Aktuelles
Weitere Auszeichnung für unseren Partner Dr. Martin Obermüller
Das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers hat unseren Partner Dr. Martin Obermüller in der Kategorie „Deutschlands BESTE Anwälte 2024“ für das Rechtsgebiet Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet (Handelsblatt, 13.06.2024, Das sind die besten Anwälte Deutschlands 2024). Wir gratulieren Dr. Martin Obermüller!
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/handelsblatt-best-lawyers-das-sind-die-besten-anwaelte-deutschlands-2024-01/100043284.html
Dr. Martin Obermüller erneut unter den Top Anwälten für Insolvenzrecht
In der neuesten Ausgabe der WirtschaftsWoche („Raus aus den Schwierigkeiten – ganz diskret“, WirtschaftsWoche, Ausgabe 24/2024) ist unser Partner Dr. Martin Obermüller zum vierten Mal in Folge zu einem der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht und Restrukturierung gewählt worden. Die Kanzlei Brandhoff Obermüller Partner
„Die Interessen der Gläubiger als auch die Belange der anderen Verfahrensbeteiligten sind uns ein Ansporn, um bei jedem Verfahren ein optimales Ergebnis zu erzielen“, so Dr. Martin Obermüller. „Mein Team und ich freuen uns sehr, dass unsere Arbeit durch die Auszeichnungen der WirtschaftsWoche erneut anerkannt wird.“
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
https://www.wiwo.de/erfolg/trends/wiwo-top-kanzleien-raus-aus-den-schwierigkeiten-ganz-diskret/29831978.html
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top Anwälten für Insolvenzrecht
Das dritte Mal in Folge ist unser Partner Dr. Martin Obermüller zu einem der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht gewählt worden (WirtschaftsWoche, Ausgabe 28/2023, Titel: Die Furcht vor dem Dominoeffekt). „Bei unserer Arbeit behalten wir immer die Belange der Gläubiger und die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten im Auge, um ein optimales Ergebnis zu erzielen“, so Dr. Martin Obermüller und ergänzt: „Es freut mich, dass die Arbeit, die wir im Team leisten, durch die erneute Auszeichnung anerkannt wird.“ Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
Dr. Obermüller schreibt in der ZInsO zum Thema „Bankgeschäfte im Wandel des Insolvenzrechts“
In seinem neuesten Aufsatz beleuchtet Dr. Martin Obermüller die Änderungen, die sich seit Inkrafttreten der InsO in 1999 aufgrund von neuen Gesetzen und Regelungen auf die Kreditwirtschaft ergeben haben. Die wichtigsten Änderungen für Banken ergeben sich aus:
- Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
- Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) für systemrelevante Kreditinstitute
- Das „Gesetz zur Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren und zur Stärkung der Gläubigerrechte“
- Das heftig diskutierte Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen.
BOP erwirbt Kunstwerk „Blue Water“ von KAYWAZ
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat das Gemälde „Blue Water“ des Künstlers KAYWAZ erworben. Das 120x160cm große Acrylbild aus dem Jahr 2013 ist Teil der Art & Melody Serie. In dieser Serie ist KAYWAZ auf einer Reise zum Mars und landet unter mysteriösen Umständen auf dem Planeten „Blue Water“. Seine Kunstwerke werden derzeit für vier- bis fünfstellige Summen gehandelt. Weitere Informationen finden Sie auf www.KAYWAZ.com
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (8.7.2022, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
„Von der Haftungsbeschränkung bis zur Vertragsstrafe: Warum zahlreiche, zwischen Unternehmen übliche Vertragsregelungen unwirksam sind“ – (Fach)anwaltsfortbildung mit Jochen Brandhoff
Noch immer werden die Auswirkungen des AGB-Rechts auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr in der Rechtspraxis systematisch unterschätzt – vor allem von Rechtsanwälten, die vornehmlich Großunternehmen beraten. Dabei ist die ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte derart streng, dass viele zwischen Unternehmen übliche Vertragsregelungen nicht ohne Weiteres wirksam vereinbart werden können.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff erläutert dies in der LEGAL REVOLUTION ACADEMY und gibt Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Umgang mit dem AGB-Recht im B2B-Bereich. Das Webinar findet vom 16.–20. Mai 2022 täglich von 18:00–19:30 Uhr statt (7,5 Std. nach §15 FAO). Mehr erfahren Sie auf www.legal-revolution.academy/von-der-haftungsbeschraenkung-bis-zur-vertragsstrafe oder, indem Sie an desk@bop.legal schreiben.
„Der Einsatz von Legal Tech in der medizinrechtlichen Kanzlei“ – Vortrag von Jochen Brandhoff auf der Frühjahrstagung Medizinrecht des DAV
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hält auf der 22. Frühjahrstagung Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins in Wiesbaden einen Vortrag über den Einsatz von Legal Technology in der medizinrechtlichen Kanzlei. Der Vortrag findet am 2. April von 13:30 bis 14:15 Uhr statt.
Die Tagung wird von der AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet.
Bei Fragen zu dieser Nachricht freuen wir uns über eine Nachricht an desk@bop.legal.
Aufsatz „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge – Teil 2/6: Die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen“ von Jochen Brandhoff in der LRZ erschienen
In der LRZ ist der zweite Teil „Die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen“ des sechsteiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ erschienen (LRZ 2021, Rn. 368 – 432). Unsere Partner Jochen Brandhoff befasst sich darin mit den Voraussetzungen der Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden Verträge im unternehmerischen Rechtsverkehr mit hohem Vertragswert wie M&A-Verträge und Softwareerstellungsverträge.
Bei Fragen zum Beitrag freuen wir uns über eine E-Mail an Jochen.Brandhoff@bop.legal.
Jochen Brandhoff gibt im aktuellen t3n Magazin Einblicke in die Digitalisierung des Rechtsmarkts
Unser Partner Jochen Brandhoff gibt im aktuellen t3n Magazin, Band 66 (1. Quartal 2022), das am 24. November 2021 erschienen ist, Einblicke in die digitale Transformation des Rechts. Auf den Seiten 116 – 118 äußert Jochen sich im Beitrag Digitalisierung: Ein schwieriger Fall von Daniella Domokos über den Stand der digitalen Transformation im Rechtswesen, vor allem bei Rechtsanwaltskanzleien, über aktuelle Entwicklungen im Rechtsmarkt, die juristische Ausbildung, Innovationen im Rechtsmarkt, das Berufsrecht und Legal-Tech-Gründungen.
Georg Eisenreich und Jochen Brandhoff geben auf der LEGAL LIVE Autumn den Umzug der LEGAL REVOLUTION nach Nürnberg bekannt
Vom 9. bis 11. November hat die virtuelle Kongressmesse LEGAL LIVE Autumn stattgefunden, die unser Partner Jochen Brandhoff veranstaltet. In Ihren Eröffnungsreden haben der Justizminister Bayerns Georg Eisenfreich und Jochen Brandhoff verkündet, dass die Präsenzmesse LEGAL REVOLUTION nach Nürnberg umziehen und ab 2022 in der Messe Nürnberg stattfinden wird. Die LEGAL REVOLUTION ist Europas führende Kongressmesse für Recht und Compliance. Sie ist DER jährliche Treffpunkt für Leiter Recht, Syndikusrechtsanwälte, Compliance Manager, Juristen aus Anwaltskanzleien, Knowledge Manager, Datenschutzbeauftragte, Legal Engineers und alle anderen Spezialisten und Entscheider aus dem Rechts- und Compliance-Markt, der Justiz und der Wissenschaft rund um die Themen Recht der digitalen Wirtschaft, Legal Tech und Digitalisierung des Rechtswesens. Die LEGAL REVOLUTION 2022 findet am 17. und 18. Mai 2022 statt. Weitere Informationen finden Sie z. B. hier im Legal Tech Verzeichnis.
An der LEGAL LIVE Autum haben sich auch andere Vertreter Bayerns wie die Digitalministerin Judith Gerlach und der Präsident des OLG Nürnberg Dr. Thomas Dickert beteiligt. Einen Zusammenfassung der drei Messetage können Sie z. B. hier im Legal Tech Blog lesen.
Bei Fragen freuen wir uns über eine Nachricht an desk@bop.legal.
Auch großvolumige Verträge wie Unternehmenskaufverträge unterliegen dem AGB-Recht: 6-teiliger Beitrag von Jochen Brandhoff in der LRZ
Niemand liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hört man oft. Das stimmt aber nur für das klassische Kleingedruckte. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen jedoch auch großvolumige Verträge, die von den Vertragsparteien umfassend verhandelt worden sind, dem AGB-Recht. Beispiele sind Unternehmenskaufverträge und viele andere M&A-Verträge, Lieferverträge über Maschinen und Anlagen, Bauverträge und Leasingverträge. Die schwerwiegende Folge ist, dass viele übliche Vertragsregelungen, zum Beispiel Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen, unwirksam sind. Erfahren Sie mehr dazu im ersten Teil des sechsteiligen Beitrags „AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge“ unseres Partners Jochen Brandhoff in der LRZ – Recht der digitalen Wirtschaft:
Brandhoff, AGB-Recht zwischen Unternehmen mit Fokus auf großvolumige Verträge – Teil 1/6, LRZ 2021, Rn. 218-259.
Haben Sie Fragen zum Beitrag oder dem AGB-Recht im kaufmännischen Unternehmensverkehr? Schreiben Sie einfach an Jochen.Brandhoff@bop.legal.
Dr. Martin Obermüller wieder unter den Top-Anwälten für Insolvenzrecht, Brandhoff Obermüller Partner unter den Top-Kanzleien für Insolvenzrecht
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftswoche (9.7.2021, Heft 28, S. 94-95) empfiehlt erneut unseren Partner Dr. Martin Obermüller als einen der renommiertesten Anwälte für Insolvenzrecht. Ebenfalls wird Brandhoff Obermüller Partner als Top-Kanzlei für Insolvenzrecht empfohlen.
„Mit unseren drei Standorten in Frankfurt, Wiesbaden und Limburg verstehen wir uns als eine der führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Auch in schwierigen Zeiten, in denen massive staatliche Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für einen Rückgang der Insolvenzverfahren sorgten, konnten wir unseren Wachstumskurs fortsetzen“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Montabaur, Limburg und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
„AI Judge – Künstliche Intelligenz als gerechter Richter?“ – ausführliches Interview mit Jochen Brandhoff in der LRZ
Wie einzigartig ist der menschliche Richter? Kommt in fünf Jahren der künstlich intelligente Richterspruch? Ist künstliche Intelligenz gerechter? Was bedeutet der Einsatz von artifizieller Intelligenz für den Rechtsstaat, insbesondere für die Gewaltenteilung?
Diese und viele weitere Fragen zum Einsatz von KI in der Rechtsprechung beantwortet Dr. Jochen Brandhoff hier in einem ausführlichen Interview in der LRZ – Recht in der digitalen Wirtschaft.
„Innovatives Online-Event“ mit „optimalen technischen Voraussetzungen“ – positives Medienecho zur ersten LEGAL LIVE
Vom 23. bis 26. März hat die erste LEGAL LIVE stattgefunden. Etwa 2.000 General Counsels, Inhouse-Juristen, Compliance Manager, Kanzleijuristen, Knowledge Manager, Einkäufer, Legal Engineers, IT Manager, Datenschutzbeauftragte und andere Entscheider und Spezialisten aus dem Rechts- und Compliance-Markt haben sich dabei über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech und Digitalisierung des Rechts ausgetauscht.
Das Medienecho zur internationalen Online-Kongressmesse für Recht und Compliance ist groß: Laut Legal-Tech.de war die LEGAL LIVE 2021 „ein innovatives Online-Event mit einer intuitiven Event-Plattform und optimalen technischen Voraussetzungen“. Bei Wikipedia wird LEGAL LIVE im Artikel Legal Technology bereits als fest installierter Treffpunkt der wachsenden Branche bezeichnet. Im Artikel über das Unternehmensstrafrecht wird die Eröffnungsrede der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann über den Gesetzesentwurf und das Gesetzgebungsverfahren zum Verbandssanktionengesetz aufgegriffen.
LEGAL LIVE wird von unserem Partner Jochen Brandhoff veranstaltet. Die nächste LEGAL LIVE findet voraussichtlich vom 9. bis 11. November 2021 statt.
Anwaltskanzleien in der digitalen Transformation erfolgreich managen: Anwaltverlag-Webinar mit Jochen Brandhoff
Eine Kanzlei ist wie ein Organismus, in dem zahlreiche Arbeitsschritte nebeneinander ablaufen. Geschieht das nicht planvoll und organisiert, hat es die Kanzlei schwer, ihre Ziele zu erreichen. Am 17. Februar 2021 erörtern Jochen Brandhoff und Michael Schäfer in einem Webinar, warum gutes Kanzleimanagement wichtig ist, was es bedeutet und was die Digitalisierung daran ändert. Das Webinar wird vom Deutschen Anwaltverlag und dem Institut der Anwaltschaft veranstaltet.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und können sich kostenlos anmelden.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff berät Wirtschaftskanzleien mit 15 bis 200 Mitarbeitern über Strategie und Management und ist als Interims-CEO und -COO tätig.
Dr. Michael Schäfer ist Geschäftsführer der Leipziger dokSAFE GmbH und seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Lösungen für die Justiz und Rechtsanwaltskanzleien tätig.
Jochen Brandhoff und Ralf Köbler geben den ersten Jahresband des LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft heraus
Jochen Brandhoff:
Jochen Brandhoff und Ralf Köbler geben den ersten Jahresband des LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft heraus
„Gebündelt statt gebunden – von der Innovation zur Best Practice“ lautet der Leitspruch des Jahresbandes 2020 des LEGAL REVOLUTIONary, das heute als PDF erschienen ist. Es enthält auf 344 Seiten alle 51 Aufsätze und Beiträge des LEGAL REVOLUTIONary – Recht in der digitalen Wirtschaft aus dem Jahr 2020. Sie können den Jahresband hier unentgeltlich abrufen: https://legal-revolution.com/images/pdf/2021/LR_Jahresband_2020.pdf.
Herausgegeben wird das Jahresband von Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, und unserem Partner Dr. Jochen Brandhoff.
Der LEGAL REVOLUTIONary erscheint seit 2017 auf www.LEGAL-REVOLUTIONary.com und ist eine führende juristische E-Fachzeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft.
Digital Awards 2020 verliehen – Jochen Brandhoff in der Jury
Heute erscheint die Digital Study 2020. Die deutschlandweite Studie ist Gradmesser für die digitale Modernisierung des Jurastudiums und des Rechtsreferendariats. Sie befasst sich mit Ausbildungsmethoden, den Staatsexamina und der Digitalen Transformation als Ausbildungsinhalt. Teilgenommen haben 1885 Studierende und 1497 ReferendarInnen. Unser Partner Jochen Brandhoff war Mitglied der dreiköpfigen Jury, die die Preisträger gekürt hat. Sie können die Studie, ihre Ergebnisse und Preisträger hier abrufen: https://digital-study.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-Study-eMagazin-2021-01.pdf.
Die Digital Study ist ein Projekt von LEX superior, dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ELSA Deutschland und der LEGAL REVOLUTION.
AvP-Insolvenz: BOP bietet betroffenen Apotheken Beratung im Insolvenzverfahren
Nachdem der Abrechnungsdienstleister für Apotheken AvP Deutschland GmbH im September 2020 Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kurz bevor. Mit der Eröffnung des Verfahrens setzt das Insolvenzgericht Fristen für die Anmeldung von Forderungen sowie die Mitteilung von Sicherungsrechten, wie zum Beispiel Absonderungsrechten.
Das bedeutet, dass die betroffenen Apotheken nun schnell handeln müssen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER bietet ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Ansprüche und ihre Vertretung im Insolvenzverfahren an. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung, insbesondere auch in der Rolle des Insolvenzverwalters, können wir betroffene Apotheken sowohl mit dem rechtlichen know-how als auch mit dem unabdingbaren Praxiswissen bestens begleiten.
Wenn Sie Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch haben, rufen Sie uns gern an unter der Nummer: 069 34879200 oder schreiben uns eine E-Mail an info@bop.legal.
„Legal Tech und Corona“ – Interview mit Jochen Brandhoff in der Zeitschrift LTV über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Rechtsmarkt
Im Interview mit Patrick Prior erklärt unser Partner Jochen Brandhoff, wie COVID-19 das Rechtswesen verändert und die digitale Transformation beschleunigt. „Das Kartellrecht und das Steuerrecht sollten fortentwickelt werden, damit sie zu wirksamen Instrumenten zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden. Die Facebook-Entscheidung des Kartellsenats beim BGH vom 23.06.2020 ist ein wichtiger Schritt“ äußert er unter anderem. Weitere Themen sind die Herausforderungen für seine beiden Kongressmessen LEGAL REVOLUTION und LEGAL LIVE in Zeiten der Corona-Pandemie.
Schon auf dem Cover der Ausgabe 1/2020 von Priors Printzeitschrift Legal Tech Verzeichnis wird der Leser mit einem Hinweis auf das Interview begrüßt, das dann auf den Seiten 18 und 19 zu lesen ist. Die Lektüre des mit einer Auflage von 14.000 Stück auflagenstärkstem Legal-Tech-Magazins im deutschsprachigem Raum lohnt sich gleich mehrfach: Auf Seite 10 schreibt Andreas Kopysov über die Digitalisierung von Ein- und Auswanderungsverfahren. Kopysov ist Geschäftsführer des Legal-Tech-Unternehmens Visaright, das er gemeinsam mit Jochen Brandhoff und Philipp von Bülow gegründet hat. Auf Seite 20 empfiehlt dann ein renommierter General Counsel den Besuch der LEGAL REVOLUTION. Europas führende Kongressmesse für Recht und Compliance findet das nächste Mal Jahr im September oder Oktober 2021 statt.
WirtschaftsWoche empfielt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER als TOP-Kanzlei und Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt im Insolvenzrecht
In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche, Heft Nr. 29 vom 10.07.2020, ist unsere Kanzlei als „TOP-Kanzlei 2020“ im Insolvenzrecht ausgezeichnet worden. Zudem wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als TOP-Anwalt 2020 in diesem Rechtsgebiet empfohlen.
Für die Bestenlisten der WirtschaftsWoche befragte das Handelsblatt Research Institute mehr als 1000 Juristen in 107 Sozietäten. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, daraus die renommiertesten Kollegen zu benennen. Die entstandene Liste wurde von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 40 führenden Kanzleien und 66 besonders empfohlenen Anwälten für Insolvenzrecht, die im aktuellen Heft auf Seite 91 abgedruckt und online (kostenpflichtig) hier zu finden ist.
„Portale sind eine effiziente Form, um einen Anwalt zu suchen“: Jochen Brandhoff über die digitale Transformation von Anwaltskanzleien im neuen katzenkönig
Für die erste Ausgabe des katzenkönigs hat Henning Zander unseren Partner Jochen Brandhoff darüber befragt, wie Rechtsanwälte das Internet nutzen können, um sichtbarer zu werden. Was dabei herausgekommen ist, können Sie im Artikel Sichtbar im Internet, katzenkönig 01/2020, S. 45 f. lesen. Jochen Brandhoff äußert unter anderem, dass Internetportale und Online-Marktplätze ein effizienter Weg seien, um den geeigneten Anwalt zu finden. Die Anwaltssuche werde dadurch objektiver. Auch komplexe Mandate von Unternehmen könnten bald über die Portale abgewickelt werden. Die weiteren Ergebnisse des Interviews können Sie hier abrufen, weil der Verlag die Erstausgabe in seinem Print-Archiv zugänglich gemacht hat.
Katzenkönig ist das neue Printmagazin des Deutschen Anwaltvereins für angehende Juristinnen und Juristen, das zweimal im Jahr erscheinen soll. Warum „katzenkönig“? Schauen Sie ins Heft auf Seite 3 oder lesen Sie hier nach.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT eröffnet ein neues Büro in Limburg
Mit der Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Limburg erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNERSCHAFT ihren Wirkungsbereich in Hessen und setzt ihren Expansionskurs fort. „Wir freuen uns, dass wir mit unserem neuen Büro in der Domstadt Limburg unseren Klienten im Westen Hessens unseren Service von nun an direkt vor Ort anbieten können,“ so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partnerschaft
Parkstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
Sie erreichen das Limburger Büro unter der Rufnummer 06431 90 29 608, Fax 06431 90 29 613.
Obermüller, Martin: Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
Obermüller, Martin:
Neuer Beitrag zum COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz in der ZInsO
In dem aktuellen Heft (Nr. 21/2020) der Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht – ZinsO – beschäftigt sich unser Partner Dr. Martin Obermüller mit dem COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Eröffnungsvoraussetzungen von Insolvenzverfahren.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (s. auch unsere Übersicht zu Möglichkeiten der Liquiditätssicherung in Corona-Zeiten) wesentlich erschwert und zeitweise fast ausgeschlossen. Der Sachverständige im Eröffnungsverfahren muss bei der Begutachtung des Insolvenzeröffnungsgrundes eine doppelte Prüfung anstellen, nämlich zum einen wie bisher bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Gutachtens und zum anderen zusätzlich bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit am 31.12.2019.
Kann der Sachverständige darstellen, dass der Schuldner bereits am 31.12.2019 zahlungsunfähig war, so muss er anschließend noch klären, ob die weiteren durch das COVID-19-Folgenabmilderungsgesetz geschaffenen Leistungsverweigerungsrechte, Stundungen und sonstigen Erleichterungen die Zahlungsunfähigkeit nicht behoben haben.
War der Schuldner am 31.12.2019 noch zahlungsfähig, so wird der Sachverständige, und später der Insolvenzverwalter, zunächst mit der gesetzlichen Vermutung konfrontiert, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Abschätzung, ob dem späteren Insolvenzverwalter der Gegenbeweis gelingen wird, wird dem Sachverständigen nicht leichtfallen. Außerdem muss er bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit die weiteren Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Erleichterungen berücksichtigen.
Dass gesetzliche Eingriffe in das Insolvenzrecht die (Pandemie-bedingten) wirtschaftlichen Probleme beheben können, ist in der Regel unwahrscheinlich. Insbesondere die Frage, wie Unternehmen nach der Pandemie aus ihren Schulden wieder herauskommen können, kann damit nicht beantwortet werden. Dafür bedarf es anderer Instrumente, beispielsweise staatlicher Zuschüsse oder auch der Sanierung in Eigenverwaltung.
Obermüller, ZInsO 2020 Heft 21, 1037 – 1046
Das Legal Tech Verzeichnis berichtet über LEGAL LIVE, die neue virtuelle Kongressmesse von Jochen Brandhoff
Das Fachportal Legal Tech Verzeichnis berichtet am 11. Mai 2020 darüber, dass unser Partner Jochen Brandhoff ab 2021 die Kongressmesse für Recht und Compliance LEGAL LIVE veranstalten wird. Sie findet vollständig virtuell statt und wird einmal im Jahr Anbieter, Entscheider und Gestalter des europäischen Rechtsmarkts zusammenführen. Die LEGAL LIVE findet im Halbjahreswechsel mit der LEGAL REVOLUTION statt, der Präsenzmesse für Recht und Compliance, die Jochen Brandhoff veranstaltet.
BOP ruft Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ für Corona-Shutdown-Betroffene ins Leben
Die Corona-Pandemie führt bei zahlreichen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER begleitet betroffene Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer schnell und sicher auf dem Weg aus dieser Schieflage. Um sie wirksamer zu unterstützen, haben wir unsere Experten für Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen, Finanzen und Finanzierungen, Verträge, Steuern und Gesellschaftsrecht in der neugeschaffenen Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ zusammengeführt. Damit können wir schlagkräftiger auf die Krise der Unternehmen reagieren, die sich an uns wenden. Dank der Bündelung des Wissens in einem Expertenkreis können wir das umfassende Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung gezielter kombinieren und noch besser gemeinsam umsetzen.
