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Dr. Martin Obermüller
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (9.7.2021, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
„Mit unseren drei Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Limburg verstehen wir uns als eine der führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Auch in schwierigen Zeiten, in denen massive staatliche Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für einen Rückgang der Insolvenzverfahren sorgten, konnten wir unseren Wachstumskurs fortsetzen“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
WirtschaftsWoche empfielt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER als TOP-Kanzlei und Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt im Insolvenzrecht
In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche, Heft Nr. 29 vom 10.07.2020, ist unsere Kanzlei als „TOP-Kanzlei 2020“ im Insolvenzrecht ausgezeichnet worden. Zudem wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt 2020 in diesem Rechtsgebiet empfohlen.
Für die Bestenlisten der WirtschaftsWoche befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1000 Juristen in 107 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 40 führenden Kanzleien und 66 besonders empfohlenen Anwälten für Insolvenzrecht, die im aktuellen Heft auf Seite 91 abgedruckt und online (kostenpflichtig) hier zu finden ist.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
Obermüller, Martin: Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
Obermüller, Martin:
Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
In dem aktuellen Heft (Nr. 21/2020) der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht – ZinsO – beschäftigt sich unser Partner Dr. Martin Obermüller mit dem COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Eröffnungsvoraussetzungen von Insolvenzverfahren.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (s. auch unsere Übersicht zu Möglichkeiten der Liquiditätssicherung in Corona-Zeiten) wesentlich erschwert und zeitweise fast ausgeschlossen. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren muss bei der Begutachtung des Insolvenzeröffnungsgrundes eine doppelte Prüfung anstellen, nämlich zum einen wie bisher bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Gutachtens und zum anderen zusätzlich bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019.
Kann der Sachverständige darstellen, dass der Schuldner bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig war, so muss er anschließend noch klären, ob die weiteren durch das COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz geschaffenen Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und sonstigen Erleichterungen die Zahlungsunfähigkeit nicht behoben haben.
War der Schuldner am 31.12.2019 noch zahlungsfähig, so wird der Sachverständige, und später der Insolvenzverwalter, zunächst mit der gesetzlichen Vermutung konfrontiert, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Abschätzung, ob dem späteren Insolvenzverwalter der Gegenbeweis gelingen wird, wird dem Sachverständigen nicht leichtfallen. Außerdem muss er bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit die weiteren Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Erleichterungen berücksichtigen.
Dass gesetzliche Eingriffe in das Insolvenzrecht die (Pandemie-bedingten) wirtschaftlichen Probleme beheben können, ist in der Regel unwahrscheinlich. Insbesondere die Frage, wie Unternehmen nach der Pandemie aus ihren Schulden wieder herauskommen können, kann damit nicht beantwortet werden. Dafür bedarf es anderer Instrumente, beispielsweise staatlicher Zuschüsse oder auch der Sanierung in Eigenverwaltung.
Obermüller, ZInsO 2020 Heft 21, 1037 – 1046
BOP ruft Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ für Corona-Shutdown-Betroffene ins Leben
Die Corona-Pandemie führt bei zahlreichen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER begleitet betroffene Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer schnell und sicher auf dem Weg aus dieser Schieflage. Um sie wirksamer zu unterstützen, haben wir unsere Experten für Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen, Finanzen und Finanzierungen, Verträge, Steuern und Gesellschaftsrecht in der neugeschaffenen Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ zusammengeführt. Damit können wir schlagkräftiger auf die Krise der Unternehmen reagieren, die sich an uns wenden. Dank der Bündelung des Wissens in einem Expertenkreis können wir das umfassende Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung gezielter kombinieren und noch besser gemeinsam umsetzen.
Die Rechtsanwälte und Spezialisten unserer Kanzlei stehen Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem umfassenden, interdisziplinären Dienstleistungsangebot zur Seite.
Fragen an die Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ beantwortet unser Partner Dr. Martin Obermüller: info(@)bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt.
Dr. Martin Obermüller unter den führenden Insolvenzverwaltern in Hessen
Im gerade erschienenen INDat-Report, dem maßgeblichen Branchenmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als einer der Top 5 Insolvenzverwalter in Hessen gelistet (INDat Report 1/2020, S. 22).
