Anwälte
Prof. Dr. Falko Tappen
BOP berät kanadischen Medizintechnik-Konzern bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat ein kanadisches MedTech-Unternehmen bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts im Wege eines Asset Deals rechtlich und steuerlich begleitet. Unser Mandant ist ein innovativer Anbieter von medizinischer Informationstechnologie. Im Zuge der Unternehmenstransaktion hat er die wesentlichen Vermögenswerte seiner deutschen Tochtergesellschaft an einen britischen Investor verkauft.
Einen Schwerpunkt bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung des Mandanten bildete die vorgeschaltete finanzielle Restrukturierung des Unternehmens. Darüber hinaus umfasste das Mandat auch die Rechts- und Steuerberatung bei der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER war bereits im vergangenen Jahr bei mehreren Tech-Transaktionen als Beraterin tätig. Die Kanzlei verfügt über umfassende Expertise bei der Beratung grenzüberschreitender Technologietransaktionen.
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei waren Stephan A. Richter, Dr. Martin Obermüller und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät Angel Investor bei den Finanzierungsrunden von drei LegalTech-Unternehmen
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat im 1. Quartal 2016 einen Investor bei seiner Beteiligung als Business Angel an drei der führenden deutschen Legal Start-ups begleitet. Alle drei LegalTech-Startups haben damit ihre erste Second-Stage-Finanzierung erfolgreich abgeschlossen. Sie hatten in den Jahren 2014 und 2015 bereits eine Seed-Finanzierung erhalten. Zwei der Legal-Tech-Unternehmen bieten Internetplattformen, die den Rechtssuchenden mit spezialisierten Rechtsanwälten aus ihren Datenbanken zusammenbringen. Algorithmen werten Nachweise über die Spezialisierung der Anwälte aus und führen Nachfrage und Angebot von Rechtsdienstleistungen optimal zusammen. Einer der beiden Rechtsmarktplätze vermittelt auch standardisierte Rechtsprodukte zum Festpreis. Das dritte Unternehmen ist im Bereich der automatisierten Rechtsanwendung tätig. Die selbstentwickelte Software löst rechtliche Fragestellungen in bestimmten Rechtsgebieten ohne Rechtsanwalt.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Angel Investor unter anderem beim Beteiligungsvertrag und der Kapitalerhöhung beraten.
Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits einen Finanzinvestor bei seiner Private Equity-Beteiligung an einem FinTech-Unternehmen beraten hat, baut die Kanzlei damit ihre Expertise im Bereich der digitalen Technologien, insbesondere im Bereich der Financial Technology, Regulatory Technology, Compliance Technology und Legal Technology weiter aus.
Mit ihren speziellen Kenntnissen möchte BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER einen praktischen Mehrwert bei M&A-Transaktionen und den rechtlichen und steuerlichen Aspekten im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft bieten (Robotik, Automation, 3D Druck, Intelligente Datenanalytik, Blockchain, Smart Data, Smart Service Welt, IT-gestützte Optimierung von Geschäftsprozessen und Standardisierung von Produkten).
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei sind Dr. Jochen Brandhoff, Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Juve.de greift den Zugang des Teams um den Insolvenzexperten Dr. Martin Obermüller zu B&P auf
Zum 1. März 2016 hat sich der Restrukturierungs- und Insolvenzexperte Dr. Martin Obermüller mit seinem Team Brandhoff & Partner angeschlossen. Den Beitrag der JUVE.de vom 8. März 2016 darüber finden sie hier.
Frankfurter Team von Wutzke & Förster schließt sich B&P an – neuer Name Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Frankfurt am Main, 29. Februar 2016. Konsequent wirtschaftsnah – entsprechend ihrem Beratungsansatz, die Qualität der Rechtsberatung durch betriebswirtschaftliches Know-how zu verbessern, geht die Energierechts- und Transaktionskanzlei Brandhoff & Partner einen großen Schritt weiter: Ab dem 1. März 2016 schließt sich der Sozietät das Frankfurter Team der Insolvenzkanzlei Wutzke & Förster um Dr. Martin Obermüller an. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER.