Die Rechtsanwälte und Spezialisten unserer Kanzlei stehen Unternehmen, die durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem umfassenden, interdisziplinären Dienstleistungsangebot zur Seite.
Fragen an die Beratungstaskforce „Liquiditätssicherung“ beantwortet unser Partner Dr. Martin Obermüller: info(@)bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt.
Bundesweites KRISENNETZWERK RECHTSRAT – Wir sind dabei
Frankfurt, 27. März 2020. Etwa 50 Anwältinnen und Anwälten verschiedener Kanzleien aus Mittel- und Süddeutschland haben sich zu einer Freiwilligenaktion zusammengetan. Mit einer unentgeltlichen Telefonhotline leisten Anwaltspartner aus Frankfurt, München, Köln, Wiesbaden und Koblenz von der Coronapandemie betroffenen Selbstständigen, Angestellten und Freiberuflern ab sofort bundesweit Erste-Rechts-Hilfe.
Unter der Rufnummer 069 / 2043 694 694 sind seit heute bis zunächst 22. April täglich zwischen 17 und 18 Uhr einer oder mehrere Anwälte zu erreichen. Die Themen für Hilfestellungen reichen von Vertragsrecht, AGB-Recht und Arbeitsrecht über Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Streitigkeiten unter Kaufleuten bis hin zu Datenschutz- und IT-Rechtsproblemen im Home Office. Unsere Insolvenzrechtsspezialisten sind ebenso mit an Bord wie Versicherungsrechtler, aber auch beispielsweise Fachleute für Transportrecht oder Exportkontrollfragen.
Eine Kanzlei für Nachfolgerechtsthemen engagiert sich Seite an Seite mit Spezialisten für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht. Daneben beantworten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler Fragen – auch anonym. Das Netzwerk umfasst auch einen Steuerberater, einen Bankbetriebswirt, einen Mediatoren sowie eine Coaching- und Kommunikationsfachfrau bei „dicker Luft“. Wer jeweils andere Spezialisten benötigt, wird weitergeleitet.
„Wir tun das trotz unserer zum Teil chaotisch vollen Schreibtische, weil uns auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr betroffen machen“, so Initiatorin Dr. Anette Schunder-Hartung. „Nach den zusätzlichen Geschäftsschließungen am Wochenende habe ich spontan eine Reihe von Anwälten aus meinem beruflichen Umfeld angesprochen, die gleich dabei waren. Viele von uns haben auch deswegen mal Jura studiert, um effektiv helfen zu können. Jetzt wollen wir unseren Beitrag leisten“.
Die vollständige Pressemeldung von aHa Strategische Geschäftsentwicklung können Sie hier herunterladen.
Dr. Martin Obermüller unter den führenden Insolvenzverwaltern in Hessen
Im gerade erschienenen INDat-Report, dem maßgeblichen Branchenmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, wird unser Partner Dr. Martin Obermüller als einer der Top 5 Insolvenzverwalter in Hessen gelistet (INDat Report 1/2020, S. 22).
„Mit unseren Standorten in Frankfurt am Main und Wiesbaden gehören wir zu den führenden Insolvenzrechtskanzleien im Rhein-Main-Gebiet. Unseren Wachstumskurs wollen wir auch in diesem Jahr fortsetzen und prüfen derzeit die Eröffnung eines weiteren Standorts“, so Dr. Martin Obermüller.
Dr. Martin Obermüller wird regelmäßig von Insolvenzgerichten in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau als Insolvenzverwalter bestellt.
Die Rechtsmesse unseres Partners Jochen Brandhoff LEGAL REVOLUTION Expo & Congress wächst um 40%
Am 4. und 5. Dezember 2019 hat die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress, Europas wegweisende Kongressmesse für Recht und Compliance, im Kap Europa in Frankfurt a. M. zum dritten Mal stattgefunden. 70 Aussteller, 60 Vorträge und Panels und über 100 Workshops und Coachings thematisierten Legal Tech, Compliance Tech, Business und Change-Management, die Digitalisierung des Rechts und Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft. In ihren Eröffnungskeynotes betonten die Justizministerin Hessens Eva Kühne-Hörmann, der Justizminister Bayerns Georg Eisenreich und unser Partner Jochen Brandhoff die Bedeutung der digitalen Transformation für den Rechtsmarkt. Mehr als insgesamt 1.200 Teilnehmer vor allem aus Rechtsabteilungen, Anwaltskanzleien, Compliance-Abteilungen, IT-Abteilungen, Hochschulen, Justiz und Politik waren auf der Kongressmesse zusammen gekommen.
Die LEGAL REVOLUTION (ehemals LEGAL ®EVOLUTION) hat auch in diesem Jahr ein starkes Medienecho hervorgerufen. Besonders lesenswert ist der Bericht von Marcus Jung im Wirtschftsteil der FAZ vom 5. Dezember 2019 („Rechtsstaat in der digitalen Welt, Messe Legal Revolution in Frankfurt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Dezember (Nr. 283), S. 18).
Die LEGAL REVOLUTION Expo & Congress ist eine führende internationale Fachmesse für Recht und Compliance. Die LEGAL REVOLUTION 2020 findet am 30. November und 1. Dezember im Kap Europa in Frankfurt am Main statt. Bei Fragen zur Kongressmesse freuen wir uns über eine Nachricht an David Scholz – info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031.
Asian Fusion GmbH durch Insolvenzplan erfolgreich saniert
Das beliebte Asia-Restaurant „iKoi“, nun firmierend unter „IMIZU“, konnte durch den Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller erfolgreich saniert werden und geht jetzt wieder eigene Wege. Über das Vermögen der Betreibergesellschaft, der Asian Fusion GmbH, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main vom 01.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung von Asian Fusion GmbH und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten einen Insolvenzplan zu erstellen und einen neuen Investor zu finden, der das beliebte Asia-Restaurant mit neuem Kapital ausgestattet hat. So konnte das Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden. Besonders freut mich, dass der Sanierungserfolg eine wesentliche Aufstockung des Personalbestandes ermöglichte“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller erst zum vorläufigen und am 01.11.2018 schließlich zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Asian Fusion GmbH wurde seit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller mittels eines Insolvenzplans die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren und die Finanzierungsbasis durch einen neuen Investor zu stärken. Unter Einbindung aller Beteiligten konnte Dr. Obermüller eine Einigung mit sämtlichen Gläubigern erreichen, sodass eine überdurchschnittlich hohe Quote ausgezahlt werden konnte.
Legal Tech Verzeichnis interviewt Jochen Brandhoff über die LEGAL ®EVOLUTION
Das Legal Tech Verzeichnis hat Dr. Jochen Brandhoff am 15. Oktober 2019 über die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2019 interviewt. Im Vordergrund stehen die diesjährige Agenda und die bisherige Entwicklung der Kongressmesse. Dr. Jochen Brandhoff geht dabei insbesondere auf die Digitalisierung des Rechts und die zu erwartenden Veränderungen der Rechtsbranche ein.
Weitere Informationen zur LEGAL ®EVOLUTION finden Sie hier.
Das Interview finden sie hier.
NJW interviewt Jochen Brandhoff über die Gegenwart und Zukunft des Rechtsmarkts
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) hat mit Dr. Jochen Brandhoff über Gegenwart und Zukunft des Rechtsmarkts gesprochen. Das Interview „Evolution statt Revolution“ nimmt im Heft 36/2019 die Seiten 12 und 13 ein (NJW-aktuell 36/2019, 12 f.). Darin stellt Jochen Brandhoff die aus seiner Sicht wichtigsten Entwicklungen auf dem Rechtsmarkt dar und beschäftigt sich mit ihren Folgen vor allem für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen. Er geht dabei auch auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und des europäischen Rechtsmarkts, auf den digitalen Wandel im Rechtswesen, die juristische Ausbildung, das anwaltliche Berufsrecht und auf Legal Operations ein und sagt, warum die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress für den deutschen und europäischen Rechtsmarkt von Bedeutung ist.
Kooperationen zwischen Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen: Jochen Brandhoff im Interview mit legal-tech.de
Jochen Brandhoff hat dem Fachportal legal-tech.de am 17. Juni 2019 ein Interview dazu gegeben, warum sich Kooperationen zwischen Kanzleien und Legal-Tech-Startups lohnen. Außerdem geht er in dem Interview u.a. auf die Finanzierung von Legal-Tech-Startups und auf die von ihm zu Jahresbeginn gegründete Kapital und Köpfe für Legal Tech ein. Den Text können Sie hier lesen.
Die Montagsgesellschaft diskutiert mit Jochen Brandhoff über die Veränderung der Arbeitswelt in Zeiten des digitalen Wandels
Die Montagsgesellschaft e.V. hat am 13. Juni in München über das „Thema Med-Tech, Legal-Tech, Insurance-Tech – die Veränderung unserer Arbeitswelt in Zeiten des digitalen Wandels: Panikmache oder logische Konsequenz?“ diskutiert. Zu den Podiumsteilnehmern gehörte auch unser Partner Dr. Jochen Brandhoff als Experte für die Digitalisierung des Rechtswesens. Die Erkenntnisse aus der Diskussion hat Dr. Stefan Söhngen, der Vorsitzende der Montagsgesellschaft, hier zusammengefasst: https://www.montagsgesellschaft.de/?p=14&y=2019&ev=158
The Understanding of the Digital Transformation – The Digital Transformation of the Law Firm and the Legal Department
Jochen Brandhoff:
The Understanding of the Digital Transformation – The Digital Transformation of the Law Firm and the Legal Department
LEGAL REVOLUTIONary 2019, S. 38 – 40. Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff schreibt im LEGAL REVOLUTIONary – Zeitschrift für das Recht in der digitalen Wirtschaft über das richtige Verständnis und den Nutzen der digitale Transformation in Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen.
Jochen Brandhoff eröffnet die Eurolegal-Jahreskonferenz in Danzig mit einer Keynote zur digitalen Transformation der Anwaltskanzlei
Eurolegal hat seine Mitglieder vom 26. bis 28. April 2019 zur diesjährigen Jahreskonferenz nach Danzig eingeladen. Höhepunkte waren die Gespräche mit dem Friedensnobelpreisträger Lech Wałęsa, dem ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft Solidarność und Staatspräsidenten Polens, und mit Aleksandra Dulkiewicz, der Stadtpräsidentin von Danzig.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hat das akademische Programm der Jahreskonferenz am 27. April als Gastredner mit einem Keynote-Vortrag über die digitale Transformation der Rechtsanwaltskanzlei eröffnet. Die Hauptthemen seines englischsprachigen Vortrags und der anschließenden Diskussion umfassten:
The digital transformation of the law firm
• How does a law firm deal properly with the digital transformation?
• How does it react to the challenges?
• How does it maintain its competitiveness?
• Which business models still work?
• Ways to ‘commoditise’ parts of the legal service
• Automation of traditional legal services
• From legal services to legal products
„Von der Rechtsdienstleistung zum Rechtsprodukt“: Jochen Brandhoff referiert vor den Wirtschaftsjunioren
Die Wirtschaftsjunioren haben unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu einem Vortrag und einer anschließenden Diskussion über das Thema „Wie gründet man ein Legal-Tech-Unternehmen?“ eingeladen. Dr. Jochen Brandhoff ging vor allem auf innovative Geschäftsideen und Geschäftsmodelle im Rechtsmarkt ein. Am Beispiel von vertikal integrierten Anbietern von Rechtsprodukten zeigte er, wie prozessbasierte Managed Legal Services und softwaregestützte Rechtsprodukte altbekannte Rechtsdienstleistungen immer stärker verdrängen werden.
Die dreistündige Veranstaltung fand am 16. April in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main statt.
„Ihr Trainingsprogramm für die Digitalisierung beginnt jetzt!“ Das Anwaltsblatt berichtet über die LEGAL ®EVOLUTION 2018 von Jochen Brandhoff
Die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2019, die am 4. und 5. Dezember in Darmstadt stattfand, hat auch in diesem Jahr ein starkes Medienecho hervorgerufen. Zu den besonders lesenswerten Berichten gehört der mehrseitige Beitrag von Nora Zunker Die Technik ist dafür bereit – sind die Juristen es auch? vom 13.12.2018 im Anwaltsblatt.
Die LEGAL ®EVOLUTION 2019 findet am 4. und 5. Dezember 2019 im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.
Gastgeber der Kongressmesse ist unser Partner Dr. Jochen Brandhoff. Bei Fragen zur LEGAL ®EVOLUTION bitten wir Sie, sich an David Scholz, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031 zu wenden.
Martin Obermüller: Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
Obermüller, Martin:
Neuer Aufsatz zur Sicherheitenbestellung in der Insolvenz
„Anfechtungen und Insolvenzfestigkeit von Sicherungsabtretungen“ ist das Thema der neuesten Veröffentlichung von unserem Partner und Insolvenzrechtsexperten Dr. Obermüller. Während manche Sicherheiten allein durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer zustande kommen, müssen bei anderen Sicherheiten zu dem Vertragsschluss noch weitere Handlungen hinzukommen. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung noch die Eintragung ins Grundbuch und ggf. die Briefübergabe erforderlich. Vollzieht sich dieser letzte Teilakt der Sicherheitenbestellung erst in der Krise oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers, so erhebt sich die Frage, ob die Sicherheitenbestellung angefochten werden kann bzw. nach § 91 InsO unwirksam ist.
Obermüller / Obermüller, ZInsO 43, 21. Jahrgang, 25.Oktober 2018, S. 2333 – 2341
Übertragende Sanierung für Pflegedienst Avito GmbH erfolgreich abgeschlossen
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Pflegedienst Avito GmbH auf einen Investor zu übertragen. Der Betrieb ist zum 01. Juli 2018 auf die eigens zu diesem Zwecke gegründete Pflegedienst Avita GmbH übergegangen. Sämtliche der neun beschäftigten Mitarbeiter wurden übernommen. „Es ist uns gelungen, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den wichtigsten Verfahrensbeteiligten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und zu übertragen. Besonders freut mich, dass im vorläufigen Verfahren Personalmaßnahmen erfolgreich umgesetzt und die Mitarbeiterzahl erhöht werden konnte. So wurde die kompetente Pflege über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung sichergestellt“, so der Verwalter Dr. Martin Obermüller.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Obermüller zunächst zum vorläufigen und am 01. Juli 2018 zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Zuge der Betriebsfortführung gelang es Dr. Obermüller, die Finanzen des angeschlagenen Unternehmens neu zu strukturieren sowie die Weichen für die Zuführung neuen Kapitals zu stellen.
Jochen Brandhoff in der Monographie „Kanzleigründung und Kanzleimarketing“ von Geertje Tutschka
Dr. Geertje Tutschka zitiert in ihrem neuen Buch an mehreren Stellen unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff, u.a.: „Recht gut anwenden – das reicht nicht mehr aus. Ein Anwalt muss heute innovativ sein, in Geschäftsprozessen denken und Technik einsetzen, um wettbewerbsfähig zu sein.“
Der Erscheinungstermin war am 20.05.2018. Hier geht es zum Buch.
Jochen Brandhoff im Interview mit Lawyers on Fire: Mit über 1.000 Teilnehmern soll die LEGAL ®EVOLUTION 2018 nochmals größer werden als 2017
In einem am 19. April veröffentlichten Video-Podcast interviewt Lawyers on Fire Jochen Brandhoff zum Abschluss des Eröffnungstages der LEGAL ®EVOLUTION 2017. Jochen Brandhoff geht auf seine persönlichen Highlights ein und zieht Bilanz: Die LEGAL ®EVOLUTION 2017 hat noch mehr Besucher und Aussteller angezogen als erwartet. 2018 plant die LEGAL ®EVOLUTION mit deutlich mehr Besuchern. Die LEGAL ®EVOLUTION 2018 sei für jeden europäischen Juristen relevant, so Jochen Brandhoff.
Hier finden Sie das Video-Interview.
„Juristen könnten viel effizienter arbeiten“: karriereführer spricht mit Jochen Brandhoff
In der ersten Ausgabe der Zeitschrift karriereführer recht in diesem Jahr steht die digitale Transformation des Rechtsmarkts im Mittelpunkt. Im „Top-Thema – Die digitale Revolution“ befragt André Boße unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu den technischen Entwicklungen, die in die juristische Praxis Einzug halten (karriereführer recht, 1/2018, Seiten 10-14 (Ausgabe März 2018 – August 2018)). Jochen Brandhoff erklärt unter anderem, dass die Organisation der Kernprozesse einer Anwaltskanzlei bzw. einer Rechtsabteilung viel Raum für Effizienzsteigerungen und Kostenreduzierungen biete. Kanzleien und Unternehmen könnten viel Geld, Zeit und Nerven sparen, wenn sie wichtige Geschäftsprozesse – etwa die Erstellung bestimmter Vertragstypen – aufsetzen und digitalisieren.
Der karriereführer berichtet im „Top-Thema“ auch über The LEGAL ®EVOLUTIONary, die neue E-Zeitschrift, die Jochen Brandhoff Ende 2017 gegründet hat.
Den vollständigen Beitrag können Sie hier lesen.
Oberbürgermeister Peter Feldmann, Joern Herseth und Jochen Brandhoff diskutieren bei „Frankfurt: bunt, international und erfolgreich“
Frankfurt bedeutet Vielfalt, Internationalität, Innovationsgeist und Gründertum – dies, aber auch die anstehenden Herausforderungen für die Stadt waren am Samstagabend Thema beim Unternehmertalk. Diskussionsteilnehmer waren der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann, Jörn Herseth (Managing Partner, Falkensteg GmbH und Gastgeber des Unternehmertalks), Marc Tillmann (Geschäftsführer, K-1 BusinessClub), Ahmet Erisik und Jochen Brandhoff.
Viele der anwesenden Persönlichkeiten wie 3P-Gründer Moses Pelham und R3LATION-Gründer Stefan Söhngen, die für die Tugenden der Stadt stehen, beteiligten sich intensiv an der Diskussion.
v.r.n.l.: Feldmann, Brandhoff, Erisik.
v.r.n.l.: Brandhoff, Feldmann, Tillmann, Herseth.
Jochen Brandhoff gründet The LEGAL ®EVOLUTIONary, das neue Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft
Mit The LEGAL ®EVOLUTIONary schafft unser Partner Dr. Jochen Brandhoff das erste juristische eMagazin zur digitalen Transformation der Wirtschaft. Zielgruppen sind Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Richter.
Die neue Fachzeitschrift erschließt die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der digitalen Wirtschaft. Weitere Schwerpunkte bilden die Digitalisierung des Rechts, Legal Technology, Künstliche Intelligenz, die Blockchain-Technologie und rechtswirtschaftliche Themen wie das Management von Rechtsabteilungen.
Jeder Beitrag ist online und als zitierfähige PDF-Datei mit fortlaufender Seitennummerierung abrufbar.
Zur jährlichen Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress erscheint eine Jahresprintausgabe.
Hier geht es zum The LEGAL ®EVOLUTIONary - Rechtsmagazin der digitalen Wirtschaft (Prototyp bis 1. April 2018).
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER expandiert
Mit der Eröffnung einer Zweigstelle in Wiesbaden erweitert BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER seinen Wirkungsbereich im Rhein-Main-Gebiet und setzt damit seinen Expansionskurs fort. „Wegen vielfältiger Projekte und um näher bei unseren Klienten in Wiesbaden zu sein, haben wir uns entschieden, ein weiteres Büro im Herzen der hessischen Landeshauptstadt zu eröffnen“, so der verantwortliche Partner Dr. Martin Obermüller.
Die Anschrift der neuen Niederlassung lautet:
Brandhoff Obermüller Partner
Schlichterstr. 18
65185 Wiesbaden
Sie erreichen das Wiesbadener Büro unter der Rufnummer 0611 – 945 86 426 sowie unter der Faxnummer 0611 – 945 86 428.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderer Wirtschaftskompetenz und Schwerpunkten in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Sanierung & Insolvenzen.
Martin Obermüller: Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2, ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682.
Obermüller, Martin:
Martin Obermüller schreibt zum Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten – Teil 2“
Im neuen Heft der ZInsO, Nr. 50/2017, 2676 ff. greift Dr. Martin Obermüller zusammen mit Dr. Manfred Obermüller erneut das Thema „Strafprozessuale Beschlagnahmen und Arreste in Kreditsicherheiten“. In dem zweiten Teil beschäftigen sich die Autoren mit der Neufassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das mit Wirkung zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist. Kernstück der Reform ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Der Beitrag zeigt auf, wie sich dies auf die Stellung der Bank auswirkt, der ein Kunde als Sicherheit für einen Kredit Vermögenswerte zur Sicherung übereignet, abtritt oder verpfändet, die er mittels strafbarer Handlungen an sich gebracht hat.
Für die Rechtslage bis zum Inkraftreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtllichen Vermögensabschöpfung wird auf den Beitrag Obermüller, ZInsO 2014, 2401ff. verwiesen.
ZInsO 50/2017, 20. Jahrgang, Seite 2676 – 2682
„Die Legal-Tech-Expo“: Die NJW berichtet von der LEGAL ®EVOLUTION 2017, die Jochen Brandhoff veranstaltet hat
Susanne Reinemann schreibt in der NJW vom 23.11.2017 (Nr. 48/2017) in einem ganzseitigen Beitrag auf Seite 15 über die „gute Resonanz“ der „Fachmesse mit Begleitkonferenz“ LEGAL ®EVOLUTION 2017. Unser Partner Jochen Brandhoff hatte die Kongressmesse am 4. und 5. Oktober 2017 im Kap Europa in Frankfurt am Main veranstaltet.
Weiterhin berichtet sie, dass nicht alle Anbieter von Legal Technology, die gerne an der LEGAL ®EVOLUTION 2017 teilgenommen hätten, Platz gefunden haben. Sie zitiert außerdem Jochen Brandhoffs Ankündigung, dass die LEGAL ®EVOLUTION 2018 noch größer werden solle und verschiedene Themenwelten haben werde, damit Besucher besser finden können, was sie suchen.
Die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2018 findet am 4. und 5. Dezember 2018 im Darmstadtium statt. Weitere Informationen zur LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress 2018 find Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an David Scholz, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 031.
FAZ Nr. 247 vom 24.10.2017, S. 19 (Wirtschaft): Anwälte und die Digitalisierung – Auf der Legal (R)evolution stehen Chancen im Vordergrund
Marcus Jung berichtet in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. Oktober 2017 über die LEGAL ®EVOLUTION Expo & Congress, die unser Partner Dr. Jochen Brandhoff jährlich veranstaltet. Weitere Informationen zu dieser Kongressmesse über Legal Innovation erhalten Sie auf www.LegalTechExpo.de.
Den FAZ-Beitrag können Sie hier lesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Investorenlösung für Zorn Orthopädie GmbH
Im Zuge einer erfolgreichen Investorensuche ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der traditionsreichen Zorn Orthopädie GmbH auf einen Investor zu übertragen. In dem Bieterprozess, an dem sich zwischenzeitlich 11 Interessenten beteiligten, hatte sich die Sanitätshaus Achim Kunze GmbH durchsetzen können. Der Betrieb ist zum 01.09.2017 auf dieselbe übergegangen. Von den zuletzt 13 beschäftigten Mitarbeitern werden nahezu alle übernommen. Die Zorn Orthopädie GmbH, mit ihren zwei Standorten in Wiesbaden, ist ein traditionsreiches Unternehmen, dass Patienten mit orthopädischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Rollstühlen, Gehhilfen, Einlagen etc., versorgt und Prothesen in eigenen Werkstätten passgenau anfertigt. „Es freut mich sehr, dass wir für die Mitarbeiter und das Unternehmen einen Investor gefunden haben, der für den Standort und die Mitarbeiter eine langfristige Perspektive eröffnet“, so der Insolvenzverwalter Dr. Martin Obermüller. „Ich danke allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden, die in dieser schwierigen Zeit dem Unternehmen die Treue gehalten haben“, so Dr. Obermüller weiter. „Mit der Übernahme von der Zorn Orthopädie GmbH können wir unser Angebot für unsere Patienten erweitern und bauen unsere Stellung als führender Anbieter von orthopädischen Produkten in Wiesbaden aus“, ergänzt Achim Kunze, Generalbevollmächtigter des Investors. Der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf bereits zugestimmt.
