Anwälte
Dr. Stefan Brass
Auch großvolumige Verträge wie Unternehmenskaufverträge unterliegen dem AGB-Recht: 6-teiliger Beitrag von Jochen Brandhoff in der LRZ
Niemand liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hört man oft. Das stimmt aber nur für das klassische Kleingedruckte. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen jedoch auch großvolumige Verträge, die von den Vertragsparteien umfassend verhandelt worden sind, dem AGB-Recht. Beispiele sind Unternehmenskaufverträge und viele andere M&A-Verträge, Lieferverträge über Maschinen und Anlagen, Bauverträge und Leasingverträge. Die schwerwiegende Folge ist, dass viele übliche Vertragsregelungen, zum Beispiel Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen, unwirksam sind. Erfahren Sie mehr dazu im ersten Teil des sechsteiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ unseres Partners Jochen Brandhoff in der LRZ – Recht der digitalen Wirtschaft:
Brandhoff, AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge – Teil 1/6, LRZ 2021, Rn. 218-259.
Haben Sie Fragen zum Beitrag oder dem AGB-Recht im kaufmännischen Unternehmensverkehr? Schreiben Sie einfach an Jochen.Brandhoff@bop.legal.
Stefan Brass lehrt Unternehmensrecht und Principles of Private Law an der Frankfurt School of Finance & Management
Die Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management hat den Lehrauftrag unseres Partners Dr. Stefan Brass zum Sommersemester 2017 erweitert. Er hält in diesem Semester die Vorlesungen Principles of Private Law und Unternehmensrecht.
BOP unterstützt zahntechnisches Großlabor bei strategischem Unternehmenskauf
Unser Mandant, ein medizintechnisches Dienstleistungsunternehmen, bietet Dentallaboren in Deutschland zahntechnische Leistungen an. Im Zuge seiner Wachstumsstrategie hat er 100% der GmbH-Anteile eines Dentalgroßlabors mit fast 20 Arbeitnehmern erworben. Beide Medizintechnikunternehmen haben ihren Sitz im Rhein-Main Gebiet.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Erwerber bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb beraten. Dies umfasste unter anderem die optimale rechtliche Strukturierung der Transaktion sowie die Führung von Vertragsverhandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Zielunternehmens samt Einziehung von Geschäftsanteilen. Ebenso waren arbeitsrechtliche Aspekte wie betriebliche Pensionszusagen zu beachten.
Die Anlagegüter des Dentallabors wurden im Wege eines Sale-and-lease-back-Verfahrens an den Käufer veräußert, der diese anschließend wieder an das Zielunternehmen vermietet hat. Die beiden Betriebe werden zusammengelegt und alle Arbeitnehmer übernommen.
Unser federführender Partner Dr. Stefan Brass erläutert: „Nicht nur größere Unternehmen expandieren im In- und Ausland verstärkt durch strategische Unternehmensübernahmen, sondern auch kleinere und mittlere. Ihr Hauptantrieb ist die Erschließung neuer Märkte und Vertriebskanäle, die Erweiterung ihres Know-hows und des Mitarbeiterstamms.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Transaktionsteams, Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Betreiber von Windparks und Solarkraftwerken beauftragen BOP mit der Überprüfung ihrer Finanzierungsverträge in Italien
Unsere beiden Mandanten betreiben Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowohl als Asset Manager für institutionelle Investoren als auch auf eigene Rechnung. Sie haben BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER mit der Überprüfung der Finanzierungsverträge für fünf ihrer Energieerzeugungsanlagen in Italien mandatiert. Gegenstand der Vertragsprüfungen sind unter anderem die Höhe des Finanzierungszinses und Klauseln über die Sicherheiten einschließlich der Forderungsabtretungen an die Gestore dei Servizi Energetici S.p.A. (GSE), Vorfälligkeitsentschädigungen, Vertragsstrafen und andere Pönalen sowie die Beendigungsmöglichkeiten.