Die rasch wachsende Sozietät BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER gewinnt mit Obermüller einen renommierten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter arbeitet er als Rechtsanwalt. Sein Beratungsportfolio umfasst die Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern und Sicherungsgebern ebenso wie die Ermittlung und Überprüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Gesellschaftern. Neben dem Insolvenzrecht zählen die Restrukturierungsberatung und das Bankrecht zu Obermüllers Schwerpunkten. Er ist er Mitautor der 9. Auflage des Standardwerks Obermüller „Insolvenzrecht in der Bankpraxis“, das in diesem Jahr erscheint.
„Der neue Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsberatung ergänzt unser bisheriges Beratungsangebot im Bereich Restrukturierungen und Transaktionen“, erläutern Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter. „Auch in diesen Bereichen ist fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen wesentlich, um dem Mandanten einen praktischen Mehrwert zu bieten.“ Obermüller wiederum legt Wert auf die besonderen rechtlichen Ressourcen vor Ort: „Hier haben wir einen Partner gesucht und gefunden, bei dem wir unser Know-how optimal einbringen können.“
– Ende der Mitteilung, 1975 Zeichen einschl. Leerzeichen –
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff oder Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
B&P berät Wechselrichter-Weltmarktführer bei Eigenverbrauchsmodellen
Der deutsche Solarmarkt befindet sich im Wandel. Die Einspeisevergütung für mittelgroße und große Photovoltaikanlagen ist weggefallen und abseits der geförderten Direktvermarktung werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Brandhoff & Partner maßgeblich mitgestaltet hat. Dazu gehören vor allem Eigenverbrauchsmodelle und Pacht- und Leasingmodelle.
Einer unserer ältesten Mandanten, der zu den weltweit größten Herstellern von Wechselrichtern gehört, hat uns nun mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Betriebsmodell für seine 2014 in Betrieb genommene Solaranlage (3 MWp) beauftragt. Dabei spielen sowohl Eigenverbrauchsmodelle im räumlichen Zusammenhang mit und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz als auch die Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Rolle. Das Mandat umfasst die Erstellung der Verträge zur Durchführung der Betriebsmodelle sowie die Risikobewertung, die Erarbeitung von Leitlinien für das Risikomanagement und einen ausführlichen Compliance-Check. Es berührt vor allem energierechtliche und steuerrechtliche Fragen unter anderem zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern.
Unsere federführenden Rechtsanwälte Dr. Stefan Brass und Laura Schulze Egberding und unser Steuerberater Prof. Dr. Falko Tappen äußern dazu: „Wirtschaftlich lohnt sich bei diesem Projekt sowohl der Eigenverbrauch mit als auch der Eigenverbrauch ohne Netzdurchleitung. Die bilanzielle Verrechnung im Falle der Netzdurchleitung bereitet bei der Abrechnung aber noch Schwierigkeiten. Viele Energieversorger verfügen noch über wenig Erfahrung beim Eigenverbrauch im Wege der bilanziellen Verrechnung. Nicht zuletzt fehlt es oft an der passenden Abrechnungssoftware.“
Zusätzlich hat uns der Mandant mit der Betreuung weiterer stromsteuerrechtlichen Themen beauftragt, vor allem mit der Prüfung und Beantragung von Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung.
B&P begleitet Solarparkentwickler beim Erwerb eines Großprojekts in Schottland
Unsere Mandantin entwickelt und errichtet PV-Großkraftwerke in den wichtigsten Märkten Europas. Für den Bau einer 10 MWp-Photovoltaikanlage im Süden Schottlands erwirbt sie nun eine Projektgesellschaft, die erforderliche Genehmigungen für die Errichtung, den Netzanschluss und Betrieb hält. Brandhoff & Partner ist für die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erwerbs der Gesellschaft und der Realisierung der PV-Anlage verantwortlich. Das umfasst unter anderem eine Due Diligence des Projekts, die Erstellung des Kaufvertrags für die Projektgesellschaft und der Lieferverträge für die Module und Wechselrichter sowie den Netzanschluss der Solaranlage.
Unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter dazu: „Wir beraten inzwischen mehr Solarunternehmen und Investoren außerhalb Deutschlands als im Inland. Regionale Schwerpunkte sind derzeit UK, die Türkei, Osteuropa, der Mittlere Osten und Ostafrika. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien für Erneuerbare Energien vor Ort klappt reibungslos. Wir können daher sagen, dass wir die Expertise für komplexe grenzüberschreitende Projekte und Transaktionen zum Preis einer mittelständischen deutschen Kanzlei anbieten. Dank unseres neuen Partners Prof. Dr. Falko Tappen umfasst unsere Expertise nicht nur die komplette rechtliche Beratung, sondern auch die Steuerberatung.“
B&P ist Mitveranstalter der „Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030“
Strategien für einen Kanzleimarkt im Umbruch:
Brandhoff & Partner, Klug & Engelhard und aHa Dr. Anette Hartung Veranstalter der
Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030
Frankfurt am Main, 14. September 2015. Der Markt der Rechts- und Steuerberatung steht vor zentralen Herausforderungen. Auch ein halbes Jahrzehnt nach dem Ende der Finanzkrise stehen Mandanten aus Wirtschaft und Industrie unter starkem Kostendruck und ergreifen umfangreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Das Ausschöpfen der Optimierungspotentiale auch im Verhältnis zu seinen Beratern verändert die Beziehungen zwischen Mandanten und Berater tiefgreifend. Der Mandant erwartet einen höheren Beitrag zum Unternehmenserfolg – das bedeutet höhere Ansprüche an das Branchen-Know-how und die unternehmerischen Kompetenzen des Beraters.
Anwalts- und Steuerberatungskanzleien müssen immer stärker auf unternehmerische Kompetenz, eine effiziente Organisation, innovative Vergütungsmodelle und eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität zum wirtschaftlichen Preis achten. Die Internationalisierung des Geschäfts, neue technologische Entwicklungen, eine weiter zunehmende Regulierungsdichte und Gesetzesvielfalt und der wachsende Wettbewerbsdruck beschleunigen diesen Umbruch im Kanzleimarkt weiter. Am Ende des Wandels werden nur jene Kanzleien erfolgreich sein, die ihre Organisation und strategische Ausrichtung erfolgreich angepasst haben und Wettbewerbsstrategien nicht nur entwickelt haben, sondern auch am Markt leben.
Vor diesem Hintergrund eröffnen die Kanzleidialoge die Möglichkeit eines echten Blicks über den Zaun. Sie bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern interdisziplinär konkrete Ansatzpunkte zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der eigenen Kanzlei, aber auch darüber hinausgehende Denkanstöße zur Reflexion ihres Berufsverständnisses und des Bildes des Freiberuflers in der Gesellschaft. Geplant ist ein fachkundiger Austausch mit anderen Praktikern in fester monatlicher Runde – ein regelmäßiges Zusammentreffen mit renommierten Entscheider(innen) auf Partnerebene in lockerer, aber vertrauensvoller Atmosphäre.
Kern der Kanzleidialoge ist ein monatliches Lunchtreffen für Anwaltspartner und Steuerberater im Rhein-Main-Gebiet. Hinter verschlossenen Türen können sich beide Berufsgruppen über aktuelle berufliche und berufsständische Herausforderungen austauschen, strategische und Managementvergleiche anstoßen und voneinander lernen. Darüber hinaus sind Vorträge externer Experten und andere Veranstaltungen geplant. Teilnehmer der interdisziplinären Lunchrunde sind ausgewählte Anwalts- und Steuerkanzleien, von der renommierteren Spezialboutique bis hin zu regionalen und nationalen Marktführern.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, unter anderem als ehemalige Chefredakteurin des Nomos-Handbuchs Kanzleien in Deutschland und der HR-Zeitschrift Karriere im Recht eine Expertin für den deutschen Anwaltsmarkt. Mitveranstalter sind von anwaltlicher Seite Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, und von steuerberatender Seite Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH. Die Teilnehmer zahlen einen Jahresbeitrag von 550 € pro Kanzlei, für den je nach Platzverhältnissen jeweils ein oder zwei Berufsträger teilnehmen können. Hinzu kommen ca. einmal jährlich die Ausrichtung eines Lunchs und die Übernahme eines Impulsreferats.
