1.8 million against the seller of a 12 MWp PV-Portfolio for a NYSE listed company in the energy and infrastructure sector holding main assets in Middle East, Italy and Spain. This includes claims deriving from breaches of representations and warranties and from responsibility for defects.
Brandhoff & Partner already advised the investor during the acquisition of the 12 MWp portfolio.
Photovoltaikprojekte in Rumänien mit insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen
Ein führender deutscher Hersteller von Photovoltaik-Großanlagen hat zwei Projekte in Rumänien mit einer Nennleistung von insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen. Brandhoff & Partner hat diese Projekte in den verschiedenen Stadien über anderthalb Jahre begleitet und den Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung der Liefer- und EPC-Verträgen als auch bei der steuerlichen Strukturierung beraten.
GIZ and our affiliate NEO Energies hosts event in Arusha on the potential of PV in Tanzania
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, the German Enterprise for International Cooperation owned by the Federal Republic of Germany and our affiliate NEO Energies GmbH hosted a workshop on the potential for industrial solar PV Usage in Tansania in the East Africa Hotel in Arusha (Tansania). For more information please contact us: info(@)brandhoff.com
last row from left to right:
Mattijs Smith, Managing Director, Kilimanjaro International Airport
Graf Wichard von Harrach, Partner, NEO Energies
Matthew Matimbwi, Executive Director, Tanzania Renewable Energy Association (TAREA)
Jochen Brandhoff, Partner, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte
Wormser Zeitung über die Veranstaltung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ der IHK und FH Worms mit zwei Vorträgen von B&P
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Tier 1 module manufacturer commissions B&P with the European-wide design of terms and conditions (AGB) and product guarantees
One of the Top 10 module manufacturers commissioned Brandhoff & Partner to develop a concept and to perform the respective implementation for its general terms and conditions of sale (Allgemeine Geschäftsbedingungen) and its product guarantees for the national markets of Germany, Italy, UK and France as well as for cross-border transactions.
Brandhoff & Partner berät Grundstückseigentümer bei 30 MWp Windpark- vorhaben in Hessen
Brandhoff & Partner vertritt die mit einer Gesamtfläche von über 150 ha größte beteiligte Eigentümergemeinschaft bei den Vertragsverhandlungen für ein hessisches Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 30 MWp. Brandhoff & Partner berät die Grundstückseigentümer zusätzlich bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem etwa 10 Windenergieanlagen umfassenden Windparkprojekt.
Federführender Partner: RA Dr. Stefan Brass.
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
In der aktuellen Ausgabe Nr. 16 der Fachzeitschrift „Der Betrieb“, S. 881-885, veröffentlicht Caspar Behme, Of-Counsel bei Brandhoff & Partner, seinen Beitrag zur „Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten“. Er erläutert darin das spezifische Anwendungspotenzial der Mediation bei einer Reihe typischer M&A-Streitigkeiten und zeigt auf, warum eine Mediation gegenüber der Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens häufig vorzugswürdig ist. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
Behme, Caspar:
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
Der Betrieb (DB) 2014, S. 881 – 885.
Vortragsankündigung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“
Die Fachhochschule Worms lädt im Rahmen ihrer Vortragsreihe „KMU meets KMH“ am 22. Mai um 17 Uhr zu der Veranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben – Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ ein. Dr. Jochen Brandhoff wird dort zu den rechtlichen Kriterien der Nachfolgeplanung referieren. Weitere Vorträge beschäftigen sich mit betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge. Die Veranstaltung ist für jedermann offen und richtet sich vor allem an die Betroffenen selbst, also inhabergeführte mittelständische Unternehmen, die sich besser früh als spät mit diesem Thema beschäftigen sollten.
Mehr Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.
B&P advises on 29 MWp turnkey solar park in South West England
Brandhoff & Partner advises a first tier Chinese module manufacturer and investor on the construction contracts of a 29 MWp solar photovoltaic plant in South West England, U.K.
