AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
WirtschaftsWoche empfielt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER als TOP-Kanzlei und Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt im Insolvenzrecht
In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche, Heft Nr. 29 vom 10.07.2020, ist unsere Kanzlei als „TOP-Kanzlei 2020“ im Insolvenzrecht ausgezeichnet worden. Zudem wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt 2020 in diesem Rechtsgebiet empfohlen.
Für die Bestenlisten der WirtschaftsWoche befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1000 Juristen in 107 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 40 führenden Kanzleien und 66 besonders empfohlenen Anwälten für Insolvenzrecht, die im aktuellen Heft auf Seite 91 abgedruckt und online (kostenpflichtig) hier zu finden ist.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
Obermüller, Martin: Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
Obermüller, Martin:
Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
In dem aktuellen Heft (Nr. 21/2020) der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht – ZinsO – beschäftigt sich unser Partner Dr. Martin Obermüller mit dem COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Eröffnungsvoraussetzungen von Insolvenzverfahren.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (s. auch unsere Übersicht zu Möglichkeiten der Liquiditätssicherung in Corona-Zeiten) wesentlich erschwert und zeitweise fast ausgeschlossen. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren muss bei der Begutachtung des Insolvenzeröffnungsgrundes eine doppelte Prüfung anstellen, nämlich zum einen wie bisher bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Gutachtens und zum anderen zusätzlich bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019.
Kann der Sachverständige darstellen, dass der Schuldner bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig war, so muss er anschließend noch klären, ob die weiteren durch das COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz geschaffenen Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und sonstigen Erleichterungen die Zahlungsunfähigkeit nicht behoben haben.
War der Schuldner am 31.12.2019 noch zahlungsfähig, so wird der Sachverständige, und später der Insolvenzverwalter, zunächst mit der gesetzlichen Vermutung konfrontiert, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Abschätzung, ob dem späteren Insolvenzverwalter der Gegenbeweis gelingen wird, wird dem Sachverständigen nicht leichtfallen. Außerdem muss er bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit die weiteren Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Erleichterungen berücksichtigen.
Dass gesetzliche Eingriffe in das Insolvenzrecht die (Pandemie-bedingten) wirtschaftlichen Probleme beheben können, ist in der Regel unwahrscheinlich. Insbesondere die Frage, wie Unternehmen nach der Pandemie aus ihren Schulden wieder herauskommen können, kann damit nicht beantwortet werden. Dafür bedarf es anderer Instrumente, beispielsweise staatlicher Zuschüsse oder auch der Sanierung in Eigenverwaltung.
Obermüller, ZInsO 2020 Heft 21, 1037 – 1046
Bundesweites KRISENNETZWERK RECHTSRAT – Wir sind dabei
Frankfurt, 27. März 2020. Etwa 50 Anwältinnen und Anwälten verschiedener Kanzleien aus Mittel- und Süddeutschland haben sich zu einer Freiwilligenaktion zusammengetan. Mit einer unentgeltlichen Telefonhotline leisten Anwaltspartner aus Frankfurt, München, Köln, Wiesbaden und Koblenz von der Coronapandemie betroffenen Selbstständigen, Angestellten und Freiberuflern ab sofort bundesweit Erste-Rechts-Hilfe.
Unter der Rufnummer 069 / 2043 694 694 sind seit heute bis zunächst 22. April täglich zwischen 17 und 18 Uhr einer oder mehrere Anwälte zu erreichen. Die Themen für Hilfestellungen reichen von Vertragsrecht, AGB-Recht und Arbeitsrecht über Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproblemen im Home Office. Unsere Insolvenzrechtsspezialisten sind ebenso mit an Bord wie Versicherungsrechtler, aber auch beispielsweise Fachleute für Transportrecht oder Exportkontrollfragen.
Eine Kanzlei für Nachfolgerechtsthemen engagiert sich Seite an Seite mit Spezialisten für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Daneben beantworten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Fragen – auch anonym. Das Netzwerk umfasst auch einen Steuerberater, einen Bankbetriebswirt, einen Mediatoren sowie eine Coaching- und Kommunikationsfachfrau bei „dicker Luft“. Wer jeweils andere Spezialisten benötigt, wird weitergeleitet.
„Wir tun das trotz unserer zum Teil chaotisch vollen Schreibtische, weil uns auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr betroffen machen“, so Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Nach den zusätzlichen Geschäftsschließungen am Wochenende habe ich spontan eine Reihe von Anwälten aus meinem beruflichen Umfeld angesprochen, die gleich dabei waren. Viele von uns haben auch deswegen mal Jura studiert, um effektiv helfen zu können. Jetzt wollen wir unseren Beitrag leisten“.
Die vollständige Pressemeldung von aHa Strategische Geschäftsentwicklung können Sie hier herunterladen.
Die Rechtsmesse unseres Partners Jochen Brandhoff LEGAL REVOLUTION Expo & Congress wächst um 40%
Am 4. und 5. Dezember 2019 hat die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress, Europas wegweisende Kongressmesse für Recht und Compliance, im Kap Europa in Frankfurt a. M. zum dritten Mal stattgefunden. 70 Aussteller, 60 Vorträge und Panels und über 100 Workshops und Coachings thematisierten Legal Tech, Compliance Tech, Business und Change-Management, die Digitalisierung des Rechts und Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft. In ihren Eröffnungskeynotes betonten die Justizministerin Hessens Eva Kühne-Hörmann, der Justizminister Bayerns Georg Eisenreich und unser Partner Jochen Brandhoff die Bedeutung der digitalen Transformation für den Rechtsmarkt. Mehr als insgesamt 1.200 Teilnehmer vor allem aus Rechtsabteilungen, Anwaltskanzleien, Compliance-Abteilungen, IT-Abteilungen, Hochschulen, Justiz und Politik waren auf der Kongressmesse zusammen gekommen.
Die LEGAL REVOLUTION (ehemals LEGAL ®EVOLUTION) hat auch in diesem Jahr ein starkes Medienecho hervorgerufen. Besonders lesenswert ist der Bericht von Marcus Jung im Wirtschftsteil der FAZ vom 5. Dezember 2019 („Rechtsstaat in der digitalen Welt, Messe Legal Revolution in Frankfurt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember (Nr. 283), S. 18).
Die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress ist eine führende internationale Fachmesse für Recht und Compliance. Die LEGAL REVOLUTION 2020 findet am 30. November und 1. Dezember im Kap Europa in Frankfurt am Main statt. Bei Fragen zur Kongressmesse freuen wir uns über eine Nachricht an David Scholz – info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031.

(v.l.): Georg Eisenreich und Jochen Brandhoff

(v.l.): Dominik Herzog, Jochen Brandhoff, Hans-Dieter Beck, Volker Römermann
Martin Obermüller: Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
Obermüller, Martin:
Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
„Anfechtungen und Insolvenzfestigkeit von Sicherungsabtretungen“ ist das Thema der neuesten Veröffentlichung von unserem Partner und Insolvenzrechtsexperten Dr. Obermüller. Während manche Sicherheiten allein durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer zustande kommen, müssen bei anderen Sicherheiten zu dem Vertragsschluss noch weitere Handlungen hinzukommen. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann bzw. nach § 91 InsO unwirksam ist.
Obermüller / Obermüller, ZInsO 43, 21. Jahrgang, 25.Oktober 2018, S. 2333 – 2341
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen  und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.