Das Amtsgericht Wiesbaden hatte den Sanierungsexperten Dr. Martin Obermüller am 06. Juli 2017 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er hatte zunächst den Betrieb fortgeführt und so den Weg bereitet für eine erfolgreiche Investorenlösung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Podcast vom 2. September 2017: Lawyers on Fire sprechen im Rahmen der German Legal Tech Talks mit Jochen Brandhoff
Lawyers on Fire haben am 2. September 2017 unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff über die LEGAL ®EVOLUTION – THE EUROPEAN LEGALTECH EXPO & CONGRESS interviewt. Darin beantwortet Jochen Brandhoff, der schon während seiner Referendarszeit Gründer des ersten rein webbasierten juristischen Repetitoriums war, Fragen zur digitalen Transformation des Rechts.
In der nahen Zukunft, in der Rechtsanwendungen automatisiert durch Algorithmen vorgenommen werden, müssen sich Kanzleien und Rechtsabteilungen über die neuen Technologien informieren. Das ist der Grund, die jährlich stattfindende LEGAL ®EVOLUTION -THE EUROPEAN LEGALTECH EXPO & CONGRESS auf die Beine zu stellen. So zieht die Kongressmesse in Frankfurt am Main Publikum aus ganz Europa an und bietet neben den Fachvorträgen aus Recht, Politik und Wirtschaft vor allem auch aktuelle Marktlösungen. Das Künstliche Intelligenz kein Produkt der Zukunft ist, sondern heute schon in Analysesoftware zur Anwendung kommt, wird auf der LEGAL ®EVOLUTION zu sehen sein. Startups und etablierte Softwareanbieter führen ihre smarten Produkte und Dienstleistungen dem Fachpublikum vor. Den Podcast können Sie hier und über iTunes hier anhören.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Artificial Lawyer vom 21. August 2017: Legal Technology + Künstliche Intelligenz in Deutschland – Die Entwicklung schreitet voran
Artificial Lawyer hat am 21. August 2017 unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und Legal Technology in Deutschland interviewt. Weiteres Thema war die LEGAL (R)EVOLUTION 2017 – The European LegalTech Expo & Congress, die Jochen Brandhoff veranstaltet. LEGAL (R)EVOLUTION ist die größte jährliche Kongressmesse für die Digitalisierung des Rechts in Kontinentaleuropa. LEGAL ®EVOLUTION 2017 findet am 23. + 24. Oktober 2017 im Kap Europa in Frankfurt am Main statt.
Das Interview finden sie hier.
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BOP bei Firmenlauf J.P. Morgan
Das Team BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist in großer Besetzung beim Firmenlauf J.P. Morgan in der Frankfurter Innenstadt angetreten.
Unser 11-Läuferteam trat am Dienstag, 13.06.2017 gegen 18 Uhr an der Startlinie an, um gemeinsam das 5,6 Kilometer entfernte Ziel zu erreichen. Unsere Startnummern mit Zahlen oberhalb von 61.000 machten vorab klar, dass wir nicht alleine auf der Strecke sein würden.
Und so war es auch. Soweit das Auge reichte, waren Läufer in bunten Corporate T-Shirts zu sehen, die sich nach dem Startschuss in Bewegung setzten. Die Stimmung während des Laufs war sehr gut und der Support der am Rande stehenden Menschen toll. Für das gesamte Team war es eine schöne Erfahrung und alle schafften es erfolgreich ins Ziel. Wir freuen uns schon auf den nächsten Lauf!
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Nicole Gärtner neue ReNo bei BOP
Nicole Gärtner verstärkt unsere Kanzlei als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte seit 1. März 2017.
Zuvor war sie als Assistentin des Gesamtvertriebsleiters bei einem namenhaften deutschen Automobilhersteller beschäftigt und als Organisationstalent zusätzlich für die Planung und Durchführung von internen Tagungen und Marketingveranstaltungen zuständig.
Ihr juristisches Fachwissen eignete sich Nicole Gärtner als Partner Assistentin in englischen und amerikanischen Großkanzleien in Frankfurt an.
Sie unterstützt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER insbesondere im Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Insolvenzverwaltung.
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Die Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) berichtet: LEGAL ®EVOLUTION ist die „erste deutsche Legal Tech Messe“
Dieses Jahr findet mit der Legal ®Evolution 2017 „die erste deutsche Legal Tech-Messe“ ( ZAP 11/2017, S. 575) vom 23. bis 24. Oktober in Frankfurt am Main statt.
Die von Dr. Jochen Brandhoff gegründete European LegalTech Expo GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kongressmesse Legal ®Evolution als Leitevent der Branche zu etablieren und Legal Tech-Firmen, Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger auf einer zweitägigen Legal Tech-Kongressmesse zusammen zu bringen.
Legal ®Evolution 2017 ist auch ein akademischer Fachkongress, auf dem 40 renommierte Professoren, Politiker, Firmengründer und Geschäftsführer als Gastredner vertreten sind und den Rechtsanwendern aufzeigen werden, wie durch Legal Tech die bereits begonnene Digitalisierung der Rechtsberatung genutzt werden kann, um Rechtsdienstleistungen auf dem Rechtsmarkt der Zukunft effizienter und kostenoptimiert anbieten zu können.
Dazu haben Kongress-Teilnehmer auf der parallel laufenden Legal Tech Fachmesse die Möglichkeit, sich aktuell existierende praktische Lösungen zu den Kongress-Vorträgen anzusehen. Ca. 45 ausgewählte Aussteller aus der Legal Tech-Branche zeigen den Messebesuchern, was heute schon anhand von Legal Tech möglich ist und wie sie durch die Nutzung von Legal Technology Prozesse optimieren können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Jochen Brandhoff trägt zum Thema, “Bewegen sich Wirtschaftsanwälte per Tretroller auf dem digitalen Highway?“ vor
Dieser Leitfrage wurde im Rahmen der Kanzleidialoge nachgegangen, die in den Räumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 04. Mai 2017 stattfanden.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff referierte nach einem Vorwort von Dr. Anette Hartung zu dem Thema „digitale Herausforderungen und aktuelle Lösungen für Rechtsanwälte“.
Die Rechtsberatungsbranche, so betonte Brandhoff, habe es geschafft, in den letzten 50 Jahren ohne wesentliche Änderungen auszukommen. Die Digitalisierung des Rechtsmarkts stecke noch in Kinderschuhen. Das sei für die Anwaltschaft eine große Chance. Die Nutzung digitaler Techniken biete Rechtsanwälte ein enormes Potential, ihre Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren.
“Quo vadis advocatus?“ war aber nicht die einzige Frage, die im Fokus des Kurzreferats von Jochen Brandhoff stand, sondern insbesondere, in welche Richtung sich die Anwendung des Rechts im Zuge der Digitalisierung des Rechtsmarktes entwickeln wird.
Das Recht wird bereits heute schon durch Computeralgorithmen angewendet. Etwa durch die Prüfung bestimmter Ansprüche von Fluggästen oder von Hartz IV-Bescheiden. Einer größeren Ausdehnung algorithmusbasierter Rechtsanwendung in naher Zukunft steht somit nichts entgegen.
Anschließend wurde in der Runde erörtert, welche Vor- und Nachteile sich für die Anwaltschaft und welche grundsätzlichen ethischen Probleme sich aus diesem Umstand ergeben. Werden Algorithmen eine kosteneffiziente Ausgliederung der gegenwärtig durch Prozesskostenbeihilfe staatlich finanzierten Rechtsberatung bewirken? Wird der „judex“ durch den Computer ersetzt und wäre dies mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz nicht sogar geboten? Diese und mehr kontroverse Fragen wurden in der Runde diskutiert.
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Stefan Brass lehrt Unternehmensrecht und Principles of Private Law an der Frankfurt School of Finance & Management
Die Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management hat den Lehrauftrag unseres Partners Dr. Stefan Brass zum Sommersemester 2017 erweitert. Er hält in diesem Semester die Vorlesungen Principles of Private Law und Unternehmensrecht.
Vortrag von Dr. Jochen Brandhoff an der Universität Osnabrück
Am Mittwoch, den 26. April 2017, ab 17:30 Uhr, hält ab 17:30 Uhr unser Partner Dr. Jochen Brandhoff im Rahmen des Osnabrücker Gesellschaftsforum einen Vortrag über die digitale Transformation des Rechts. Die Veranstaltung findet im Helikonensaal (Albrechtstraße 29, 49076 Osnabrück) statt und steht unter dem Generalthema Legal Tech und Legal Innovation.
Jochen Brandhoff referiert an der Universität Osnabrück über die digitale Transformation des Rechts
Am Mittwoch, den 26. April 2017 ab 17:30 Uhr, hält unser Partner Dr. Jochen Brandhoff an der Universität Osnabrück einen Vortrag über die digitale Transformation des Rechts. Dabei wird er die Frage beantworten, welchen grundlegenden Veränderungen sich Juristen aus Rechtsabteilungen und Kanzleien durch die Digitalisierung des Rechts in den kommenden Jahren stellen müssen. Rechtliche Technologie, künstliche Intelligenz, Blockchains, Vertragsanalysesysteme, Datenanalysesoftware und Workflow-Management-Tools finden in der Rechtsanwendung immer breitere Anwendung.
Danach gibt Tobias Renner von KPMG Legal einen Überblick über die aktuellen Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen von Legal Tech.
Die Veranstaltung findet im Helikonensaal (Albrechtstraße 29, 49076 Osnabrück) statt und steht unter dem Generalthema Legal Tech und Legal Innovation.
Die Einladung zu dem Event finden Sie hier.
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BOP Kanzleidialoge über die BLOCKCHAIN (R)EVOLUTION
BLOCKCHAIN (R)EVOLUTION – das war das Leitthema des 3. Legal Tech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 16. März 2017. Fast 50 Syndikusanwälte, General Counsel, Rechtsanwälte aus Wirtschaftskanzleien und Institutionen, Steuerberater, Informatiker, Legal-Technology-Anbieter und Legal-Tech-Investoren waren unserer Einladung zu den BOP Kanzleidialogen gefolgt, um sich über Distributed Ledgers, Blockchains, Kryptowährungen wie Bitcoin und Smart Contracts auszutauschen.
Vier Blockchain-Experten gaben einen Einblick in die wirtschaftlichen Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte dieses dezentralen Konsensmechanismus, der sogenannten „Trust Machine“.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag über die Funktionsweise von Blockchains. Einen Auszug aus seiner Rede finden Sie hier. Christoph Simmchen gab eine rechtsgebietsübergreifende Einführung in die Blockchain-Technologie, während Markus Columbu über Rechtslücken und rechtliche Risiken der Blockchain-Technik referierte. Christian Kahl führte in seinem Abschlussvortrag aus, welchen Einfluss die Blockchain auf Online-Marktplätze haben wird. Schließlich stellte Jochen Brandhoff die neue Kongressmesse LEGAL ®EVOLUTION 2017 – The European LegalTech Expo & Congress vor. LEGAL ®EVOLUTION soll zur europäischen Leitmesse der digitalen Transformation des Rechts werden. Sie findet am 23. und 24. Oktober 2017 im Kap Europa der Messe Frankfurt statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP Kanzleidialoge – 3. LegalTech Lunch
Am Donnerstag, den 16. März 2017, findet von 12.00 bis 15.00 Uhr der dritte BOP LegalTech Lunch in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt.
Thema wird u.a. die Blockchain sein.
Tanja Bindrin neue Rechtsanwältin für Insolvenzrecht bei BOP
Rechtsanwältin Tanja Bindrin verstärkt unsere Kanzlei seit 1. Februar 2017 in unserem Schwerpunktbereich Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung als Associate. Sie verfügt über eine über 7-jährige Berufserfahrung im Bereich des Insolvenzrechts mit dem Schwerpunkt Insolvenzanfechtungen. Tanja Bindrin bringt darüber hinaus eine umfassende Fachkompetenz in der Betriebsfortführung und der Abwicklung von Insolvenzverfahren mit. Sie war davor bei zwei Top-25-Kanzleien für Insolvenzrecht tätig.
Unser Partner Dr. Martin Obermüller äußert dazu: „Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Anfechtungsreform mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ und der zu erwartenden Änderungen in Praxis und Rechtsprechung ist es großartig, mit Frau Bindrin eine erfahrene und hochspezialisierte Rechtsanwältin dazugewonnen zu haben.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP im neuen Handbuch Prädikatsexamen
TalentRocket hat Anwälte von Freshfields Bruckhaus Deringer und von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER dazu befragt, wie man sich zielgerichtet auf ein gutes Erstes Juristisches Staatsexamen, die „Erste Juristische Prüfung“, vorbereitet. Die Antworten sind im neuen „Handbuch Prädikatsexamen“, 1. Aufl., München 2016 veröffentlicht. Der Kommentar von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER über die Bedeutung von Prädikatsexamina im Anwaltsmarkt der Zukunft ist auf S. 15, der über den nötigen Blick für das Wesentliche und die Fähigkeit zu wirtschaftlichem Denken auf S. 50 und der über das Auftreten in der mündlichen Prüfung auf S. 88 abgedruckt. Das Handbuch versteht sich als Rundum-Ratgeber für Juristen auf dem Weg zum Prädikatsexamen und wurde in Zusammenarbeit mit Prädikatsjuristen und Examensprüfern entwickelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Caspar Behme: Wenn deutsche Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsrat räumen müssen für ihre EU-Kollegen, Wirtschaftswoche-Blog, 7. Februar 2017
Caspar Behme:
Wenn deutsche Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsrat räumen müssen für ihre EU-Kollegen
Wirtschaftswoche Online, Management-Blog, 7. Februar 2017. Claudia Tödtmann hat im WiWO-Management-Blog einen Gastbeitrag unseres Of Counsel Dr. Caspar Behme über den kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelten TUI-Fall veröffentlicht. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER vertritt in diesem Verfahren den Antragsteller.
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Unternehmensmitbestimmung – BOP plädiert für Einbeziehung von EU-Arbeitnehmern
Januar 2017 – Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 24. Januar unter dem Vorsitz des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts über den sog. TUI-Fall (Vorabentscheidungsverfahren C-566/15) verhandelt. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt möglicherweise gegen Europarecht: im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer dürfen die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat deutscher Gesellschaften nicht mitwählen und auch nicht selbst in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die deutschen Gewerkschaften und ihre Interessenvertreter führen eine Medienkampagne gegen den Antragsteller, obwohl dieser eine Europäisierung der Unternehmensmitbestimmung anstrebt.
In der über vierstündigen Verhandlung haben die Europäische Kommission, die EFTA-Überwachungsbehörde, die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der Niederlande, Frankreichs und Luxemburgs, die deutschen Gewerkschaften sowie die Parteien des Ausgangsverfahrens, Konrad Erzberger (Antragsteller) und der Touristikkonzern TUI AG (Antragsgegnerin) ihre Rechtsauffassungen dargelegt. Danach haben die Verfahrensbeteiligten die Fragen der fünfzehn verhandelnden EuGH-Richter, darunter der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Koen Lenaerts, der Vizepräsident Antonio Tizzano und der Berichterstatter Egils Levits, und die Fragen des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe beantwortet.
Dr. Caspar Behme (federführend), Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte, die Vertreter des Antragstellers, führten aus, dass es in dem Verfahren nicht um die Abschaffung der unternehmerischen Mitbestimmung gehe, sondern um eine Verbreiterung ihrer Legitimationsbasis und damit um die Verbesserung der Corporate Governance mitbestimmter Unternehmen. Wer die Unternehmensmitbestimmung anerkenne oder sogar befürworte, der müsse auch wollen, dass sie funktioniere und dass die mit ihr bezweckten Vorteile tatsächlich eintreten. Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat habe den Zweck, das Wissen und die Erfahrung der Arbeitnehmer zum Wohle des Unternehmens in die Tätigkeit des Aufsichtsrats einfließen zu lassen. Wenn das Unternehmen „ausländische“ Arbeitnehmer habe, d.h. Arbeitnehmer in Tochtergesellschaften und Betrieben in anderen EU-Mitgliedstaaten, dann würde dieser Zweck zwangsläufig verfehlt, wenn das Wissen und die Erfahrung dieser Arbeitnehmer ausgeblendet werden und die Mitbestimmung auf die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer beschränkt werden würde. Wer also für Mitbestimmung sei, der müsse folgerichtig auch für die Einbeziehung ausländischer Arbeitnehmer in die Aufsichtsratswahlen sein. Dies sei bei Unternehmen umso wichtiger, die wie TUI deutlich mehr Arbeitnehmer im Ausland als im Inland beschäftigten.
Die deutschen Gewerkschaftsspitzen und ihre Interessenvertreter betreiben eine emotional geführte Medienkampagne gegen den Antragsteller, die Beobachter aus der Wissenschaft als beispiellos einstufen. Der dadurch erzeugte Druck soll erreichen, dass die mit der Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten verbundene Macht und Vergütung weiterhin ihnen vorbehalten bleiben. Sachliche Argumente, warum ausländische Kollegen von der Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben sollten, werden jedoch nicht gebracht.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER widerlegte in der mündlichen Verhandlung das Argument, dass die Durchführung von Wahlen zum Aufsichtsrat in ausländischen Tochtergesellschaften rechtlich unmöglich sei: Die Europäisierung der Mitbestimmung sei ohne weiteres möglich, wie vor allem die Rechtsvergleichung zeige. Anhand der Lage in Frankreich, Dänemark und Norwegen belegte die Wirtschaftskanzlei, dass eine Einbeziehung der ausländischen Arbeitnehmer in die Aufsichtsratswahlen nicht nur rechtlich möglich und geboten, sondern auch praktisch durchführbar sei: Dort sind ausländische Arbeitnehmer im Aufsichtsrat repräsentiert, ohne dass dadurch das sogenannte „Territorialitätsprinzip“ verletzt sei.
Die Verfahrensgegner machten darüber hinaus geltend, aus dem Wortlaut seines Antrags ergebe sich, dass der Antragsteller die Mitbestimmung tatsächlich schwächen wolle. Hintergrund ist, dass sein Antrag darauf gerichtet ist, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht mehr angewendet werden dürfe. Überzeugend ist dieses Argument jedoch nicht, da rechtstechnische Anforderungen den Wortlaut des Antrags bestimmen. Ein Antrag, der unmittelbar auf die Einbeziehung der europäischen Arbeitnehmer gerichtet gewesen wäre, wäre in einem Statusverfahren nach § 98 Aktiengesetz unzulässig gewesen.
Die Argumentation von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wurde von der EFTA-Überwachungsbehörde und der Europäischen Kommission ganz bzw. teilweise geteilt und von den einzelnen Mitgliedstaaten und den Gewerkschaften ganz oder teilweise abgelehnt. Die Mehrheit der Wissenschaftler und Juristen, die sich im Vorfeld des Verfahrens zum TUI-Verfahren geäußert hatten, waren der Argumentation des Antragstellers gefolgt und hatten sich für eine Einbeziehung der EU-Arbeitnehmer in die Unternehmensmitbestimmung ausgesprochen.
Anders als es in den Darstellungen der gewerkschaftsnahen Presse suggeriert wird, würde sich in der Praxis erstmal nichts Wesentliches verändern, sollte der Gerichtshof dem Antrag stattgeben und entscheiden, dass der Aufsichtsrat einer Gesellschaft nicht mehr nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zusammenzusetzen sei: Weder wäre die Wahl amtierender Aufsichtsratsmitglieder (auch nicht derjenigen der Arbeitnehmer) noch die vom Aufsichtsrat getroffenen Beschlüsse unwirksam. Das Amt der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder würde erst mit Ablauf der in §§ 98 Abs. 4 Satz 2, 97 Abs. 2 AktG genannten Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung des Ausgangsgerichts (also des Kammergerichts) oder, im Falle einer Rechtsbeschwerde, sechs Monate nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs enden. Die Feststellung der Unanwendbarkeit des MitbestG wäre außerdem auf die TUI AG begrenzt. Auf andere Gesellschaften, deren Aufsichtsrat nach dem MitbestG zusammengesetzt ist, hätte dies erstmal keinerlei Auswirkungen. Die dortigen Aufsichtsräte blieben erst einmal wie bisher bestehen und zusammengesetzt, da nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 96 Abs. 2 AktG die Statusänderung eines Aufsichtsrats nur durch ein Statusverfahren bewirkt werden kann. Erst wenn bei anderen Gesellschaften ebenfalls ein Statusverfahren eingeleitet und darin die Unanwendbarkeit des MitbestG festgestellt werden würde, wäre auch dort der Aufsichtsrat (entsprechend des im dortigen Statusverfahren getroffenen Beschlusses) umzubilden.
Dem Vorabentscheidungsverfahren liegt eine Vorlage des Kammergerichts Berlin an den EuGH zugrunde, in dem das Gericht es als „vorstellbar“ ansah, dass „Arbeitnehmer durch das deutsche Mitbestimmungsrecht aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert werden“ (Az. 14 W 89/15). Das Kammergericht hat über ein Statusverfahren nach § 98 Aktiengesetz zu entscheiden, in dem BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER die Rechtsauffassung des Mandanten und Antragstellers Konrad Erzberger vertritt, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Im Zentrum der beiden Verfahren steht die Frage, inwiefern die deutschen Mitbestimmungsregeln, wonach bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt sind, gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 18 AEUV verstoßen.
Mit den Schlussanträgen des Generalanwalts ist am 4. Mai zu rechnen.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Caspar Behme (Of Counsel) und Dr. Jochen Brandhoff (Partner), BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a. M., +49 69 34 879 20-0, c.behme(@)bop.legal und j.brandhoff(@)bop.legal.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER Rechtsanwälte ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main mit den Beratungsschwerpunkten Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Insolvenzen und Restrukturierungen, Steuerrecht, Unternehmensrecht und Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Die Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig.
Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 2017: Jochen Brandhoff und Caspar Behme äußern sich zum TUI-Verfahren
Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) greift Detlef Esslinger in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Januar 2017 das von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER geführte Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 auf („Weg da!“, SZ Nr. 18 v. 23.10.2017, S. 6 (Politik)). Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff und unser Of Counsel Dr. Caspar Behme, der Anwalt und der Bevollmächtigte des Antragstellers, erläutern darin die Hintergründe des sogenannten TUI-Verfahrens.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat über die Frage zu entscheiden, ob das geltende deutsche Mitbestimmungsrecht unionsrechtswidrig ist. Danach sind Arbeitnehmer, die in ausländischen Tochtergesellschaften und Betrieben deutscher Gesellschaften beschäftigt sind, bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.
Jochen Brandhoff und Caspar Behme heben in dem Beitrag hervor, dass es ihrem Mandanten nicht um eine Beschränkung oder gar Abschaffung der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat ginge. Im Gegenteil: Mit dem Vorlageverfahren strebe er die Europäisierung der Mitbestimmung und die Verbreiterung ihrer Legitimationsbasis an. Denn wer die deutsche Mitbestimmung befürworte, der müsse konsequenterweise auch für die Einbeziehung der ausländischen Belegschaften sein. Die Unternehmensmitbestimmung habe den Sinn, dass der Erfahrungsschatz der Arbeitnehmer eines Unternehmens in die Arbeit des Aufsichtsrats einfließe. Wenn das Unternehmen Arbeitnehmer in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union habe, dann werde dieses Ziel verfehlt, wenn die Mitbestimmung nur auf einen Teil der Arbeitnehmer beschränkt bleibe – nämlich ausschließlich auf die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer. Oft stellten die Arbeitnehmer im Ausland sogar den überwiegenden Teil der Belegschaft dar.