„Mit unseren Standorten in Frankfurt am Main und Wiesbaden gehören wir zu den führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Unseren Wachstumskurs wollen wir auch in diesem Jahr fortsetzen und prüfen derzeit die Eröffnung eines weiteren Standorts“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
Asian Fusion GmbH durch Insolvenzplan erfolgreich saniert
Das beliebte Asia-Restaurant „iKoi“, nun firmierend unter „IMIZU“, konnte durch den Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller erfolgreich saniert werden und geht jetzt wieder eigene Wege. Über das Vermögen der Betreibergesellschaft, der Asian Fusion GmbH, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main vom 01.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung von Asian Fusion GmbH und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten einen Insolvenzplan zu erstellen und einen neuen Investor zu finden, der das beliebte Asia-Restaurant mit neuem Kapital ausgestattet hat. So konnte das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden. Besonders freut mich, dass der Sanierungserfolg eine wesentliche Aufstockung des Personalbestandes ermöglichte“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller erst zum vorläufigen und am 01.11.2018 schließlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Asian Fusion GmbH wurde seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller mittels eines Insolvenzplans die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren und die Finanzierungsbasis durch einen neuen Investor zu stärken. Unter Einbindung aller Beteiligten konnte Dr. Obermüller eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erreichen, sodass eine überdurchschnittlich hohe Quote ausgezahlt werden konnte.
Martin Obermüller: Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
Obermüller, Martin:
Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
„Anfechtungen und Insolvenzfestigkeit von Sicherungsabtretungen“ ist das Thema der neuesten Veröffentlichung von unserem Partner und Insolvenzrechtsexperten Dr. Obermüller. Während manche Sicherheiten allein durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer zustande kommen, müssen bei anderen Sicherheiten zu dem Vertragsschluss noch weitere Handlungen hinzukommen. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann bzw. nach § 91 InsO unwirksam ist.
Obermüller / Obermüller, ZInsO 43, 21. Jahrgang, 25.Oktober 2018, S. 2333 – 2341
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER is expanding
With the opening of a branch in Wiesbaden, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER is extending its reach in the Rhein-Main area and sets its goals for expansion into motion. “Due to complex projects and in order to be closer to our clients in Wiesbaden, we have decided to open a new office in the heart of the Hessian capitol city,” explains the partner in charge, Dr. Martin Obermüller.
The address of the new office is:
Brandhoff Obermüller Partner
Schlichterstr. 18
65185 Wiesbaden
You can reach the Wiesbaden office at the following telephone number, +49 (0) 611 – 945 86 426 or fax them at +49 (0) 611 – 945 86 428.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER is an internationally active commercial law firm with exceptional business expertise and focus in the areas of Mergers & Acquisitions and Insolvency & Corporate Rehabilitation.
Martin Obermüller: Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2, ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682.
Obermüller, Martin:
Martin Obermüller schreibt zum Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2“
Im neuen Heft der ZInsO, Nr. 50/2017, 2676 ff. greift Dr. Martin Obermüller zusammen mit Dr. Manfred Obermüller erneut das Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten“. In dem zweiten Teil beschäftigen sich die Autoren mit der Neufassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das mit Wirkung zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist. Kernstück der Reform ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Der Beitrag zeigt auf, wie sich dies auf die Stellung der Bank auswirkt, der ein Kunde als Sicherheit für einen Kredit Vermögenswerte zur Sicherung übereignet, abtritt oder verpfändet, die er mittels strafbarer Handlungen an sich gebracht hat.
Für die Rechtslage bis zum Inkraftreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtllichen Vermögensabschöpfung wird auf den Beitrag Obermüller, ZInsO 2014, 2401ff. verwiesen.
ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682
Investor Solution for Zorn Orthopädie GmbH
After a successful search, the leadership of the time-honored Zorn Orthopädie GmbH were able to acquire an investor. The bidding process included 11 possible investors but was won by Sanitätshaus Achim Kunze GmbH. The operation was incorporated into the same entity as of 01.09.2017. Nearly all of the remaining 13 employees were carried over. Zorn Orthopädie GmbH, with its two locations in Wiesbaden is a respected and time-honored company that provides patients with orthopaedic equipment such as wheel chairs, walkers, orthopaedic insoles, etc. and produces custom-made prosthetics in its own workshop. “I am very happy for the employees and the company that we were able to find an investor who has long-term plans for the location and the colleagues,” remarked the insolvency administrator, Dr. Martin Obermüller. “I thank all the colleagues, business partners and clients who stayed true to the company through these tough times,” Dr. Obermüller continued. “With the acquisition of Zorn Orthopädie GmbH, we can expand our offerings to patients and build on our platform as the leading provider of orthopaedic products in Wiesbaden,” follows up Achim Kunze, the representative of the investing company. The committee of creditors has already approved of the sale.
The district court of Wiesbaden appointed the corporate rehabilitation expert, Dr. Martin Obermüller, to be the preliminary insolvency for this matter on 06. July 2017. He allowed the company’s operations to continue and thus opened the way for a successful investment solution.