B&P beginnt mit Investorenansprache für den Erwerb eines führenden Blumenbouquetanbieters
Brandhoff & Partner berät die Gesellschafter beim Verkauf eines führenden Blumenbouqetanbieters im Convenience Retail in sämtlichen rechtlichen Fragen von der Strukturierung bis zum Unternehmenskaufvertrag. Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten beginnt nun die Ansprache potentieller Interessenten. Den Verkaufsteaser können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, kontaktieren Sie bitte:
Laura Schulze Egberding
Telefon: +49 (0)69 34 87 92 00
E-Mail: info(@)brandhoff.com
Brandhoff & Partner advises European EPC contractor on 2 MWp solar photovoltaic park in California
Brandhoff & Partner advises an Italian EPC (Engineering, Procurement & Construction) contractor who has been assigned to design and build a 2 MWp solar photovoltaic plant in California, USA. Brandhoff & Partner is going to assist in the negotiation and drafting of all project-related agreements (in particular the EPC agreement) in cooperation with its US partner law firm.
For further information on our services in the US and our law firm please contact:
Ms. Laura Schulze Egberding
Phone: +49 (0)69 34 87 92 00
E-mail: info(@)brandhoff.com
Brandhoff & Partner assigned as external compliance and AML department
The affiliate of a DAX-listed company has assigned Brandhoff & Partner to serve as its external department for compliance and anti money laundry (AML).
Der Beitrag der Rechtswissenschaft zum Verständnis der Bühnenwerke Richard Wagners
Behme, Caspar:
Der Beitrag der Rechtswissenschaft zum Verständnis der Bühnenwerke Richard Wagners
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2014, S. 730 – 734.
Market Entry Turkey and Italy
Brandhoff, Jochen:
Market Entry Turkey and Italy
Sun & Wind Energy 3/2014, S. 28.
Die neuen Mediationsregeln der ICC – ein Meilenstein für die administrierte Mediation?
Behme, Caspar / Probst, Raffael:
Die neuen Mediationsregeln der ICC – ein Meilenstein für die administrierte Mediation?
Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2014, S. 8 – 12.
Vortrag beim Praxisseminar „Die Regulierung von Verwahrstellen und Investmentfonds“
Brandhoff Rechtsanwälte sind am 11. Februar 2014 bei dem vom Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) veranstalteten Praxisseminar zum Thema „Die Regulierung von Verwahrstellen und Investmentfonds – aktueller Stand und Praxisfragen“ mit einem Vortrag vertreten. Unsere Kollegin Sarah De Blasi referiert zur „Haftungssicheren Gestaltung von Service Level Agreements bei Sachwertefonds“. Das Praxisseminar ist für Mitglieder des VAB sowie Nichtmitglieder offen.
Overview of the Investment Fund and Depositary Regulation
Behme, Caspar:
Overview of the Investment Fund and Depositary Regulation
Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V., Investment Business in Germany (Frankfurt am Main, 1. Aufl. 2014), S. 19 – 29 (deutsche Übersetzung: Die Fonds- und Verwahrstellenregulierung im Überblick, ebd., S. 161 – 172.
„Ein furchtbares Verbrechen ward begangen“ – Schuld und Sühne in der Tannhäuser- Legende
Behme, Caspar:
„Ein furchtbares Verbrechen ward begangen“ – Schuld und Sühne in der Tannhäuser-Legende
wagnerspectrum 2014, S. 237 – 260
Kurzkommentar zu LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 18.9.2013, HK O 27/13
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 18.9.2013, HK O 27/13
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2013, S. 787 – 788.
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarktrecht unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften
Behme, Caspar:
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarktrecht unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften
V. Zoufalý, XXI. Karlsbader Juristentage, 2013, S. 363 – 389 (tschechische Übersetzung: Princip vzájemného uznávání na vnitřním evropském trhu se zvláštním přihlédnutím k přeshranični mobilitě společností, ebd., S. 390 – 412).
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 8.11.2012 – Rs. C-244/11 (Kommission/Griechenland)
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 8.11.2012 – Rs. C-244/11 (Kommission/Griechenland),
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2013, S. 161 – 162.