Den Bericht der Süddeutschen Zeitung können Sie hier lesen.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.
Jochen Brandhoff: Digitale Transformation der Rechtsberatung – Kennen Sie Hatsune Miku?, LTO, 3. Januar 2017.
Jochen Brandhoff:
Digitale Transformation der Rechtsberatung – Kennen Sie Hatsune Miku?
Legal Tribune Online, 3. Januar 2017. LTO hat einen Beitrag unseres Partners Dr. Jochen Brandhoff über die digitale Transformation der Rechtsberatung, den Innovationsdruck im Anwaltsmarkt und die Ziele von Legal Technology, kurz LegalTech veröffentlicht. Darin stellt Jochen Brandhoff dar, wie digitale Technologien die Organisation der Kanzlei und Rechtsabteilung, die Suche nach einem Anwalt und die Rechtsanwendung selbst verändern.
BOP berät Gründerin bei der Veräußerung ihres Medizinprodukte- und Arzneimittelgroßhandels
Unsere Mandantin hielt 50 % der Geschäftsanteile an einem internationalen Großhandelsunternehmen für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sie hatte das mittelständische Unternehmen mit dem Erwerber gemeinsam gegründet und geführt. Im November 2016 hat sie sämtliche Anteile an der GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH an ihren Mitgesellschafter veräußert. Dieser führt das Unternehmen alleine weiter.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat die Veräußerin bei der Vorbereitung, Gestaltung, Verhandlung und Durchführung des Unternehmensverkaufs umfassend rechtlich beraten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Europäischer Gerichtshof setzt Verhandlung in dem von BOP geführten TUI-Verfahren für den 24. Januar 2017 an
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Vorabentscheidungsverfahren C-566/15 („TUI-Verfahren“) mit Entscheidung vom 22. November 2016 an die Große Kammer verwiesen. Die mündliche Verhandlung hat das Gericht für den 24. Januar 2017 angesetzt. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER vertritt den Antragsteller. Der EuGH hat darüber zu entscheiden, ob die deutsche Unternehmensmitbestimmung das europäische Diskriminierungsverbot und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verletzt, weil im Ausland tätige Arbeitnehmer nicht zu den Wahlen zum Aufsichtsrat zugelassen sind.
Wir bitten Medienvertreter und andere Interessierte, Ihre Anfragen an die Prozessbevollmächtigen des Antragstellers, unseren Of Counsel Dr. Caspar Behme und unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00, zu richten.
Global Shapers treffen Prof. Christoph von der Malsburg und Jochen Brandhoff
Die Global Shapers Frankfurt werden bei ihrem Event „Meet the Leaders“ am 13. Dezember 2016 den Hirnforscher und Neuroinformatiker Prof. Christoph von der Malsburg und unseren Gründer Jochen Brandhoff zu Gast haben.
Schwerpunkte der Gespräche, die bei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER stattfinden, werden die künstliche Intelligenz, die Blockchain und Legal Technology sein.
Die Global Shapers Community ist ein Netzwerk herausragender junger Menschen aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wurde 2011 vom Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum – WEF) in Genf ins Leben gerufen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP Kanzleidialoge über künstliche Intelligenz und Effizienz in der Rechtsberatung
Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Effizienzsteigerungen in der Rechts- und Steuerberatung – das waren die Leitthemen des 2. Legal Tech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 1. Dezember 2016. Fast 40 Unternehmer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Redakteure wichtiger juristischer Fachmedien trafen sich im Rahmen der BOP Kanzleidialoge in unserer Kanzlei, um über den Kanzleimarkt der Zukunft zu sprechen.
Die Referenten Marco Klock und Jan Frederik Strasmann erläuterten in Ihren Vorträgen, wie Anwälte Legal Technology einsetzen können, um die Effizienz ihrer Kanzleiorganisation zu steigern. Marco ist Geschäftsführer des schnell wachsenden Anwaltsnetzwerkes edicted., an dem im November 2016 der Verlag C.H.Beck eine Beteiligung erworben hat. Frederik ist Geschäftsführer von rightmart, einer neuartigen, teilautomatisierten Anwaltskanzlei. Unser Partner und Legal-Tech-Experte Dr. Jochen Brandhoff führte in seinem Eröffnungsvortrag aus, wie Künstliche Intelligenz, vor allem künstliche neuronale Netze, die Rechtsberatung in den kommenden zehn Jahren verändern werden. Einen Auszug seiner Rede über die Digitalisierung des Rechts finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP Kanzleidialoge – 2. LegalTech Lunch
Am Donnerstag, den 1. Dezember 2016, findet von 12.00 bis 14.00 Uhr das zweite BOP LegalTech Lunch in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt.
Verlag C. H. BECK steigt bei unserer Legal-Tech-Beteiligung edicted. ein
Die Verlagsgruppe C.H.Beck aus München hat sich im November 2016 am Bremer Legal-Tech-Anbieter edicted GmbH beteiligt. Die Beck-Gruppe, zu der neben dem Verlag C.H.BECK auch Nomos und Vahlen gehören, ist der größte juristische Verlag in Deutschland.
Edicted., ein deutscher Legal-Tech-Pionier, bietet innovative Dienstleistungen für Rechtsanwälte an. Edicted. hat unter anderem eine Software entwickelt, die juristische Profile von Jura-Studenten bis Rechtsprofessoren analysiert und ihre rechtliche Erfahrung und Spezialisierung bewertet. Im Vergleich zu herkömmlichen Internetportalen und Marktplätzen erleichtert das die Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Unternehmen, Verbraucher und andere Kanzleien wesentlich. Für die registrierten Juristen ist das Netzwerk ein wichtiges Akquisetool.
Mit der Beteiligung an edicted. wird Beck zum ersten Mal Gesellschafter eines Legal-Tech-Unternehmens. Alle bisherigen Gesellschafter, zu denen auch unser Partner Dr. Jochen Brandhoff gehört, bleiben an edicted. beteiligt. Das Investment kommt vollständig der Weiterentwicklung und dem weiteren Wachstum des Legal-Tech-Startups zugute. Für 2017 plant edicted. unter Mitwirkung von Beck einen großangelegten Relaunch. Die Altgesellschafter und Beck haben Stillschweigen über die weiteren Einzelheiten der Transaktion vereinbart.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Jochen Brandhoff: Das Digitale im Juristen – Was das Rechtssystem mit Software gemein hat; FAZ vom 9.11.2016, Nr. 262, S.16 (Wirtschaft).
Jochen Brandhoff:
Das Digitale im Juristen – Was das Rechtssystem mit Software gemein hat
FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG, 9. November 2016, Nr. 262, S. 16 (Wirtschaft). Die FAZ hat einen Beitrag unseres Partners Dr. Jochen Brandhoff über die digitale Transformation des Rechtswesens und die Automatisierung des Rechts veröffentlicht. Darin erklärt Jochen Brandhoff, dass digitale Technologien wie die Blockchain und artifizielle Intelligenz, vor allem künstliche neuronale Netze, unser Rechtsystem grundlegend verändern werden. Außerdem beschreibt er, wie eng die Arbeitstechnik des Juristen mit der Funktionsweise von Computerprogrammen und der Struktur von Algorithmen verwandt ist.
Vortrag Dr. Jochen Brandhoff auf dem 17. Forum Neue Ernegiewelt
Am Freitag, den 11. November 2016, hält ab 11.30 Uhr unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag über rechtliche Aspekte der Betriebsführung und Wartung (O&M – Operations and Maintenance) von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Danach nimmt er an der Podiums- und Publikumsdiskussion zu diesem Thema teil.
Das 17. Forum Neue Energiewelt 2016 ist die größte Konferenz für regenerative Energiewirtschaft in Deutschland und findet vom 9. bis zum 11. November 2016 in Berlin statt.
Kanzleireihe – Lunch November 2016
Am Donnerstag, den 3. November 2016 findet von 11.45 bis 14.15 Uhr der Kanzleireihen-Lunch in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt.
Die Kanzleireihe findet als monatliche Lunchreihe im Rhein-Main-Gebiet jeweils am ersten Donnerstag des Monats statt.
Moderiert werden die Kanzleireihen von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung. Mitveranstalter sind Dr. Jochen Brandhoff, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard.
BOP unterstützt zahntechnisches Großlabor bei strategischem Unternehmenskauf
Unser Mandant, ein medizintechnisches Dienstleistungsunternehmen, bietet Dentallaboren in Deutschland zahntechnische Leistungen an. Im Zuge seiner Wachstumsstrategie hat er 100% der GmbH-Anteile eines Dentalgroßlabors mit fast 20 Arbeitnehmern erworben. Beide Medizintechnikunternehmen haben ihren Sitz im Rhein-Main Gebiet.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Erwerber bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb beraten. Dies umfasste unter anderem die optimale rechtliche Strukturierung der Transaktion sowie die Führung von Vertragsverhandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Zielunternehmens samt Einziehung von Geschäftsanteilen. Ebenso waren arbeitsrechtliche Aspekte wie betriebliche Pensionszusagen zu beachten.
Die Anlagegüter des Dentallabors wurden im Wege eines Sale-and-lease-back-Verfahrens an den Käufer veräußert, der diese anschließend wieder an das Zielunternehmen vermietet hat. Die beiden Betriebe werden zusammengelegt und alle Arbeitnehmer übernommen.
Unser federführender Partner Dr. Stefan Brass erläutert: „Nicht nur größere Unternehmen expandieren im In- und Ausland verstärkt durch strategische Unternehmensübernahmen, sondern auch kleinere und mittlere. Ihr Hauptantrieb ist die Erschließung neuer Märkte und Vertriebskanäle, die Erweiterung ihres Know-hows und des Mitarbeiterstamms.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Transaktionsteams, Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP stellt „Blue Water“ von Künstler KAYWAZ aus
Der Künstler KAYWAZ hat BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER sein Werk „Blue Water“ aus der Art & Melody Series ausgeliehen. Die 120 x 160 cm große Acrylmalerei auf Leinwand ist in unserem Empfangsbereich ausgestellt. Wir freuen uns sehr über das Gemälde und danken KAYWAZ für die Leihgabe.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Jochen Brandhoff referiert auf dem 17. Forum Neue Energiewelt über Betrieb und Wartung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Das 17. Forum Neue Energiewelt 2016 ist die größte Konferenz für regenerative Energiewirtschaft in Deutschland und findet vom 9. bis zum 11. November 2016 in Berlin statt. Die Hauptthemen dieser Leitkonferenz über erneuerbare Energien und innovative Energiemodelle sind im Jahr 2016 die Sektorkopplung von Elektrizität, Wärmeversorgung und Verkehr, der Stromnetzumbau und Energiespeicher. Auch die Blockchain und die Digitalisierung der Energiewirtschaft werden Gegenstand der Veranstaltung sein. Das 17. Forum Neue Energiewelt steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff hält am 11. November ab 11.30 Uhr einen Vortrag über rechtliche Aspekte der Betriebsführung und Wartung (O&M – Operations and Maintenance) von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Danach nimmt er an der Podiums- und Publikumsdiskussion zu diesem Thema teil. Eine besondere Berücksichtigung bei der Diskussion soll die neue Energiewelt finden, in der Photovoltaik, Windenergie und Biomasse zusammengeführt und gekoppelt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Erster BOP LegalTech Lunch löst Diskussion über die Zukunft des Rechtsmarktes aus
Durch die digitale Transformation der Rechtsberatung wird der Anwaltsmarkt transparenter und Rechtsdienstleistungen werden preisgünstiger. Das hob Dr. Jochen Brandhoff im Eröffnungsvortrag des ersten BOP LegalTech Lunchs von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER am 9. September 2016 in Frankfurt a.M. hervor.
Jacob Saß, Maximilian Block und Maximilian Koeppen beschrieben die Bedeutung von LegalTech für den Rechtsmarkt. Das Managementteam von advocado, einem innovativen Anbieter von Legal Technology aus Greifswald, stellte außerdem dar, wie advocado Rechtssuchende und Rechtsanwälte effizienter zusammenbringt.
Die Vorträge lösten bei den teilnehmenden Wirtschaftsanwälten, Unternehmern und LegalTech-Experten eine intensive Diskussion über juristische Internetplattformen, rechtliche Technologien und die Anwaltsvergütung der Zukunft aus. Im Anschluss an die Diskussion nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit zu weiterem Austausch bei Sekt, Wein, Bier und kalten und warmen Speisen.
Am 1.12.2016 von 12.00 bis 14.00 Uhr findet das zweite BOP LegalTech Lunch bei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER in Frankfurt am Main statt. Damit möchten wir Rechtsanwälten, Venture-Capital-Gesellschaften und Business Angels den nächsten Einblick in die Wachstumsbranche LegalTech geben. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Simon Benedikt, benutzen unser Kontaktformular oder rufen uns an, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät kanadischen Medizintechnik-Konzern bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat ein kanadisches MedTech-Unternehmen bei der Veräußerung seines Deutschlandgeschäfts im Wege eines Asset Deals rechtlich und steuerlich begleitet. Unser Mandant ist ein innovativer Anbieter von medizinischer Informationstechnologie. Im Zuge der Unternehmenstransaktion hat er die wesentlichen Vermögenswerte seiner deutschen Tochtergesellschaft an einen britischen Investor verkauft.
Einen Schwerpunkt bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung des Mandanten bildete die vorgeschaltete finanzielle Restrukturierung des Unternehmens. Darüber hinaus umfasste das Mandat auch die Rechts- und Steuerberatung bei der Bereitstellung einer Zwischenfinanzierung.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER war bereits im vergangenen Jahr bei mehreren Tech-Transaktionen als Beraterin tätig. Die Kanzlei verfügt über umfassende Expertise bei der Beratung grenzüberschreitender Technologietransaktionen.
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei waren Stephan A. Richter, Dr. Martin Obermüller und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Caspar Behme: VW zofft sich mit Zulieferern: Nur eine Mediation kann die Streithähne versöhnen
Behme, Caspar:
VW zofft sich mit Zulieferern: Nur eine Mediation kann die Streithähne versöhnen
FOCUS-Online, 3. September 2016, Rubrik: Finanzen/Experten – Unser Of Counsel und Wirtschaftsmediator Dr. Caspar Behme veröffentlicht zum Thema VW Zulieferstreit in FOCUS-Online.
Zalando für Juristen: Das Handelsblatt berichtet über unsere Legal-Tech-Beteiligung advocado
„Advocado: Zalando für Juristen – Das Start-up vermittelt Anwaltsdienstleistungen im Internet“ titelt das Handelsblatt am 17. August 2016 auf S. 20 (Printausgabe Nr. 158). Die Zeitung widmet der advocado GmbH, einem erfolgreichen Legal Start-up aus Greifswald, einen ganzseitigen Bericht. Darin beschreibt sie das Geschäftsmodell des Unternehmens, seine Firmenpartnerschaften mit den Volksbanken und Edeka und den stark wachsenden Legal-Tech-Markt.
Unser Partner Jochen Brandhoff, der im Artikel als Investor von advocado genannt wird, erläutert: „advocado ist eine Internetplattform, die Rechtsuchende und spezialisierte Rechtsanwälte zusammenbringt. Der Anwalt erhält eine feste Vergütung. Die Mandate können sicher und schnell über die IT-Infrastruktur abgewickelt werden. Damit trägt advocado zur digitalen Transformation des Rechtsmarkts bei. Legal-Tech-Unternehmen bieten Softwarelösungen und Tools, mit denen der Anwaltsmarkt transparenter und effizienter wird. Sie geben Rechtsabteilungen und Verbrauchern die Möglichkeit, hochwertige Rechtsdienstleistungen preisgünstiger zu erhalten.“
Jochen Brandhoff unterstützt advocado und andere Legal Start-ups als Business Angel und berät Unternehmen bei der Nutzung von Legal Technology. Bereits 1999 gründete er mit einem Partner Jus2click, das erste Legaltech-Startup in Deutschland, und veräußerte es 2003.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät Käufer und Verkäufer bei Unternehmenskäufen und anderen Unternehmenstransaktionen im Bereich der digitalen Technologien. Dies umfasst die Branchen Legal Tech, FinTech, RegTech, InsurTech, PropTech, MedTech, E-Health und CleanTech. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät Unternehmen darüber hinaus zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, die bei der digitalen Transformation der Wirtschaft auftreten. Dazu gehören unter anderem die digitale Vernetzung und das autonome Handeln von Maschinen und Produktionsstätten, autonomes und vernetztes Autofahren, Targeted Advertising, die Blockchain und Blockchain-Anwendungen, Smart Data und die Smart Service Welt.
Für Rechtsfragen und steuerliche Fragen in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft wenden Sie sich bitte an unseren Partner Stephan A. Richter. Für Fragen über rechtliche Innovationen und juristische Technologien sowie zur Digitalisierung der Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Betreiber von Windparks und Solarkraftwerken beauftragen BOP mit der Überprüfung ihrer Finanzierungsverträge in Italien
Unsere beiden Mandanten betreiben Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowohl als Asset Manager für institutionelle Investoren als auch auf eigene Rechnung. Sie haben BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER mit der Überprüfung der Finanzierungsverträge für fünf ihrer Energieerzeugungsanlagen in Italien mandatiert. Gegenstand der Vertragsprüfungen sind unter anderem die Höhe des Finanzierungszinses und Klauseln über die Sicherheiten einschließlich der Forderungsabtretungen an die Gestore dei Servizi Energetici S.p.A. (GSE), Vorfälligkeitsentschädigungen, Vertragsstrafen und andere Pönalen sowie die Beendigungsmöglichkeiten.
Die in den vergangenen Jahren geschlossenen Finanzierungsverträge, in der Regel Darlehens- und Leasingverträge, enthalten oft einen im Vergleich zu anderen europäischen PV-Märkten sehr hohen Nominalzins. Infolge von Kürzungen gesetzlicher Einspeisevergütungen, Steuererhöhungen sowie sinkender Mindesttarife beim sog. ritiro dedicato und eines niedrigeren Marktpreises für Strom sind die Erträge vieler Anlagen negativ. Das italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile, räumt dem Finanzierungsnehmer in solchen Fällen auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr einen umfassenderen Schutz ein als andere Rechtsordnungen. Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Reduzierungen der vereinbarten Zinssätze und weitergehende Vertragsanpassungen.
Für rechtliche und steuerliche Fragen zu Solaranlagen und Windkraftwerken in Italien wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass oder Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Von BOP begleitetes Stromspeicherprojekt (5 MW) nimmt Regelbetrieb am Regelenergiemarkt auf
Unsere Mandantin hat in der Gemeinde Neubrandenburg (MV) eine Großbatterie mit einer Gesamtleistung von fünf Megawatt errichtet. Die Speicherkapazität der Batterie beträgt fünf Megawattstunden, das bedeutet eine einstündige Einspeicherung bei voller Leistung. Dadurch ist die Qualifikation des Energiespeichers zur Teilnahme an der Primärregelleistung möglich.
Nach einer Testphase von 15 Monaten hat der Stromspeicher nun den Regelbetrieb aufgenommen. „Der Batteriespeicher in Neuhardenberg markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Systemintegration der erneuerbaren Energien. Nur wenn konsequent an Speichertechnologien gearbeitet wird, kann es in Zukunft gelingen, Strom aus erneuerbaren Energien stets bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen“, erklärte der Minister für Wirtschaft und Energie von Brandenburg, Albrecht Gerber, bei der Eröffnungsfeier am 5. Juni 2016.
Die Anlage ist eines der größten Batteriespeichersysteme in Europa. Sie besteht aus fünf baugleichen Containern mit Speichereinheiten aus Lithium-Ionen-Batterien. Die erwartete Betriebsdauer beträgt 18 Jahre. Das Speicherkraftwerk ist in einem ehemaligen Flugzeughangar auf dem Gelände des größten Solarparks Deutschlands (145 MWp) installiert. Die beiden elektrischen Anlagen sind nicht miteinander verbunden. Der Speicher ist an das regionale Verteilnetz angeschlossen.
Der insgesamt über 6 Millionen Euro teure Batteriespeicher wird mit 2,85 Millionen Euro aus dem RENplus-Programm der Speicherinitiative des brandenburgischen Wirtschafts- und Europaministeriums gefördert. Die Förderung setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat das Batterie-Speicherprojekt rechtlich begleitet. Unser Partner Stephan A. Richter erläutert: „Der Energiespeicher erbringt Systemdienstleistungen, wie die Stabilisierung der Netzfrequenz. Er kann eine ähnliche Regelfunktion wie ein konventionelles Kraftwerk mit einer Leistung von 100MWp erfüllen.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Caspar Behme: Corporate Co-Determination German-Style as a Model for the UK?
Horst Eidenmüller, Mathias Habersack, Caspar Behme, Lars Klöhn:
Corporate Co-Determination German-Style as a Model for the UK?
Der Beitrag unseres Of Counsels Caspar Behme für den Oxford Business Law Blog geht vor dem Hintergrund einer aktuellen Äußerung der neuen britischen Premierministerin Theresa May der Frage nach, ob sich die deutsche Mitbestimmung nach dem BREXIT als Vorbild für das Vereinigte Königreich eignet. Weitere Informationen finden Sie hier.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen des BREXIT auf Verträge und Geschäftsmodelle sowie zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Unternehmens- und Konzernstrukturierungen.
BOP tritt SolarPower Europe bei
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist als eine von zwei Rechtsanwaltskanzleien Vollmitglied des europäischen Photovoltaikverbands SolarPower Europe geworden. SolarPower Europe (zuvor EPIA – European Photovoltaic Industry Association) hat seinen Sitz in Brüssel und vertritt Unternehmen, Organisationen und Verbände entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette.
„Die Zusammenarbeit mit Verbänden liegt unserer Kanzlei am Herzen“, erläutert unser Partner Dr. Stefan Brass. „Durch unsere Verbandstätigkeit können wir das regulatorische Umfeld ebenso wie Best-Practice-Modelle für die Solarwirtschaft mitgestalten. Darüber hinaus können wir Verbindungen zu Behörden, Organisationen und Banken weltweit unterhalten. Davon profitieren unsere Mandanten unmittelbar“, ergänzt unsere Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding.
Als einzige Kanzlei ist BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER auch Vollmitglied des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), des Dachverbands der Regenerative-Energien-Branche in Deutschland. BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER ist auch die einzige Kanzlei, die Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW) ist, dem wichtigsten Verband der deutschen Solarbranche.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Benedikt, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP lädt zu den 10. Kanzleidialogen über Strategie und Management ein
Der Markt der Rechts- und Steuerberatung befindet sich im Umbruch. Rechtsanwälte und Steuerberater stehen vor der Herausforderung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ihrer Beratungsleistungen wesentlich zu verbessern. Die Arbeitsweise von Kanzleien wird sich in den kommenden 15 Jahren daher umfassend verändern – stärker, als sie das in den vergangenen 30 Jahren getan hat.
Die Kanzleidialoge über Strategie und Management 2020/2030 bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern Denkanstöße zur Weiterentwicklung ihrer Kanzlei. Regelmäßiges Thema ist die digitale Transformation im Anwalts- und Steuerberatermarkt zum Beispiel durch die Nutzung von Legal Technology (Legal Tech).
Die Kanzleidialoge sind eine monatliche Lunchreihe im Rhein-Main-Gebiet am ersten Donnerstag des Monats. Am Donnerstag, den 7. Juli 2016 finden sie zum 10. Mal insgesamt und zum 3. Mal in den Kanzleiräumen von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER statt – diesmal zum Thema Talent Sharing Plattformen.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung. Mitveranstalter sind Dr. Jochen Brandhoff, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam, Frau Claudia Ulrich und Herrn Simon Benedikt, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dänischer Investor beauftragt BOP mit der rechtlichen Optimierung seines PV-Portfolios mit 40 MWp
Unser Mandant ist eine dänische Investmentgesellschaft und ein internationaler Asset Manager von Solar- und Windkraftwerken mit einer Gesamtkapazität von ca. 125 MWp. Mit einer Spitzenleistung von fast 40 MWp bilden Photovoltaikanlagen in Deutschland den Schwerpunkt des Portfolios.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER wird das Kraftwerksgeschäft in Deutschland rechtlich optimieren. Dies umfasst unter anderem die Prüfung und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schlechtleistungs- und Garantieansprüchen aus EPC-Verträgen. Gegenstand der größten Auseinandersetzung ist ein vom Generalunternehmer erstelltes Ertragsgutachten, das maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises hatte.
