Auch großvolumige Verträge wie Unternehmenskaufverträge unterliegen dem AGB-Recht: 6-teiliger Beitrag von Jochen Brandhoff in der LRZ
Niemand liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hört man oft. Das stimmt aber nur für das klassische Kleingedruckte. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen jedoch auch großvolumige Verträge, die von den Vertragsparteien umfassend verhandelt worden sind, dem AGB-Recht. Beispiele sind Unternehmenskaufverträge und viele andere M&A-Verträge, Lieferverträge über Maschinen und Anlagen, Bauverträge und Leasingverträge. Die schwerwiegende Folge ist, dass viele übliche Vertragsregelungen, zum Beispiel Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen, unwirksam sind. Erfahren Sie mehr dazu im ersten Teil des sechsteiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ unseres Partners Jochen Brandhoff in der LRZ – Recht der digitalen Wirtschaft:
Brandhoff, AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge – Teil 1/6, LRZ 2021, Rn. 218-259.
Haben Sie Fragen zum Beitrag oder dem AGB-Recht im kaufmännischen Unternehmensverkehr? Schreiben Sie einfach an Jochen.Brandhoff@bop.legal.