Mehrerlösklauseln in Unternehmenskaufverträgen
Behme, Caspar / Schmidt-Hern, Karsten:
Mehrerlösklauseln in Unternehmenskaufverträgen
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2012, S. 81 – 85 = Mitteilungsblatt DAV Internationaler Rechtsverkehr 1/2013, S. 34 – 38.
Der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften nach Cartesio und Vale
Behme, Caspar:
Der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften nach Cartesio und Vale
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2012, S. 936 – 939.
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 6.9.2012 – Rs. C-38/10 (Kommission/Portugal)
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 6.9.2012 – Rs. C-38/10 (Kommission/Portugal)
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2012, S. 681 – 682.
Renewable Energies-Blogs „Lexegese“
Tappen, Falko / Nagel, Stefan (Hrsg.):
Renewable Energies-Blogs „Lexegese„
Internetblog
Bankenabgabe über die Grenze
Tappen, Falko:
Bankenabgabe über die Grenze
Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) 2012, S. 76.
Die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Einleitung des Statusverfahrens (§§ 97, 98 AktG) – Zugleich ein Beitrag zur sog. Legalitätspflicht beider Organe
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Einleitung des Statusverfahrens (§§ 97, 98 AktG) – Zugleich ein Beitrag zur sog. Legalitätspflicht beider Organe
B. Erle, W. Goette, D. Kleindiek u.a., Festschrift für Peter Hommelhoff zum 70. Geburtstag (Köln, 2012), S. 343 – 368.
Das Umsetzungsgesetz zur EU-Beitreibungsrechtlinie
Tappen, Falko:
Das Umsetzungsgesetz zur EU-Beitreibungsrechtlinie
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2012, S. 23 ff.
Die deutsche Unternehmensmitbestimmung im Visier von Brüssel? Zugleich Anmerkungen zu den mitbestimmungsrechtlichen Ausführungen des Reports of the Reflection Group on the Future of EU Company Law
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Die deutsche Unternehmensmitbestimmung im Visier von Brüssel? Zugleich Anmerkungen zu den mitbestimmungsrechtlichen Ausführungen des Reports of the Reflection Group on the Future of EU Company Law
Die Aktiengesellschaft (AG) 2011, S. 740 – 746 = Mitteilungsblatt DAV Internationaler Rechtsverkehr 1/2012, S. 8 – 14.
Deutsche Regelungen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden verstoßen gegen Unionsrecht
Tappen, Falko:
Deutsche Regelungen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden verstoßen gegen Unionsrecht
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk), 2011 S. 498 ff.
Abschied vom Individualvertrag: Gegen die Ausuferung des AGB-Rechts zur allgemeinen Schranke der Privatautonomie
Brandhoff, Jochen:
Abschied vom Individualvertrag: Gegen die Ausuferung des AGB-Rechts zur allgemeinen Schranke der Privatautonomie
Monographie, Frankfurt a. M. 2011
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 2)
Tappen, Falko:
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 2)
Steuerrecht kurzgefasst (Steuk) 2011, S. 278 ff.
Überblick zur AIFM-Richtlinie
Tappen, Falko:
Überblick zur AIFM-Richtlinie
Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) 2011, S. 568.
Buchrezension zu Römermann/Hartung Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2008 (Verlag C.H. Beck), und Busse, Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft 1954 – 2009, Bonn: Deutscher Anwaltverlag, 2010
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Römermann/Hartung Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2008 (Verlag C.H. Beck), und Busse, Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft
1954 – 2009, Bonn: Deutscher Anwaltverlag, 2010
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2011, S. 555 – 557.
Buchrezension zu Klaus-Peter Schroeder „Eine Universität für Juristen und von Juristen“ – Die Heidelberger Juristische Fakultät im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen: Mohr Siebeck, 2010
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Klaus-Peter Schroeder „Eine Universität für Juristen und von Juristen“ – Die Heidelberger Juristische Fakultät im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen: Mohr Siebeck, 2010
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2011, S. 191 – 193.
Gastbeitrag „Gesetzgeber stopft Schlupfloch bei Kapitalertragsteuer“
Tappen, Falko:
Gastbeitrag „Gesetzgeber stopft Schlupfloch bei Kapitalertragsteuer“
Börsenzeitung 16. Februar 2011, S. 2.