Unser Partner Stephan A. Richter erklärt dazu: „Die englischsprachige Beratung und Vertretung ausländischer Investoren in Deutschland ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit. Bei der Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten sind Parteigutachten immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Das ließe sich oft vermeiden, indem die Parteien sich im Vorfeld auf einen gemeinsamen Gutachter einigten. Wir empfehlen außerdem, die Begutachtung mit einem eigenen Rechtsexperten zu begleiten und aktiv den Dialog mit dem Gutachter zu suchen. Nur dadurch lässt sich sicherstellen, dass der Gutachter alle Umstände berücksichtigt.“
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER prüft darüber hinaus mehrere Wartungs- und Betriebsführungsverträge auf unwirksame Vertragsbestimmungen. Den Kern der Überprüfung bilden unwirksame Vertragslaufzeiten, Haftungsbeschränkungen und andere unangemessene oder unübliche Klauseln.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP und Wirtschafts-Assekuranz entwickeln innovativen Standardprozess zur Anspruchsdurchsetzung
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER und die Wirtschafts-Assekuranz (WIASS) haben einen neuen Standardprozess für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Logistikbranche entwickelt. Der Prozess bietet Logistikunternehmen und Fuhrparkbetreibern eine effiziente Lösung für das Schadensmanagement. Die Vorteile liegen in der schnelleren und kostengünstigeren Schadensabwicklung, im geringeren Aufwand für das Fuhrparkmanagement, den höheren Regulierungserlösen und der stärkeren Kostenkontrolle. WIASS und BOP haben den Geschäftsprozess bereits in zahlreichen Haftungsfällen erfolgreich umgesetzt.
Die Standardisierung von Prozessen und Legal Workflow-Management reduzieren die Kosten der Rechtsberatung und steigern ihre Effizienz. Das gilt besonders bei oft wiederkehrenden Sachverhalten und Rechtsdienstleistungen wie der Schadensregulierung in der Logistik- und Versicherungsbranche und bei komplexen Mandaten wie M&A-Transaktionen und Restrukturierungen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff veranschaulicht das Konzept wie folgt: „Wir zerlegen den Arbeitsablauf – in diesem Fall den Ablauf einer typischen Schadensabwicklung – in einzelne Arbeitsschritte. Die Arbeitsschritte ordnen wir in verschiedene Kategorien ein. Diese weisen wir dem jeweils am besten geeigneten Bearbeiter zu. Das kann ein Versicherungskaufmann, Schadenssachbearbeiter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Wirtschaftsjurist oder Rechtsanwalt sein. Entscheidend ist, wer die Arbeitskategorie am qualifiziertesten und kostengünstigsten erbringen kann. Eine Software unterstützt den so entstandenen rechtlichen Prozess.“
Harald Brand, Geschäftsführer der Wirtschafts-Assekuranz-Makler GmbH, einem der größten deutschen Versicherungsmakler, ergänzt: „Bei einer solchen Prozessanalyse stellt sich nicht selten heraus, dass nicht der Anwalt, sondern ein anderer Spezialist die effizientere Bearbeitung gewährleistet. Anders als in der traditionellen Rechtsberatung üblich, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit daher wichtig“.
Bei Fragen zum Schadensmanagement steht Ihnen unser Partner Stephan A. Richter zur Verfügung. Bei Fragen zu Legal Process Management (LPM) und anderen Prozessmanagement-Lösungen für Rechtsabteilungen und Kanzleien wenden Sie sich bitte an unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Dr. Obermüller, Martin: Insolvenzrecht in der Bankpraxis
Obermüller, Martin:
Insolvenzrecht in der Bankpraxis
9. Aufl. 2016, rd. 2000 Seiten – unser Partner Dr. Martin Obermüller ist einer von drei Autoren der 9. Auflage dieses insolvenzrechtlichen Standardwerks. Nun steht der Erscheinungstermin im Sommer 2016 fest.
Dr. Stefan Brass Lehrbeauftragter der Frankfurt School of Finance & Management
Unser Partner Dr. Stefan Brass hat zum Sommersemester 2016 einen Lehrauftrag der Privatuniversität Frankfurt School of Finance & Management erhalten. Er hält in diesem Semester als Dozent die Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht.
JUVE berichtet über Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu B&P
Die Zeitschrift JUVE greift in ihrer Aprilausgabe den Wechsel von Dr. Martin Obermüller zu Brandhoff & Partner (jetzt BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER) auf. In dem ausführlichen Artikel „Obermüller zu Brandhoff & Partner“ (JUVE 04/2016, S. 20) berichtet sie über den Werdegang unseres Partners und die Entwicklung von BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER zu einer Wirtschaftskanzlei mit den sechs Schwerpunkten Erneuerbare Energien, Unternehmenskäufe (M&A), Sanierungen & insolvenznahe Beratung, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung.
BOP begleitet Markteintritt in den Iran
Die Europäische Union und die Vereinigte Staaten von Amerika haben am 16. Januar 2016 die Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran abgebaut. An diesem Tag, dem sogenannten Implementation Day, traten die im Wiener Abkommen beschlossenen umfassenden Sanktionserleichterungen zugunsten der Islamischen Republik Iran in Kraft. Damit wurde der Weg für einen Neustart der europäisch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen frei.
Unsere Mandantin projektiert, plant und baut weltweit Solarkraftwerke und gehört zu den führenden Photovoltaik-Systemanbietern in Deutschland. Sie möchte die mit der Verbesserung der Geschäftsbeziehungen verbundenen Chancen nutzen und plant ihren Markteintritt in den Iran.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER berät die Mandantin bei den rechtlichen Aspekten des Markteintritts. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der weiter bestehenden Sanktionsvorschriften der EU und USA, der Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche (Anti Money Laundering), Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die Erfüllung von Export Compliance-Anforderungen und anderen regulatorischen Pflichten. Dabei ist der Einfluss der geplanten Tätigkeit, vor allem eventuelle schädliche Auswirkungen auf das US-Geschäft der Mandantin, ihrer Muttergesellschaft und anderer Konzerngesellschaften zu berücksichtigen. Anmeldungen und Anfragen bei der US-Exportkontrollbehörde, dem Office of Foreign Assets Control – OFAC (Amt für Kontrolle von Auslandsvermögen) des US-Finanzministeriums bilden daher einen wichtigen Teil des Mandats.
Die Kanzlei berät die Mandantin darüber hinaus beim Abschluss eines Kooperationsvertrags über die Entwicklung von PV-Projekten mit einem Projektierer. Unsere Mandantin wird die PV-Anlagen errichten und Stromabnahmeverträge (PPA) mit iranischen Unternehmen und Einrichtungen wie der Renewable Energy Organization of Iran (SUNA) und der Iran Power Generation and Transmission Company (TAVANIR) schließen.
Bei Fragen zu Geschäften und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter, Rechtsanwalt Ali Fazli oder Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
BOP berät Angel Investor bei den Finanzierungsrunden von drei LegalTech-Unternehmen
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat im 1. Quartal 2016 einen Investor bei seiner Beteiligung als Business Angel an drei der führenden deutschen Legal Start-ups begleitet. Alle drei LegalTech-Startups haben damit ihre erste Second-Stage-Finanzierung erfolgreich abgeschlossen. Sie hatten in den Jahren 2014 und 2015 bereits eine Seed-Finanzierung erhalten. Zwei der Legal-Tech-Unternehmen bieten Internetplattformen, die den Rechtssuchenden mit spezialisierten Rechtsanwälten aus ihren Datenbanken zusammenbringen. Algorithmen werten Nachweise über die Spezialisierung der Anwälte aus und führen Nachfrage und Angebot von Rechtsdienstleistungen optimal zusammen. Einer der beiden Rechtsmarktplätze vermittelt auch standardisierte Rechtsprodukte zum Festpreis. Das dritte Unternehmen ist im Bereich der automatisierten Rechtsanwendung tätig. Die selbstentwickelte Software löst rechtliche Fragestellungen in bestimmten Rechtsgebieten ohne Rechtsanwalt.
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER hat den Angel Investor unter anderem beim Beteiligungsvertrag und der Kapitalerhöhung beraten.
Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits einen Finanzinvestor bei seiner Private Equity-Beteiligung an einem FinTech-Unternehmen beraten hat, baut die Kanzlei damit ihre Expertise im Bereich der digitalen Technologien, insbesondere im Bereich der Financial Technology, Regulatory Technology, Compliance Technology und Legal Technology weiter aus.
Mit ihren speziellen Kenntnissen möchte BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER einen praktischen Mehrwert bei M&A-Transaktionen und den rechtlichen und steuerlichen Aspekten im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft bieten (Robotik, Automation, 3D Druck, Intelligente Datenanalytik, Blockchain, Smart Data, Smart Service Welt, IT-gestützte Optimierung von Geschäftsprozessen und Standardisierung von Produkten).
Die beteiligten Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei sind Dr. Jochen Brandhoff, Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Legal Tribune Online vom 26.02.2016: Brandhoff & Partner – Aufbau einer Insolvenzpraxis
Legal Tribune Online berichtet am 26. Februar 2016 über den Zusammenschluss des Frankfurter Teams von Wutzke & Förster mit Brandhoff & Partner. Die Sozietät firmiert seit dem 1. März 2016 unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER. Den Artikel finden sie hier.
Juve.de greift den Zugang des Teams um den Insolvenzexperten Dr. Martin Obermüller zu B&P auf
Zum 1. März 2016 hat sich der Restrukturierungs- und Insolvenzexperte Dr. Martin Obermüller mit seinem Team Brandhoff & Partner angeschlossen. Den Beitrag der JUVE.de vom 8. März 2016 darüber finden sie hier.
Frankfurter Team von Wutzke & Förster schließt sich B&P an – neuer Name Brandhoff Obermüller Partner
Pressemeldung: Frankfurt am Main, 29. Februar 2016. Konsequent wirtschaftsnah – entsprechend ihrem Beratungsansatz, die Qualität der Rechtsberatung durch betriebswirtschaftliches Know-how zu verbessern, geht die Energierechts- und Transaktionskanzlei Brandhoff & Partner einen großen Schritt weiter: Ab dem 1. März 2016 schließt sich der Sozietät das Frankfurter Team der Insolvenzkanzlei Wutzke & Förster um Dr. Martin Obermüller an. Die neue Einheit firmiert unter dem Namen BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER.
Die rasch wachsende Sozietät BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER gewinnt mit Obermüller einen renommierten Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter arbeitet er als Rechtsanwalt. Sein Beratungsportfolio umfasst die Vertretung von Gläubigern gegenüber Insolvenzverwaltern und Sicherungsgebern ebenso wie die Ermittlung und Überprüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftsorganen und Gesellschaftern. Neben dem Insolvenzrecht zählen die Restrukturierungsberatung und das Bankrecht zu Obermüllers Schwerpunkten. Er ist er Mitautor der 9. Auflage des Standardwerks Obermüller „Insolvenzrecht in der Bankpraxis“, das in diesem Jahr erscheint.
„Der neue Schwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsberatung ergänzt unser bisheriges Beratungsangebot im Bereich Restrukturierungen und Transaktionen“, erläutern Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter. „Auch in diesen Bereichen ist fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen wesentlich, um dem Mandanten einen praktischen Mehrwert zu bieten.“ Obermüller wiederum legt Wert auf die besonderen rechtlichen Ressourcen vor Ort: „Hier haben wir einen Partner gesucht und gefunden, bei dem wir unser Know-how optimal einbringen können.“
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff oder Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
B&P unterstützt deutsch-chinesisches Solarunternehmen beim Markteintritt in Südafrika
Unser Mandant hat im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von über 100 MWp in ganz Europa erfolgreich errichtet. Damit ist es ihm gelungen, sich als Anbieter von Photovoltaiksystemen zu etablieren.
B&P hat ihn bei den rechtlichen Fragen während des Erwerbs der PV-Projekte, vor allem bei den Due Diligences und den Kaufverträgen sowie beim Bau und Netzanschluss der Solarkraftwerke unterstützt.
Angesichts des hohen Marktpotenzials für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat sich unser Mandant nun für den Eintritt in den südafrikanischen Solarmarkt entschieden. Geplant ist die Errichtung mehrerer PV-Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 50 bis 100 MWp als Turnkey-Anbieter.
B&P berät den Mandanten derzeit bei einem Bieterverfahren für die Errichtung einer 70 MWp-Solaranlage in Südafrika und beim Abschluss sämtlicher Projektverträge. Dabei unterstützen wir ihn auch vor Ort bei den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber und den Subunternehmern. Die Rechtsberatung nach örtlichem Recht wird von unserer Partnerkanzlei erbracht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stephan A. Richter oder Rechtsanwalt Leif Gerling, Kaiserstraße 53, D-60329 Frankfurt, info(@)bop.legal, www.bop.legal, Tel: +49 (0)69 34 87 92 00.
Lexegese befragt B&P zu Betriebsführungs- und Wartungsverträgen für Stromerzeugungsanlagen
Wartungsverträge und Betriebsführungsverträge sollen die technische Verfügbarkeit von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie für den Anlagenbetreiber möglichst umfassend gewährleisten. Eine zunehmende Zahl von Anlagenbetreibern möchte sich von einzelnen Vertragsbestimmungen oder von den Verträgen insgesamt lösen. Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff beantwortet in einem Interview mit Lexegese – German Renewable Energy Law Online Journal einige wichtige Fragen zu diesen Verträgen. Das gesamte Interview finden Sie hier.
Leif Gerling neuer Rechtsanwalt im M&A-Team und im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Seit dem 15. Januar 2016 ist Rechtsanwalt Leif Gerling als Senior Associate bei Brandhoff & Partner tätig. Er verstärkt das Mergers & Acquisitions Team vor allem in den Bereichen Venture Capital (VC) und Private Equity (PE). Darüber hinaus bringt er eine umfassende Expertise in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht mit.
Leif Gerling unterstützt Finanzinvestoren und Familienunternehmen seit über fünf Jahren erfolgreich bei Unternehmensveräußerungen und -akquisitionen, bei Unternehmensbeteiligungen und bei Investitionsvorhaben samt deren Strukturierung.
Im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist Leif Gerling ein Spezialist für die wettbewerbsrechtlichen Aspekte von (internationalen) Handelsverträgen, insbesondere bei vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen, Marktevaluationen und -abgrenzungen hinsichtlich horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellabsprachen sowie der (sektorspezifischen) Marktmachtmissbrauchskontrolle. Darüber hinaus wird er die Interessen unserer Mandanten bei Fusionskontrollverfahren vertreten.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Leif Gerling liegt im Gesellschaftsrecht, vor allem bei der Gründung, Umwandlung und Liquidation von Kapitalgesellschaften, der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Unternehmensverträgen und Stimmpoolvereinbarungen, der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie der Gestaltung von Geschäftsordnungen für Gesellschaftsorgane.
Leif Gerling war vor seinem Eintritt bei Brandhoff & Partner bei zwei internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main tätig.
Er hat eine Dissertation im Bereich des wettbewerbsrechtlichen Marktmachtmissbrauchs eingereicht.
Mandantenseminar am 4. Februar 2016: Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat
Die FAZ vom 26.10.2015 spricht von einer „Kulturrevolution“: Das Berliner Kammergericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss ausländischer Arbeitnehmer von der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat gegen Europarecht verstößt (Rs. C-566/15). In dem Verfahren hat unsere Kanzlei den Antragsteller vertreten. Diese für die Corporate Governance zentrale Frage war zuletzt stark umstritten. Die Entscheidung des EuGH wird insoweit für Klarheit sorgen.
Was bedeutet der Vorlagebeschluss vom 16.10.2015 für Ihr Unternehmen? Hat er Folgen für den bereits im Amt befindlichen Aufsichtsrat und dessen Beschlüsse? Unserer Ansicht nach besteht kein akuter Handlungsbedarf, solange der EuGH nicht die Europarechtswidrigkeit der derzeitigen deutschen Mitbestimmungsregeln festgestellt hat.
Dieses Fazit und die voraussichtlichen Folgen einer Entscheidung des EuGH möchten wir Ihnen bei unserem Mandantenseminar „Aktuelle Themen der Corporate Governance und Aufsichtsratsberatung“ am Donnerstag, den 04.02.2016 zwischen 14.30 und 17.00 Uhr erläutern. Das Seminar wird auch zwei weitere aktuelle Themen behandeln:
1. Die neuen Regelungen zur Geschlechterrepräsentanz in den Organen der Gesellschaft und
2. Organpflichten und Organhaftung im Rahmen einer Red Flag Due Diligence.
Wir möchten herzlich zu unserem Seminar einladen. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.
Stadtwerke beauftragen B&P mit der Überprüfung ihrer Betriebsführungsverträge
Unsere Mandantin gehört zu den großen Stadtwerken in Deutschland und betreibt bereits seit Ende der 80er Jahre Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Brandhoff & Partner prüft nun, ob und wie die Stadtwerke ihre technischen Betriebsführungsverträge für Solarkraftwerke vorzeitig beenden können.
Betriebsführungsverträge und Wartungsverträge (sog. „O&M-Verträge“) aus den Jahren 2008 bis 2013 enthalten oft unausgewogene Klauseln wie sehr lange Vertragslaufzeiten und unangemessene Haftungsbegrenzungen. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Deutschland war in diesen Jahren besonders hoch und die beauftragten Generalunternehmer bzw. Systemanbieter übernahmen in der Regel auch die Wartung und Betriebsführung der Solaranlagen. Die Verträge wurden darüber hinaus oft unter sehr hohem Zeitdruck geschlossen.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff äußert dazu: „Betreiber von PV-Anlagen können sich gegen unausgewogene Bestimmungen in Betriebsführungs- und Wartungsverträgen wirksam wehren.“ Unser Partner Dr. Stefan Brass ergänzt: „Das gilt auch für Wartungsverträge von Windkraftwerken, die nachteilige Klauseln enthalten.“
B&P berät Wechselrichter-Weltmarktführer bei Eigenverbrauchsmodellen
Der deutsche Solarmarkt befindet sich im Wandel. Die Einspeisevergütung für mittelgroße und große Photovoltaikanlagen ist weggefallen und abseits der geförderten Direktvermarktung werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Brandhoff & Partner maßgeblich mitgestaltet hat. Dazu gehören vor allem Eigenverbrauchsmodelle und Pacht- und Leasingmodelle.
Einer unserer ältesten Mandanten, der zu den weltweit größten Herstellern von Wechselrichtern gehört, hat uns nun mit der rechtlichen und steuerlichen Beratung beim Betriebsmodell für seine 2014 in Betrieb genommene Solaranlage (3 MWp) beauftragt. Dabei spielen sowohl Eigenverbrauchsmodelle im räumlichen Zusammenhang mit und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz als auch die Direktvermarktung des überschüssigen Stroms eine Rolle. Das Mandat umfasst die Erstellung der Verträge zur Durchführung der Betriebsmodelle sowie die Risikobewertung, die Erarbeitung von Leitlinien für das Risikomanagement und einen ausführlichen Compliance-Check. Es berührt vor allem energierechtliche und steuerrechtliche Fragen unter anderem zur Stromsteuer, Umsatzsteuer und zu den Ertragssteuern.
Unsere federführenden Rechtsanwälte Dr. Stefan Brass und Laura Schulze Egberding und unser Steuerberater Prof. Dr. Falko Tappen äußern dazu: „Wirtschaftlich lohnt sich bei diesem Projekt sowohl der Eigenverbrauch mit als auch der Eigenverbrauch ohne Netzdurchleitung. Die bilanzielle Verrechnung im Falle der Netzdurchleitung bereitet bei der Abrechnung aber noch Schwierigkeiten. Viele Energieversorger verfügen noch über wenig Erfahrung beim Eigenverbrauch im Wege der bilanziellen Verrechnung. Nicht zuletzt fehlt es oft an der passenden Abrechnungssoftware.“
Zusätzlich hat uns der Mandant mit der Betreuung weiterer stromsteuerrechtlichen Themen beauftragt, vor allem mit der Prüfung und Beantragung von Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung.
Caspar Behme: Geschäftsleiterhaftung und alternative Streitbeilegung
Behme, Caspar:
Geschäftsleiterhaftung und alternative Streitbeilegung – Zulässigkeit von Mediationsverfahren vor dem Hintergrund von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ) 2015, S. 3 – 9
Caspar Behme (Hrsg.): Berufsrecht und Berufsethik der Anwaltschaft
Behme, Caspar / Graf von Westphalen, Friedrich (Hrsg.):
Berufsrecht und Berufsethik der Anwaltschaft in Deutschland und Europa – Beiträge von Hans-Jürgen Hellwig
2015, 306 Seiten. Brandhoff & Partner hat zum Erscheinen des Sammelbands als Sponsor beigetragen.
Unternehmensmitbestimmung europarechtswidrig? Pressemitteilung von B&P
Frankfurt am Main, 26. Oktober 2015. Die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat verstößt in ihrer konkreten Ausgestaltung möglicherweise gegen Europarecht und findet keine Anwendung mehr. Nach dem Mitbestimmungsrecht werden im Aufsichtsrat deutscher Aktiengesellschaften nur im Inland, nicht aber im Ausland tätige Arbeitnehmer repräsentiert. Das Kammergericht Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 16. Oktober 2015 (14 W 89/15) die Frage vorgelegt, ob dies mit dem europäischen Diskriminierungsverbot und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vereinbar ist. Ist dies nicht der Fall, ist das deutsche Mitbestimmungsrecht unanwendbar und alle Aufsichtsräte sind ausschließlich mit Aktionärsvertretern zu besetzen. Die Vorlage erfolgte im Rahmen eines aktienrechtlichen Statusverfahrens bei der TUI AG, die in Deutschland ca. 10.000 Arbeitnehmer und im europäischen Ausland ca. 40.000 Arbeitnehmer beschäftigt.
In dem zu Grunde liegenden Statusverfahren nach § 98 AktG vertritt Brandhoff & Partner Rechtsanwälte die Rechtsauffassung des Antragstellers Konrad Erzberger, dass der Aufsichtsrat der TUI AG falsch besetzt sei. Anstatt nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern sei er ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammenzusetzen. Das Mitbestimmungsgesetz dürfe nämlich nicht angewendet werden, weil es im Widerspruch zu EU-Recht stehe (sog. Anwendungsvorrang des Europarechts). Bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind nach allgemeiner Praxis nur im Inland tätige Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt; im Ausland tätige Arbeitnehmer (etwa in ausländischen Betrieben oder Tochtergesellschaften) sind von den Wahlen ausgeschlossen. Der Argumentation von Brandhoff & Partner folgend hält das Kammergericht es für möglich, dass diese Rechtslage gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Die nunmehr erfolgte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof wird in dieser für die Corporate Governance zentralen Frage Klarheit schaffen. Sie hatte in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis zuletzt zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Während das Landgericht Frankfurt a.M. kürzlich mit Blick auf den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG entschieden hatte, dass ausländische Arbeitnehmer bei der Ermittlung der für die Mitbestimmungsintensität relevanten Arbeitnehmerzahl mitzuzählen sind, steht in dem von Brandhoff & Partner geführten Verfahren nicht die Ausweitung der Mitbestimmung zur Debatte. Sondern es geht um die Frage, ob die deutschen Mitbestimmungsregeln europarechtswidrig sind und deshalb bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber keine Anwendung mehr finden können. Darüber besteht in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum keine Einigkeit.