Die in den vergangenen Jahren geschlossenen Finanzierungsverträge, in der Regel Darlehens- und Leasingverträge, enthalten oft einen im Vergleich zu anderen europäischen PV-Märkten sehr hohen Nominalzins. Infolge von Kürzungen gesetzlicher Einspeisevergütungen, Steuererhöhungen sowie sinkender Mindesttarife beim sog. ritiro dedicato und eines niedrigeren Marktpreises für Strom sind die Erträge vieler Anlagen negativ. Das italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile, räumt dem Finanzierungsnehmer in solchen Fällen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr einen umfassenderen Schutz ein als andere Rechtsordnungen. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Reduzierungen der vereinbarten Zinssätze und weitergehende Vertragsanpassungen.
Für rechtliche und steuerliche Fragen zu Solaranlagen und Windkraftwerken in Italien wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass oder Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP tritt SolarPower Europe bei
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist als eine von zwei Rechtsanwaltskanzleien Vollmitglied des europäischen Photovoltaikverbands SolarPower Europe geworden. SolarPower Europe (zuvor EPIA – European Photovoltaic Industry Association) hat seinen Sitz in Brüssel und vertritt Unternehmen, Organisationen und Verbände entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette.
„Die Zusammenarbeit mit Verbänden liegt unserer Kanzlei am Herzen“, erläutert unser Partner Dr. Stefan Brass. „Durch unsere Verbandstätigkeit können wir das regulatorische Umfeld ebenso wie Best-Practice-Modelle für die Solarwirtschaft mitgestalten. Darüber hinaus können wir Verbindungen zu Behörden, Organisationen und Banken weltweit unterhalten. Davon profitieren unsere Mandanten unmittelbar“, ergänzt unsere Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding.
Als einzige Kanzlei ist BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER auch Vollmitglied des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), des Dachverbands der Regenerative-Energien-Branche in Deutschland. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist auch die einzige Kanzlei, die Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW) ist, dem wichtigsten Verband der deutschen Solarbranche.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Stefan Brass Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance & Management
Unser Partner Dr. Stefan Brass hat zum Sommersemester 2016 einen Lehrauftrag der Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management erhalten. Er hält in diesem Semester als Dozent die Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht.
JUVE berichtet über Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu B&P
Die Zeitschrift JUVE greift in ihrer Aprilausgabe den Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu Brandhoff & Partner (jetzt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER) auf. In dem ausführlichen Artikel „Obermüller zu Brandhoff & Partner“ (JUVE 04/2016, S. 20) berichtet sie über den Werdegang unseres Partners und die Entwicklung von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER zu einer Wirtschaftskanzlei mit den sechs Schwerpunkten Erneuerbare Energien, Unternehmenskäufe (M&A), Sanierungen & insolvenznahe Beratung, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung.
Juve.de greift den Zugang des Teams um den Insolvenzexperten Dr. Martin Obermüller zu B&P auf
Zum 1. März 2016 hat sich der Restrukturierungs- und Insolvenzexperte Dr. Martin Obermüller mit seinem Team Brandhoff & Partner angeschlossen. Den Beitrag der JUVE.de vom 8. März 2016 darüber finden sie hier.
Frankfurter Team von Wutzke & Förster schließt sich B&P an – neuer Name Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Frankfurt am Main, 29. Februar 2016. Konsequent wirtschaftsnah – entsprechend ihrem Beratungsansatz, die Qualität der Rechtsberatung durch betriebswirtschaftliches Know-how zu verbessern, geht die Energierechts- und Transaktionskanzlei Brandhoff & Partner einen großen Schritt weiter: Ab dem 1. März 2016 schließt sich der Sozietät das Frankfurter Team der Insolvenzkanzlei Wutzke & Förster um Dr. Martin Obermüller an. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER.
Die rasch wachsende Sozietät BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER gewinnt mit Obermüller einen renommierten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter arbeitet er als Rechtsanwalt. Sein Beratungsportfolio umfasst die Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern und Sicherungsgebern ebenso wie die Ermittlung und Überprüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Gesellschaftern. Neben dem Insolvenzrecht zählen die Restrukturierungsberatung und das Bankrecht zu Obermüllers Schwerpunkten. Er ist er Mitautor der 9. Auflage des Standardwerks Obermüller „Insolvenzrecht in der Bankpraxis“, das in diesem Jahr erscheint.