Steuerrechtsänderungen durch das geplante OGAW IV Umsetzungsgesetz
Tappen, Falko:
Steuerrechtsänderungen durch das geplante OGAW IV Umsetzungsgesetz
Deutsches Steuerrecht (DStR) 2011, S. 246 ff.
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 1)
Tappen, Falko:
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 1)
Steuerrecht kurzgefasst (Steuk) 2011, S. 55 ff.
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 2)
Tappen, Falko:
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 2)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 465 ff.
Bankenrestrukturierungsgesetz naht – Neue Befugnisse der BaFin und Verlängerung der Organhaftungsverjährung
Brass, Stefan:
Bankenrestrukturierungsgesetz naht – Neue Befugnisse der BaFin und Verlängerung der Organhaftungsverjährung
Deutscher Anwaltsspiegel 21/2010, Seite 3 – 4.
Germany’s Trade Tax Guidelines
Tappen, Falko:
Germany’s Trade Tax Guidelines
Practical European Tax Strategies, Oct. 2010, S. 5 ff.
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung am Beispiel der Dividendenbesteuerung
Tappen, Falko:
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung am Beispiel der Dividendenbesteuerung
Steuerrecht kurzgefaßt (SteuK) 2010, S. 399 ff.
VAT Treatment of Non-Performing Loans
Tappen, Falko:
VAT Treatment of Non-Performing Loans
Practical European Tax Strategies, Sept. 2010, S. 4 ff.
Die verunglückte Organschaft (Teil II)
Tappen, Falko:
Die verunglückte Organschaft (Teil II)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 331 ff.
Die verunglückte Organschaft (Teil I)
Tappen, Falko:
Die verunglückte Organschaft (Teil I)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 309 ff.
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 1)
Tappen, Falko:
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 1)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 267 ff.
Verwaltungssitzverlegung deutscher Kapitalgesellschaften ins Ausland: Behandlung von Altfällen nach MoMiG und Cartesio
Behme, Caspar:
Verwaltungssitzverlegung deutscher Kapitalgesellschaften ins Ausland: Behandlung von Altfällen nach MoMiG und Cartesio
Betriebs-Berater (BB) 2010, S. 1679 – 1685.
Hedgefonds als aktive Investoren – Rechtliche Schranken und rechtspolitische Vorschläge
Brass, Stefan:
Hedgefonds als aktive Investoren – Rechtliche Schranken und rechtspolitische Vorschläge
Monographie, Frankfurt 2010
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung
Tappen, Falko:
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 225 ff.
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit und Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts in der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit und Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts in der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2010, S. 871 – 874.
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 2.3.2010 – Rs C-135/08 (Rottmann)
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 2.3.2010 – Rs C-135/08 (Rottmann)
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2010, S. 373 – 374.
Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel – BGH, Urteil vom 27.5.2009 (VIII ZR 302/07)
Behme, Caspar / Vásárhelyi-Nagy, Laura:
Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel – BGH, Urteil vom 27.5.2009 (VIII ZR 302/07)
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2010, S. 171 – 182.
Zur Einbeziehung ausländischer Belegschaften in die deutsche Unternehmensmitbestimmung
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Zur Einbeziehung ausländischer Belegschaften in die deutsche Unternehmensmitbestimmung
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2009, S. 1791 – 1794.
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-171/07 und C-172/07 (DocMorris)
Behme, Caspar / Petrovic, Radmila:
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-171/07 und C-172/07 (DocMorris)
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2009, S. 794 – 795.
Der Director der britischen Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland
Behme, Caspar:
Der Director der britischen Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland
Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft (ZVglRWiss) 2009, S. 178 – 189.
Gemeinschaftsrechtliche Probleme der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Gemeinschaftsrechtliche Probleme der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Die Aktiengesellschaft (AG) 2009, S. 261 – 278.
Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland
Behme, Caspar / Nohlen, Nicolas:
Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2009, S. 199 – 207.