Das Verfahren hat Auswirkungen auf sämtliche Gesellschaften, die nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Das betrifft derzeit 635 Gesellschaften. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die europarechtlichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung auch diejenigen Gesellschaften betreffen, deren Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern besteht. Das sind weitere ca. 1.500 Gesellschaften. Die betroffenen Gesellschaften sollten die weitere Entwicklung verfolgen und der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats besondere Aufmerksamkeit widmen.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff (Partner) oder an Dr. Caspar Behme (Of Counsel),
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt a.M.,
+49 69 34 879 20-0, j.brandhoff(@)brandhoff.com und c.behme(@)brandhoff.com.
Brandhoff & Partner ist eine international tätige Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt am Main. Beratungsschwerpunkte bilden Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions), Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erneuerbare Energien. Die Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst regelmäßig Fragen der Corporate Governance und der Corporate Litigation. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen angesehene Unternehmen aus Industrie und Handel sowie Banken und Investoren. Neben ihrer Rechts- und Steuerberatung auf höchstem Niveau zeichnet sich die Kanzlei durch ihr besonderes wirtschaftliches Know-how aus. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsel oder Geschäftsführer in Unternehmen oder Banken tätig.
FAZ Nr. 248 vom 26.10.2015 (Wirtschaft): B&P erstreitet Überprüfung der deutschen Mitbestimmung durch EuGH
Brandhoff & Partner hat eine Überprüfung der deutschen Unternehmensmitbestimmung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Im Wirtschaftsteil von heute greift die Frankfurter Allgemeine Zeitung das von Brandhoff & Partner vor dem Kammergericht Berlin geführte Statusverfahren nach § 98 AktG mit einem Kommentar auf S. 15 und einem Bericht auf S. 17 ausführlich auf.
Den FAZ-Bericht können Sie hier lesen.
B&P begleitet Solarparkentwickler beim Erwerb eines Großprojekts in Schottland
Unsere Mandantin entwickelt und errichtet PV-Großkraftwerke in den wichtigsten Märkten Europas. Für den Bau einer 10 MWp-Photovoltaikanlage im Süden Schottlands erwirbt sie nun eine Projektgesellschaft, die erforderliche Genehmigungen für die Errichtung, den Netzanschluss und Betrieb hält. Brandhoff & Partner ist für die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erwerbs der Gesellschaft und der Realisierung der PV-Anlage verantwortlich. Das umfasst unter anderem eine Due Diligence des Projekts, die Erstellung des Kaufvertrags für die Projektgesellschaft und der Lieferverträge für die Module und Wechselrichter sowie den Netzanschluss der Solaranlage.
Unsere Partner Dr. Jochen Brandhoff und Stephan A. Richter dazu: „Wir beraten inzwischen mehr Solarunternehmen und Investoren außerhalb Deutschlands als im Inland. Regionale Schwerpunkte sind derzeit UK, die Türkei, Osteuropa, der Mittlere Osten und Ostafrika. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien für Erneuerbare Energien vor Ort klappt reibungslos. Wir können daher sagen, dass wir die Expertise für komplexe grenzüberschreitende Projekte und Transaktionen zum Preis einer mittelständischen deutschen Kanzlei anbieten. Dank unseres neuen Partners Prof. Dr. Falko Tappen umfasst unsere Expertise nicht nur die komplette rechtliche Beratung, sondern auch die Steuerberatung.“
B&P erneut im Handbuch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”
Brandhoff & Partner ist nach 2014 und 2015 auch 2016 wieder in der Neuauflage des Handbuchs „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei” aufgeführt. Die Anfang 2016 erscheinende 5. Auflage gibt jungen Juristen Einblick in die Tätigkeit renommierter Wirtschaftskanzleien.
Deutschlands 100 zur Vorauflage: „Abschließend präsentieren sich Top-Kanzleien auf einem mehrseitigen Unternehmensprofil: u.a. Allen & Overy, Brandhoff & Partner, Hengeler Mueller, Linklaters und Taylor Wessing. Die Kanzleien geben preis, was sie von ihren Bewerbern erwarten und welche Karrieremöglichkeiten sie Nachwuchsjuristen bieten.“
Anja Gans, Beck-Redakteurin, zur Vorauflage: „Das letzte Kapitel ist der Vorstellung von sieben renommierten Kanzleien vorbehalten, beginnend bei Allen & Overy, über Hengeler Mueller bis hin zu Brandhoff & Partner. Das Buch ist jedem anzuraten, der sich mit dem Gedanken trägt, in einer Groß- bzw. Wirtschaftskanzlei zu arbeiten. Es unterstützt bei der Entscheidung für eine bestimmte Kanzlei oder einen bestimmten Bereich, in dem es die tägliche Beratungstätigkeit skizziert. Besonders an diesem (Arbeits-)Buch ist, dass darin in erster Linie Personen zu Wort kommen, die Wirtschafts- und Großkanzleien und ihre Eigenarten von innen kennen, und entsprechende Insider-Tipps geben können.”
B&P ist Mitveranstalter der „Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030“
Strategien für einen Kanzleimarkt im Umbruch:
Brandhoff & Partner, Klug & Engelhard und aHa Dr. Anette Hartung Veranstalter der
Kanzleidialoge zu Strategie und Management 2020/2030
Frankfurt am Main, 14. September 2015. Der Markt der Rechts- und Steuerberatung steht vor zentralen Herausforderungen. Auch ein halbes Jahrzehnt nach dem Ende der Finanzkrise stehen Mandanten aus Wirtschaft und Industrie unter starkem Kostendruck und ergreifen umfangreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Das Ausschöpfen der Optimierungspotentiale auch im Verhältnis zu seinen Beratern verändert die Beziehungen zwischen Mandanten und Berater tiefgreifend. Der Mandant erwartet einen höheren Beitrag zum Unternehmenserfolg – das bedeutet höhere Ansprüche an das Branchen-Know-how und die unternehmerischen Kompetenzen des Beraters.
Anwalts- und Steuerberatungskanzleien müssen immer stärker auf unternehmerische Kompetenz, eine effiziente Organisation, innovative Vergütungsmodelle und eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität zum wirtschaftlichen Preis achten. Die Internationalisierung des Geschäfts, neue technologische Entwicklungen, eine weiter zunehmende Regulierungsdichte und Gesetzesvielfalt und der wachsende Wettbewerbsdruck beschleunigen diesen Umbruch im Kanzleimarkt weiter. Am Ende des Wandels werden nur jene Kanzleien erfolgreich sein, die ihre Organisation und strategische Ausrichtung erfolgreich angepasst haben und Wettbewerbsstrategien nicht nur entwickelt haben, sondern auch am Markt leben.
Vor diesem Hintergrund eröffnen die Kanzleidialoge die Möglichkeit eines echten Blicks über den Zaun. Sie bieten Rechtsanwälten und Steuerberatern interdisziplinär konkrete Ansatzpunkte zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der eigenen Kanzlei, aber auch darüber hinausgehende Denkanstöße zur Reflexion ihres Berufsverständnisses und des Bildes des Freiberuflers in der Gesellschaft. Geplant ist ein fachkundiger Austausch mit anderen Praktikern in fester monatlicher Runde – ein regelmäßiges Zusammentreffen mit renommierten Entscheider(innen) auf Partnerebene in lockerer, aber vertrauensvoller Atmosphäre.
Kern der Kanzleidialoge ist ein monatliches Lunchtreffen für Anwaltspartner und Steuerberater im Rhein-Main-Gebiet. Hinter verschlossenen Türen können sich beide Berufsgruppen über aktuelle berufliche und berufsständische Herausforderungen austauschen, strategische und Managementvergleiche anstoßen und voneinander lernen. Darüber hinaus sind Vorträge externer Experten und andere Veranstaltungen geplant. Teilnehmer der interdisziplinären Lunchrunde sind ausgewählte Anwalts- und Steuerkanzleien, von der renommierteren Spezialboutique bis hin zu regionalen und nationalen Marktführern.
Moderiert werden die Kanzleidialoge von Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, unter anderem als ehemalige Chefredakteurin des Nomos-Handbuchs Kanzleien in Deutschland und der HR-Zeitschrift Karriere im Recht eine Expertin für den deutschen Anwaltsmarkt. Mitveranstalter sind von anwaltlicher Seite Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, und von steuerberatender Seite Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH. Die Teilnehmer zahlen einen Jahresbeitrag von 550 € pro Kanzlei, für den je nach Platzverhältnissen jeweils ein oder zwei Berufsträger teilnehmen können. Hinzu kommen ca. einmal jährlich die Ausrichtung eines Lunchs und die Übernahme eines Impulsreferats.
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Unsere ersten Termine sind am 6. Oktober, am 4. November und am 1. Dezember 2015, jeweils von 12 bis 14 Uhr. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte bis zum 25. September an
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53,
60329 Frankfurt a. M., J.brandhoff(@)brandhoff.com, +49 69 34 87 92 00,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Klug, Klug & Engelhard GmbH, Kapellenstraße 47, 65830 Kriftel/Ts., a.klug(@)klug-engelhard.de, + 49 6192 4003 0
oder Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung(punkt)de, + 49 69 1573 688 6979.
B&P berät Projektierer in der Türkei bei der Projektentwicklung, Errichtung und Veräußerung von zehn 1-MW-Photovoltaikanlagen
Unsere Mandantin entwickelt und baut schlüsselfertige Solarkraftwerke in Deutschland und der Türkei. Sie hat zehn noch zu errichtende Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von je einem MWp an einen skandinavischen Investor veräußert. Brandhoff & Partner unterstützt die Mandantin bei den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Projektierung, des Baus und der Veräußerung der Solaranlagen im deutschen und türkischen Recht. Die Baufinanzierung wird von der DENIZ Bank bereitgestellt.
Unsere Partner Stephan A. Richter und Prof. Dr. Falko Tappen (Partner von Brandhoff & Partner ab 1.9.2015) dazu: „Die steuerliche Strukturierung des Projekts ist erfolgreich abgeschlossen. Dabei waren vor allem Fragen zur Begründung einer Betriebstätte in der Türkei, zu Verrechnungspreisen nach Fremdvergleichsgrundsätzen und andere Themen aus dem Außensteuergesetz zu klären.“
B&P unterstützt Erwerber einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Unser Mandant erwirbt eine stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage), die mit Erdgas befeuert wird. Das Blockheizkraftwerk ist Teil eines Portfolios von mehreren BHKW mit einer Kapazität von über 40 MW am selben Standort in Brandenburg. Die Kraftwerke sollen am Regelenergiemarkt teilnehmen. Brandhoff & Partner steht dem Investor bei sämtlichen rechtlichen Fragen zur Seite. Das umfasst neben energierechtlichen Themen die Prüfung und Verhandlung des Anlagenkaufvertrags, Flächennutzungsvertrags und Wartungsvertrags.
Seitdem die Mindestanlagengröße für die Teilnahme am Regelenergiemarkt von 5 MW auf 1 MW reduziert wurde, ist die Vermarktung ihrer Kapazitäten als Regelleistung für immer mehr Anlagenbetreiber eine einträgliche Option. Die Kapazitäten von Batterien und Energiespeichern, die Strom aus Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen laden, können ebenfalls am Regelenergiemarkt vermarktet werden. Zum Hintergrund: Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland sind verantwortlich für die Netzstabilität, d.h. den Ausgleich von Leistungsungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Daher müssen Sie jederzeit flexible Erzeugungs- und Verbrauchskapazitäten vorhalten. Da sie selbst über keine Energieerzeugungsanlagen oder Verbraucher verfügen, schreiben sie die benötigten Regelenergiekapazitäten in Auktionen deutschlandweit aus.
Rechtsformwahrende Sitzverlegung und Formwechsel von Gesellschaften über die Grenze – Ein Beitrag zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Gesellschaftsrecht,
Behme, Caspar:
Rechtsformwahrende Sitzverlegung und Formwechsel von Gesellschaften über die Grenze – Ein Beitrag zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Gesellschaftsrecht
Monographie, Tübingen 2015 (364 Seiten)
Chefredakteur des pv magazine befragt B&P zum Sekundärmarkt für Solarkraftwerke
Der Markt für bereits am Netz angeschlossene Photovoltaik-Anlagen, sog. Bestandsanlagen, wächst stark. Michael Fuhs, Chefredakteur des pv magazine, befragt unseren Partner Dr. Jochen Brandhoff zu den Chancen und Risiken auf dem Sekundärmarkt in der Online-Ausgabe auf: „Der Zweitmarkt für Photovoltaik-Anlagen wird wachsen“.
B&P erstellt internationale Einkaufsverträge und Montageverträge für EPC-Anbieter
Ein internationaler Anbieter von Solarkraftwerken hat B&P mit der Erstellung von mehreren Muster-Beschaffungsverträgen zur Verwendung bei Projekten im In- und Ausland beauftragt. Es handelt sich um Einkaufsverträge für die Warengruppen Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Sicherheits- und Monitoringsysteme sowie um Subunternehmerverträge für die Montage der Komponenten.
Unser Partner Dr. Stefan Brass dazu: „Die Gestaltung praxisgerechter und juristisch maßgeschneiderter Verträge erfordert ein genaues Verständnis der praktischen Anforderungen bei der Realisierung von Großprojekten im PV-Bereich, das wir vor allem während unserer früheren Tätigkeiten bei Unternehmen aus der Branche erworben haben und im Rahmen unserer täglichen Arbeit vertiefen. Komplexe Haftungsgefahren ergeben sich bei der Modulbeschaffung von chinesischen Herstellern insbesondere durch die Vorgaben der Anti-Dumping-Verordnung der Europäischen Kommission [Anm.:EU-Verordnung Nr. 513/2013 vom 4. Juni 2013]. Eine die Vorgaben der Verordnung widerspiegelnde vertragliche Absicherung innerhalb entsprechender Einkaufsverträge ist daher zur Vermeidung von Haftungsgefahren unerlässlich.“
B&P begleitet den Ausbau des europäischen Solargeschäfts eines Fortune Global 500-Unternehmens rechtlich und steuerlich
Unsere Mandantin ist die deutsche Tochtergesellschaft eines der weltweit größten Bau- und Baustoffkonzerne. Er gehört mit ca. 40 Milliarden Euro Umsatz und fast 200.000 Mitarbeitern zur Fortune Global 500-Gruppe der fünfhundert umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Unsere Mandantin ist für das weltweite Solargeschäft des Konzerns zuständig und errichtet und veräußert unter anderem schlüsselfertige Solarkraftwerke an Endinvestoren in mehreren europäischen Märkten. B&P betreut das Projektgeschäft und begleitet die Umgestaltung des Unternehmens zu einem international führenden EPC-Anbieter und Generalunternehmer für große Photovoltaikanlagen bei allen rechtlichen und steuerlichen Themen. Dazu gehört zunächst die Entwicklung und Umsetzung einer steuerlich optimierten Holdingstruktur durch unseren Steuerexperten Prof. Dr. Falko Tappen.
„Für dieses Dauermandat sind Erfahrungen im Energierecht, internationalen Vertragsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und im internationalen Projektgeschäft unentbehrlich“, äußert unser Partner Dr. Jochen Brandhoff. „Einen solchen fachübergreifenden Beratungsansatz für die Solarbranche bietet nur unsere Kanzlei. Er ermöglicht EPC-Anbietern, Investmentgesellschaften und Komponentenherstellern, ihre Rechts- und Steuerabteilungen ganz oder teilweise an uns auszulagern.“
Obermüller, Martin:
Anmeldung von Forderungen aus abstrakten Schuldanerkenntnissen
ZInsO 2015, 667
B&P entwickelt Finanzierungskonzept für Energieerzeuger
Ein deutscher Energieerzeuger hat Brandhoff & Partner damit beauftragt, gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Finanzierungskonzept zur Aufnahme von Fremdkapital zu entwickeln. Das Spektrum der untersuchten Finanzierungsinstrumente reicht von langfristigen Darlehen wie Commercial Papers und Schuldscheindarlehen über Genussscheine bis zu Project Bonds.
Die Herausforderung besteht darin, eine risikoadäquate Besicherung der Kapitalgeber mit einem kosteneffizienten Emissionsverfahren für den Mandanten zu verbinden. Als Kapitalgeber werden institutionelle Investoren und Banken angesprochen.
Neue B&P Publikation: Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis? Leasing und Pacht als Finanzdienstleistung
Brandhoff, Jochen / Fuchs, Gerhard Karl:
Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis? Leasing und Pacht von Photovoltaikanlagen als Finanzdienstleistung
GoingPublic 06/2015, S. 38 f.
Neue B&P Publikation: Sekundärmarkt für Solaranlagen – Chancen und Risiken
Brandhoff, Jochen:
Sekundärmarkt für Solaranlagen – Chancen und Risiken
pv magazine Juni 2015, S. 88 – 91.
Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis?
Brandhoff, Jochen / Fuchs, Gerhard Karl:
Brauchen Verpächter von Solaranlagen eine BaFin-Erlaubnis?
Die Aktiengesellschaft (AG) 2015, S. R173 – R174.
Zur grenzüberschreitenden Dimension der deutschen Konzernmitbestimmung und ihren rechtspraktischen Konsequenzen
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Zur grenzüberschreitenden Dimension der deutschen Konzernmitbestimmung und ihren rechtspraktischen Konsequenzen
Die Aktiengesellschaft (AG) 2015, S. 333 – 342.
B&P fördert Nachwuchswissenschaftler
Das 16. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht findet am 8. und 9. Mai 2015 in München statt. Die traditionelle Tagung junger Rechtswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird dieses Jahr von der Ludwig-Maximilians-Universität ausgerichtet. Sie steht unter dem Rahmenthema „Versicherungsmechanismen im Recht“. Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Brandhoff & Partner ist einer der Hauptsponsoren der Tagung, die u.a. von unserem Of Counsel Dr. Caspar Behme organisiert wird.
„Die Rechtspraxis und die Qualität anwaltlicher Beratung profitieren von einem intensiven Austausch mit der Wissenschaft. Als international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how gefällt es uns besonders, wenn junge Wissenschaftler Themen aufgreifen, die auch die Praxis bewegen. Dies ist bei dem Graduiertentreffen der Fall. Mit unserem Engagement möchten wir deutlich machen, dass uns die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein starkes Anliegen ist“, so Stephan A. Richter, LL.M., Partner der Kanzlei.
Das Plakat der Veranstaltung finden Sie hier.
photovoltaik-Redaktion befragt B&P zur BaFin Erlaubnispflicht von PV-Pachtmodellen
Im März dieses Jahres hat die Bundesfinanzaufsicht BaFin ein in der Solarwirtschaft verbreitetes Pachtmodell als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingestuft. Diese Entwicklung greift die Redaktion der Zeitschrift photovoltaik mit einer Einschätzung von Brandhoff & Partner in ihrer Online-Ausgabe auf: „Pachtmodell braucht Erlaubnis der BaFin“. Ein weiterführender Print-Beitrag der Redaktion ist geplant.
B&P verfolgt Mängelansprüche bei Großanlage in Rumänien
Für den Anlagenbetreiber eines Solarkraftwerks in Rumänien mit einer Kapazität von 6 MWp macht Brandhoff & Partner umfangreiche Vertragsstrafen, Schadensersatz und Mängelhaftungsansprüche aus Gewährleistung gegen den Anlagenverkäufer geltend.
Unser Partner Rechtsanwalt Stephan A. Richter äußert dazu: „Wir schätzen, dass mehr als ein Drittel der in Europa am Netz angeschlossenen Photovoltaikanlagen ab 1 MWp Mängel aufweisen, die den Ertrag der Anlage wesentlich mindern. Meistens geht es nicht um die gerade vieldiskutierten Fehler wie Potentialinduzierte Degradation sondern um Mängel wie eine schlechte Kabelführung, fehlerhafte Installation der Unterkontruktion oder um mangelhafte Anschlüsse“
BaFin erklärt PV-Anlagenpachtmodell für erlaubnispflichtig: Pressemitteilung von B&P
Frankfurt, am Main, 26. März 2015. Seit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Mitte März ein branchenübliches Pachtmodell für Solarkraftwerke als erlaubnispflichtig qualifiziert hat, befindet sich die Branche in Unruhe. Die Durchführung eines geordneten Zulassungsverfahrens setzt Kenntnisse und eine werthaltige Vernetzung auf unterschiedlichsten Feldern voraus – vom Bankrecht über Finanzaufsichtsrecht, dem Bereich der Leasingverträge, Erneuerbare-Energien-Recht bis hin zu den zahlreichen Pachtvereinbarungen und anderem. Brandhoff & Partner verfügt nach mehreren Jahren im Markt und mit entsprechendem unternehmerischem Hintergrund aller Partner über fundierte Expertise.
So hat kürzlich einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens die Kanzlei mit der Entwicklung eines Leasingmodells für Solaranlagen beauftragt. Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten, hat das Unternehmen Brandhoff & Partner mandatiert, ein entsprechendes Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei derartigen Modellen spielt die Frage nach einer Erlaubnispflicht seitens der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine zentrale Rolle.
Dazu Partner Dr. Jochen Brandhoff: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die branchenüblichen Anlagenpachtmodelle fallen meistens unter das Finanzierungsleasing. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin sichert die Betroffenen gegen Geldstrafen ab, mit denen die Finanzaufsichtsbehörde Verstöße immer häufiger ahndet. Darüber hinaus bringt sie einen echten Marketingvorteil.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig. Auch hierbei unterstützt die Sozietät die betroffenen Unternehmen rasch und unkompliziert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte mbB, Kaiserstraße 53. 60329 Frankfurt a. M., j.brandhoff(@)brandhoff.com; +49 69 34 87 92 00, oder an
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung, aHa Strategische Kanzleientwicklung, Untermainkai 30, 60359 Frankfurt am Main, hartung(@)aha-kanzleientwicklung.com; + 49 69 1573 688 6979.
Über Brandhoff & Partner:
Brandhoff & Partner ist eine von Frankfurt am Main aus international tätige Wirtschaftskanzlei mit besonderem wirtschaftlichen Know-how. Ihre Anwälte waren vor ihrem Kanzleieintritt als Syndizi, General Counsels und Geschäftsführer in Unternehmen und Banken tätig. Die Kanzlei ist als Spezialistin für Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie entstanden. Seitdem ist ihr Beratungsfokus stetig gewachsen und richtet sich seit vielen Jahren auch auf die speziellen Bedürfnisse des Mittelstands bei Mergers und Acquisitions und auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorwiegend in Italien, der Türkei und Deutschland. Zusätzlich profitiert ihre Mandantschaft von ihrer Erfahrung im gesamten Wirtschafts- und Steuerrecht, von internationalen Wirtschaftsverträgen und AGB über das Investmentrecht und die Geldwäscheprävention bis zur Tax Compliance.
Übungsklausur Europarecht
Behme, Caspar / Jukić, Anton:
Übungsklausur Europarecht
Juristische Arbeitsblätter (JA) 2015, S. 280 – 285.
B&P begleitet nordafrikanische Bank beim Outsourcing der Geldwäscheprävention
Eine führende Bank aus Nordafrika hat Brandhoff & Partner mit der rechtlichen Beratung bei der Auslagerung der Tätigkeiten bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beauftragt. Das Mandat umfasst unter anderem die Erstellung von Gefährdungsanalysen (BaFin-Rundschreiben 8/2005), das Verfassen von Arbeitsrichtlinien und Prozessbeschreibungen und die Unterstützung bei den Jahresberichten.
Compliance und Anti-Money Laundering gewinnen bei kleineren und mittelgroßen Banken immer größere Bedeutung, da die regulatorischen Anforderungen an die Verwaltung eines Kreditinstituts stark gestiegen sind. Die Erfüllung des umfangreichen Pflichtenkatalogs durch eigene Angestellte der Bank ist oft unwirtschaftlich und nicht effektiv. Die beschränkten personellen Ressourcen und die hohen Anforderungen an die Dokumentation veranlassen immer mehr Kreditinstitute dazu, die Bereiche Geldwäscheprävention und Prävention von Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung auszulagern.