„Der neue Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsberatung ergänzt unser bisheriges Beratungsangebot im Bereich Restrukturierungen und Transaktionen“, erläutern Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter. „Auch in diesen Bereichen ist fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen wesentlich, um dem Mandanten einen praktischen Mehrwert zu bieten.“ Obermüller wiederum legt Wert auf die besonderen rechtlichen Ressourcen vor Ort: „Hier haben wir einen Partner gesucht und gefunden, bei dem wir unser Know-how optimal einbringen können.“
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff oder Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Mandantenseminar am 4. Februar 2016: Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat
Die FAZ vom 26.10.2015 spricht von einer „Kulturrevolution“: Das Berliner Kammergericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss ausländischer Arbeitnehmer von der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat gegen Europarecht verstößt (Rs. C-566/15). In dem Verfahren hat unsere Kanzlei den Antragsteller vertreten. Diese für die Corporate Governance zentrale Frage war zuletzt stark umstritten. Die Entscheidung des EuGH wird insoweit für Klarheit sorgen.
Was bedeutet der Vorlagebeschluss vom 16.10.2015 für Ihr Unternehmen? Hat er Folgen für den bereits im Amt befindlichen Aufsichtsrat und dessen Beschlüsse? Unserer Ansicht nach besteht kein akuter Handlungsbedarf, solange der EuGH nicht die Europarechtswidrigkeit der derzeitigen deutschen Mitbestimmungsregeln festgestellt hat.
Dieses Fazit und die voraussichtlichen Folgen einer Entscheidung des EuGH möchten wir Ihnen bei unserem Mandantenseminar „Aktuelle Themen der Corporate Governance und Aufsichtsratsberatung“ am Donnerstag, den 04.02.2016 zwischen 14.30 und 17.00 Uhr erläutern. Das Seminar wird auch zwei weitere aktuelle Themen behandeln:
1. Die neuen Regelungen zur Geschlechterrepräsentanz in den Organen der Gesellschaft und
2. Organpflichten und Organhaftung im Rahmen einer Red Flag Due Diligence.
Wir möchten herzlich zu unserem Seminar einladen. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.
Stadtwerke beauftragen B&P mit der Überprüfung ihrer Betriebsführungsverträge
Unsere Mandantin gehört zu den großen Stadtwerken in Deutschland und betreibt bereits seit Ende der 80er Jahre Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Brandhoff & Partner prüft nun, ob und wie die Stadtwerke ihre technischen Betriebsführungsverträge für Solarkraftwerke vorzeitig beenden können.
Betriebsführungsverträge und Wartungsverträge (sog. „O&M-Verträge“) aus den Jahren 2008 bis 2013 enthalten oft unausgewogene Klauseln wie sehr lange Vertragslaufzeiten und unangemessene Haftungsbegrenzungen. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Deutschland war in diesen Jahren besonders hoch und die beauftragten Generalunternehmer bzw. Systemanbieter übernahmen in der Regel auch die Wartung und Betriebsführung der Solaranlagen. Die Verträge wurden darüber hinaus oft unter sehr hohem Zeitdruck geschlossen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff äußert dazu: „Betreiber von PV-Anlagen können sich gegen unausgewogene Bestimmungen in Betriebsführungs- und Wartungsverträgen wirksam wehren.“ Unser Partner Dr. Stefan Brass ergänzt: „Das gilt auch für Wartungsverträge von Windkraftwerken, die nachteilige Klauseln enthalten.“
B&P berät Wechselrichter-Weltmarktführer bei Eigenverbrauchsmodellen
Der deutsche Solarmarkt befindet sich im Wandel. Die Einspeisevergütung für mittelgroße und große Photovoltaikanlagen ist weggefallen und abseits der geförderten Direktvermarktung werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Brandhoff & Partner maßgeblich mitgestaltet hat. Dazu gehören vor allem Eigenverbrauchsmodelle und Pacht- und Leasingmodelle.
Einer unserer ältesten Mandanten, der zu den weltweit größten Herstellern von Wechselrichtern gehört, hat uns nun mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Betriebsmodell für seine 2014 in Betrieb genommene Solaranlage (3 MWp) beauftragt. Dabei spielen sowohl Eigenverbrauchsmodelle im räumlichen Zusammenhang mit und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz als auch die Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Rolle. Das Mandat umfasst die Erstellung der Verträge zur Durchführung der Betriebsmodelle sowie die Risikobewertung, die Erarbeitung von Leitlinien für das Risikomanagement und einen ausführlichen Compliance-Check. Es berührt vor allem energierechtliche und steuerrechtliche Fragen unter anderem zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern.