Die Haftung Sachverständiger für fehlerhafte Wertgutachten
Behme, Caspar / Pinger, Winfried:
Die Haftung Sachverständiger für fehlerhafte Wertgutachten
Der Sachverständige (DS) 2009, S. 54 – 63
Kommentar zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-210/06 (Cartesio)
Behme, Caspar / Nohlen, Nicolas:
Kommentar zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-210/06 (Cartesio)
Betriebs-Berater (BB) 2009, S. 13 – 14.
M&A in Germany
Brandhoff, Jochen:
M&A in Germany
TOP LEGAL Italy, Sonderausgabe Germany, 11/2008, S. XII ff.
Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Rechtsgrundlage der Gutachterhaftung gegenüber Dritten
Behme, Caspar / Pinger, Winfried:
Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Rechtsgrundlage der Gutachterhaftung gegenüber Dritten
Juristische Schulung (JuS) 2008, S. 675 – 678.
Buchrezension zu „Lernen mit Fällen“, Köln: AchSo!-Verlag
Behme, Caspar:
Buchrezension zu „Lernen mit Fällen“, Köln: AchSo!-Verlag
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2008, S. 565 – 566.
Formunwirksamkeit von Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen und ihre Folgen
Behme, Caspar:
Formunwirksamkeit von Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen und ihre Folgen
Betriebs-Berater (BB) 2008, S. 685 – 688.
Zur Wegzugsfreiheit von Gesellschaften – Der Schlussantrag von Generalanwalt Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06)
Behme, Caspar / Nohlen, Nicolas:
Zur Wegzugsfreiheit von Gesellschaften – Der Schlussantrag von Generalanwalt Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06)
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2008, S. 496 – 498.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
Behme, Caspar:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2008, S. 351 – 357.
Buchrezension zu Staudinger Eckpfeiler des Zivilrechts, Berlin: Sellier – de Gruyter, Bearbeitung 2005
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Staudinger Eckpfeiler des Zivilrechts, Berlin: Sellier – de Gruyter, Bearbeitung 2005
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2008, S. 181 – 184.
Der Weg deutscher Aktiengesellschaften ins Ausland – Goldene Brücke statt Stolperpfad
Behme, Caspar:
Der Weg deutscher Aktiengesellschaften ins Ausland – Goldene Brücke statt Stolperpfad
Betriebs-Berater (BB) 2008, S. 70 – 73.
Der Erblasserwille und das Gesellschaftsrecht – was darf der Testamentsvollstrecker in einer KG?
Behme, Caspar:
Der Erblasserwille und das Gesellschaftsrecht – was darf der Testamentsvollstrecker in einer KG?
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) 2008, S. 40 – 41.
Buchrezension zu Petra Buck-Heeb Kapitalmarktrecht, Heidelberg: C.F. Müller, 2. Auflage 2007
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Petra Buck-Heeb Kapitalmarktrecht, Heidelberg: C.F. Müller, 2. Auflage 2007
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2007, S. 607 – 610.
Aus dem Spannungsfeld von Erb- und Gesellschaftsrecht – LG Krefeld, Urteil vom 30.06.2006 (5 O 51/06)
Behme, Caspar:
Aus dem Spannungsfeld von Erb- und Gesellschaftsrecht – LG Krefeld, Urteil vom 30.06.2006 (5 O 51/06)
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2007, S. 377 – 388.
Die zentrale Gegenpartei beim unzulässigen Erwerb eigener Aktien
Brass, Stefan:
Die zentrale Gegenpartei beim unzulässigen Erwerb eigener Aktien
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) 4/2007, Seite 257 – 262.
Gustav Radbruch (1878 – 1949) – ein politischer Professor
Behme, Caspar:
Gustav Radbruch (1878 – 1949) – ein politischer Professor
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2006, S. 147 – 169.
Das praktische 1×1 der Optionspläne
Brandhoff, Jochen:
Das praktische 1×1 der Optionspläne
28.08.2002, www.jurawelt.com/aufsaetze/wirtschr/5777
Anreizkompatible Stock Option-Pläne
Brandhoff, Jochen:
Anreizkompatible Stock Option-Pläne
Personal 1999, S. 222 – 227.