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben, möchten wir Sie bitten, unseren Partner Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff zu kontaktieren.
B&P entwickelt Leasingmodell für Solaranlagen und begleitet Zulassungsverfahren bei der BaFin
Einer der ältesten Generalunternehmer für Photovoltaik- und Windkraftanlagen Italiens ist Anfang 2015 in den deutschen Markt eingetreten. Brandhoff & Partner ist damit beauftragt, das Geschäftsmodell mit ihm zu entwickeln und juristisch umzusetzen. Geplant ist zunächst, Solarkraftwerke an Grundstücks- und Dacheigentümer zu verleasen – entweder in Form eines operativen Leasing oder eines Finanzierungsleasing.
Bei diesen Modellen spielt die Frage nach dem Erfordernis einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) eine wichtige Rolle.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff dazu: „Wer Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Viele Marktteilnehmer der Erneuerbare-Energien-Branche unterschätzen, wie schnell sie zu einem Finanzdienstleistungsinstitut werden. Das Finanzierungsleasing ist zum Beispiel eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Andererseits überschätzen viele Unternehmen den Aufwand eines Zulassungsverfahrens. Mit der nötigen Erfahrung und in enger Zusammenarbeit mit der BaFin lässt er sich auf ein überschaubares Maß begrenzen. Die Erlaubnis der BaFin bringt einen Marketingvorteil und verhindert Geldstrafen, mit denen die Finanzaufsichtsbehörden Verstöße immer häufiger ahnden.“
Zu den Möglichkeiten, Finanzierungsleasing in Deutschland anzubieten, gehört auch das sogenannte Passporting: Hat der Anbieter bereits die Erlaubnis einer anderen Finanzaufsicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten, ist grundsätzlich nur noch ein Anzeigeverfahren nötig.
Bei Interesse steht Ihnen Jochen Brandhoff gerne zur Verfügung.
B&P begleitet Errichtung des größten Solarparks in Israel mit 55 MWp Leistung
Brandhoff & Partner hat einen großen deutschen Anlagenhersteller bei der Planung und Errichtung eines Solarkraftwerks in Israel rechtlich und steuerlich begleitet. Die Photovoltaikanlage ist mit einer Leistung von 55 MWp die größte in Israel. Sie steht nahe der Moshav Ohad etwa 100 Kilometer südlich von Tel Aviv.
Die PV-Anlage ist auf einer Gesamtfläche von 100 Hektar (1 km2) errichtet worden. Sie besteht aus fast 200.000 PV-Modulen auf einachsigen Nachführsystemen und 60 Zentralwechselrichtern. Nach Netzanschluss wird die Anlage eine jährliche Strommenge von etwa 120 Megawattstunden erzeugen und in das Hochspannungsnetz der Israel Electric Corporation (IEC) einspeisen.
Unser Partner Stephan A. Richter, LL.M. dazu: „Die Beratung deutscher Investoren und EPC-Anbieter im Ausland und die Beratung ausländischer Investoren und Komponentenhersteller in Deutschland sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit“.
Vortrag von Jochen Brandhoff über den Kauf und Verkauf von PV-Anlagen auf der PV-Betreiberkonferenz am 27. März 2015
Am 27.März 2015 veranstaltet die Solarpraxis AG eine PV-Konferenz für Betreiber von Photovoltaikanlagen bei der Schletter AG in Kirchdorf/Haag.
Die Referenten, unter anderem Staatsminister Dr. Marcel Huber, erörtern Themen aus den Bereichen Anlagenbetrieb, Zweitmarkt (Veräußerung und Erwerb von Solarenergieanlagen), Technik und Stromvermarktung.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff wird einen Vortrag mit dem Titel „Kauf und Verkauf von PV Anlagen: Rechtliche Hürden und Möglichkeiten“ halten. Vor der Gründung von Brandhoff & Partner Rechtsanwälte war Jochen Brandhoff Geschäftsführer eines internationalen Projektierers und Anlagenherstellers von Solarkraftwerken und Leiter der Rechtsabteilung eines an der Deutschen Börse notierten Anlagenbauers von Photovoltaikanlagen.
Der Veranstalter:
„Die Investitionen in bisher gebaute PV-Anlagen in Deutschland werden auf 90 Milliarden Euro geschätzt. Die mehr als 1,4 Millionen Bestandsanlagen bieten mit ihren festen Vergütungssätzen nach wie vor attraktive Geschäftsmöglichkeiten. So konzentrieren sich immer mehr Handwerker, Gutachter, Versicherer, Investoren und andere Solarexperten in Deutschland – auch vor dem Hintergrund der aktuellen EEG-Reform – auf den großen Markt bestehender Solaranlagen.
Die Betreiber von PV-Anlagen haben einen wachsenden Bedarf an Informationen und Interaktionen.
Die PV-Betreiberkonferenz in Deutschland soll diesen Bedarf abdecken und einen Treffpunkt sowie ein Informationsportal für die Betreiber darstellen.“
B&P berät irischen Investor beim Kauf von zwei Solarparkprojekten mit 17 MWp
Ein Finanzinvestor aus Irland hat Brandhoff & Partner damit mandatiert, ihn beim Erwerb von zwei noch zu errichtenden Freilandanlagen in Brandenburg zu beraten. Die Solarkraftwerke sollen bei Inbetriebnahme eine Kapazität von 10 und 7 MWp erreichen. Der Auftrag umfasst alle rechtlichen und steuerlichen Fragen beim Kauf der PV-Projekte. Er reicht von der Due Diligence der Nutzungsrechte, Baurechte, Einspeiserechte, Verträge und Genehmigungen über die Steuergestaltung, die Verhandlung u. a. des Kaufvertrags bis zum Netzanschluss.
Das Transaktionsteam der Rechtsanwälte und Steuerberater wird von unserem Partner Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass und von Frau Rechtsanwältin Laura Schulze Egberding geleitet.
Rechtswahlfreiheit ohne Grenzen? Zur Erweiterung der Privatautonomie durch die europäischen Grundfreiheiten und zum Wettbewerb der Rechtsordnungen
Behme, Caspar:
Rechtswahlfreiheit ohne Grenzen? Zur Erweiterung der Privatautonomie durch die europäischen Grundfreiheiten und zum Wettbewerb der Rechtsordnungen
M. Nueber / D. Przeszlowska / M. Zwirchmayr, Privatautonomie und ihre Grenzen im Wandel (Wien, 2015), S. 221 – 242.
B&P begleitet Versicherungskonzern bei der Vergabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung ihrer Solarparks
Eine führende deutsche Versicherung vergibt für einen Teil ihres Solarpark-Portfolios die Aufträge für die technische Betriebsführung, die kaufmännische Betriebsführung und die Geschäftsführung der Projektgesellschaften. Die Ausschreibung umfasst auch eine der größten Photovoltaikanlagen auf Freiland in Deutschland.
Brandhoff & Partner ist von der Versicherung mandatiert worden, die Ausschreibung juristisch und kaufmännisch zu begleiten. Das Mandat reicht von der kaufmännischen und rechtlichen Bewertung der Angebote bis zur Gestaltung und Verhandlung der Betriebsführungsverträge.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Brandhoff, Gründer von Brandhoff & Partner: „Als ehemaliger Geschäftsführer eines EPC- und O&M-Anbieters kenne ich den Markt für kaufmännische und technische Betriebsführung von Solarkraftwerken sowohl aus rechtlicher als auch aus kaufmännischer Sicht. Darüber hinaus wissen wir auch, wie Erzeugungsanlagen technisch funktionieren und arbeiten eng mit unseren technischen Partnern zusammen. Brandhoff & Partner unterstützt Anlagenbetreiber beim Asset Management von Solar- und auch Windkraftanlagen daher mit einem greifbaren Mandantennutzen. Wir wissen darüber hinaus, wie Erzeugungsanlagen technisch funktionieren und arbeiten eng mit technischen Partnern zusammen.“
Investmentgesetze
Tappen, Falko / Bauer, Jürgen (Hrsg.):
Investmentgesetze
3. Aufl. 2015, 1450 Seiten.
Kommentierung der §§ 289 – 292 KAGB und der §§ 314 – 320 KAGB
Behme, Caspar:
Kommentierung der §§ 289 – 292 KAGB und der §§ 314 – 320 KAGB
Jürgen Baur / Falko Tappen, Investmentgesetze, 3. Aufl. 2015 (159 Seiten)
B&P in der Neuauflage des Buches “Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”
Das Anfang 2015 erschienene Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ beschäftigt sich mit dem Anwaltsmarkt und gibt einen Einblick in die Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder von führenden Wirtschaftskanzleien aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten. Über Brandhoff & Partner schreiben die Autoren auf Seite 124 in der nun veröffentlichten vierten Auflage wie schon in der Vorauflage: „Die anwaltliche Beratung kann im hohen Maße davon profitieren, wenn Rechtsanwälte aus eigener Erfahrung wissen, wie ein Unternehmen funktioniert. So hebt etwa die Kanzlei Brandhoff & Partner aus Frankfurt am Main gezielt die Biografien ihrer Partner hervor, die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, tätig waren. Ihr Slogan lautet dementsprechend: Aus der Wirtschaft in die Rechtsberatung.”
Ab Seite 185 werden ausgewählte Wirtschaftskanzleien vorgestellt. Das Kanzleiprofil von Brandhoff & Partner befindet sich auf Seite 213.
Das Buch ist im Buchhandel unter der ISBN 978-3-940345-81-3 oder online, zum Beispiel beim Beck-Verlag, erhältlich.
B&P advises on 50 million EUR Biomass Projects in Southeast Europe
A German project developer has appointed Brandhoff & Partner to provide legal advice with respect to the financing of the construction and operation of four combined heat and power plants in several countries in Southeast Europe. The B&P team is supported by its local partner firms. The overall financing volume amounts to 50 million euro.
Mediation im Rahmen von M&A-Streitigkeiten
Behme, Caspar:
Mediation im Rahmen von M&A-Streitigkeiten
J. Wollersheim / I.M. Erle, Forum Mergers & Acquisitions 2014: Beiträge aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht (Wiesbaden, 2015), S. 157 – 176.
Reichweite und Grenzen der Überprüfbarkeit von nationalem Gesellschaftsrecht am Maßstab der Grundfreiheiten – Zugleich ein Beitrag zur Vereinbarkeit des Volkswagen- Gesetzes mit dem Unionsrecht
Behme, Caspar:
Reichweite und Grenzen der Überprüfbarkeit von nationalem Gesellschaftsrecht am Maßstab der Grundfreiheiten – Zugleich ein Beitrag zur Vereinbarkeit des Volkswagen-Gesetzes mit dem Unionsrecht
Die Aktiengesellschaft (AG) 2014, S. 841 – 852.
Von B&P gefördertes AGB-Forum der Universität Osnabrück regt Reform des AGB-Rechts an
Unter dem Titel »AGB-Recht im unternehmerischen Verkehr – Brauchen wir eine Reform des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?« hat Prof. Dr. Lars Leuschner am 21. November 2014 an der Universität Osnabrück eine Konferenz veranstaltet, die sich mit einem für kleine bis große Unternehmen außerordentlich praxisrelevanten Thema befasst hat.
Die Vorträge stießen bei den anwesenden Banken, mittelständischen Unternehmen, DAX-Unternehmen, Verbänden, IHKs und Wissenschaftlern auf große Resonanz. Prof. Dr. Matthias Cornils von der Universität Mainz eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Inhaltskontrolle. Prof. Dr. Andreas Fuchs von der Universität Osnabrück erörterte die kartellrechtlichen Implikationen des AGB-Rechts. Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, ebenfalls von der Universität Osnabrück, befasste sich mit den internationalen Tendenzen der Inhaltskontrolle. Prof. Dr. Thomas Pfeiffer von der Universität Heidelberg erörterte in seinem Vortrag die Bedeutung der Inhaltskontrolle in Schiedsverfahren. Dr. Christian Groß vom DIHK in Berlin, Prof. Dr. Lars Leuschner sowie Andreas Dietzel, General Counsel bei der Siemens AG, erörterten dann ihre verschiedenen Vorschläge, die Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr zu beschränken.
Fast einstimmig stellten die Referenten fest, das AGB-Recht sei reformbedürftig, da die Inhaltskontrolle weit über das durch das Selbstbestimmungsrecht der Vertragsparteien gebotene Maß hinausginge. Bei der Problemlösung ist man sich allerdings noch uneins.
Hintergrund der Veranstaltung war ein einjähriges Forschungsprojekt, das im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an der Universität Osnabrück unter der Federführung von Prof. Dr. Lars Leuschner durchgeführt wurde.
Unser Partner Dr. Jochen Brandhoff ist ein führender Rechtsanwalt im Bereich des AGB-Rechts zwischen Unternehmen. Unsere Kanzlei hat einen Beratungsschwerpunkt bei komplexen Vertragsgestaltungen und internationalen Verträgen. Wir freuen uns daher, das AGB-Forum durch unsere Unterstützung als Alleinsponsor mit ermöglicht zu haben.
Prof. Dr. Lars Leuschner (Uni Osnabrück) und Dr. Jochen Brandhoff (Brandhoff & Partner) hören dem Vortrag von Andreas Dietzel, General Counsel Siemens AG zu.
B&P baut Beratungsfokus Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen aus
Die regulatorischen Pflichten von Kreditinstituten rücken immer mehr in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Beratungstätigkeit unserer Kanzlei für inländische und internationale Banken, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen wächst stark.
Um unsere Mandanten noch schneller und effektiver bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz unterstützen zu können, verstärkt Rechtsanwalt Philippe Schmit seit 1.11.2014 unsere practice group Compliance / Prävention von Wirtschaftskriminalität.
Unsere Präsentation Compliance für Auslandsbanken finden Sie hier.
Erneuerbare Energien Cross-Border-Strategien und Länderberichte
Tappen, Falko (Hg.) / Nagel, Peter:
Erneuerbare Energien
Cross-Border-Strategien und Länderberichte
1. Aufl. 2014, 516 Seiten
Nutzungsvertrag zwischen Family Office und Juwi für 25 MWp-Windparkprojekt geschlossen
Ein von Brandhoff & Partner vertretenes Family Office aus dem Ruhrgebiet und der Projektierer Juwi haben einen Nutzungsvertrag für ein Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 25 MWp abgeschlossen. Nun berät Brandhoff & Partner das Family Office bei einer möglichen Beteiligung an einer der Projektgesellschaften, die das Projekt entwickeln und die Windenergieanlagen errichten wird. Brandhoff & Partner ist dabei für alle Rechts- und Steuerfragen verantwortlich. Unser federführender Partner bei diesem Projekt ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Brass.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien in Deutschland für Erneuerbare Energien-Projekte und für alle rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Erzeugungsanlagen für regenerative Energien.
Übungsklausur Zivilrecht „Alpenbrause“
Behme, Caspar:
Übungsklausur Zivilrecht „Alpenbrause“
Juristische Ausbildung (Jura) 2014, S. 1174 – 1183
B&P unterstützt das Forum der Universität Osnabrück „AGB-Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr“
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist Alleinsponsor des Osnabrücker AGB-Forum am 21. November 2014 zum Thema „AGB-Recht im unternehmerischen Verkehr: Brauchen wir eine Reform?“
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass sie den Inhalt eines Vertrages mit ihrem Vertragspartner frei bestimmen können. Sie denken, dass Haftungsbegrenzungen, Haftungsausschlüsse und andere für sie wichtige Vertragsbestimmungen nur in Ausnahmefällen unwirksam sein – nämlich beim typischen „Kleingedruckten“. Das stimmt längst nicht mehr: Im unternehmerischen Rechtsverkehr findet inzwischen eine nahezu flächendeckende Kontrolle auch großvolumiger Verträge am Maßstab des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der §§ 305 ff. BGB statt. Diese trifft Lieferverträge und Anlagenbauverträge genauso wie Unternehmenskaufverträge und Finanzierungsverträge.
Um einen möglichen Reformbedarf der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr zu ermitteln, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mitte 2013 ein Forschungsprojekt ausgeschrieben, das seither unter Federführung von Prof. Dr. Lars Leuschner durchgeführt wird. Im Rahmen des Osnabrücker AGB-Forums am 21. November 2014 werden erste Ergebnisse dieser Studien vorgestellt. Darüber hinaus wird auf der Veranstaltung der Diskurs zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik fortgeführt.
Brandhoff & Partner Rechtsanwälte ist eine führende Kanzlei im AGB-Recht. Wir gestalten Verträge, wehren Schadensersatzansprüche, Mängelhaftungsansprüche und andere Ansprüche gegen unsere Mandanten ab, setzen die Ansprüche unserer Mandanten durch, entwickeln europaweit AGB-Konzepte und zeigen Ihnen, welche Vertragsbestimmungen unter die AGB-Kontrolle fallen bzw. wie Sie die Unwirksamkeit vermeiden.
Eine Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt unter www.oscar-uos.de
Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, empfehlen wir die folgenden Hotels, in denen für die Übernachtung vom 20.11.2014 auf den 21.11.2014 für die Tagungsteilnehmer ein Zimmerkontingent reserviert wurde; Stichwort: AGB-Forum.
B&P berät kanadische Healthcare-Gruppe bei Teilveräußerung eines deutschen Softwareunternehmens
Brandhoff & Partner berät eine kanadische Healthcare-Gruppe bei Unternehmensveräußerungen, Unternehmenskäufen und Restrukturierungen in Deutschland. Die Herstellerin von medizinischen Geräten und Anbieterin von Softwarelösungen für Krankenhäuser und die Gesundheitspflege ist an der Börse in Toronto notiert.
In einer ersten Transaktionsphase haben wir die Mandantin beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem deutschen Softwareunternehmen begleitet und nun bei der Weiterveräußerung eines Minderheitsanteils. Das betreffende Unternehmen bietet IT- und Softwarelösungen für das Gesundheitswesen an. Käufer ist ein strategischer Investor, der wie die Verkäuferin aus Kanada stammt.
Brandhoff & Partner hat in diesem und vergangenen Jahr mehrere Transaktionen in der Gesundheits- und Pharmaindustrie begleitet. Bei Fragen hierzu steht Ihnen unser Partner Stephan A. Richter, LL.M. zur Verfügung.
B&P berät Wechselrichterhersteller zu Eigenverbrauch und Direktvermarktung
Unsere Kanzlei hat einen deutschen Inverterhersteller bei einem Anfang August 2014 mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossenen Vertrag über die Direktvermarktung von solarer Strahlungsenergie beraten. Der zu liefernde Strom stammt aus einer werkeigenen Photovoltaikanlage. Diese versorgt zusätzlich die Produktion und die Büros unseres Mandanten mit sauberer, direkt vor Ort erzeugter Energie.
Das Pilotprojekt ist ein Beitrag zur Entwicklung massentauglicher Direktvermarktungsmodelle. Ziel ist es, dem Verbraucher einen einfachen und preislich attraktiven Bezug von „Ökostrom“ zu ermöglichen.
Zahlreiche Marktteilnehmer arbeiten am Ziel einer Erhöhung der Stromversorgung mit dezentralen, regional erzeugten erneuerbaren Energien. Das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 verstärkt die Anreize zu verbrauchsorientierter Produktion. Daher nimmt die Bedeutung des Eigenverbrauchs und der Direktvermarktung von Strom aus regenerativen Energiequellen zu.
Das Mandat wurde federführend von unserer Rechtsanwältin Frau Laura Schulze Egberding betreut.
Wechselrichterhersteller beauftragt B&P mit der Durchsetzung eines Forderungspakets über 1,5 Mio. EUR in vier Ländern
Brandhoff & Partner ist von einem Produzenten von Wechselrichtern beauftragt worden, mehr als zehn Einzelforderungen aus Lieferung und Leistung in einem Gesamtwert von rund 1,5 Mio. EUR in UK, Dänemark, Belgien und Deutschland außergerichtlich und gerichtlich zu verfolgen und durchzusetzen. Gleichzeitig ist Brandhoff & Partner für die Abwehr von behaupteten Ansprüchen aus Mängelhaftung (Gewährleistungsansprüchen) verantwortlich.
B&P ist jetzt eines von 28 Fördermitgliedern des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Mitglied des BSW-Solar
Als einzige Rechtsanwaltskanzlei ist Brandhoff & Partner als Fördermitglied in den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Berlin aufgenommen worden. Der BEE ist der Spitzenverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland. Insgesamt hat er mit unserer Kanzlei derzeit 28 Fördermitglieder, darunter auch die R+V Versicherung, die Deutsche Kreditbank (DKB) und STIEBEL ELTRON.
Der BEE wurde offiziell am 14. Dezember 1991 gegründet und dient als Zusammenschluss der Fachverbände aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie, Solarenergie und Geothermie. Der BEE vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Brandhoff & Partner ist auch Mitglied des Bundesverbands Solarwirtschaft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ist die Interessenvertretung der deutschen Solarbranche. Der BSW-Solar ist am 1. Januar 2006 aus einer Fusion der damaligen Solarverbände hervorgegangen. Über seine Vorgängerverbände reicht die Geschichte des Verbandes damit über 30 Jahre zurück. Brandhoff & Partner und der BSW arbeiten bei mehreren Projekten zusammen.
B&P represents Middle East investor and plant operator in court proceedings relating to the acquisition of a 12 MWp solar park portfolio in Italy
Brandhoff & Partner handles several claims in the amount of EUR 1.8 million against the seller of a 12 MWp PV-Portfolio for a NYSE listed company in the energy and infrastructure sector holding main assets in Middle East, Italy and Spain. This includes claims deriving from breaches of representations and warranties and from responsibility for defects.
Brandhoff & Partner already advised the investor during the acquisition of the 12 MWp portfolio.
Brandhoff & Partner in die Auswahl des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen
Brandhoff & Partner ist in die aktuelle Auflage des Handbuchs „Kanzleien in Deutschland 2014“ aufgenommen worden. Die jährlich erscheinende Veröffentlichung des renommierten Nomos Verlags aus der Verlagsgruppe C.H. Beck untersucht und vergleicht deutsche Wirtschaftskanzleien. Aus den über 10.000 Wirtschaftskanzleien wählt die 25-köpfige Redaktion, die ausnahmslos aus Volljuristen besteht, rund 400 besonders hervorzuhebende Sozietäten in ihr Werk.
In der Darstellung von Brandhoff & Partner auf den Seiten 132 und 133 hebt die Untersuchung den „Unternehmenshintergrund“ der Anwälte hervor. „Dank unternehmerischer Berufserfahrung gelingt es (…), auch hochvolumige Joint Ventures zu schultern“. Darüber hinaus lässt „die besondere Internationalität aufhorchen“. „…als weitere Besonderheit für eine Kanzlei (knapp) mittelständischer Größenordnung (fällt) deren stark internationale Ausrichtung auf. Seit ihrer Gründung berät sie sowohl italienische Mandanten im deutschen Wirtschaftsrecht als auch deutsche Mandanten im italienischen Wirtschaftsrecht wie auch bei deutsch-italienischen Unternehmenstransaktionen“. Die Beratung ist im Übrigen „verteilt auf Europa, Afrika, Asien und Südamerika“.
Zu unseren Spezialisierungen schreibt die Redaktion: Die Kanzlei „steht für die Betreuung von Unternehmen der Erneuerbaren Energien-Branche“ und weiter „Der Kanzleischwerpunkt lag im Berichtszeitraum in der Beratung von Unternehmen der Erneuerbaren-Energien-Branche in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen und öffentlich rechtlichen Fragen, insbesondere bei großen Projekten und Transaktionen in den Bereichen Photovoltaik und Wind“.