Unsere federführenden Rechtsanwälte Dr. Stefan Brass und Laura Schulze Egberding und unser Steuerberater Prof. Dr. Falko Tappen äußern dazu: „Wirtschaftlich lohnt sich bei diesem Projekt sowohl der Eigenverbrauch mit als auch der Eigenverbrauch ohne Netzdurchleitung. Die bilanzielle Verrechnung im Falle der Netzdurchleitung bereitet bei der Abrechnung aber noch Schwierigkeiten. Viele Energieversorger verfügen noch über wenig Erfahrung beim Eigenverbrauch im Wege der bilanziellen Verrechnung. Nicht zuletzt fehlt es oft an der passenden Abrechnungssoftware.“
Zusätzlich hat uns der Mandant mit der Betreuung weiterer stromsteuerrechtlichen Themen beauftragt, vor allem mit der Prüfung und Beantragung von Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung.
Unternehmensmitbestimmung europarechtswidrig? Pressemitteilung von B&P
Frankfurt am Main, 26. Oktober 2015. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt in ihrer konkreten Ausgestaltung möglicherweise gegen Europarecht und findet keine Anwendung mehr. Nach dem Mitbestimmungsrecht werden im Aufsichtsrat deutscher Aktiengesellschaften nur im Inland, nicht aber im Ausland tätige Arbeitnehmer repräsentiert. Das Kammergericht Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 (14 W 89/15) die Frage vorgelegt, ob dies mit dem europäischen Diskriminierungsverbot und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist das deutsche Mitbestimmungsrecht unanwendbar und alle Aufsichtsräte sind ausschließlich mit Aktionärsvertretern zu besetzen. Die Vorlage erfolgte im Rahmen eines aktienrechtlichen Statusverfahrens bei der TUI AG, die in Deutschland ca. 10.000 Arbeitnehmer und im europäischen Ausland ca. 40.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
In dem zu Grunde liegenden Statusverfahren nach § 98 AktG vertritt Brandhoff & Partner Rechtsanwälte die Rechtsauffassung des Antragstellers Konrad Erzberger, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Anstatt nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern sei er ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammenzusetzen. Das Mitbestimmungsgesetz dürfe nämlich nicht angewendet werden, weil es im Widerspruch zu EU-Recht stehe (sog. Anwendungsvorrang des Europarechts). Bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nach allgemeiner Praxis nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt; im Ausland tätige Arbeitnehmer (etwa in ausländischen Betrieben oder Tochtergesellschaften) sind von den Wahlen ausgeschlossen. Der Argumentation von Brandhoff & Partner folgend hält das Kammergericht es für möglich, dass diese Rechtslage gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Die nunmehr erfolgte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof wird in dieser für die Corporate Governance zentralen Frage Klarheit schaffen. Sie hatte in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis zuletzt zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Während das Landgericht Frankfurt a.M. kürzlich mit Blick auf den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG entschieden hatte, dass ausländische Arbeitnehmer bei der Ermittlung der für die Mitbestimmungsintensität relevanten Arbeitnehmerzahl mitzuzählen sind, steht in dem von Brandhoff & Partner geführten Verfahren nicht die Ausweitung der Mitbestimmung zur Debatte. Sondern es geht um die Frage, ob die deutschen Mitbestimmungsregeln europarechtswidrig sind und deshalb bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber keine Anwendung mehr finden können. Darüber besteht in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum keine Einigkeit.
Das Verfahren hat Auswirkungen auf sämtliche Gesellschaften, die nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Das betrifft derzeit 635 Gesellschaften. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die europarechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung auch diejenigen Gesellschaften betreffen, deren Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern besteht. Das sind weitere ca. 1.500 Gesellschaften. Die betroffenen Gesellschaften sollten die weitere Entwicklung verfolgen und der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats besondere Aufmerksamkeit widmen.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff (Partner) oder an Dr. Caspar Behme (Of Counsel),
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a.M.,
+49 69 34 879 20-0, j.brandhoff(@)brandhoff.com und c.behme(@)brandhoff.com.