If you have any questions, please contact attorney Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Tanja Bindrin: Insolvency Law Attorney Joins BOP
Attorney Tanja Bindrin has been supporting our law firm as an Associate since 1 February 2017 in the areas of insolvency administration and consultation. She possesses over 7 years of experience in the field of insolvency law with her main focus being claims and dispute resolution. Tanja Bindrin further brings with her a comprehensive expertise in achieving the continued operation of insolvent businesses and the resolution of insolvency proceedings. She previously worked at two “Top-25” law firms for insolvency law.
Our Partner, Dr. Martin Obermüller, made the following remarks in this regard: “We are truly fortunate to have gained an experienced and highly specialized insolvency attorney in Ms. Bindrin, especially against the backdrop of the upcoming insolvency claims reform act (Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz) and the changes to the practice it will bring.”
If you have any questions, please contact: Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP advises Canadian Medical Technology Group in the Sale of its German Business
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER provided legal and tax advice and counsel to a Canadian MedTech company in the sale of its German business by way of an Asset Deal. Our client is an innovative provider of medical information technology. During the course of the company transaction the Canadian MedTech company sold the material assets of its subsidiary to a British investor.
A key focus of the legal and tax advice and counsel of the client was the prior financial restructuring of the company in preparation of the transaction. In addition, the mandate also was comprised of legal and tax advice for the provision of interim financing.
Over the last several years, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER provided advice and counsel to several tech-transactions. The firm provides comprehensive expertise in cross-border technology transactions.
The attorneys and tax consultants involved in the transaction were Stephan A. Richter, Dr. Martin Obermüller and Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Obermüller, Martin: Insolvency Law in the Banking Industry
Obermüller, Martin:
Insolvency Law in the Banking Industry
9. Ed. 2016, appx. 2000 pgs. – Our partner, Dr. Martin Obermüller, is one of three co-authors of the 9th edition of this textbook, considered to be an authoritative standard in its field. It is set to be published in the Summer of 2016.
JUVE reports on Dr. Martin Obermüller’s switch to B&P
In its April edition, the periodical JUVE reports on Dr. Martin Obermüller’s switch to Brandhoff & Partner (now Brandhoff Obermüller Partner). In the extensive article “Obermüller zu Brandhoff & Partner” (“Obermüller joins Brandhoff & Partner” JUVE 04/2016, P. 20) the periodical reports on our Partner’s background and the story behind the establishment of Brandhoff Obermüller Partner as a leading commercial law firm focused on renewable energy, M&A, tax law, corporate law, as well as the drafting and negotiation of contracts.
Legal Tribune Online 26.02.2016: Brandhoff & Partner – Building up an Insolvency Practice
On 26 February 2016, Legal Tribune Online reported on the union of the Frankfurt team at Wutzke & Förster with Brandhoff & Partner. Since 1 March 2016 the firm is known under the name of BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER. The article can be found here.
Juve.de greift den Zugang des Teams um den Insolvenzexperten Dr. Martin Obermüller zu B&P auf
Zum 1. März 2016 hat sich der Restrukturierungs- und Insolvenzexperte Dr. Martin Obermüller mit seinem Team Brandhoff & Partner angeschlossen. Den Beitrag der JUVE.de vom 8. März 2016 darüber finden sie hier.
Frankfurt Wutzke & Förster Team joins B&P – under the new name Brandhoff Obermüller Partner
Frankfurt am Main, February 29, 2016. Rooted in business – in line with their consulting model of improving the quality of legal advice and counsel through economic and business expertise, the energy law and transaction firm Brandhoff & Partner is taking another major step: On March 1, 2016, Dr. Martin Obermüller and his Frankfurt Team from the insolvency firm Wutzke & Förster are joining the firm. The new firm will be known under the name Brandhoff Obermüller Partner.
With Obermüller, the rapidly expanding firm Brandhoff Obermüller Partner is gaining a well-respected expert in insolvency law. In addition to his work as an insolvency administrator, he also works as an attorney. His practice portfolio is comprised of the representation of creditors in relationship to insolvency administrators and guarantors, as well as providing advice and counsel in all areas associated with the verification, review and defense of liability claims against managing directors, other corporate bodies and shareholders. In addition to insolvency law, Obermüller’s main practice areas include providing advice and counsel on restructuring matters and banking law. He is also the joint-author of the 9th Edition of the Standard Reference Obermüller “Insolvency Law in Banking Practice”, which will be published this year.
“The new main practice area insolvency and reorganization augments our current restructuring and transaction offerings” named partner Dr. Jochen Brandhoff explains. “In these practices areas sound business expertise is an essential component in providing clients with additional measurable benefits.”Obermüller, on the other hand, places great value on having access to local specialized legal resources: “B&P is the partner we’ve been looking for to optimally complement our expertise.”
– End of message –
If you have any questions please contact: Attorney Dr. Jochen Brandhoff (Partner) or Attorney Dr. Martin Obermüller,
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a.M., info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.