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Unsere ersten Termine sind am 6. Oktober, am 4. November und am 1. Dezember 2015, jeweils von 12 bis 14 Uhr. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte bis zum 25. September an
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53,
60329 Frankfurt a. M., J.brandhoff(@)brandhoff.com, +49 69 34 87 92 00,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH, Kapellenstraße 47, 65830 Kriftel/Ts., a.klug(@)klug-engelhard.de, + 49 6192 4003 0
oder Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung(punkt)de, + 49 69 1573 688 6979.
B&P berät Projektierer in der Türkei bei der Projektentwicklung, Errichtung und Veräußerung von zehn 1-MW-Photovoltaikanlagen
Unsere Mandantin entwickelt und baut schlüsselfertige Solarkraftwerke in Deutschland und der Türkei. Sie hat zehn noch zu errichtende Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von je einem MWp an einen skandinavischen Investor veräußert. Brandhoff & Partner unterstützt die Mandantin bei den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Projektierung, des Baus und der Veräußerung der Solaranlagen im deutschen und türkischen Recht. Die Baufinanzierung wird von der DENIZ Bank bereitgestellt.
Unsere Partner Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen (Partner von Brandhoff & Partner ab 1.9.2015) dazu: „Die steuerliche Strukturierung des Projekts ist erfolgreich abgeschlossen. Dabei waren vor allem Fragen zur Begründung einer Betriebstätte in der Türkei, zu Verrechnungspreisen nach Fremdvergleichsgrundsätzen und andere Themen aus dem Außensteuergesetz zu klären.“
B&P begleitet den Ausbau des europäischen Solargeschäfts eines Fortune Global 500-Unternehmens rechtlich und steuerlich
Unsere Mandantin ist die deutsche Tochtergesellschaft eines der weltweit größten Bau- und Baustoffkonzerne. Er gehört mit ca. 40 Milliarden Euro Umsatz und fast 200.000 Mitarbeitern zur Fortune Global 500-Gruppe der fünfhundert umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Unsere Mandantin ist für das weltweite Solargeschäft des Konzerns zuständig und errichtet und veräußert unter anderem schlüsselfertige Solarkraftwerke an Endinvestoren in mehreren europäischen Märkten. B&P betreut das Projektgeschäft und begleitet die Umgestaltung des Unternehmens zu einem international führenden EPC-Anbieter und Generalunternehmer für große Photovoltaikanlagen bei allen rechtlichen und steuerlichen Themen. Dazu gehört zunächst die Entwicklung und Umsetzung einer steuerlich optimierten Holdingstruktur durch unseren Steuerexperten Prof. Dr. Falko Tappen.
„Für dieses Dauermandat sind Erfahrungen im Energierecht, internationalen Vertragsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und im internationalen Projektgeschäft unentbehrlich“, äußert unser Partner Dr. Jochen Brandhoff. „Einen solchen fachübergreifenden Beratungsansatz für die Solarbranche bietet nur unsere Kanzlei. Er ermöglicht EPC-Anbietern, Investmentgesellschaften und Komponentenherstellern, ihre Rechts- und Steuerabteilungen ganz oder teilweise an uns auszulagern.“
B&P entwickelt Finanzierungskonzept für Energieerzeuger
Ein deutscher Energieerzeuger hat Brandhoff & Partner damit beauftragt, gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Finanzierungskonzept zur Aufnahme von Fremdkapital zu entwickeln. Das Spektrum der untersuchten Finanzierungsinstrumente reicht von langfristigen Darlehen wie Commercial Papers und Schuldscheindarlehen über Genussscheine bis zu Project Bonds.
Die Herausforderung besteht darin, eine risikoadäquate Besicherung der Kapitalgeber mit einem kosteneffizienten Emissionsverfahren für den Mandanten zu verbinden. Als Kapitalgeber werden institutionelle Investoren und Banken angesprochen.