Brandhoff & Partner ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main. Beratungsschwerpunkte bilden Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen angesehene Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Banken und Investoren. Neben ihrer Rechts- und Steuerberatung auf höchstem Niveau zeichnet sich die Kanzlei durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen oder Banken tätig.
B&P ist Mitveranstalter der „Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030“
Strategien für einen Kanzleimarkt im Umbruch:
Brandhoff & Partner, Klug & Engelhard und aHa Dr. Anette Hartung Veranstalter der
Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030
Frankfurt am Main, 14. September 2015. Der Markt der Rechts- und Steuerberatung steht vor zentralen Herausforderungen. Auch ein halbes Jahrzehnt nach dem Ende der Finanzkrise stehen Mandanten aus Wirtschaft und Industrie unter starkem Kostendruck und ergreifen umfangreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Das Ausschöpfen der Optimierungspotentiale auch im Verhältnis zu seinen Beratern verändert die Beziehungen zwischen Mandanten und Berater tiefgreifend. Der Mandant erwartet einen höheren Beitrag zum Unternehmenserfolg – das bedeutet höhere Ansprüche an das Branchen-Know-how und die unternehmerischen Kompetenzen des Beraters.
Anwalts- und Steuerberatungskanzleien müssen immer stärker auf unternehmerische Kompetenz, eine effiziente Organisation, innovative Vergütungsmodelle und eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität zum wirtschaftlichen Preis achten. Die Internationalisierung des Geschäfts, neue technologische Entwicklungen, eine weiter zunehmende Regulierungsdichte und Gesetzesvielfalt und der wachsende Wettbewerbsdruck beschleunigen diesen Umbruch im Kanzleimarkt weiter. Am Ende des Wandels werden nur jene Kanzleien erfolgreich sein, die ihre Organisation und strategische Ausrichtung erfolgreich angepasst haben und Wettbewerbsstrategien nicht nur entwickelt haben, sondern auch am Markt leben.
Vor diesem Hintergrund eröffnen die Kanzleidialoge die Möglichkeit eines echten Blicks über den Zaun. Sie bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern interdisziplinär konkrete Ansatzpunkte zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der eigenen Kanzlei, aber auch darüber hinausgehende Denkanstöße zur Reflexion ihres Berufsverständnisses und des Bildes des Freiberuflers in der Gesellschaft. Geplant ist ein fachkundiger Austausch mit anderen Praktikern in fester monatlicher Runde – ein regelmäßiges Zusammentreffen mit renommierten Entscheider(innen) auf Partnerebene in lockerer, aber vertrauensvoller Atmosphäre.
Kern der Kanzleidialoge ist ein monatliches Lunchtreffen für Anwaltspartner und Steuerberater im Rhein-Main-Gebiet. Hinter verschlossenen Türen können sich beide Berufsgruppen über aktuelle berufliche und berufsständische Herausforderungen austauschen, strategische und Managementvergleiche anstoßen und voneinander lernen. Darüber hinaus sind Vorträge externer Experten und andere Veranstaltungen geplant. Teilnehmer der interdisziplinären Lunchrunde sind ausgewählte Anwalts- und Steuerkanzleien, von der renommierteren Spezialboutique bis hin zu regionalen und nationalen Marktführern.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, unter anderem als ehemalige Chefredakteurin des Nomos-Handbuchs Kanzleien in Deutschland und der HR-Zeitschrift Karriere im Recht eine Expertin für den deutschen Anwaltsmarkt. Mitveranstalter sind von anwaltlicher Seite Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, und von steuerberatender Seite Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH. Die Teilnehmer zahlen einen Jahresbeitrag von 550 € pro Kanzlei, für den je nach Platzverhältnissen jeweils ein oder zwei Berufsträger teilnehmen können. Hinzu kommen ca. einmal jährlich die Ausrichtung eines Lunchs und die Übernahme eines Impulsreferats.
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Unsere ersten Termine sind am 6. Oktober, am 4. November und am 1. Dezember 2015, jeweils von 12 bis 14 Uhr. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte bis zum 25. September an
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53,
60329 Frankfurt a. M., J.brandhoff(@)brandhoff.com, +49 69 34 87 92 00,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH, Kapellenstraße 47, 65830 Kriftel/Ts., a.klug(@)klug-engelhard.de, + 49 6192 4003 0
oder Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung(punkt)de, + 49 69 1573 688 6979.