Durch den Eintritt mehrerer neuer Rechtsanwälte wird dieser Schwerpunkt jedoch zunehmend um branchenübergreifende wirtschaftsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ergänzt: Es findet eine „Zunahme von Mandanten von Unternehmen und Family Offices außerhalb der Erneuerbaren-Energien-Branche“ statt. „…die Frankfurter Kanzlei Brandhoff Rechtsanwälte (greift) zunehmend auf die weiterreichende Betreuung von Family Offices aus“.
Photovoltaikprojekte in Rumänien mit insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen
Ein führender deutscher Hersteller von Photovoltaik-Großanlagen hat zwei Projekte in Rumänien mit einer Nennleistung von insgesamt 55 MWp erfolgreich abgeschlossen. Brandhoff & Partner hat diese Projekte in den verschiedenen Stadien über anderthalb Jahre begleitet und den Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Verhandlung der Liefer- und EPC-Verträgen als auch bei der steuerlichen Strukturierung beraten.
GIZ and our affiliate NEO Energies hosts event in Arusha on the potential of PV in Tanzania
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, the German Enterprise for International Cooperation owned by the Federal Republic of Germany and our affiliate NEO Energies GmbH hosted a workshop on the potential for industrial solar PV Usage in Tansania in the East Africa Hotel in Arusha (Tansania). For more information please contact us: info(@)brandhoff.com
last row from left to right:
Mattijs Smith, Managing Director, Kilimanjaro International Airport
Graf Wichard von Harrach, Partner, NEO Energies
Matthew Matimbwi, Executive Director, Tanzania Renewable Energy Association (TAREA)
Jochen Brandhoff, Partner, Brandhoff & Partner Rechtsanwälte
Wormser Zeitung über die Veranstaltung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ der IHK und FH Worms mit zwei Vorträgen von B&P
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Wormser Zeitung, 30.05.2014, „Staffelstab mit Erfolg übergeben. IHK und FH Worms organisieren Veranstaltung zum Thema Betriebsnachfolge“
Am 22. Mai 2014 fand die Vortragsveranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben! Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ an der Fachhochschule Worms statt. Neben drei Professoren der Hochschule und zwei Unternehmern hat unser Partner Dr. Jochen Brandhoff einen Vortrag gehalten, der die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der internen und externen Unternehmensnachfolge aufzeigte. Unser Kooperationspartner Prof. Dr. Falko Tappen stellte die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensnachfolge dar. Die Zeitung hebt die große Praxisrelevanz dieses Themas hervor und gibt die Bilanz der Veranstaltung wieder: Die Planung der Unternehmensnachfolge solle mit Bedacht, rechtzeitig und mit guten Beratern angegangen werden.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.
Tier 1 module manufacturer commissions B&P with the European-wide design of terms and conditions (AGB) and product guarantees
One of the Top 10 module manufacturers commissioned Brandhoff & Partner to develop a concept and to perform the respective implementation for its general terms and conditions of sale (Allgemeine Geschäftsbedingungen) and its product guarantees for the national markets of Germany, Italy, UK and France as well as for cross-border transactions.
Brandhoff & Partner berät Grundstückseigentümer bei 30 MWp Windpark- vorhaben in Hessen
Brandhoff & Partner vertritt die mit einer Gesamtfläche von über 150 ha größte beteiligte Eigentümergemeinschaft bei den Vertragsverhandlungen für ein hessisches Windparkvorhaben mit einer geplanten Gesamtleistung von ca. 30 MWp. Brandhoff & Partner berät die Grundstückseigentümer zusätzlich bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem etwa 10 Windenergieanlagen umfassenden Windparkprojekt.
Federführender Partner: RA Dr. Stefan Brass.
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
In der aktuellen Ausgabe Nr. 16 der Fachzeitschrift „Der Betrieb“, S. 881-885, veröffentlicht Caspar Behme, Of-Counsel bei Brandhoff & Partner, seinen Beitrag zur „Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten“. Er erläutert darin das spezifische Anwendungspotenzial der Mediation bei einer Reihe typischer M&A-Streitigkeiten und zeigt auf, warum eine Mediation gegenüber der Einleitung eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens häufig vorzugswürdig ist. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
Behme, Caspar:
Die Eignung der Mediation zur Konfliktlösung bei M&A-Streitigkeiten
Der Betrieb (DB) 2014, S. 881 – 885.
Vortragsankündigung „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“
Die Fachhochschule Worms lädt im Rahmen ihrer Vortragsreihe „KMU meets KMH“ am 22. Mai um 17 Uhr zu der Veranstaltung „Den Staffelstab erfolgreich übergeben – Unternehmensnachfolge im Mittelstand“ ein. Dr. Jochen Brandhoff wird dort zu den rechtlichen Kriterien der Nachfolgeplanung referieren. Weitere Vorträge beschäftigen sich mit betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge. Die Veranstaltung ist für jedermann offen und richtet sich vor allem an die Betroffenen selbst, also inhabergeführte mittelständische Unternehmen, die sich besser früh als spät mit diesem Thema beschäftigen sollten.
Mehr Informationen zu der Veranstaltung sowie ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.
B&P advises on 29 MWp turnkey solar park in South West England
Brandhoff & Partner advises a first tier Chinese module manufacturer and investor on the construction contracts of a 29 MWp solar photovoltaic plant in South West England, U.K.
B&P beginnt mit Investorenansprache für den Erwerb eines führenden Blumenbouquetanbieters
Brandhoff & Partner berät die Gesellschafter beim Verkauf eines führenden Blumenbouqetanbieters im Convenience Retail in sämtlichen rechtlichen Fragen von der Strukturierung bis zum Unternehmenskaufvertrag. Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten beginnt nun die Ansprache potentieller Interessenten. Den Verkaufsteaser können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, kontaktieren Sie bitte:
Laura Schulze Egberding
Telefon: +49 (0)69 34 87 92 00
E-Mail: info(@)brandhoff.com
Brandhoff & Partner advises European EPC contractor on 2 MWp solar photovoltaic park in California
Brandhoff & Partner advises an Italian EPC (Engineering, Procurement & Construction) contractor who has been assigned to design and build a 2 MWp solar photovoltaic plant in California, USA. Brandhoff & Partner is going to assist in the negotiation and drafting of all project-related agreements (in particular the EPC agreement) in cooperation with its US partner law firm.
For further information on our services in the US and our law firm please contact:
Ms. Laura Schulze Egberding
Phone: +49 (0)69 34 87 92 00
E-mail: info(@)brandhoff.com
Brandhoff & Partner assigned as external compliance and AML department
The affiliate of a DAX-listed company has assigned Brandhoff & Partner to serve as its external department for compliance and anti money laundry (AML).
Interview with Dr. Jochen Brandhoff in „Sun & Wind Energy“, 3/2014, p. 28
Sun & Wind Energy is one of the most important mediums of the renewable energy sector. It covers a broad spectrum of renewable energy sources but concentrates on either solar or wind power with each issue. The latest publication is a solar-issue focussing on Southern Europe. In this context, Sun & Wind Energy did an Interview with Dr. Jochen Brandhoff about the legal and economic aspects of an entry into the Turkish and Italian photovoltaics markets. The full interview is available here.
Der Beitrag der Rechtswissenschaft zum Verständnis der Bühnenwerke Richard Wagners
Behme, Caspar:
Der Beitrag der Rechtswissenschaft zum Verständnis der Bühnenwerke Richard Wagners
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2014, S. 730 – 734.
Market Entry Turkey and Italy
Brandhoff, Jochen:
Market Entry Turkey and Italy
Sun & Wind Energy 3/2014, S. 28.
“Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei”, Menden/Seyfferth, 3. Aufl., 2014
Das in der 3. Auflage erscheinende Buch „Karriere in der Wirtschafts- und Großkanzlei“ ist die älteste Publikation, die führende Wirtschaftskanzleien in Deutschland aus der Sicht von jungen Juristen und Anwälten untersucht. Bei Brandhoff & Partner werden auf Seite 214 f. besonders die Biographien der Anwälte hervorgehoben, „die mehrheitlich zuvor als Leiter von Rechtsabteilungen oder als Geschäftsführer von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien“ arbeiteten. Außerdem finden sich ab Seite 185 die Kanzleiprofile von zehn führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland.
Die neuen Mediationsregeln der ICC – ein Meilenstein für die administrierte Mediation?
Behme, Caspar / Probst, Raffael:
Die neuen Mediationsregeln der ICC – ein Meilenstein für die administrierte Mediation?
Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) 2014, S. 8 – 12.
Vortrag beim Praxisseminar „Die Regulierung von Verwahrstellen und Investmentfonds“
Brandhoff Rechtsanwälte sind am 11. Februar 2014 bei dem vom Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) veranstalteten Praxisseminar zum Thema „Die Regulierung von Verwahrstellen und Investmentfonds – aktueller Stand und Praxisfragen“ mit einem Vortrag vertreten. Unsere Kollegin Sarah De Blasi referiert zur „Haftungssicheren Gestaltung von Service Level Agreements bei Sachwertefonds“. Das Praxisseminar ist für Mitglieder des VAB sowie Nichtmitglieder offen.
Overview of the Investment Fund and Depositary Regulation
Behme, Caspar:
Overview of the Investment Fund and Depositary Regulation
Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V., Investment Business in Germany (Frankfurt am Main, 1. Aufl. 2014), S. 19 – 29 (deutsche Übersetzung: Die Fonds- und Verwahrstellenregulierung im Überblick, ebd., S. 161 – 172.
„Ein furchtbares Verbrechen ward begangen“ – Schuld und Sühne in der Tannhäuser- Legende
Behme, Caspar:
„Ein furchtbares Verbrechen ward begangen“ – Schuld und Sühne in der Tannhäuser-Legende
wagnerspectrum 2014, S. 237 – 260
Obermüller/Obermüller:
Obergerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2012 zur Position von Banken in einer Insolvenz ihres Kunden
ZInsO 2013, 845
Kurzkommentar zu LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 18.9.2013, HK O 27/13
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu LG Landau in der Pfalz, Beschluss vom 18.9.2013, HK O 27/13
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2013, S. 787 – 788.
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarktrecht unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften
Behme, Caspar:
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarktrecht unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften
V. Zoufalý, XXI. Karlsbader Juristentage, 2013, S. 363 – 389 (tschechische Übersetzung: Princip vzájemného uznávání na vnitřním evropském trhu se zvláštním přihlédnutím k přeshranični mobilitě společností, ebd., S. 390 – 412).
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 8.11.2012 – Rs. C-244/11 (Kommission/Griechenland)
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 8.11.2012 – Rs. C-244/11 (Kommission/Griechenland),
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2013, S. 161 – 162.
Mehrerlösklauseln in Unternehmenskaufverträgen
Behme, Caspar / Schmidt-Hern, Karsten:
Mehrerlösklauseln in Unternehmenskaufverträgen
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2012, S. 81 – 85 = Mitteilungsblatt DAV Internationaler Rechtsverkehr 1/2013, S. 34 – 38.
Der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften nach Cartesio und Vale
Behme, Caspar:
Der grenzüberschreitende Formwechsel von Gesellschaften nach Cartesio und Vale
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2012, S. 936 – 939.
Obermüller/Obermüller:
Obergerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2011 zur Position von Banken in einer Insolvenz ihres Kunden
ZInsO 2012, 1141
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 6.9.2012 – Rs. C-38/10 (Kommission/Portugal)
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 6.9.2012 – Rs. C-38/10 (Kommission/Portugal)
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2012, S. 681 – 682.
Renewable Energies-Blogs „Lexegese“
Tappen, Falko / Nagel, Stefan (Hrsg.):
Renewable Energies-Blogs „Lexegese„
Internetblog
Bankenabgabe über die Grenze
Tappen, Falko:
Bankenabgabe über die Grenze
Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) 2012, S. 76.
Die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Einleitung des Statusverfahrens (§§ 97, 98 AktG) – Zugleich ein Beitrag zur sog. Legalitätspflicht beider Organe
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Einleitung des Statusverfahrens (§§ 97, 98 AktG) – Zugleich ein Beitrag zur sog. Legalitätspflicht beider Organe
B. Erle, W. Goette, D. Kleindiek u.a., Festschrift für Peter Hommelhoff zum 70. Geburtstag (Köln, 2012), S. 343 – 368.
Das Umsetzungsgesetz zur EU-Beitreibungsrechtlinie
Tappen, Falko:
Das Umsetzungsgesetz zur EU-Beitreibungsrechtlinie
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2012, S. 23 ff.
Die deutsche Unternehmensmitbestimmung im Visier von Brüssel? Zugleich Anmerkungen zu den mitbestimmungsrechtlichen Ausführungen des Reports of the Reflection Group on the Future of EU Company Law
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Die deutsche Unternehmensmitbestimmung im Visier von Brüssel? Zugleich Anmerkungen zu den mitbestimmungsrechtlichen Ausführungen des Reports of the Reflection Group on the Future of EU Company Law
Die Aktiengesellschaft (AG) 2011, S. 740 – 746 = Mitteilungsblatt DAV Internationaler Rechtsverkehr 1/2012, S. 8 – 14.
Deutsche Regelungen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden verstoßen gegen Unionsrecht
Tappen, Falko:
Deutsche Regelungen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden verstoßen gegen Unionsrecht
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk), 2011 S. 498 ff.
Abschied vom Individualvertrag: Gegen die Ausuferung des AGB-Rechts zur allgemeinen Schranke der Privatautonomie
Brandhoff, Jochen:
Abschied vom Individualvertrag: Gegen die Ausuferung des AGB-Rechts zur allgemeinen Schranke der Privatautonomie
Monographie, Frankfurt a. M. 2011
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 2)
Tappen, Falko:
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 2)
Steuerrecht kurzgefasst (Steuk) 2011, S. 278 ff.
Überblick zur AIFM-Richtlinie
Tappen, Falko:
Überblick zur AIFM-Richtlinie
Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB) 2011, S. 568.
Buchrezension zu Römermann/Hartung Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2008 (Verlag C.H. Beck), und Busse, Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft 1954 – 2009, Bonn: Deutscher Anwaltverlag, 2010
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Römermann/Hartung Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2008 (Verlag C.H. Beck), und Busse, Deutsche Anwälte. Geschichte der deutschen Anwaltschaft
1954 – 2009, Bonn: Deutscher Anwaltverlag, 2010
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2011, S. 555 – 557.
Buchrezension zu Klaus-Peter Schroeder „Eine Universität für Juristen und von Juristen“ – Die Heidelberger Juristische Fakultät im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen: Mohr Siebeck, 2010
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Klaus-Peter Schroeder „Eine Universität für Juristen und von Juristen“ – Die Heidelberger Juristische Fakultät im 19. und 20. Jahrhundert, Tübingen: Mohr Siebeck, 2010
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2011, S. 191 – 193.
Gastbeitrag „Gesetzgeber stopft Schlupfloch bei Kapitalertragsteuer“
Tappen, Falko:
Gastbeitrag „Gesetzgeber stopft Schlupfloch bei Kapitalertragsteuer“
Börsenzeitung 16. Februar 2011, S. 2.
Steuerrechtsänderungen durch das geplante OGAW IV Umsetzungsgesetz
Tappen, Falko:
Steuerrechtsänderungen durch das geplante OGAW IV Umsetzungsgesetz
Deutsches Steuerrecht (DStR) 2011, S. 246 ff.
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 1)
Tappen, Falko:
Investmentfonds – Grundlagen und praktische Gestaltungen (Teil 1)
Steuerrecht kurzgefasst (Steuk) 2011, S. 55 ff.
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 2)
Tappen, Falko:
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 2)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 465 ff.
Bankenrestrukturierungsgesetz naht – Neue Befugnisse der BaFin und Verlängerung der Organhaftungsverjährung
Brass, Stefan:
Bankenrestrukturierungsgesetz naht – Neue Befugnisse der BaFin und Verlängerung der Organhaftungsverjährung
Deutscher Anwaltsspiegel 21/2010, Seite 3 – 4.
Germany’s Trade Tax Guidelines
Tappen, Falko:
Germany’s Trade Tax Guidelines
Practical European Tax Strategies, Oct. 2010, S. 5 ff.
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung am Beispiel der Dividendenbesteuerung
Tappen, Falko:
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung am Beispiel der Dividendenbesteuerung
Steuerrecht kurzgefaßt (SteuK) 2010, S. 399 ff.
VAT Treatment of Non-Performing Loans
Tappen, Falko:
VAT Treatment of Non-Performing Loans
Practical European Tax Strategies, Sept. 2010, S. 4 ff.
Die verunglückte Organschaft (Teil II)
Tappen, Falko:
Die verunglückte Organschaft (Teil II)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 331 ff.
Obermüller/Obermüller:
Obergerichtliche Rechtsprechung des Jahres 2010 zur Position von Banken in einer Insolvenz ihres Kunden
ZInsO 2011, 697
Obermüller/Obermüller:
Die Finanzmarktstabilisierungsgesetze im Überblick
ZInsO 2010, 305
Die verunglückte Organschaft (Teil I)
Tappen, Falko:
Die verunglückte Organschaft (Teil I)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 309 ff.
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 1)
Tappen, Falko:
Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung (Teil 1)
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 267 ff.
Verwaltungssitzverlegung deutscher Kapitalgesellschaften ins Ausland: Behandlung von Altfällen nach MoMiG und Cartesio
Behme, Caspar:
Verwaltungssitzverlegung deutscher Kapitalgesellschaften ins Ausland: Behandlung von Altfällen nach MoMiG und Cartesio
Betriebs-Berater (BB) 2010, S. 1679 – 1685.
Hedgefonds als aktive Investoren – Rechtliche Schranken und rechtspolitische Vorschläge
Brass, Stefan:
Hedgefonds als aktive Investoren – Rechtliche Schranken und rechtspolitische Vorschläge
Monographie, Frankfurt 2010
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung
Tappen, Falko:
DBA-Sachverhalte in der praktischen Fallbearbeitung
Steuerrecht kurzgefaßt (Steuk) 2010, S. 225 ff.
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit und Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts in der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit und Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts in der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2010, S. 871 – 874.
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 2.3.2010 – Rs C-135/08 (Rottmann)
Behme, Caspar:
Kurzkommentar zu EuGH, Urteil vom 2.3.2010 – Rs C-135/08 (Rottmann)
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2010, S. 373 – 374.
Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel – BGH, Urteil vom 27.5.2009 (VIII ZR 302/07)
Behme, Caspar / Vásárhelyi-Nagy, Laura:
Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel – BGH, Urteil vom 27.5.2009 (VIII ZR 302/07)
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2010, S. 171 – 182.
Zur Einbeziehung ausländischer Belegschaften in die deutsche Unternehmensmitbestimmung
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Zur Einbeziehung ausländischer Belegschaften in die deutsche Unternehmensmitbestimmung
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2009, S. 1791 – 1794.
Obermüller/Obermüller:
Maßnahmen der Bankenaufsicht bei Vorliegen einer Bankenkrise
Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2009
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-171/07 und C-172/07 (DocMorris)
Behme, Caspar / Petrovic, Radmila:
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-171/07 und C-172/07 (DocMorris)
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2009, S. 794 – 795.
Der Director der britischen Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland
Behme, Caspar:
Der Director der britischen Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland
Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft (ZVglRWiss) 2009, S. 178 – 189.
Gemeinschaftsrechtliche Probleme der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Behme, Caspar / Hellwig, Hans-Jürgen:
Gemeinschaftsrechtliche Probleme der deutschen Unternehmensmitbestimmung
Die Aktiengesellschaft (AG) 2009, S. 261 – 278.
Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland
Behme, Caspar / Nohlen, Nicolas:
Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2009, S. 199 – 207.
Die Haftung Sachverständiger für fehlerhafte Wertgutachten
Behme, Caspar / Pinger, Winfried:
Die Haftung Sachverständiger für fehlerhafte Wertgutachten
Der Sachverständige (DS) 2009, S. 54 – 63
Kommentar zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-210/06 (Cartesio)
Behme, Caspar / Nohlen, Nicolas:
Kommentar zu EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-210/06 (Cartesio)
Betriebs-Berater (BB) 2009, S. 13 – 14.
M&A in Germany
Brandhoff, Jochen:
M&A in Germany
TOP LEGAL Italy, Sonderausgabe Germany, 11/2008, S. XII ff.
Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Rechtsgrundlage der Gutachterhaftung gegenüber Dritten
Behme, Caspar / Pinger, Winfried:
Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte als Rechtsgrundlage der Gutachterhaftung gegenüber Dritten
Juristische Schulung (JuS) 2008, S. 675 – 678.
Buchrezension zu „Lernen mit Fällen“, Köln: AchSo!-Verlag
Behme, Caspar:
Buchrezension zu „Lernen mit Fällen“, Köln: AchSo!-Verlag
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2008, S. 565 – 566.
Formunwirksamkeit von Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen und ihre Folgen
Behme, Caspar:
Formunwirksamkeit von Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen und ihre Folgen
Betriebs-Berater (BB) 2008, S. 685 – 688.
Obermüller, Martin:
Möglichkeiten und Grenzen des Genussrechtes als Sanierungsinstrument
2008
Zur Wegzugsfreiheit von Gesellschaften – Der Schlussantrag von Generalanwalt Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06)
Behme, Caspar / Nohlen, Nicolas:
Zur Wegzugsfreiheit von Gesellschaften – Der Schlussantrag von Generalanwalt Maduro in der Rechtssache Cartesio (C-210/06)
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2008, S. 496 – 498.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
Behme, Caspar:
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der britischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2008, S. 351 – 357.
Buchrezension zu Staudinger Eckpfeiler des Zivilrechts, Berlin: Sellier – de Gruyter, Bearbeitung 2005
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Staudinger Eckpfeiler des Zivilrechts, Berlin: Sellier – de Gruyter, Bearbeitung 2005
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2008, S. 181 – 184.
Der Weg deutscher Aktiengesellschaften ins Ausland – Goldene Brücke statt Stolperpfad
Behme, Caspar:
Der Weg deutscher Aktiengesellschaften ins Ausland – Goldene Brücke statt Stolperpfad
Betriebs-Berater (BB) 2008, S. 70 – 73.
Der Erblasserwille und das Gesellschaftsrecht – was darf der Testamentsvollstrecker in einer KG?
Behme, Caspar:
Der Erblasserwille und das Gesellschaftsrecht – was darf der Testamentsvollstrecker in einer KG?
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) 2008, S. 40 – 41.
Buchrezension zu Petra Buck-Heeb Kapitalmarktrecht, Heidelberg: C.F. Müller, 2. Auflage 2007
Behme, Caspar:
Buchrezension zu Petra Buck-Heeb Kapitalmarktrecht, Heidelberg: C.F. Müller, 2. Auflage 2007
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2007, S. 607 – 610.
Aus dem Spannungsfeld von Erb- und Gesellschaftsrecht – LG Krefeld, Urteil vom 30.06.2006 (5 O 51/06)
Behme, Caspar:
Aus dem Spannungsfeld von Erb- und Gesellschaftsrecht – LG Krefeld, Urteil vom 30.06.2006 (5 O 51/06)
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2007, S. 377 – 388.
Die zentrale Gegenpartei beim unzulässigen Erwerb eigener Aktien
Brass, Stefan:
Die zentrale Gegenpartei beim unzulässigen Erwerb eigener Aktien
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) 4/2007, Seite 257 – 262.
Gustav Radbruch (1878 – 1949) – ein politischer Professor
Behme, Caspar:
Gustav Radbruch (1878 – 1949) – ein politischer Professor
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg (StudZR) 2006, S. 147 – 169.
Das praktische 1×1 der Optionspläne
Brandhoff, Jochen:
Das praktische 1×1 der Optionspläne
28.08.2002, www.jurawelt.com/aufsaetze/wirtschr/5777
Anreizkompatible Stock Option-Pläne
Brandhoff, Jochen:
Anreizkompatible Stock Option-Pläne
Personal 1999, S. 222 – 227.