Investmentgesetze
Tappen, Falko / Bauer, Jürgen (Hrsg.):
Investmentgesetze
3. Aufl. 2015, 1450 Seiten.
B&P in der Neuauflage des Buches “Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”
Das Anfang 2015 erschienene Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ beschäftigt sich mit dem Anwaltsmarkt und gibt einen Einblick in die Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder von führenden Wirtschaftskanzleien aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten. Über Brandhoff & Partner schreiben die Autoren auf Seite 124 in der nun veröffentlichten vierten Auflage wie schon in der Vorauflage: „Die anwaltliche Beratung kann im hohen Maße davon profitieren, wenn Rechtsanwälte aus eigener Erfahrung wissen, wie ein Unternehmen funktioniert. So hebt etwa die Kanzlei Brandhoff & Partner aus Frankfurt am Main gezielt die Biografien ihrer Partner hervor, die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, tätig waren. Ihr Slogan lautet dementsprechend: Aus der Wirtschaft in die Rechtsberatung.”
Ab Seite 185 werden ausgewählte Wirtschaftskanzleien vorgestellt. Das Kanzleiprofil von Brandhoff & Partner befindet sich auf Seite 213.
Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN 978-3-940345-81-3 oder online, zum Beispiel beim Beck-Verlag, erhältlich.
Erneuerbare Energien Cross-Border-Strategien und Länderberichte
Tappen, Falko (Hg.) / Nagel, Peter:
Erneuerbare Energien
Cross-Border-Strategien und Länderberichte
1. Aufl. 2014, 516 Seiten
B&P ist jetzt eines von 28 Fördermitgliedern des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Mitglied des BSW-Solar
Als einzige Rechtsanwaltskanzlei ist Brandhoff & Partner als Fördermitglied in den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Berlin aufgenommen worden. Der BEE ist der Spitzenverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland. Insgesamt hat er mit unserer Kanzlei derzeit 28 Fördermitglieder, darunter auch die R+V Versicherung, die Deutsche Kreditbank (DKB) und STIEBEL ELTRON.
Der BEE wurde offiziell am 14. Dezember 1991 gegründet und dient als Zusammenschluss der Fachverbände aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie und Geothermie. Der BEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Brandhoff & Partner ist auch Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ist die Interessenvertretung der deutschen Solarbranche. Der BSW-Solar ist am 1. Januar 2006 aus einer Fusion der damaligen Solarverbände hervorgegangen. Über seine Vorgängerverbände reicht die Geschichte des Verbandes damit über 30 Jahre zurück. Brandhoff & Partner und der BSW arbeiten bei mehreren Projekten zusammen.
Brandhoff & Partner in die Auswahl des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen
Brandhoff & Partner ist in die aktuelle Auflage des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen worden. Die jährlich erscheinende Veröffentlichung des renommierten Nomos Verlags aus der Verlagsgruppe C.H. Beck untersucht und vergleicht deutsche Wirtschaftskanzleien. Aus den über 10.000 Wirtschaftskanzleien wählt die 25-köpfige Redaktion, die ausnahmslos aus Volljuristen besteht, rund 400 besonders hervorzuhebende Sozietäten in ihr Werk.
In der Darstellung von Brandhoff & Partner auf den Seiten 132 und 133 hebt die Untersuchung den „Unternehmenshintergrund“ der Anwälte hervor. „Dank unternehmerischer Berufserfahrung gelingt es (…), auch hochvolumige Joint Ventures zu schultern“. Darüber hinaus lässt „die besondere Internationalität aufhorchen“. „…als weitere Besonderheit für eine Kanzlei (knapp) mittelständischer Größenordnung (fällt) deren stark internationale Ausrichtung auf. Seit ihrer Gründung berät sie sowohl italienische Mandanten im deutschen Wirtschaftsrecht als auch deutsche Mandanten im italienischen Wirtschaftsrecht wie auch bei deutsch-italienischen Unternehmenstransaktionen“. Die Beratung ist im Übrigen „verteilt auf Europa, Afrika, Asien und Südamerika“.
Zu unseren Spezialisierungen schreibt die Redaktion: Die Kanzlei „steht für die Betreuung von Unternehmen der Erneuerbaren Energien-Branche“ und weiter „Der Kanzleischwerpunkt lag im Berichtszeitraum in der Beratung von Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen und öffentlich rechtlichen Fragen, insbesondere bei großen Projekten und Transaktionen in den Bereichen Photovoltaik und Wind“.