B&P erstellt internationale Einkaufsverträge und Montageverträge für EPC-Anbieter
Ein internationaler Anbieter von Solarkraftwerken hat B&P mit der Erstellung von mehreren Muster-Beschaffungsverträgen zur Verwendung bei Projekten im In- und Ausland beauftragt. Es handelt sich um Einkaufsverträge für die Warengruppen Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Sicherheits- und Monitoringsysteme sowie um Subunternehmerverträge für die Montage der Komponenten.
Unser Partner Dr. Stefan Brass dazu: „Die Gestaltung praxisgerechter und juristisch maßgeschneiderter Verträge erfordert ein genaues Verständnis der praktischen Anforderungen bei der Realisierung von Großprojekten im PV-Bereich, das wir vor allem während unserer früheren Tätigkeiten bei Unternehmen aus der Branche erworben haben und im Rahmen unserer täglichen Arbeit vertiefen. Komplexe Haftungsgefahren ergeben sich bei der Modulbeschaffung von chinesischen Herstellern insbesondere durch die Vorgaben der Anti-Dumping-Verordnung der Europäischen Kommission [Anm.:EU-Verordnung Nr. 513/2013 vom 4. Juni 2013]. Eine die Vorgaben der Verordnung widerspiegelnde vertragliche Absicherung innerhalb entsprechender Einkaufsverträge ist daher zur Vermeidung von Haftungsgefahren unerlässlich.“
B&P berät irischen Investor beim Kauf von zwei Solarparkprojekten mit 17 MWp
Ein Finanzinvestor aus Irland hat Brandhoff & Partner damit mandatiert, ihn beim Erwerb von zwei noch zu errichtenden Freilandanlagen in Brandenburg zu beraten. Die Solarkraftwerke sollen bei Inbetriebnahme eine Kapazität von 10 und 7 MWp erreichen. Der Auftrag umfasst alle rechtlichen und steuerlichen Fragen beim Kauf der PV-Projekte. Er reicht von der Due Diligence der Nutzungsrechte, Baurechte, Einspeiserechte, Verträge und Genehmigungen über die Steuergestaltung, die Verhandlung u. a. des Kaufvertrags bis zum Netzanschluss.
Das Transaktionsteam der Rechtsanwälte und Steuerberater wird von unserem Partner Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und von Frau Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding geleitet.
B&P in der Neuauflage des Buches “Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”
Das Anfang 2015 erschienene Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ beschäftigt sich mit dem Anwaltsmarkt und gibt einen Einblick in die Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder von führenden Wirtschaftskanzleien aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten. Über Brandhoff & Partner schreiben die Autoren auf Seite 124 in der nun veröffentlichten vierten Auflage wie schon in der Vorauflage: „Die anwaltliche Beratung kann im hohen Maße davon profitieren, wenn Rechtsanwälte aus eigener Erfahrung wissen, wie ein Unternehmen funktioniert. So hebt etwa die Kanzlei Brandhoff & Partner aus Frankfurt am Main gezielt die Biografien ihrer Partner hervor, die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, tätig waren. Ihr Slogan lautet dementsprechend: Aus der Wirtschaft in die Rechtsberatung.”
Ab Seite 185 werden ausgewählte Wirtschaftskanzleien vorgestellt. Das Kanzleiprofil von Brandhoff & Partner befindet sich auf Seite 213.
Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN 978-3-940345-81-3 oder online, zum Beispiel beim Beck-Verlag, erhältlich.
B&P advises on 50 million EUR Biomass Projects in Southeast Europe
A German project developer has appointed Brandhoff & Partner to provide legal advice with respect to the financing of the construction and operation of four combined heat and power plants in several countries in Southeast Europe. The B&P team is supported by its local partner firms. The overall financing volume amounts to 50 million euro.
B&P vertritt irischen Investor beim Erwerb von 17 Photovoltaikprojekten auf Industriedächern mit insg. 5 MWp Kapazität
Ein Finanzinvestor aus Irland hat Brandhoff & Partner mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Erwerb eines Pakets von 17 noch zu realisierenden Photovoltaikanlagen auf Industriedächern in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt. Das Mandat umfasst sämtliche rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erwerbs der Solarprojekte und reicht von der Due Diligence über die Verhandlung der Kaufverträge und sonstige Verträge bis zur Übergabe der PV-Projekte.
Unser federführender Partner bei dieser Transaktion ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass.
Nutzungsvertrag zwischen Family Office und Juwi für 25 MWp-Windparkprojekt geschlossen
Ein von Brandhoff & Partner vertretenes Family Office aus dem Ruhrgebiet und der Projektierer Juwi haben einen Nutzungsvertrag für ein Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 25 MWp abgeschlossen. Nun berät Brandhoff & Partner das Family Office bei einer möglichen Beteiligung an einer der Projektgesellschaften, die das Projekt entwickeln und die Windenergieanlagen errichten wird. Brandhoff & Partner ist dabei für alle Rechts- und Steuerfragen verantwortlich. Unser federführender Partner bei diesem Projekt ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien in Deutschland für Erneuerbare Energien-Projekte und für alle rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Erzeugungsanlagen für regenerative Energien.
Wechselrichterhersteller beauftragt B&P mit der Durchsetzung eines Forderungspakets über 1,5 Mio. EUR in vier Ländern
Brandhoff & Partner ist von einem Produzenten von Wechselrichtern beauftragt worden, mehr als zehn Einzelforderungen aus Lieferung und Leistung in einem Gesamtwert von rund 1,5 Mio. EUR in UK, Dänemark, Belgien und Deutschland außergerichtlich und gerichtlich zu verfolgen und durchzusetzen. Gleichzeitig ist Brandhoff & Partner für die Abwehr von behaupteten Ansprüchen aus Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüchen) verantwortlich.
B&P ist jetzt eines von 28 Fördermitgliedern des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Mitglied des BSW-Solar
Als einzige Rechtsanwaltskanzlei ist Brandhoff & Partner als Fördermitglied in den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Berlin aufgenommen worden. Der BEE ist der Spitzenverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland. Insgesamt hat er mit unserer Kanzlei derzeit 28 Fördermitglieder, darunter auch die R+V Versicherung, die Deutsche Kreditbank (DKB) und STIEBEL ELTRON.
Der BEE wurde offiziell am 14. Dezember 1991 gegründet und dient als Zusammenschluss der Fachverbände aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie und Geothermie. Der BEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Brandhoff & Partner ist auch Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ist die Interessenvertretung der deutschen Solarbranche. Der BSW-Solar ist am 1. Januar 2006 aus einer Fusion der damaligen Solarverbände hervorgegangen. Über seine Vorgängerverbände reicht die Geschichte des Verbandes damit über 30 Jahre zurück. Brandhoff & Partner und der BSW arbeiten bei mehreren Projekten zusammen.
B&P represents Middle East investor and plant operator in court proceedings relating to the acquisition of a 12 MWp solar park portfolio in Italy
Brandhoff & Partner handles several claims in the amount of EUR 1.8 million against the seller of a 12 MWp PV-Portfolio for a NYSE listed company in the energy and infrastructure sector holding main assets in Middle East, Italy and Spain. This includes claims deriving from breaches of representations and warranties and from responsibility for defects.
Brandhoff & Partner already advised the investor during the acquisition of the 12 MWp portfolio.
Brandhoff & Partner in die Auswahl des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen
Brandhoff & Partner ist in die aktuelle Auflage des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen worden. Die jährlich erscheinende Veröffentlichung des renommierten Nomos Verlags aus der Verlagsgruppe C.H. Beck untersucht und vergleicht deutsche Wirtschaftskanzleien. Aus den über 10.000 Wirtschaftskanzleien wählt die 25-köpfige Redaktion, die ausnahmslos aus Volljuristen besteht, rund 400 besonders hervorzuhebende Sozietäten in ihr Werk.
In der Darstellung von Brandhoff & Partner auf den Seiten 132 und 133 hebt die Untersuchung den „Unternehmenshintergrund“ der Anwälte hervor. „Dank unternehmerischer Berufserfahrung gelingt es (…), auch hochvolumige Joint Ventures zu schultern“. Darüber hinaus lässt „die besondere Internationalität aufhorchen“. „…als weitere Besonderheit für eine Kanzlei (knapp) mittelständischer Größenordnung (fällt) deren stark internationale Ausrichtung auf. Seit ihrer Gründung berät sie sowohl italienische Mandanten im deutschen Wirtschaftsrecht als auch deutsche Mandanten im italienischen Wirtschaftsrecht wie auch bei deutsch-italienischen Unternehmenstransaktionen“. Die Beratung ist im Übrigen „verteilt auf Europa, Afrika, Asien und Südamerika“.