Durch den Eintritt mehrerer neuer Rechtsanwälte wird dieser Schwerpunkt jedoch zunehmend um branchenübergreifende wirtschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ergänzt: Es findet eine „Zunahme von Mandanten von Unternehmen und Family Offices außerhalb der Erneuerbaren-Energien-Branche“ statt. „…die Frankfurter Kanzlei Brandhoff Rechtsanwälte (greift) zunehmend auf die weiterreichende Betreuung von Family Offices aus“.
Wormser Zeitung über die Veranstaltung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ der IHK und FH Worms mit zwei Vorträgen von B&P
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Wormser Zeitung, 30.05.2014, „Staffelstab mit Erfolg übergeben. IHK und FH Worms organisieren Veranstaltung zum Thema Betriebsnachfolge“
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
“Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”, Menden/Seyfferth, 3. Aufl., 2014
Das in der 3. Auflage erscheinende Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ ist die älteste Publikation, die führende Wirtschaftskanzleien in Deutschland aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten untersucht. Bei Brandhoff & Partner werden auf Seite 214 f. besonders die Biographien der Anwälte hervorgehoben, „die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien“ arbeiteten. Außerdem finden sich ab Seite 185 die Kanzleiprofile von zehn führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.
Renewable Energies-Blogs „Lexegese“
Tappen, Falko / Nagel, Stefan (Hrsg.):
Renewable Energies-Blogs „Lexegese„
Internetblog
Bankenabgabe über die Grenze
Tappen, Falko:
Bankenabgabe über die Grenze
Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) 2012, S. 76.
Das Umsetzungsgesetz zur EU-Beitreibungsrechtlinie
Tappen, Falko:
Das Umsetzungsgesetz zur EU-Beitreibungsrechtlinie
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2012, S. 23 ff.
Deutsche Regelungen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden verstoßen gegen Unionsrecht
Tappen, Falko:
Deutsche Regelungen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden verstoßen gegen Unionsrecht
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk), 2011 S. 498 ff.
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 2)
Tappen, Falko:
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 2)
Steuerrecht kurzgefasst (Steuk) 2011, S. 278 ff.
Überblick zur AIFM-Richtlinie
Tappen, Falko:
Überblick zur AIFM-Richtlinie
Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) 2011, S. 568.
Gastbeitrag „Gesetzgeber stopft Schlupfloch bei Kapitalertragsteuer“
Tappen, Falko:
Gastbeitrag „Gesetzgeber stopft Schlupfloch bei Kapitalertragsteuer“
Börsenzeitung 16. Februar 2011, S. 2.
Steuerrechtsänderungen durch das geplante OGAW IV Umsetzungsgesetz
Tappen, Falko:
Steuerrechtsänderungen durch das geplante OGAW IV Umsetzungsgesetz
Deutsches Steuerrecht (DStR) 2011, S. 246 ff.
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 1)
Tappen, Falko:
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 1)
Steuerrecht kurzgefasst (Steuk) 2011, S. 55 ff.
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 2)
Tappen, Falko:
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 2)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 465 ff.
Germany’s Trade Tax Guidelines
Tappen, Falko:
Germany’s Trade Tax Guidelines
Practical European Tax Strategies, Oct. 2010, S. 5 ff.
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung am Beispiel der Dividendenbesteuerung
Tappen, Falko:
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung am Beispiel der Dividendenbesteuerung
Steuerrecht kurzgefaßt (SteuK) 2010, S. 399 ff.
VAT Treatment of Non-Performing Loans
Tappen, Falko:
VAT Treatment of Non-Performing Loans
Practical European Tax Strategies, Sept. 2010, S. 4 ff.
Die verunglückte Organschaft (Teil II)
Tappen, Falko:
Die verunglückte Organschaft (Teil II)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 331 ff.
Die verunglückte Organschaft (Teil I)
Tappen, Falko:
Die verunglückte Organschaft (Teil I)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 309 ff.
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 1)
Tappen, Falko:
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 1)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 267 ff.
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung
Tappen, Falko:
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 225 ff.