Zu unseren Spezialisierungen schreibt die Redaktion: Die Kanzlei „steht für die Betreuung von Unternehmen der Erneuerbaren Energien-Branche“ und weiter „Der Kanzleischwerpunkt lag im Berichtszeitraum in der Beratung von Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen und öffentlich rechtlichen Fragen, insbesondere bei großen Projekten und Transaktionen in den Bereichen Photovoltaik und Wind“.
Durch den Eintritt mehrerer neuer Rechtsanwälte wird dieser Schwerpunkt jedoch zunehmend um branchenübergreifende wirtschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ergänzt: Es findet eine „Zunahme von Mandanten von Unternehmen und Family Offices außerhalb der Erneuerbaren-Energien-Branche“ statt. „…die Frankfurter Kanzlei Brandhoff Rechtsanwälte (greift) zunehmend auf die weiterreichende Betreuung von Family Offices aus“.
Photovoltaikprojekte in Rumänien mit insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen
Ein führender deutscher Hersteller von Photovoltaik-Großanlagen hat zwei Projekte in Rumänien mit einer Nennleistung von insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen. Brandhoff & Partner hat diese Projekte in den verschiedenen Stadien über anderthalb Jahre begleitet und den Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung der Liefer- und EPC-Verträgen als auch bei der steuerlichen Strukturierung beraten.
Tier 1 module manufacturer commissions B&P with the European-wide design of terms and conditions (AGB) and product guarantees
One of the Top 10 module manufacturers commissioned Brandhoff & Partner to develop a concept and to perform the respective implementation for its general terms and conditions of sale (Allgemeine Geschäftsbedingungen) and its product guarantees for the national markets of Germany, Italy, UK and France as well as for cross-border transactions.
Brandhoff & Partner berät Grundstückseigentümer bei 30 MWp Windpark- vorhaben in Hessen
Brandhoff & Partner vertritt die mit einer Gesamtfläche von über 150 ha größte beteiligte Eigentümergemeinschaft bei den Vertragsverhandlungen für ein hessisches Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 30 MWp. Brandhoff & Partner berät die Grundstückseigentümer zusätzlich bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem etwa 10 Windenergieanlagen umfassenden Windparkprojekt.
Federführender Partner: RA Dr. Stefan Brass.
B&P advises on 29 MWp turnkey solar park in South West England
Brandhoff & Partner advises a first tier Chinese module manufacturer and investor on the construction contracts of a 29 MWp solar photovoltaic plant in South West England, U.K.
“Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”, Menden/Seyfferth, 3. Aufl., 2014
Das in der 3. Auflage erscheinende Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ ist die älteste Publikation, die führende Wirtschaftskanzleien in Deutschland aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten untersucht. Bei Brandhoff & Partner werden auf Seite 214 f. besonders die Biographien der Anwälte hervorgehoben, „die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien“ arbeiteten. Außerdem finden sich ab Seite 185 die Kanzleiprofile von zehn führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.
Bankenrestrukturierungsgesetz naht – Neue Befugnisse der BaFin und Verlängerung der Organhaftungsverjährung
Brass, Stefan:
Bankenrestrukturierungsgesetz naht – Neue Befugnisse der BaFin und Verlängerung der Organhaftungsverjährung
Deutscher Anwaltsspiegel 21/2010, Seite 3 – 4.
Hedgefonds als aktive Investoren – Rechtliche Schranken und rechtspolitische Vorschläge
Brass, Stefan:
Hedgefonds als aktive Investoren – Rechtliche Schranken und rechtspolitische Vorschläge
Monographie, Frankfurt 2010
Die zentrale Gegenpartei beim unzulässigen Erwerb eigener Aktien
Brass, Stefan:
Die zentrale Gegenpartei beim unzulässigen Erwerb eigener Aktien
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) 4/2007, Seite 257 – 262.